Entwicklung der Darlehen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch seit dem Jahr 2021

Drucksache 21/2441Antwortauf die Kleine Anfrage 21/187127.10.202524 Seiten16 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesSoziale Sicherung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Kann ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit den Bedarf als Sach- oder Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Darlehen können an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem auf die Auszahlung folgenden Monat durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs getilgt (§§ 24 und 42a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch [SGB II]).

Im Jahr 2015 verzeichnete der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit rund 158 000 offene Darlehen, die unter anderem auf einen unabweisbaren Bedarf gründen. Hierzu zählen beispielsweise Darlehen für Kleidung, Möbel oder Haushaltsgeräte. Bis zum Jahr 2020 erhöhte sich die Zahl der Darlehen um mehr als ein Viertel auf 201 000 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/27669).

Diese Zahlen spiegeln jedoch nur einen Bruchteil der ausgezahlten Darlehen wider. Sie beziehen sich zudem nur auf Darlehen, die von den 300 Jobcentern ausgegeben wurden, die als sogenannte gemeinsame Einrichtungen (gE) organisiert sind. Die Daten der weiteren 104 Jobcenter, die als sogenannte zugelassene kommunale Träger (zkT) organisiert sind und rund ein Viertel der bundesweiten Jobcenter stellen, sind dabei noch nicht berücksichtigt. Hierzu zählen beispielsweise die Jobcenter verschiedener Großstädte wie München, Stuttgart, Leipzig oder Essen (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Klassifikationen/Regionale-Gliederungen/Gebietsstruktu r-Traeger-Grundsicherung/Generische-Publikationen/Gebietsstruktur-Traeger-Grundsicherung-XLS.xlsx;jsessionid=6AB3F8038CF3B7B7CC2B0F8FE59F EB0E?__blob=publicationFile&v=18).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Bei den nachfolgend genannten Daten handelt es sich überwiegend um Auswertungen aus IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung und nicht um qualitätsgesicherte statistische Daten.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 nach dem SGB II jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

Antwort

Die Anzahl und Gesamthöhe der über das IT-Fachverfahren ALLEGRO bewilligten Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Entsprechende Daten für die zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor. Darlehen bei einem voraussichtlichen Einkommenszufluss nach § 24 Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Darlehen wegen fehlender sofortiger Verwertbarkeit des Vermögens nach § 24 Absatz 5 SGB II sind zwar in der Gesamtzahl der bewilligten Darlehen, jedoch nicht bei der Gesamthöhe der bewilligten Darlehen berücksichtigt (vgl. hierzu die Antworten zu den Fragen 7 und 8).

Tabelle 1 Anzahl und Gesamthöhe der bewilligten Darlehen in den Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung im Zeitraum 2021 bis September 2025

Tabelle auf Seite 3 · 2 Zeilen × 6 Spalten
202120222023202401.01.2025 bis 30.09.2025
Anzahl Darlehen343.305274.756290.798270.525184.999
Gesamthöhe Darlehen in Euro197.238.150,19194.077.632,67217.582.755,42213.798.569,06152.661.775,66

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Auswertung IT-Verfahren ALLEGRO, Stand 20. Oktober 2025

Frage 2 Seite 4

Wie haben sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Anzahl und die Höhe der offenen Darlehen im Rechtskreis des SGB II jeweils entwickelt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

Antwort

Bundesweite statistische Daten liegen nicht vor. Daten aus dem Berichtswesen Inkasso der BA für den Bereich der gemeinsamen Einrichtungen (gE) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten der zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor.

Tabelle 52 Anzahl und Höhe der offenen Darlehen in den gemeinsamen Einrichtungen im Zeitraum 2021 bis 2025

Tabelle auf Seite 5 · 1 Zeilen × 11 Spalten
202120222023202401.01.2025 bis 30.09.2025
AnzahlHöhe in EuroAnzahlHöhe in EuroAnzahlHöhe in EuroAnzahlHöhe in EuroAnzahlHöhe in Euro
Anzahl der offenen Darlehen197.41485.161.652209.05790.975.027242.955106.894.965278.700129.790.177295.279142.887.731

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berichtswesen Inkasso, Auswertung Finanzsystem SAP-ERP, Stand 20. Oktober 2025

Frage 3 + 3a + 3b + 3c + 3d + 3e + 3f + 3g Seite 6

3Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Anzahl der Darlehen nach dem SGB II mit einer Tilgungsdauer von

3aunter einem Monat,

3bunter drei Monaten,

3cunter sechs Monaten,

3dunter einem Jahr,

3eunter drei Jahren,

3funter fünf Jahren und

3gmehr als fünf Jahren jeweils entwickelt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und welche Darlehenssummen stehen hinter den jeweiligen Tilgungsdauern?

Antwort

Bundesweite statistische Angaben liegen nicht vor. Daten aus dem Berichtswesen Inkasso der BA für den Bereich der gE können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten der zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor.

Die Jahresangaben beziehen sich jeweils auf das Jahr der Tilgung. Die verschiedenen Kategorien der Tilgungsdauern sind kumulativ zu betrachten und nicht überschneidungsfrei. So sind beispielsweise die Darlehen mit einer Laufzeit von unter einem Monat auch in den Darlehen mit einer Laufzeit von unter drei Monaten enthalten.

Tabelle 3 Anzahl Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen im SGB II mit entsprechender Tilgungszeit und Höhe der Tilgungen in dem Zeitraum 2021 bis 2025

Tabelle auf Seite 7 · 7 Zeilen × 11 Spalten
202120222023202401.01.2025 bis 30.09.2025
TilgungsdauerAnzahlBetrag in EuroAnzahlBetrag in EuroAnzahlBetrag in EuroAnzahlBetrag in EuroAnzahlBetrag in Euro
unter 1 Monat43.3222.199.75339.4042.004.81739.9471.736.64437.766755.13724.587655.993
unter 3 Monate174.1178.022.884157.5687.243.831159.1326.344.755153.7614.360.84699.7623.116.407
unter 6 Monate349.52315.064.684313.00213.672.598308.06111.618.527313.7998.890.655204.5256.198.111
unter 1 Jahr598.75224.520.452536.22722.511.777510.91218.716.601574.44515.870.332390.09211.365.801
unter 3 Jahren975.51137.781.143870.74734.934.091825.69429.271.581935.65625.660.437715.38520.080.875
unter 5 Jahren1.052.92440.164.980959.76537.897.891921.74432.256.2851.035.93628.464.809796.21822.253.414
mehr als 5 Jahre47.9941.411.05648.3271.460.22654.3661524.14273.9962.032.05264.7911.730.007

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berichtwesen Inkasso, Auswertung Finanzsystem SAP-ERP, Stand: 20. Oktober 2025

Frage 4 Seite 8

Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 für die Erbringung von Mietsicherheiten (§ 22 Absatz 6 Satz 3 SGB II) jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?

Antwort

Die entsprechenden Angaben liegen ausschließlich für den Bereich der gE aus dem IT-Fachverfahren ALLEGRO vor und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Auswertung der durchschnittlichen Darlehenshöhe ist nur je Darlehensbewilligung, nicht je Leistungsberechtigten möglich.

Tabelle auf Seite 9 · 9 Zeilen × 6 Spalten
Tabelle 4 Anzahl Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen für Mietsicherheiten und Höhe im Durchschnitt pro leistungsberechtigter Person im Zeitraum 2021 bis 2025202120222023202401.01.2025 bis 30.09.2025
Anzahl der bewilligten Darlehen
Mietkaution136.271147.600160.877148.731104.584
Genossenschaftsanteile3.5324.3094.8383.9662.677
Darlehenshöhe in Euro
Mietkaution105.794.524,85123.403.223,57140.331.884,66136.373.543,13100.307.548,17
Genossenschaftsanteile3.593.841,274.616.124,605.284.075,464.382.689,532.944.774,06
Durchschnittliche Darlehenshöhe pro Bewilligung in Euro
Mietkaution776,35836,07872,29916,91959,11
Genossenschaftsanteile1.017,511.071,281.092,201.105,071.100,03

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berichtwesen Inkasso, Auswertung Finanzsystem SAP-ERP, Stand: 20. Oktober 2025

Frage 5 Seite 10

Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 für die Begleichung von Schulden zur Sicherung der Unterkunft (§ 22 Absatz 8 Satz 4 SGB II) jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?

Antwort

Die entsprechenden Angaben liegen ausschließlich für den Bereich der gE aus dem IT-Fachverfahren ALLEGRO vor und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Auswertung der durchschnittlichen Darlehenshöhe ist nur je Darlehensbewilligung, nicht je Leistungsberechtigten möglich.

Tabelle 5 Anzahl und Höhe, sowie Durchschnittshöhe pro leistungsberechtigter Person der Darlehen für Mietschulden in gemeinsamen Einrichtungen im Zeitraum 2021 bis 2025

Tabelle auf Seite 10 · 6 Zeilen × 6 Spalten
202120222023202401.01.2025 bis 30.09.2025
Anzahl der bewilligten Darlehen
Mietschulden16.32816.61516.71514.9649.795
Gesamtdarlehenshöhe in Euro
Mietschulden21.093.354,2322.213.036,0924.205.825,7922.298.043,2714.989.717,74
Durchschnittliche Darlehenshöhe pro Bewilligung in Euro
Mietschulden1.291,851.336,931.448,151.490,111.530,34

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Auswertung IT-Verfahren ALLEGRO, Stand: 20. Oktober 2025

Frage 6 Seite 10

Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 bei einem unabweisbaren Bedarf (§ 24 Absatz 1 SGB II) jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?

Antwort

Die entsprechenden Angaben liegen ausschließlich für den Bereich der gE aus dem IT-Fachverfahren ALLEGRO vor und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Auswertung der durchschnittlichen Darlehenshöhe ist nur je Darlehensbewilligung, nicht je Leistungsberechtigten möglich. Tabelle 6 Anzahl und Höhe für Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen für unabweisbaren Bedarf (§ 24 Absatz 1 SGB II), sowie durchschnittliche Darlehenshöhe pro leistungsberechtigter Person im Zeitraum 2021 bis 2025

Tabelle auf Seite 11 · 5 Zeilen × 6 Spalten
Anzahl der Bewilligungen202120222023202401.01.2025 bis 30.09.2025
Darlehen bei unabweisbarem Bedarf96.42391.49794.94889.95557.891
Gesamtdarlehenshöhe in Euro
Darlehen bei unabweisbarem Bedarf46.769.109,6943.466.470,2747.280.704,2450.256.113,7834.070.213,92
Durchschnittliche Darlehenshöhe pro Bewilligung
Darlehen bei unabweisbarem Bedarf485,04475,06497,96558,68588,52

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Auswertung IT-Verfahren ALLEGRO, Stand: 20. Oktober 2025

Frage 7 Seite 12

Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 bei einem voraussichtlichen Einkommenszufluss nach § 24 Absatz 4 SGB II jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?

Antwort

Die entsprechenden Angaben liegen ausschließlich für den Bereich der gE aus dem IT-Fachverfahren ALLEGRO vor und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Auswertungen zur Gesamthöhe und zur durchschnittlich bewilligten Darlehenshöhe sind nicht möglich.

Tabelle 7 Anzahl und Höhe der Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen bei voraussichtlichem Einkommenszufluss nach § 24 Absatz 4 SGB II, sowie durchschnittliche Darlehenshöhe pro leistungsberechtigter Person im Zeitraum 2021 bis 2025

Tabelle auf Seite 12 · 1 Zeilen × 6 Spalten
202120222023202401.01.2025 bis 30.09.2025
Anzahl der bewilligten Darlehen nach § 24 Absatz 5 SGB II (Vermögen)6816087511.071748

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Auswertung IT-Verfahren ALLEGRO, Stand: 20. Oktober 2025

Frage 8 Seite 12

Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 wegen fehlender sofortiger Verwertbarkeit des Vermögens nach § 24 Absatz 5 SGB II jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?

Antwort

Die entsprechenden Angaben liegen ausschließlich für den Bereich der gE aus dem IT-Fachverfahren ALLEGRO vor und können der beigefügten Tabelle entnommen werden Auswertungen zur Gesamthöhe und zur durchschnittlich bewilligten Darlehenshöhe sind nicht möglich.

Tabelle 8 Anzahl der bewilligten Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen nach § 24 Absatz 5 SGB II in dem Zeitraum 2021 bis 2025

Tabelle auf Seite 12 · 1 Zeilen × 6 Spalten
202120222023202401.01.2025 bis 30.09.2025
Anzahl der bewilligten Darlehen nach § 24 Absatz 4 SGB II (Einnahmen)9.3208.2926.9226.1024.829

Quelle: Bundesagentur der Arbeit, Auswertung IT-Verfahren ALLEGRO, Stand: 20. Oktober 2025

Frage 9 + 10 + 11 + 12 + 13 Seite 12

9Wie hoch war in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften, bei denen ein Anspruch auf unabweisbaren Bedarf festgestellt wurde (bitte Gesamtzahl pro Jahr sowie zusätzlich den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war die Gesamtzahl am Stichtag 31. Dezember 2024?

10Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 der Zahlungsanspruch der Bedarfsgemeinschaften mit unabweisbarem Bedarf jeweils entwickelt (bitte Gesamthöhe pro Jahr sowie zusätzlich den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war der Zahlungsanspruch am Stichtag 31. Dezember 2024?

11Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 der durchschnittliche Zahlungsanspruch der Bedarfsgemeinschaften mit unabweisbarem Bedarf jeweils entwickelt?

12Wie hoch war in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten, bei denen ein Anspruch auf unabweisbaren Bedarf festgestellt wurde (bitte Gesamtzahl pro Jahr sowie zusätzlich den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten am Stichtag 31. Dezember 2024?

13Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 der Zahlungsanspruch der Leistungsberechtigten mit unabweisbarem Bedarf jeweils entwickelt (bitte Gesamthöhe pro Jahr sowie zusätzlich den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war der Zahlungsanspruch am Stichtag 31. Dezember 2024?

Antwort

Die Fragen 9 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.

In der Grundsicherungsstatistik SGB II der BA kann nur nach Leistungsarten berichtet werden. Leistungen nach § 24 Absatz 1 SGB II sind als Darlehen zu gewähren. Rückzahlungen/Tilgungen nach § 42a SGB II fließen in die statistische Erfassung der gewährten Zahlungsansprüche der Leistungsart § 24 Absatz 1 SGB II nicht ein. Daten liegen nur für die gE vor.

Im Jahresdurchschnitt 2024 waren im Bestand 7.977 Bedarfsgemeinschaften mit einem Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II. Die monatliche Summe der Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II betrug im Jahresdurchschnitt rund 4,84 Millionen Euro. Die Jahressumme der Zahlungsansprüche dieser Bedarfsgemeinschaften lag bei 58,08 Millionen Euro. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Bedarfsgemeinschaften mit einem Anspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II betrug im Jahr 2024 rund 607 Euro. Im Jahresdurchschnitt 2024 waren 8.346 Leistungsberechtigte im Bestand mit einem Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II. Im Jahresdurchschnitt 2024 lagen die monatlichen Zahlungsansprüche von Leistungsberechtigten mit ein einem Anspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II ebenfalls bei rund 4,84 Millionen Euro; die Jahressumme der Zahlungsansprüche dieser Leistungsberechtigten lag bei 58,08 Millionen Euro.

Die übrigen Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.

Tabelle 9 Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) bzw. Leistungsberechtigten (LB) mit Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II, Deutschland, Zeitreihe

Tabelle auf Seite 14 · 6 Zeilen × 7 Spalten
ZeitraumBestand Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB IIMonatliche Summe der Zahlungsansprüche von BG auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II in EuroDurchschnittlicher Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II pro BG mit diesem Zahlungsanspruch in Euro (Spalte 2 an Spalte 1)Bestand Leistungsberechtigte (LB) mit Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB IIMonatliche Summe der Zahlungsansprüche von LB auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II in EuroDurchschnittlicher Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II pro LB mit diesem Zahlungsanspruch in Euro (Spalte 6 an Spalte 5)
123456
Jahresdurchschnitt 20218.3994.517.1805388.7004.517.234519
Jahresdurchschnitt 20228.1044.222.8935218.3874.222.893504
Jahresdurchschnitt 20238.5104.619.2285438.8684.619.325521
Jahresdurchschnitt 20247.9774.840.1596078.3464.840.146580
12/20246.9174.057.2875877.2194.057.287562

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Frage 14 + 14a + 14b + 14c + 14d Seite 15

14Wie viele Darlehen nach dem SGB II wurden in welcher Gesamthöhe in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 an Leistungsberechtigte mit folgender Staatsangehörigkeit vergeben:

14aDeutsche,

14bAusländer,

14cEU-Ausländer,

14dTop-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, und wie hoch war dabei jeweils der durchschnittliche Darlehensbetrag pro Leistungsberechtigtem?

Antwort

Informationen zu den Staatsangehörigkeiten liegen nur für die Leistungsberechtigten mit Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II und nur für die gE vor. Die entsprechenden Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.

Tabelle 10 Bestand Leistungsberechtigte (LB) mit unabweisbarem Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II und deren Zahlungsanspruch nach Staatsangehörigkeiten, Deutschland, Zeitreihe

Tabelle auf Seite 16, 17 · 17 Zeilen × 5 Spalten
StaatsangehörigkeitZeitraumBestand Leistungs-berechtigte (LB) mit Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB IIMonatliche Summe der Zahlungsansprüche von LB auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II in EuroDurchschnittlicher Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II pro LB mit diesem Zahlungsanspruch in Euro
123
InsgesamtJahresdurchschnitt 20218.7004.517.234519
Jahresdurchschnitt 20228.3874.222.893504
Jahresdurchschnitt 20238.8684.619.325521
Jahresdurchschnitt 20248.3464.840.146580
DeutschlandJahresdurchschnitt 20216.1982.947.478476
Jahresdurchschnitt 20225.8612.648.776452
Jahresdurchschnitt 20236.0232.824.301469
Jahresdurchschnitt 20245.5782.918.435523
AuslandJahresdurchschnitt 20212.5021.569.708627
Jahresdurchschnitt 20222.5261.574.031623
Jahresdurchschnitt 20232.8451.795.024631
Jahresdurchschnitt 20242.7681.921.710694
EU-AuslandJahresdurchschnitt 2021745478.426642
Jahresdurchschnitt 2022740482.300652
Jahresdurchschnitt 2023851544.484640
Jahresdurchschnitt 2024807579.039717
Tabelle auf Seite 17 · 5 Zeilen × 5 Spalten
StaatsangehörigkeitZeitraumBestand Leistungsberechtigte (LB) mit Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB IIMonatliche Summe der Zahlungsansprüche von LB auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II in EuroDurchschnittlicher Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II pro LB mit diesem Zahlungsanspruch in Euro
123
acht zugangsstärkste nichteuropäische Herkunftsländer1)Jahresdurchschnitt 2021683465.172681
Jahresdurchschnitt 2022653434.094665
Jahresdurchschnitt 2023696470.863676
Jahresdurchschnitt 2024692482.682697

¹Die Zusammenfassung der acht zugangsstärksten nicht-europäischen Asylherkunftsstaaten umfasst Afghanistan, Syrien, Iran, Irak, Pakistan, Eritrea, Nigeria und Somalia. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Frage 15 + 15a + 15b + 15c Seite 18

15Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 jeweils die Zahl der Leistungsberechtigten sowie die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die

15aein offenes Darlehen,

15bzwei offene Darlehen,

15cdrei oder mehr offene Darlehen besitzen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Angaben vor.

Frage 16 Seite 18

In welchem Umfang wurden für den Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 jeweils durch die 104 zugelassenen kommunalen Träger Darlehen nach dem SGB II ausgereicht (bitte für jedes Jahr einzeln differenzieren sowie nach jeweiliger Darlehensform: § 24 Absatz 1, 2, 4 und 5 SGB II getrennt ausweisen)?

Antwort

Nach § 24 Absatz 2 SGB II können Regelleistungen unter bestimmten Voraussetzungen als Sachleistungen erbracht werden. Es handelt sich bei § 24 Absatz 2 SGB II also nicht um eine Rechtsgrundlage für Darlehen. Die sonstigen erfragten Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für 2025 liegen noch keine Daten vor.

Tabelle 11 Gewährte Darlehen der zugelassenen kommunalen Träger (zkT) im Zeitraum von 2021 bis 2024 nach Darlehensform in Euro

Tabelle auf Seite 18 · 4 Zeilen × 6 Spalten
Gesamt§ 24 Abs. 1 SGB II§ 24 Abs. 4 SGB II§ 24 Abs. 5 SGB II
202112.801.539,449.601.273,502.492.146,47629.193,04
202211.540.279,189.042.307,972.010.076,50487.894,71
202311.972.408,019.421.713,182.097.721,12452.973,71
202413.231.487,519.947.940,872.436.337,41847.209,23

Quelle: Jährliche Schlussrechnungen der zugelassenen kommunalen Träger über die Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt – Stand: 1. Oktober 2025

Frage 17 Seite 18

Wie viele aus Darlehen nach dem SGB II resultierende Restschulden wurden von den Jobcentern im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 fällig gestellt (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?

Antwort

Eine gesonderte Auswertung von Darlehensforderungen, die gemäß § 42a SGB II mit Beendigung des Leistungsbezuges sofort fällig werden, ist wegen fehlender Kennzeichnung aus dem Finanzsystem SAP-ERP nicht möglich. Das gleiche gilt für eine separate Darstellung der unterschiedlichen Darlehensarten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 18 + 19 Seite 18

18Wie hoch fielen die aus Darlehen nach dem SGB II resultierenden Restschulden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 aus (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?

19Wie hoch fielen die aus Darlehen nach dem SGB II resultierenden, noch offenen Restschulden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 aus (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?

Antwort

Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 20 + 21 Seite 19

20Wie lange war die durchschnittliche Rückzahlungsdauer von Restschulden, die aus Darlehen nach dem SGB II resultieren, im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?

21Wie lange war die durchschnittliche Rückzahlungsdauer von Restschulden, die aus Darlehen nach dem SGB II resultieren, im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?

Antwort

Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.

Bundesweite statistische Daten liegen nicht vor. Daten aus dem Berichtswesen Inkasso der BA für den Bereich der gE können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Entsprechende Daten für die zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor.

Tabelle 12 Anzahl Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen SGB II mit entsprechender Tilgungszeit in dem Zeitraum 2021 bis 2025

Tabelle auf Seite 20 · 7 Zeilen × 11 Spalten
202120222023202401.01.2025 bis 30.09.2025
TilgungsdauerAnzahlAnteilAnzahlAnteilAnzahlAnteilAnzahlAnteilAnzahlAnteil
< 1 Monat43.3221,3 %39.4041,2 %39.9471,2 %37.7661,2 %24.5870,8 %
< 3 Monate174.1175,4 %157.5684,9 %159.1324,9 %153,7614,7 %99.7623,1 %
< 6 Monate349.52310,8 %313.0029,7 %308,0619,5 %313.7999,7 %204.5266,3 %
< 1 Jahr598.75218,5 %536,22716,5 %510.91215,8 %574.44517,7 %390.09212,0 %
< 3 Jahre975.51130,1 %870.74726,9 %825.69425,5 %935.65628,9 %715.38522,1 %
< 5 Jahre1.052.92432,5 %959.76529,6 %921.74428,4 %1.035.93532,0 %796.21824,6 %
> 5 Jahre47.9941,5 %48.3271,5 %54.3661,7 %73.9962,3 %64.7912,0 %

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berichtswesen Inkasso, Auswertung SAP-ERP, Stand: 20. Oktober 2025

Frage 22 Seite 21

Wie viele Rückforderungen aus Darlehen nach dem SGB II wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 niedergeschlagen (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen), und wie viele wurden in diesem Zeitraum erlassen?

Antwort

Bundesweite statistische Daten liegen nicht vor. Daten aus dem Berichtswesen Inkasso der BA für den Bereich der gE können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Entsprechende Daten für die zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor.

Tabelle 13 Anzahl niedergeschlagene und erlassener Rückforderungen bei Darlehen in gemeinsamen Einrichtungen im SGB II in dem Zeitraum 2021 bis 2021

Tabelle auf Seite 21 · 2 Zeilen × 6 Spalten
Anzahl Darlehen SGB II202120222023202401.01.2025 bis 30.09.2025
Niederschlagungen41.725*17.74618.28915.43012.097
Erlass––12110

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenbericht aus ERP-Business-Intelligence (ERP-BI) *Daten zu Frage 10 auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/4987 stammen aus einer Einzelabfrage aus ERP und weichen ggfls. von weiteren Auswertungen ab