Nutzung von Lebensmittelausgabestellen durch Seniorinnen und Senioren

Drucksache 21/2346Antwortauf die Kleine Anfrage 21/196821.10.202513 Seiten9 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendGesellschaftspolitik, soziale Gruppen1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In Deutschland steigt die Zahl älterer Menschen, die auf Unterstützung durch Lebensmittelausgabestellen wie Tafeln angewiesen sind. Nach Angaben von Tafel Deutschland e. V. liegt der Anteil der Rentnerinnen und Rentner unter den Tafelkundinnen und Tafelkunden derzeit bei 18 Prozent – fast jeder fünfte Tafelnutzende ist im Rentenalter (www.buergergeld.org/news/bitter-rentner-m achen-18-der-tafelkunden-aus).

Parallel dazu verzeichnet Deutschland einen deutlichen Anstieg der Altersarmut: Im März 2025 bezogen 742 410 Rentnerinnen und Rentner Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Insgesamt bedeutet dies einen Zuwachs von rund 30 Prozent seit 2021 (https://www.zdfheute.de/wirtschaft/altersarmut-rente-grundsicherung-anstieg-100.html?).

Eine amtliche Statistik zur Nutzung von Lebensmittelausgabestellen nach Altersgruppen existiert bislang nicht. Vorhandene Erkenntnisse stammen vor allem aus Erhebungen zivilgesellschaftlicher Organisationen und Wohlfahrtsverbände. Aus Sicht der Fragestellenden darf die Sicherstellung einer ausreichenden und gesunden Ernährung nicht primär dem Ehrenamt, Wohlfahrtsverbänden und privaten Spenden überlassen werden. Die Versorgung mit Lebensmitteln ist Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und muss insbesondere für ältere Menschen verlässlich, bedarfsgerecht und unabhängig von freiwilligen Hilfestrukturen gewährleistet sein.

Studien verschiedener Wohlfahrtsverbände und Forschungsinstitute weisen darauf hin, dass die Inanspruchnahme von Lebensmittelausgabestellen durch Seniorinnen und Senioren (Menschen ab 55 Jahren) eng mit Faktoren wie der Höhe der Alterseinkommen und der Wohnkostenbelastung zusammenhängt. Geringe Renten in Verbindung mit hohen Miet- und Energiekosten können die finanziellen Spielräume älterer Menschen für Ernährung erheblich einschränken (z. B. www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/im g/Paritaetischer_Armutsbericht_2024.pdf).

Frage 1 + 4 + 5 + 6 + 7 + 12 Seite 2

1Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zahl der Seniorinnen und Senioren vor, die seit 2015 Leistungen von Lebensmittelausgabestellen, Tafeln oder vergleichbaren Organisationen in Anspruch genommen haben (bitte – soweit möglich – nach Jahren, Geschlecht, Bundesländern und Altersgruppen aufschlüsseln)?

4Auf welche externen Datenquellen, Studien oder Berichte stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung der Nutzung solcher Angebote durch Seniorinnen und Senioren?

5Welche Entwicklungen bei der Inanspruchnahme dieser Angebote durch Seniorinnen und Senioren seit 2015 sind der Bundesregierung bekannt?

6Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die verstärkte Nutzung von Lebensmittelausgabestellen, Suppenküchen oder vergleichbaren niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten durch Seniorinnen und Senioren, und wie bewertet sie den Einfluss von Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie?

7Welche regionalen Unterschiede in der Nutzung von Lebensmittelausgabestellen durch Seniorinnen und Senioren (z. B. Ost-West oder Stadt-Land) sind der Bundesregierung bekannt, und wie erklärt sie diese?

12Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur künftigen Entwicklung des Bedarfs an Lebensmittelausgabestellen für Seniorinnen und Senioren bis 2030?

Antwort

Die Fragen 1, 4, bis 7 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet.

Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD zur Finanzierung und Unterstützung der Tafeln, auf Bundestagsdrucksache 20/3166 und der Fraktion DIE LINKE. zu die Tafeln und ihrer Bedeutung im sozialen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland, auf Bundestagsdrucksache 18/13431 verwiesen.

Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 2 Seite 2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zahl der Seniorinnen und Senioren vor, die seit 2015 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII in Anspruch genommen haben (bitte nach Jahren, Geschlecht, Bundesländern und Altersgruppen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) unterscheidet grundsätzlich nach zwei Altersgruppen: Die Gruppe der Personen im Alter ab Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII und die Gruppe der Personen im Alter von 18 Jahren bis unterhalb der Regelaltersgrenze. Im Sinne der Fragestellung werden die gewünschten Angaben zu den Personen ab der Regelaltersgrenze dargestellt und können der tabellarischen Anlage entnommen werden.*

AnlageAnlage zu Frage Nr. 2

PDF-Seiten 6–12 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 Seite 3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zahl der Seniorinnen und Senioren vor, die in den Jahren von 2015 bis 2024 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; „Bürgergeld“ bzw. vormals Arbeitslosengeld II) bezogen haben (bitte – soweit möglich – nach Jahren, Geschlecht, Bundesländern und Altersgruppen aufschlüsseln)?

Antwort

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahresdurchschnitt 2024 rund 5,50 Millionen Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, darunter rund 359 000 im Alter von 55 bis unter 60 Jahren, rund 348 000 in der Altersgruppe 60 bis unter 65 Jahre und rund 56 000 im Alter von 65 Jahren und älter. Für weitere Informationen wird auf die tabellarische Anlage verwiesen.*

Frage 8 Seite 3

Plant die Bundesregierung, künftig eine systematische, bundesweite Erhebung zur Nutzung von Lebensmittelausgabestellen nach Altersgruppen zu fördern oder selbst durchzuführen?

Antwort

Die Bundesregierung plant keine Förderung oder Erhebung eigener Daten zur altersspezifischen Nutzung von Lebensmittelausgabestellen.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert die Tafel Deutschland e. V. projektbezogen bei Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Der Fokus liegt dabei auf der Digitalisierung des Spendenprozesses und Verbesserung der Logistik, sodass keine Erkenntnisse zum Alter der Tafelkundinnen und Tafelkunden bestehen.

Frage 9 Seite 3

In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung direkt oder indirekt Lebensmittelausgabestellen finanziell oder logistisch, und wie hat sich diese Unterstützung in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Antwort

Die nachfolgende tabellarische Aufstellung bezieht sich auf verschiedene Projekte in Zusammenhang mit den Tafeln:

Tabelle auf Seite 3 · 11 Zeilen × 2 Spalten
JahrUmfang
20140 Euro
20150 Euro
201625 900 Euro
2017202 500 Euro
201889 852 Euro
2019465 069 Euro
2020503 874 Euro
2021320 025 Euro
2022431 923 Euro
202334 946 Euro
2024408 004 Euro

Mit der Sondermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) unterstützte das BMLEH während der Coronapandemie im Jahr 2020 227 Projekte in ländlichen Regionen, um die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des alltäglichen Bedarfs durch Ehrenamtliche sicherzustellen. Gefördert wurden vor allem notwendige Ausgaben für Schutzausrüstung, Mieten für Fahrzeuge oder digitale Ausstattung. Zusammen mit dem Deutschen Landkreistag (DLT) wurden ehrenamtliche Initiativen gefördert, die in Städten und Gemeinden mit höchstens 50 000 Einwohnern aktiv waren. Dazu gehörten Ortsverbände des Deutschen Roten Kreuzes und der Caritas, Familienzentren und Heimatvereine. Auch über 40 Tafeln und 18 Dorfläden wurden finanziell mit 2 000 bis 8 000 Euro unterstützt. Die Projekte kamen aus allen Flächenbundesländern und stellten sicher, dass ältere oder von Armut betroffene Menschen trotz aller Einschränkungen weiterhin mit Nahrungsmitteln versorgt wurden.

Die Zentralstelle Tafel Deutschland e. V. hat in ihren verschiedenen Einsatzstellen Bundesfreiwillige im Dienst. Die Entwicklung der letzten 10 Jahren ist in der nachfolgenden Tabelle abgebildet.

Tabelle auf Seite 4 · 10 Zeilen × 2 Spalten
JahrBundesfreiwillige im Dienst im Jahresdurchschnitt
2016569
2017539
2018514
2019281
2020318
2021339
2022350
2023315
2024293
09/2025303
Frage 10 Seite 4

Wie koordiniert die Bundesregierung ihre Maßnahmen mit Ländern und Kommunen zur Sicherung der Ernährung von Seniorinnen und Senioren?

Antwort

Grundsätzlich koordinieren Bund und Länder ihre ernährungspolitischen Maßnahmen im Rahmen der regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen der Ernährungsreferentinnen und -referenten. Zu den Aktivitäten der gemeinsam mit den Ländern eingerichteten Vernetzungsstellen für Seniorenernährung wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.

Frage 11 Seite 4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den gesundheitlichen Folgen unzureichender Ernährung bei Seniorinnen und Senioren vor?

Antwort

Ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko für Mangelernährung, u. a. können viele altersbedingte Erscheinungen dazu führen, dass ältere Menschen sich nicht mehr ausreichend und ausgewogen ernähren, zum Beispiel lassen Hunger- und Durstgefühl im Alter nach.

Laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung e. V. sind die Folgen einer Mangelernährung im Alter weitreichend in Bezug auf die Gesundheit und die Lebensqualität. Mangelernährung ist dabei ein Zustand, in dem der Körper nicht genügend Energie, Eiweiß und/oder andere Nährstoffe erhält. Eine Mangelernährung wirkt sich auf alle Organe aus, schwächt das Immunsystem und begünstigt den altersbedingten Abbau von Muskeln zusätzlich, was zu verminderter Selbstständigkeit, Stürzen und Knochenbrüchen führen kann. Wenn das Gehirn nicht mit ausreichend Energie, Nährstoffen und Flüssigkeit versorgt wird, verschlechtert sich die geistige Leistungsfähigkeit, was eine bedarfsgerechte Ernährung zusätzlich erschwert.

Frage 13 Seite 5

Welche alternativen staatlichen Unterstützungsformen (z. B. kostenfreie Mahlzeitenprogramme) prüft die Bundesregierung zur Sicherung der Ernährung älterer Menschen?

Antwort

Es werden derzeit keine Prüfungen im Sinne der Fragestellung vorgenommen.

Frage 14 Seite 5

Welche aktuellen oder geplanten politischen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um Altersarmut zu bekämpfen und die Ernährungssicherheit von Seniorinnen und Senioren sicherzustellen, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit?

Antwort

Das Einkommen im Alter ist ein Ergebnis der gesamten Lebensbiografie einer Person. Ob für den Einzelnen am Ende des Erwerbslebens Altersarmut drohen könnte, hängt von einer Vielzahl höchst individueller Einflüsse ab. Der beste Schutz vor Altersarmut sind eine gute Ausbildung, durchgehende Erwerbsbiografien mit auskömmlichen Löhnen und die Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung, oder ein berufsständiges Versorgungswerk, flankiert durch die betriebliche und private Zusatzvorsorge. Es geht also zuallererst um die Prävention von Altersarmut schon früh im Lebensverlauf.

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die soziale Sicherung zu stärken und angemessen entlohnte, sichere Beschäftigung zu fördern.

Der effektivste und zielgerichtetste Schutz vor Altersarmut bei Menschen, die durch ihre eigenen Alterseinkommen ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, erfolgt durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII.

Die Vernetzungsstellen für Seniorenernährung tragen zur Verbesserung der Verpflegungsangebote bei, sind wichtige Multiplikatoren und unterstützen und beraten alle Akteure vor Ort. Sie wurden gemeinsam mit den Bundesländern eingerichtet, nach Auslaufen der Anschubfinanzierung unterstützt der Bund sie projektgebunden. Aktueller Förderschwerpunkt ist der sozial gerechte Zugang zu ausgewogener Verpflegung.

Am Max Rubner-Institut wird derzeit das transformationsorientierte Forschungsprojekt „ELSinA – Ernährungs- und Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren in Armut“ durchgeführt. Ziel des Projektes ist es zum einen, die Ernährungs- und Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren in Armut in ihrer Komplexität zu erfassen und dadurch besser zu verstehen. Zum anderen soll gemeinsam mit den Seniorinnen und Senioren sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wissenschaft ein Aktionsplan entwickelt werden, anhand dessen die Ernährungs- und Lebenssituation verbessert werden kann. Das Projekt ELSinA läuft noch bis Ende 2026.