Tätigkeiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Drucksache 21/236Antwortauf die Kleine Anfrage 21/9319.05.202522 Seiten14 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenRaumordnung, Bau- und WohnungswesenStaat und Verwaltung2 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle soll mit der vorliegenden Kleinen Anfrage die Tätigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Wahlperiode überprüft werden. Die Kleine Anfrage soll Aufschluss über die politischen, organisatorischen und kommunikativen Tätigkeiten sowie den Ressourceneinsatz des Ministeriums in der vergangenen Legislaturperiode geben.

Frage 1 + 2 Seite 1

1Welche Gesetzentwürfe wurden in der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erstellt und in den Deutschen Bundestag eingebracht, und wie lauten jeweils Titel, Datum der Einbringung sowie der Stand des Verfahrens (bitte einzeln auflisten)?

2Welche Verordnungen wurden in der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erlassen, und wie lauten jeweils Titel, Datum des Inkrafttretens und die jeweilige Rechtsgrundlage (bitte einzeln auflisten)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu Frage 9 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU: „Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen“ auf Bundestagsdrucksache 20/14964 verwiesen. Darüber hinaus ist das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor am 1. Januar 2023 in Kraft getreten (gemein-

Frage 3 Seite 2

Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen seit Beginn der 20. Wahlperiode entwickelt (bitte für die Jahre 2021, 2022, 2023, aktuell 2024 auflisten und nach Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 2 · 8 Zeilen × 5 Spalten
Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen2021202220232024
B11Gründung 8.12.2021111
B9/AT444
B671010
A16-B3/AT484847
A13H-A15/E13-E15149181213
A9G-A13G+Z/E9B-E12100130136
A6M-A9M+Z/E5-E9A566772
A3-A6E/E3-E491010
Frage 4 Seite 2

Wie viele befristete Arbeitsverträge bestanden im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen jeweils zum Jahresende seit Beginn der 20. Wahlperiode (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 2 · 4 Zeilen × 2 Spalten
JahrAnzahl bestehender, befristeter Arbeitsverträge zum Jahresende
2021Gründung 8.12.2021
202210
20235
20241
Frage 5 Seite 2

Welche öffentlichen oder internen Veranstaltungen (zum Beispiel Konferenzen, Fachgespräche, Tagungen, Dialogformate) wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen organisiert oder mitausgerichtet, wie lauten jeweils Titel, Datum, Thema und Zielgruppe dieser Veranstaltungen, und welche Kosten entstanden jeweils pro Veranstaltung?

Antwort

Es wird auf die Übersicht in der Anlage 1 verwiesen.*

AnlageAnlage 1 zu Frage 5:

PDF-Seiten 7–19 (13 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 Seite 2

Welche Publikationen wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht, wie lauten jeweils Titel, Erscheinungsdatum, Thema sowie der gewählte Verbreitungsweg (etwa Druck oder Onlinepublikation), und welche Kosten entstanden jeweils pro Publikation?

Antwort

Es wird auf die Übersicht in der Anlage 2 verwiesen.*

AnlageAnlage 2 zu Frage 6:

PDF-Seiten 20–21 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7 + 9 Seite 3

7Welche Aufträge an externe Beratungsunternehmen hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen seit Beginn der 20. Wahlperiode vergeben (bitte jeweils unter Angabe des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)?

9Welche Gutachten wurden durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen seit Beginn der 20. Wahlperiode extern in Auftrag gegeben, und wie lauten jeweils der Auftragnehmer, der Inhalt bzw. Untersuchungsgegenstand, der Zeitpunkt der Beauftragung und die Höhe der Kosten?

Antwort

Die Fragen 7 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung erstellt jährlich einen Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen, der dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags übersandt wird. Als Grundlage wird die Definition verwendet, die der Haushaltsausschuss in seiner 100. Sitzung am 9. Juni 2021 beschlossen hat (Ausschussdrucksache 19(8)8703).

Die einzelnen Beauftragungen des BMWSB in der 20. Legislaturperiode sind den jährlichen Berichten, die dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vorliegen (Ausschussdrucksache 20(8)3590neu2, 20(8)6297 und 20(8)7339), zu entnehmen.

Frage 8 + 20 Seite 3

8Welche Verträge über externe Rechtsberatung wurden seit Beginn der

20Wahlperiode durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen abgeschlossen (bitte unter Angabe des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)?

Antwort

Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 3 · 1 Zeilen × 4 Spalten
Auftragnehmer (namentlich)Auftragsgegenstand (Kurzbeschreibung)Zeitraum der Leistungserbringung (von – bis bzw. Datum)Auftragswert (brutto)
Rechtsanwalt Dr. Benedikt MickErstberatung Sachverhalt Hinweisgeberstelle06.05.2024226,10 Euro
Frage 10 Seite 3

Welche Social-Media-Kanäle werden derzeit durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betrieben, und wie viele sogenannte Follower verzeichnen diese Kanäle jeweils zum aktuellen Stichtag (bitte nach Plattform aufschlüsseln)?

Antwort

Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 3 · 5 Zeilen × 3 Spalten
Social-Media-KanalPlattformFollower zum Stichtag 06.05.2025
@bundesbauministeriumInstagram6.548
@BMWSB_BundX12.385
@klara_geywitzX19.536
@BMWSB_Bund@social.bund.deMastodon2.591
@BundesbauministeriumYouTube249
Frage 11 Seite 4

Welche Ausgaben sind im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen seit Beginn der 20. Wahlperiode für die Pflege und den Betrieb dieser Social-Media-Kanäle angefallen (vgl. Frage 10, bitte nach Jahren aufschlüsseln sowie, soweit möglich, nach internen Personalkosten und externen Dienstleistungen getrennt auflisten)?

Antwort

Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 4 · 4 Zeilen × 4 Spalten
JahrAusgaben für die Pflege und den BetriebInterne PersonalkostenKosten externe Dienstleistungen
2021./../.
2022./../.
2023./../.
2024./.20.393,63 Euro

Das BMWSB führt keine Kosten- und Leistungsrechnung durch, sodass eine differenzierte Zuordnung der Ausgaben der internen Leistungserbringung zu internen Personalkosten nicht erfolgen kann.

Frage 12 Seite 4

Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für Öffentlichkeitsarbeit insgesamt angefallen (bitte nach Jahren aufschlüsseln sowie getrennt nach interner und externer Leistungserbringung angeben)?

Antwort

Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 4 · 4 Zeilen × 4 Spalten
JahrAusgaben für Öffentlichkeitsarbeitdavon interne Leistungserbringungdavon externe Leistungserbringung
202150.500 €./.50.500 €
2022311.700 €./.311.700 €
2023758.400 €./.758.400 €
20241.871.400 €./.1.871.400 €

Das BMWSB führt keine Kosten- und Leistungsrechnung durch, sodass eine differenzierte Zuordnung der Ausgaben zur internen Leistungserbringung nicht erfolgen kann.

Das BMWSB wurde am 8. Dezember 2021 gegründet. Sowohl im Jahr 2021 als auch im Jahr 2022 wurde die Begleichung von Rechnungen (Zahlungen) noch weitgehend vom damaligen Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übernommen. Insofern werden im Jahr 2021 und 2022 nur Ausgaben aufgeführt, die durch das BMWSB direkt abgewickelt wurden.

Frage 13 Seite 4

Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für IT-Dienstleistungen, Softwarelizenzen, Hardwarebeschaffungen und Digitalisierungsprojekte angefallen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 4, 5 · 4 Zeilen × 2 Spalten
JahrAusgaben für IT-Dienstleistungen, Softwarelizenzen, Hardwarebeschaffungen und Digitalisierungsprojekte
20210 €
20221.913.599 €
20235.811.919 €
20247.651.748 €
Frage 14 Seite 5

Welche Ausgaben für Dienstreisen sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angefallen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Zielregion Inland, EU-Ausland, Drittstaaten, Reisezweck und Jahr angeben)?

Antwort

Die aufgelisteten Reisekosten sind die Kosten der tatsächlich abgerechneten Dienstreisen. Die Auswertung erfolgt automatisiert. Eine Aufschlüsselung nach EU-Ausland und Drittstaaten ist nicht möglich, weshalb eine Unterscheidung nur nach In- und Ausland vorgenommen werden kann. Der Reisezweck kann automatisiert nicht ausgewertet werden. Die entsprechenden Informationen liegen nicht zentral vor, sondern müssten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand an manuellen Auswertungen für jede Reise einzeln zusammengetragen werden. Auf Grund der Neugründung des Ressorts sowie des Übergangs der Reisevorbereitung vom BMI zum BMWSB kann eine Auswertung erst ab März 2022 vorgenommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 2 Zeilen × 5 Spalten
Ziel2022202320242025
Inland110.109,47 €304.422,71 €324,346,19 €65.907,30 €
Ausland62.418,20 €221.781,04 €132.796,19 €25.969,66 €
Frage 15 Seite 5

Welche Kontakte und Gespräche mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern (sogenannte Lobbyisten) haben im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen seit Beginn der 20. Wahlperiode stattgefunden (bitte jeweils mit Datum, Thema, teilnehmenden Organisationen und Gesprächsanlass auflisten)?

Antwort

Nach Ansicht der Bundesregierung kann diese Frage ausnahmsweise nicht beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre. Auch die Gewährung einer Fristverlängerung kann zu keinem anderen Ergebnis führen, da auch bei verlängerter Frist von einer Gefährdung der fristgerechten Erledigung der Fachaufgaben auszugehen war.

Zur Beantwortung der Frage wären Recherchearbeiten in allen Organisationseinheiten des BMWSB zu dienstlichen Kontakten und Gesprächen zu 27 885 Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (Quelle: www.lobbyreg ister.bundestag.de/startseite, Stand: 6. Mai 2025) mit einem Zeitaufwand von jeweils rund 2 323 Stunden pro Organisationseinheit erforderlich.

Denn für die Abfrage müsste eine Recherche in den Dienstkalendern der betroffenen Organisationseinheiten erfolgen. Diese sind in der Regel elektronisch gepflegt und können mit einer einfachen Suchfunktion geprüft werden. Die Ergebnisse der Suche müssen jedoch händisch in eine für die Zwecke der Kleinen Anfrage erstellten Liste übertragen werden. Der Abfragezeitraum reicht dabei vom 8. Dezember 2021 bis zum 6. Mai 2025, so dass im Regelfall eine Vielzahl von Suchtreffern angezeigt werden dürfte. Diese Suchtreffer sind insbesondere daraufhin zu prüfen, ob tatsächlich ein relevanter dienstlicher Kontakt ermittelt wurde. Neben der Einarbeitung in die Fragestellung, sind je nach Tiefe und Breite der Kalendereintragung gegebenenfalls zusätzliche Recherchen erforderlich, um etwa die Zuordnung zu einem im Lobbyregister eingetragenen Interessenvertreter zu validieren oder auch zur Klärung der Frage, ob im Rahmen einer Sitzungs- oder Veranstaltungsteilnahme am Rande Gespräche geführt wurden, die von der Fragestellung erfasst sind. Bei Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären ist zudem regelmäßig eine tiefergehende Prüfung erforderlich, ob der dienstliche Kontakt im Rahmen der Mandatstätigkeit erfolgt ist und infolgedessen nicht aufzuführen ist. Für diesen Arbeitsschritt der Datenerhebung werden im Prozess der Beantwortung einer Kleinen Anfrage regelmäßig drei Werktage vorgesehen.

Selbst wenn daher pro abzufragendem Kontakt ein durchschnittlicher Aufwand von nur 5 Minuten zugrunde gelegt wird, ergibt dies pro abgefragter Organisationseinheit für sämtliche mit dieser Kleinen Abfrage erfragten Kontakte ein Arbeitssaufwand in Höhe von rund 2 323 Stunden (5 Minuten mal 27 885 Personen). Selbst wenn der Rechercheaufwand auf die im Lobbyregister registrierten 6 030 Organisationen beschränkt würde, ergäbe sich noch ein Aufwand von rund 502 Stunden pro Organisationseinheit (5 Minuten mal 6 030 Organisationen), für die Beantwortung nur dieser einen Frage.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist die notwendige Datenerhebung mit einem unzumutbaren Arbeitsaufwand verbunden, weshalb eine diesbezügliche Antwort nicht erfolgen kann.

Frage 16 Seite 6

An welchen Anhörungen, Konsultationen oder öffentlichen Beteiligungsformaten zu Gesetzgebungsvorhaben hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen seit Beginn der 20. Wahlperiode teilgenommen oder diese ausgerichtet?

Antwort

Zu allen Gesetzgebungsvorhaben des BMWSB beziehungsweise zu Gesetzgebungsvorhaben in Ko-Federführung des BMWSB (vergleiche Antwort zu den Fragen 1 und 2) wurde eine förmliche Länder- und Verbändeanhörung durchgeführt sowie zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung eine Reihe von Expertengesprächen sowie ein Planspiel. Im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörungen in Federführung anderer Ressorts war das BMWSB beteiligt, sofern Zuständigkeiten berührt waren.

Das BMWSB war zudem in den Öffentlichen Anhörungen des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages sowie in Öffentlichen Anhörungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages zu Gesetzgebungsvorhaben in Ko-Federführung vertreten.