Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Kann ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit den Bedarf als Sach- oder Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Darlehen können an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem auf die Auszahlung folgenden Monat durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs getilgt (§§ 24 und 42a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch [SGB II]).
Im Jahr 2015 verzeichnete der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit rund 158 000 offene Darlehen, die unter anderem auf einen unabweisbaren Bedarf gründen. Hierzu zählen beispielsweise Darlehen für Kleidung, Möbel oder Haushaltsgeräte. Bis zum Jahr 2020 erhöhte sich die Zahl der Darlehen um mehr als ein Viertel auf 201 000 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/27669).
Diese Zahlen spiegeln jedoch nur einen Bruchteil der ausgezahlten Darlehen wider. Sie beziehen sich zudem nur auf Darlehen, die von den 300 Jobcentern ausgegeben wurden, die als sogenannte gemeinsame Einrichtungen (gE) organisiert sind. Die Daten der weiteren 104 Jobcenter, die als sogenannte zugelassene kommunale Träger (zkT) organisiert sind und rund ein Viertel der bundesweiten Jobcenter stellen, sind dabei noch nicht berücksichtigt. Hierzu zählen beispielsweise die Jobcenter verschiedener Großstädte wie München, Stuttgart, Leipzig oder Essen (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Klassifikationen/Regionale-Gliederungen/Gebietsstruktu r-Traeger-Grundsicherung/Generische-Publikationen/Gebietsstruktur-Traeger-Grundsicherung-XLS.xlsx;jsessionid=6AB3F8038CF3B7B7CC2B0F8FE59F EB0E?__blob=publicationFile&v=18).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Bei den nachfolgend genannten Daten handelt es sich überwiegend um Auswertungen aus IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung und nicht um qualitätsgesicherte statistische Daten.
Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 nach dem SGB II jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Anzahl und Gesamthöhe der über das IT-Fachverfahren ALLEGRO bewilligten Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Entsprechende Daten für die zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor. Darlehen bei einem voraussichtlichen Einkommenszufluss nach § 24 Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Darlehen wegen fehlender sofortiger Verwertbarkeit des Vermögens nach § 24 Absatz 5 SGB II sind zwar in der Gesamtzahl der bewilligten Darlehen, jedoch nicht bei der Gesamthöhe der bewilligten Darlehen berücksichtigt (vgl. hierzu die Antworten zu den Fragen 7 und 8).
Tabelle 1 Anzahl und Gesamthöhe der bewilligten Darlehen in den Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung im Zeitraum 2021 bis September 2025
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 01.01.2025 bis 30.09.2025 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl Darlehen | 343.305 | 274.756 | 290.798 | 270.525 | 184.999 |
| Gesamthöhe Darlehen in Euro | 197.238.150,19 | 194.077.632,67 | 217.582.755,42 | 213.798.569,06 | 152.661.775,66 |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Auswertung IT-Verfahren ALLEGRO, Stand 20. Oktober 2025
Wie haben sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Anzahl und die Höhe der offenen Darlehen im Rechtskreis des SGB II jeweils entwickelt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Bundesweite statistische Daten liegen nicht vor. Daten aus dem Berichtswesen Inkasso der BA für den Bereich der gemeinsamen Einrichtungen (gE) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten der zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor.
Tabelle 52 Anzahl und Höhe der offenen Darlehen in den gemeinsamen Einrichtungen im Zeitraum 2021 bis 2025
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 01.01.2025 bis 30.09.2025 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Höhe in Euro | Anzahl | Höhe in Euro | Anzahl | Höhe in Euro | Anzahl | Höhe in Euro | Anzahl | Höhe in Euro | |
| Anzahl der offenen Darlehen | 197.414 | 85.161.652 | 209.057 | 90.975.027 | 242.955 | 106.894.965 | 278.700 | 129.790.177 | 295.279 | 142.887.731 |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berichtswesen Inkasso, Auswertung Finanzsystem SAP-ERP, Stand 20. Oktober 2025
3Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Anzahl der Darlehen nach dem SGB II mit einer Tilgungsdauer von
3aunter einem Monat,
3bunter drei Monaten,
3cunter sechs Monaten,
3dunter einem Jahr,
3eunter drei Jahren,
3funter fünf Jahren und
3gmehr als fünf Jahren jeweils entwickelt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und welche Darlehenssummen stehen hinter den jeweiligen Tilgungsdauern?
Bundesweite statistische Angaben liegen nicht vor. Daten aus dem Berichtswesen Inkasso der BA für den Bereich der gE können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten der zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor.
Die Jahresangaben beziehen sich jeweils auf das Jahr der Tilgung. Die verschiedenen Kategorien der Tilgungsdauern sind kumulativ zu betrachten und nicht überschneidungsfrei. So sind beispielsweise die Darlehen mit einer Laufzeit von unter einem Monat auch in den Darlehen mit einer Laufzeit von unter drei Monaten enthalten.
Tabelle 3 Anzahl Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen im SGB II mit entsprechender Tilgungszeit und Höhe der Tilgungen in dem Zeitraum 2021 bis 2025
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 01.01.2025 bis 30.09.2025 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tilgungsdauer | Anzahl | Betrag in Euro | Anzahl | Betrag in Euro | Anzahl | Betrag in Euro | Anzahl | Betrag in Euro | Anzahl | Betrag in Euro |
| unter 1 Monat | 43.322 | 2.199.753 | 39.404 | 2.004.817 | 39.947 | 1.736.644 | 37.766 | 755.137 | 24.587 | 655.993 |
| unter 3 Monate | 174.117 | 8.022.884 | 157.568 | 7.243.831 | 159.132 | 6.344.755 | 153.761 | 4.360.846 | 99.762 | 3.116.407 |
| unter 6 Monate | 349.523 | 15.064.684 | 313.002 | 13.672.598 | 308.061 | 11.618.527 | 313.799 | 8.890.655 | 204.525 | 6.198.111 |
| unter 1 Jahr | 598.752 | 24.520.452 | 536.227 | 22.511.777 | 510.912 | 18.716.601 | 574.445 | 15.870.332 | 390.092 | 11.365.801 |
| unter 3 Jahren | 975.511 | 37.781.143 | 870.747 | 34.934.091 | 825.694 | 29.271.581 | 935.656 | 25.660.437 | 715.385 | 20.080.875 |
| unter 5 Jahren | 1.052.924 | 40.164.980 | 959.765 | 37.897.891 | 921.744 | 32.256.285 | 1.035.936 | 28.464.809 | 796.218 | 22.253.414 |
| mehr als 5 Jahre | 47.994 | 1.411.056 | 48.327 | 1.460.226 | 54.366 | 1524.142 | 73.996 | 2.032.052 | 64.791 | 1.730.007 |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berichtwesen Inkasso, Auswertung Finanzsystem SAP-ERP, Stand: 20. Oktober 2025
Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 für die Erbringung von Mietsicherheiten (§ 22 Absatz 6 Satz 3 SGB II) jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
Die entsprechenden Angaben liegen ausschließlich für den Bereich der gE aus dem IT-Fachverfahren ALLEGRO vor und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Auswertung der durchschnittlichen Darlehenshöhe ist nur je Darlehensbewilligung, nicht je Leistungsberechtigten möglich.
| Tabelle 4 Anzahl Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen für Mietsicherheiten und Höhe im Durchschnitt pro leistungsberechtigter Person im Zeitraum 2021 bis 2025 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 01.01.2025 bis 30.09.2025 |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der bewilligten Darlehen | |||||
| Mietkaution | 136.271 | 147.600 | 160.877 | 148.731 | 104.584 |
| Genossenschaftsanteile | 3.532 | 4.309 | 4.838 | 3.966 | 2.677 |
| Darlehenshöhe in Euro | |||||
| Mietkaution | 105.794.524,85 | 123.403.223,57 | 140.331.884,66 | 136.373.543,13 | 100.307.548,17 |
| Genossenschaftsanteile | 3.593.841,27 | 4.616.124,60 | 5.284.075,46 | 4.382.689,53 | 2.944.774,06 |
| Durchschnittliche Darlehenshöhe pro Bewilligung in Euro | |||||
| Mietkaution | 776,35 | 836,07 | 872,29 | 916,91 | 959,11 |
| Genossenschaftsanteile | 1.017,51 | 1.071,28 | 1.092,20 | 1.105,07 | 1.100,03 |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berichtwesen Inkasso, Auswertung Finanzsystem SAP-ERP, Stand: 20. Oktober 2025
Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 für die Begleichung von Schulden zur Sicherung der Unterkunft (§ 22 Absatz 8 Satz 4 SGB II) jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
Die entsprechenden Angaben liegen ausschließlich für den Bereich der gE aus dem IT-Fachverfahren ALLEGRO vor und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Auswertung der durchschnittlichen Darlehenshöhe ist nur je Darlehensbewilligung, nicht je Leistungsberechtigten möglich.
Tabelle 5 Anzahl und Höhe, sowie Durchschnittshöhe pro leistungsberechtigter Person der Darlehen für Mietschulden in gemeinsamen Einrichtungen im Zeitraum 2021 bis 2025
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 01.01.2025 bis 30.09.2025 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der bewilligten Darlehen | |||||
| Mietschulden | 16.328 | 16.615 | 16.715 | 14.964 | 9.795 |
| Gesamtdarlehenshöhe in Euro | |||||
| Mietschulden | 21.093.354,23 | 22.213.036,09 | 24.205.825,79 | 22.298.043,27 | 14.989.717,74 |
| Durchschnittliche Darlehenshöhe pro Bewilligung in Euro | |||||
| Mietschulden | 1.291,85 | 1.336,93 | 1.448,15 | 1.490,11 | 1.530,34 |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Auswertung IT-Verfahren ALLEGRO, Stand: 20. Oktober 2025
Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 bei einem unabweisbaren Bedarf (§ 24 Absatz 1 SGB II) jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
Die entsprechenden Angaben liegen ausschließlich für den Bereich der gE aus dem IT-Fachverfahren ALLEGRO vor und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Auswertung der durchschnittlichen Darlehenshöhe ist nur je Darlehensbewilligung, nicht je Leistungsberechtigten möglich. Tabelle 6 Anzahl und Höhe für Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen für unabweisbaren Bedarf (§ 24 Absatz 1 SGB II), sowie durchschnittliche Darlehenshöhe pro leistungsberechtigter Person im Zeitraum 2021 bis 2025
| Anzahl der Bewilligungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 01.01.2025 bis 30.09.2025 |
|---|---|---|---|---|---|
| Darlehen bei unabweisbarem Bedarf | 96.423 | 91.497 | 94.948 | 89.955 | 57.891 |
| Gesamtdarlehenshöhe in Euro | |||||
| Darlehen bei unabweisbarem Bedarf | 46.769.109,69 | 43.466.470,27 | 47.280.704,24 | 50.256.113,78 | 34.070.213,92 |
| Durchschnittliche Darlehenshöhe pro Bewilligung | |||||
| Darlehen bei unabweisbarem Bedarf | 485,04 | 475,06 | 497,96 | 558,68 | 588,52 |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Auswertung IT-Verfahren ALLEGRO, Stand: 20. Oktober 2025
Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 bei einem voraussichtlichen Einkommenszufluss nach § 24 Absatz 4 SGB II jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
Die entsprechenden Angaben liegen ausschließlich für den Bereich der gE aus dem IT-Fachverfahren ALLEGRO vor und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Auswertungen zur Gesamthöhe und zur durchschnittlich bewilligten Darlehenshöhe sind nicht möglich.
Tabelle 7 Anzahl und Höhe der Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen bei voraussichtlichem Einkommenszufluss nach § 24 Absatz 4 SGB II, sowie durchschnittliche Darlehenshöhe pro leistungsberechtigter Person im Zeitraum 2021 bis 2025
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 01.01.2025 bis 30.09.2025 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der bewilligten Darlehen nach § 24 Absatz 5 SGB II (Vermögen) | 681 | 608 | 751 | 1.071 | 748 |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Auswertung IT-Verfahren ALLEGRO, Stand: 20. Oktober 2025
Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 wegen fehlender sofortiger Verwertbarkeit des Vermögens nach § 24 Absatz 5 SGB II jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
Die entsprechenden Angaben liegen ausschließlich für den Bereich der gE aus dem IT-Fachverfahren ALLEGRO vor und können der beigefügten Tabelle entnommen werden Auswertungen zur Gesamthöhe und zur durchschnittlich bewilligten Darlehenshöhe sind nicht möglich.
Tabelle 8 Anzahl der bewilligten Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen nach § 24 Absatz 5 SGB II in dem Zeitraum 2021 bis 2025
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 01.01.2025 bis 30.09.2025 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der bewilligten Darlehen nach § 24 Absatz 4 SGB II (Einnahmen) | 9.320 | 8.292 | 6.922 | 6.102 | 4.829 |
Quelle: Bundesagentur der Arbeit, Auswertung IT-Verfahren ALLEGRO, Stand: 20. Oktober 2025
9Wie hoch war in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften, bei denen ein Anspruch auf unabweisbaren Bedarf festgestellt wurde (bitte Gesamtzahl pro Jahr sowie zusätzlich den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war die Gesamtzahl am Stichtag 31. Dezember 2024?
10Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 der Zahlungsanspruch der Bedarfsgemeinschaften mit unabweisbarem Bedarf jeweils entwickelt (bitte Gesamthöhe pro Jahr sowie zusätzlich den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war der Zahlungsanspruch am Stichtag 31. Dezember 2024?
11Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 der durchschnittliche Zahlungsanspruch der Bedarfsgemeinschaften mit unabweisbarem Bedarf jeweils entwickelt?
12Wie hoch war in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten, bei denen ein Anspruch auf unabweisbaren Bedarf festgestellt wurde (bitte Gesamtzahl pro Jahr sowie zusätzlich den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten am Stichtag 31. Dezember 2024?
13Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 der Zahlungsanspruch der Leistungsberechtigten mit unabweisbarem Bedarf jeweils entwickelt (bitte Gesamthöhe pro Jahr sowie zusätzlich den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war der Zahlungsanspruch am Stichtag 31. Dezember 2024?
Die Fragen 9 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
In der Grundsicherungsstatistik SGB II der BA kann nur nach Leistungsarten berichtet werden. Leistungen nach § 24 Absatz 1 SGB II sind als Darlehen zu gewähren. Rückzahlungen/Tilgungen nach § 42a SGB II fließen in die statistische Erfassung der gewährten Zahlungsansprüche der Leistungsart § 24 Absatz 1 SGB II nicht ein. Daten liegen nur für die gE vor.
Im Jahresdurchschnitt 2024 waren im Bestand 7.977 Bedarfsgemeinschaften mit einem Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II. Die monatliche Summe der Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II betrug im Jahresdurchschnitt rund 4,84 Millionen Euro. Die Jahressumme der Zahlungsansprüche dieser Bedarfsgemeinschaften lag bei 58,08 Millionen Euro. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Bedarfsgemeinschaften mit einem Anspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II betrug im Jahr 2024 rund 607 Euro. Im Jahresdurchschnitt 2024 waren 8.346 Leistungsberechtigte im Bestand mit einem Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II. Im Jahresdurchschnitt 2024 lagen die monatlichen Zahlungsansprüche von Leistungsberechtigten mit ein einem Anspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II ebenfalls bei rund 4,84 Millionen Euro; die Jahressumme der Zahlungsansprüche dieser Leistungsberechtigten lag bei 58,08 Millionen Euro.
Die übrigen Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Tabelle 9 Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) bzw. Leistungsberechtigten (LB) mit Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II, Deutschland, Zeitreihe
| Zeitraum | Bestand Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II | Monatliche Summe der Zahlungsansprüche von BG auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II in Euro | Durchschnittlicher Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II pro BG mit diesem Zahlungsanspruch in Euro (Spalte 2 an Spalte 1) | Bestand Leistungsberechtigte (LB) mit Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II | Monatliche Summe der Zahlungsansprüche von LB auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II in Euro | Durchschnittlicher Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II pro LB mit diesem Zahlungsanspruch in Euro (Spalte 6 an Spalte 5) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| Jahresdurchschnitt 2021 | 8.399 | 4.517.180 | 538 | 8.700 | 4.517.234 | 519 |
| Jahresdurchschnitt 2022 | 8.104 | 4.222.893 | 521 | 8.387 | 4.222.893 | 504 |
| Jahresdurchschnitt 2023 | 8.510 | 4.619.228 | 543 | 8.868 | 4.619.325 | 521 |
| Jahresdurchschnitt 2024 | 7.977 | 4.840.159 | 607 | 8.346 | 4.840.146 | 580 |
| 12/2024 | 6.917 | 4.057.287 | 587 | 7.219 | 4.057.287 | 562 |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
14Wie viele Darlehen nach dem SGB II wurden in welcher Gesamthöhe in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 an Leistungsberechtigte mit folgender Staatsangehörigkeit vergeben:
14aDeutsche,
14bAusländer,
14cEU-Ausländer,
14dTop-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, und wie hoch war dabei jeweils der durchschnittliche Darlehensbetrag pro Leistungsberechtigtem?
Informationen zu den Staatsangehörigkeiten liegen nur für die Leistungsberechtigten mit Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II und nur für die gE vor. Die entsprechenden Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Tabelle 10 Bestand Leistungsberechtigte (LB) mit unabweisbarem Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II und deren Zahlungsanspruch nach Staatsangehörigkeiten, Deutschland, Zeitreihe
| Staatsangehörigkeit | Zeitraum | Bestand Leistungs-berechtigte (LB) mit Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II | Monatliche Summe der Zahlungsansprüche von LB auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II in Euro | Durchschnittlicher Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II pro LB mit diesem Zahlungsanspruch in Euro |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | ||
| Insgesamt | Jahresdurchschnitt 2021 | 8.700 | 4.517.234 | 519 |
| Jahresdurchschnitt 2022 | 8.387 | 4.222.893 | 504 | |
| Jahresdurchschnitt 2023 | 8.868 | 4.619.325 | 521 | |
| Jahresdurchschnitt 2024 | 8.346 | 4.840.146 | 580 | |
| Deutschland | Jahresdurchschnitt 2021 | 6.198 | 2.947.478 | 476 |
| Jahresdurchschnitt 2022 | 5.861 | 2.648.776 | 452 | |
| Jahresdurchschnitt 2023 | 6.023 | 2.824.301 | 469 | |
| Jahresdurchschnitt 2024 | 5.578 | 2.918.435 | 523 | |
| Ausland | Jahresdurchschnitt 2021 | 2.502 | 1.569.708 | 627 |
| Jahresdurchschnitt 2022 | 2.526 | 1.574.031 | 623 | |
| Jahresdurchschnitt 2023 | 2.845 | 1.795.024 | 631 | |
| Jahresdurchschnitt 2024 | 2.768 | 1.921.710 | 694 | |
| EU-Ausland | Jahresdurchschnitt 2021 | 745 | 478.426 | 642 |
| Jahresdurchschnitt 2022 | 740 | 482.300 | 652 | |
| Jahresdurchschnitt 2023 | 851 | 544.484 | 640 | |
| Jahresdurchschnitt 2024 | 807 | 579.039 | 717 |
| Staatsangehörigkeit | Zeitraum | Bestand Leistungsberechtigte (LB) mit Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II | Monatliche Summe der Zahlungsansprüche von LB auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II in Euro | Durchschnittlicher Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II pro LB mit diesem Zahlungsanspruch in Euro |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | ||
| acht zugangsstärkste nichteuropäische Herkunftsländer1) | Jahresdurchschnitt 2021 | 683 | 465.172 | 681 |
| Jahresdurchschnitt 2022 | 653 | 434.094 | 665 | |
| Jahresdurchschnitt 2023 | 696 | 470.863 | 676 | |
| Jahresdurchschnitt 2024 | 692 | 482.682 | 697 |
¹Die Zusammenfassung der acht zugangsstärksten nicht-europäischen Asylherkunftsstaaten umfasst Afghanistan, Syrien, Iran, Irak, Pakistan, Eritrea, Nigeria und Somalia. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
15Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 jeweils die Zahl der Leistungsberechtigten sowie die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die
15aein offenes Darlehen,
15bzwei offene Darlehen,
15cdrei oder mehr offene Darlehen besitzen?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Angaben vor.
In welchem Umfang wurden für den Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 jeweils durch die 104 zugelassenen kommunalen Träger Darlehen nach dem SGB II ausgereicht (bitte für jedes Jahr einzeln differenzieren sowie nach jeweiliger Darlehensform: § 24 Absatz 1, 2, 4 und 5 SGB II getrennt ausweisen)?
Nach § 24 Absatz 2 SGB II können Regelleistungen unter bestimmten Voraussetzungen als Sachleistungen erbracht werden. Es handelt sich bei § 24 Absatz 2 SGB II also nicht um eine Rechtsgrundlage für Darlehen. Die sonstigen erfragten Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für 2025 liegen noch keine Daten vor.
Tabelle 11 Gewährte Darlehen der zugelassenen kommunalen Träger (zkT) im Zeitraum von 2021 bis 2024 nach Darlehensform in Euro
| Gesamt | § 24 Abs. 1 SGB II | § 24 Abs. 4 SGB II | § 24 Abs. 5 SGB II | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 12.801.539,44 | 9.601.273,50 | 2.492.146,47 | 629.193,04 | |
| 2022 | 11.540.279,18 | 9.042.307,97 | 2.010.076,50 | 487.894,71 | |
| 2023 | 11.972.408,01 | 9.421.713,18 | 2.097.721,12 | 452.973,71 | |
| 2024 | 13.231.487,51 | 9.947.940,87 | 2.436.337,41 | 847.209,23 |
Quelle: Jährliche Schlussrechnungen der zugelassenen kommunalen Träger über die Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt – Stand: 1. Oktober 2025
Wie viele aus Darlehen nach dem SGB II resultierende Restschulden wurden von den Jobcentern im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 fällig gestellt (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
Eine gesonderte Auswertung von Darlehensforderungen, die gemäß § 42a SGB II mit Beendigung des Leistungsbezuges sofort fällig werden, ist wegen fehlender Kennzeichnung aus dem Finanzsystem SAP-ERP nicht möglich. Das gleiche gilt für eine separate Darstellung der unterschiedlichen Darlehensarten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
18Wie hoch fielen die aus Darlehen nach dem SGB II resultierenden Restschulden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 aus (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
19Wie hoch fielen die aus Darlehen nach dem SGB II resultierenden, noch offenen Restschulden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 aus (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
20Wie lange war die durchschnittliche Rückzahlungsdauer von Restschulden, die aus Darlehen nach dem SGB II resultieren, im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
21Wie lange war die durchschnittliche Rückzahlungsdauer von Restschulden, die aus Darlehen nach dem SGB II resultieren, im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Bundesweite statistische Daten liegen nicht vor. Daten aus dem Berichtswesen Inkasso der BA für den Bereich der gE können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Entsprechende Daten für die zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor.
Tabelle 12 Anzahl Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen SGB II mit entsprechender Tilgungszeit in dem Zeitraum 2021 bis 2025
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 01.01.2025 bis 30.09.2025 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tilgungsdauer | Anzahl | Anteil | Anzahl | Anteil | Anzahl | Anteil | Anzahl | Anteil | Anzahl | Anteil |
| < 1 Monat | 43.322 | 1,3 % | 39.404 | 1,2 % | 39.947 | 1,2 % | 37.766 | 1,2 % | 24.587 | 0,8 % |
| < 3 Monate | 174.117 | 5,4 % | 157.568 | 4,9 % | 159.132 | 4,9 % | 153,761 | 4,7 % | 99.762 | 3,1 % |
| < 6 Monate | 349.523 | 10,8 % | 313.002 | 9,7 % | 308,061 | 9,5 % | 313.799 | 9,7 % | 204.526 | 6,3 % |
| < 1 Jahr | 598.752 | 18,5 % | 536,227 | 16,5 % | 510.912 | 15,8 % | 574.445 | 17,7 % | 390.092 | 12,0 % |
| < 3 Jahre | 975.511 | 30,1 % | 870.747 | 26,9 % | 825.694 | 25,5 % | 935.656 | 28,9 % | 715.385 | 22,1 % |
| < 5 Jahre | 1.052.924 | 32,5 % | 959.765 | 29,6 % | 921.744 | 28,4 % | 1.035.935 | 32,0 % | 796.218 | 24,6 % |
| > 5 Jahre | 47.994 | 1,5 % | 48.327 | 1,5 % | 54.366 | 1,7 % | 73.996 | 2,3 % | 64.791 | 2,0 % |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berichtswesen Inkasso, Auswertung SAP-ERP, Stand: 20. Oktober 2025
Wie viele Rückforderungen aus Darlehen nach dem SGB II wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 niedergeschlagen (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen), und wie viele wurden in diesem Zeitraum erlassen?
Bundesweite statistische Daten liegen nicht vor. Daten aus dem Berichtswesen Inkasso der BA für den Bereich der gE können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Entsprechende Daten für die zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor.
Tabelle 13 Anzahl niedergeschlagene und erlassener Rückforderungen bei Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen im SGB II in dem Zeitraum 2021 bis 2021
| Anzahl Darlehen SGB II | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 01.01.2025 bis 30.09.2025 |
|---|---|---|---|---|---|
| Niederschlagungen | 41.725* | 17.746 | 18.289 | 15.430 | 12.097 |
| Erlass | – | – | 12 | 1 | 10 |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenbericht aus ERP-Business-Intelligence (ERP-BI) *Daten zu Frage 10 auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/4987 stammen aus einer Einzelabfrage aus ERP und weichen ggfls. von weiteren Auswertungen ab