Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Tätigkeit des Volksbunds Deutscher Kriegsgräberfürsorge (im Folgenden: Volksbund) wird durch das Auswärtige Amt finanziert (vgl. Haushaltsplan 05, Haushaltstitel 05 02 685 01-249, „Erhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland, Gräber von infolge NS-Verfolgung ausgewanderten und im Ausland verstorbenen Personen sowie Maßnahmen der Jugendbegegnung und Gedenkarbeit“, auf Bundestagsdrucksache 21/500). Der Volksbund „widmet sich im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, Kriegstote im Ausland zu suchen und zu bergen, sie würdig zu bestatten und ihre Gräber zu pflegen“ (www.vol ksbund.de/ueber-uns/kurzdarstellung).
In dem 1991 ratifizierten Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR sicherten beide Länder den Erhalt und die Pflege der Kriegsgräber der Gegenseite zu (Artikel 18). Die Arbeit des Volksbunds ist nach Auffassung der Fragesteller ein wichtiger Schritt zur Völkerversöhnung zwischen Deutschen und Russen und anderen Völkern der ehemaligen Sowjetunion, gerade vor dem Hintergrund der geopolitischen Spannungen seit 2014. Gleichwohl wies der Büroleiter des Volksbunds in Moskau, Hermann Krause, darauf hin, dass die Zusammenarbeit sich zunehmend schwierig gestalte. „Zurzeit gebe es kaum Genehmigungen für die Exhumierung gefallener deutscher Soldaten“ (vgl. www.deutschlandfunk.de/volksbund-deutsche-kriegsgraeberfuersorge-weist-a uf-schwierige-arbeit-in-russland-hin-100.html). Der deutsche Journalist Ulrich Heyden hat eine Interviewanfrage an Hermann Krause gestellt, die dieser jedoch „aufgrund der aktuellen schwierigen politischen Situation“ nicht beantworten wollte (vgl. https://ulrich-heyden.de/article/unbeantwortete-fragen-anden-volksbund-deutsche-kriegsgraberfursorge). Im Folgenden beziehen sich die Fragen, soweit nicht anders angegeben, auf diesen Artikel von Ulrich Heyden.
Opfern dieses Krieges ein würdiges Gedenken. Die Erinnerung daran ist in Russland weiterhin sehr lebendig.
Die Aggression Russlands gegen die Ukraine seit 2014, die völkerrechtswidrige Krim-Annexion sowie der völkerrechtswidrige Angriffskrieg seit 2022 haben die deutsch-russischen Beziehungen stark belastet. Die Kriegsgräberfürsorge und das mit ihr verbundene Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bleiben aber auch in dieser schwierigen Zeit wichtig, um der deutschen Verantwortung weiterhin gerecht zu werden und dies gegenüber den Menschen in Russland sichtbar zu machen.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Kontakt des Volksbunds zur russischen Regierung, zu russischen Medien und Veteranen-Organisationen vor und nach 2014 gestaltet?
Die deutsche Kriegsgräberfürsorge in Russland ist trotz schwieriger bilateraler Beziehungen einer der wenigen Bereiche, in dem Gesprächskanäle und eine operative Zusammenarbeit aufrechterhalten werden konnten, auch wenn letztere seit der Krim-Annexion 2014 und verstärkt seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 zunehmend schwieriger wurde. Der Kontakt des Volksbunds zur russischen Regierung und zur russischen Partnerorganisation richtet sich nach dem Deutsch-Russischen Kriegsgräberabkommen von 1994.
Wie viele deutsche Soldaten, die am Angriff auf die Sowjetunion von 1941 bis 1945 teilgenommen haben, liegen nach Kenntnis der Bundesregierung in bekannten, öffentlich zugänglichen deutschen Soldatenfriedhöfen auf dem Territorium der Russischen Föderation (bitte auch angeben, wie viele noch als vermisst gelten)?
Der Volksbund hat zwischen 1992 bis 2024 auf dem Gebiet der Russischen Föderation 462.723 Kriegstote geborgen und bestattet. Er schätzt, dass es auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion ursprünglich ca. 1,1 Millionen Gräber deutscher Kriegsgefangener gab. Diese verteilten sich auf die nahezu 1 000 Friedhöfe, die zu damaligen Kriegsgefangenenlagern gehörten. Von diesen Anlagen konnte der Volksbund bis heute 106 in Russland instand setzen. Zur Gesamtzahl der Vermissten liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Wie viele Gebeine von vermissten deutschen Soldaten wurden in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung gefunden (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine Aufschlüsselung der im genannten Zeitraum gefundenen Gebeine nach Vermissten und Soldaten mit vorliegender Todesmeldung erfolgt nicht.
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur Arbeit des Volksbunds in Russland, und welche Erfolge und welche Herausforderungen sieht sie ggf.?
Die Bundesregierung schätzt die wichtige Arbeit des Volksbunds, die weiterhin im außenpolitischen Interesse Deutschlands liegt. Sie ist ein wichtiges Element der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Russland. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Vorbemerkung verwiesen.
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie oft Verwandte aus Deutschland in den letzten fünf Jahren nach Russland eingereist sind, um sich um die Bestattung von gefallenen deutschen Soldaten zu kümmern, und ob es Schwierigkeiten bei der Einreise gegeben hat?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Russland Kritik an der Arbeit des Volksbunds, wenn ja, welcher Art, von welchen Institutionen oder Organisation wurde diese nach Kenntnis der Bundesregierung vorgetragen, und wie begegnet der Volksbund dieser?
Kritik an der Arbeit des Volksbunds ist der Bundesregierung nicht bekannt, auch die russische Seite schätzt seine Arbeit. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Aus welchen Gründen soll nach Kenntnis der Bundesregierung der deutsche Soldatenfriedhof in Rschew erweitert werden, hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Reaktion der staatlichen russischen Stellen hierauf (vgl. https://ulrich-heyden.de/article/unbeantwortete-fragen-an-de n-volksbund-deutsche-kriegsgraberfursorge), und wenn ja, wie gestaltete sich diese?
Die Kriegsgräberstätte in Rschew ist mittlerweile voll belegt. Für weitere Gebeine benötigt der Volksbund mehr Beisetzungsfläche. Die lokale Administration hat einer Bitte um Erweiterung bisher nicht zugestimmt, aus Gründen, die der Bundesregierung nicht bekannt sind.
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Bauvorhaben für Friedhofserweiterungen oder neue deutsche Soldatenfriedhöfe in Russland, wenn ja, wo, welche, und wie stellt sich die Reaktion der russischen Behörden auf diese dar?
Bauvorhaben im Sinne der Fragestellung sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nicht geplant.
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Vertreter des Volksbunds in Russland zu öffentlichen Veranstaltungen oder von russischen Journalisten zu Interviews eingeladen werden, und wenn ja, zu welchen bzw. in welchen Medien (bitte seit 2014 nach Jahren angeben)?
Die Bundesregierung hat keine umfassende Kenntnis aller Medienauftritte von Vertretern des Volksbundes. Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Büroleiter des Volksbundes in Moskau in der Vergangenheit in diversen russischen TV-Formaten aufgetreten ist und auch Interviews für russische Tageszeitungen gegeben hat. Im Juni 2025 gab er dem Sender RTIV ein Interview, welches am 17. September 2025 über YouTube ausgestrahlt wurde.
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Volksbund in Russland selbst Veranstaltungen organisiert, wenn ja, welche, und wie viele (bitte seit 2014 nach Jahren angeben)?
Die erbetenen Informationen können aufgrund ihres Umfangs der Anlage 1 entnommen werden.*
PDF-Seiten 7–8 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Freiwillige in Russland (u. a. auch aus Deutschland) nach den Gebeinen deutscher Soldaten suchen und von wem ggf. die Sucharbeit bezahlt wird?
Der Volksbund beschäftigt keine Freiwilligen in Russland. Über Freiwillige anderer Organisationen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und wenn ja, wie viele Suchanfragen von Angehörigen aus Deutschland es nach dem Sterbeort von deutschen Soldaten in Russland gibt (wenn ja, bitte seit 2014 nach Jahren aufschlüsseln)?
Anfragen beim Volksbund zu Kriegstoten werden nach den damaligen Länderbezeichnungen erfasst, mithin beziehen sie sich auf die ehemalige UdSSR statt auf Russland. Eine Aufschlüsselung nach Nationalität der Anfragenden erfolgt durch den Volksbund nicht.
Gab oder gibt es noch Überführungen der Gebeine gefallener deutscher Soldaten nach Deutschland, und wenn ja, wann (bitte seit 2014 nach Jahren aufschlüsseln)?
Es gab seit 2014 keine Heimatüberführungen seitens des Volksbundes.
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die verschiedenen Gräberkategorien (u. a. Soldatenfriedhöfe, die von Wehrmachtseinheiten, von der Sowjetunion oder ab 1992 durch den Volksbund errichtet wurden), und wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Daneben hat Russland über 350 Anlagen als ungarische Kriegsgefangenenfriedhöfe ausgebaut. Auf einem Großteil davon ruhen auch deutsche Kriegsgefangene. Einige von der Wehrmacht erstellte Anlagen blieben erhalten (z. B. Gräberfeld in Rossoschka bei Wolgograd, Friedhof in Smolensk). Auch die Anlagen im ehemaligen Ostpreußen entstanden vielfach noch während des Zweiten Weltkrieges.
Der überwiegende Teil der heute bestehenden Anlagen wurde durch den Volksbund neu errichtet. Der letzte neu errichtete Sammelfriedhof wurde 2013 in Duchowschtschina eingeweiht.
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von 443 000 deutschen Soldaten, die in der sowjetischen Kriegsgefangenschaft nach Auffassung von russischen Historikern starben, korrekt (vgl. https://ulrich-heyden.de/article/unbeantwortete-fragen-an-den-volksbund-deutsche-kriegsgraberfu rsorge; wenn nein, bitte begründen)?
Die seitens russischer Historiker ermittelten Zahlen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Der Volksbund geht von über einer Million verstorbener deutscher Kriegsgefangener aus.
Ist der Bundesregierung bekannt, und wenn ja, hat sie sich eine Auffassung darüber gebildet, warum die deutschen Soldatengräber in Russland auf der Internetseite der Kriegsgräberfürsorge nicht gleich auf der Startseite mit einem Menüpunkt ansteuerbar sind?
Die Gestaltung der Webseite wird eigenverantwortlich durch den Volksbund umgesetzt. Die Bundesregierung weist aber darauf hin, dass die Auflistung aller Kriegsgräberstätten über den Reiter ‚Kriegsgräberstätten‘ in alphabetischer Reihenfolge erfolgt.
Wurden die 2018 vom Auswärtigen Amt bewilligten 500 000 Euro für die Erweiterung eines Gedenkkomplexes zum ehemaligen Vernichtungslager Maly Trostinez bei Minsk (weitere 500 000 Euro kamen von der Deutschen Kriegsgräberfürsorge und weiteren Spendern, vgl. www.md r.de/heute-im-osten/steinmeier-eroffnet-kz-gedenkstaette-100.html) bereits verbaut (wenn nein, bitte angeben, wie der Baustand ist)?
Malyj Trostenez gilt als größter NS-Vernichtungsort auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Das Auswärtige Amt hat im Jahr 2017 500 000 Euro für den zweiten Teil des Gedenkkomplexes, den Gedenkort Blagowschtschina, zur Verfügung gestellt. Das Projekt wurde umgesetzt, der Gedenkort würdig gestaltet und am 29. Juni 2018 feierlich eingeweiht.
Warum stellte nach Kenntnis der Bundesregierung der Volksbund Geld für diesen Gedenkort zur Verfügung, und wurden dort auch deutsche Soldaten beerdigt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der Volksbund unterstützt das würdige Andenken aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Kann die Bundesregierung den Umstand bestätigen, dass es derzeit kaum Genehmigungen für die Exhumierung gefallener deutscher Soldaten in Russland gibt, und wenn ja, worauf führt die Bundesregierung dies zurück (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung kann den der Fragestellung zugrundeliegenden Sachverhalt bestätigen. Negativ beschiedene Anträge um Genehmigung enthalten keine Ablehnungsgründe.
Liegen der Bundesregierung Zahlen zu den beantragten sowie genehmigten Exhumierungen sowjetischer Soldaten in Deutschland vor, und wenn ja, wie lauten diese (bitte seit 2014 nach Beantragungen durch die entsprechenden Staaten und Genehmigungen aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Die Bundesländer setzen das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) in Deutschland eigenverantwortlich um. Dazu gehört auch die Verlegung von Gräbern nach § 6 des Gräbergesetzes oder die Identifizierung namentlich unbekannter Toter nach § 8 des Gräbergesetzes.