Rückkehrende anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland und das HELIOS+-Programm

Drucksache 21/2339Antwortauf die Kleine Anfrage 21/188320.10.202516 Seiten25 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Menschen, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten, bekommen kaum Unterstützung durch den griechischen Staat. Dadurch sind sie häufig von Obdachlosigkeit, Armut und Hunger betroffen, Arbeit finden sie oft nur auf dem irregulären Arbeitsmarkt. Ende 2024 lief das einzige staatliche Integrationsprogramm Griechenlands für geflüchtete Menschen namens HELIOS aus. Am 6. Februar 2025 startete das Nachfolgeprogramm HELIOS+. Während das Leistungsangebot im neuen Programm nicht erweitert wurde – es bietet insbesondere weiterhin keine Unterbringung –, wurde der Kreis an anspruchsberechtigten Personen hingegen ausgeweitet. Die geringe Finanzierung macht jedoch deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Menschen mit internationalem oder vorübergehendem Schutz in Griechenland von dem Programm profitieren wird. Dies wird aus den Vergabeentscheidungen ersichtlich, laut denen HELIOS+ über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt 4 323 Menschen unterstützen kann, während allein im Jahr 2024 40 237 Personen internationalen Schutz in Griechenland erhalten haben (https://fluechtlingsrat-berli n.de/wp-content/uploads/2025-02-25-infoblatt-zu-helios.pdf).

Zugleich läuft ein durch die EU-Kommission finanziertes sogenanntes Überbrückungsprojekt zwischen Deutschland und Griechenland. Das Projekt soll eine Rückkehr von Schutzberechtigten nach Griechenland und die anschließende Aufnahme in das HELIOS+-Programm ermöglichen. Durch dieses Projekt soll Rückkehrenden aus Deutschland für bis zu vier Monate Unterkunft und Verpflegung gesichert werden. Laut Informationen von Pro Asyl und anderen Organisationen werden Teilnehmende des Überbrückungsprojekts in einem Lager für Asylsuchende am Rand der nordgriechischen Stadt Serres untergebracht.

Das Projekt richtet sich laut einem internen Schreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an „alleinstehende, erwerbsfähige Personen ohne besondere Vulnerabilitäten im Alter zwischen 18 und 50 Jahren“, deren Anerkennung als Schutzberechtigte in Griechenland maximal 24 Monate zurückliegt (www.proasyl.de/news/keine-verbesserung-fluechtlinge-in-griechenl and-ohne-bett-brot-und-seife/). Aufgrund der Koppelung an das HELIOS+-Programm ist nach Einschätzung der Fragestellenden auch beim Überbrückungsprojekt lediglich mit einer kleinen Zahl an erreichbaren Personen zu rechnen.

Dennoch hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anfang des Jahres 2025 Briefe an Menschen mit Schutzanerkennung in Griechenland versendet, deren Asylverfahren zum Teil noch nicht abgeschlossen waren, und sie aufgefordert, einen per QR-Code verlinkten Onlinefragebogen (bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/310123822) innerhalb einer Woche auszufüllen, um festzustellen, ob sie anspruchsberechtigt wären. Darunter befanden sich laut Informationen von Pro Asyl auch besonders schutzbedürftige Personen, wie beispielsweise alleinstehende Mütter. In diesen Briefen suggeriert das Bundesamt, dass mit einer Ablehnung des Asylantrags zu rechnen sei (www.proasyl.de/news/b amf-baut-luftschloesser-um-rueckkehr-nach-griechenland-zu-forcieren/).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu den Fragen 1 bis 3 zu den Gesamt-Abschiebungen aus der Statistik der Bundespolizei stammen, die im Wesentlichen auf Mitteilungen der zuständigen Landesbehörden beruhen. Da aus den Daten der Bundespolizei die Teilmengen der Dublin-Überstellungen nicht belastbar differenziert werden können, werden diese hilfsweise durch Angaben aus der internen Dublin-Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergänzt. Da die genannten Daten aus unterschiedlichen Datenquellen stammen und nicht miteinander abgeglichen werden können, ist ein Vergleich nur eingeschränkt möglich.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Personen wurden im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 von Deutschland nach Griechenland abgeschoben (bitte nach Monaten und Staatsangehörigkeiten sowie zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen differenzieren)?

Antwort

Die Angaben aus der Statistik der Bundespolizei zu Abschiebungen (ohne Differenzierung nach Abschiebungen und Dublin-Überstellungen) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 2 · 13 Zeilen × 3 Spalten
Anzahl abgeschobener Personen
MonatJahr 2024Jan. bis Aug. 2025
Januar1645
Februar2373
März958
April1987
Mai2076
Juni558
Juli2671
August1581
September20
Oktober41
November32
Dezember20
Gesamt246549
Tabelle auf Seite 3 · 33 Zeilen × 3 Spalten
Anzahl abgeschobener Personen
StaatsangehörigkeitJahr 2024Jan. bis Aug. 2025
Afghanistan45157
Ägypten1
Albanien32
Algerien1
Äthiopien1
Bangladesch1
Eritrea2
Ghana1
Griechenland2612
Irak1632
Iran913
Jemen69
Jordanien1
Kamerun1
Kuwait1
Libanon1
Marokko1
Myanmar1
Pakistan103
Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt)45
Russische Föderation1
Saudi-Arabien1
Sierra Leone1
Somalia422
Staatenlos63
Sudan3
Südsudan11
Syrien68200
Tansania1
Türkei43
Ukraine1
Ungeklärt3773
Gesamt246549

Die Angaben aus der Statistik des BAMF zu Dublin-Überstellungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 3, 4 · 13 Zeilen × 6 Spalten
2024 Dublin-Verfahren2025 (Januar bis September) Dublin-Verfahren
MonatHKLPersonenMonatHKLPersonen
JanuarJanuarIran (3), Irak (1), Äthiopien (1)5
FebruarPakistan (1)1FebruarIran (3), Irak (3), Pakistan (1)7
MärzMarokko (1), Pakistan (1)2MärzIrak (1), Algerien (1)2
AprilApril
MaiPakistan (3)3MaiIran (2), Irak (3)5
JuniJuniIrak (2)2
JuliMarokko (1), Pakistan (1)2JuliIrak (3), Pakistan (1)4
AugustIran (1)1August
SeptemberIran (1)1
OktoberIran (3), Irak (1), Pakistan (1)5
NovemberIran (1), Südsudan (1), Pakistan (1)3
DezemberIrak (2), Iran (1), Pakistan (1)4
Summe2225
Frage 1a Seite 4

Wie viele Frauen waren unter den Abgeschobenen?

Antwort

Nach Angaben der Bundespolizei wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025 25 weibliche Personen nach Griechenland abgeschoben.

Nach Angaben des BAMF wurden im genannten Zeitraum vier weibliche Personen im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Griechenland überstellt.

Frage 1b Seite 4

Wie viele Minderjährige wurden abgeschoben (bitte nach begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen differenzieren)?

Antwort

Nach Angaben der Bundespolizei wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025 sieben minderjährige Personen, davon zwei begleitet, nach Griechenland abgeschoben.

Nach Angaben des BAMF wurde im genannten Zeitraum keine minderjährige Person im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Griechenland überstellt.

Frage 1c Seite 4

Wie viele Personen über 65 waren unter den Abgeschobenen?

Antwort

Nach Angaben der Bundespolizei wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025 sieben Personen im Alter von über 65 Jahren nach Griechenland abgeschoben.

Nach Angaben des BAMF wurde im genannten Zeitraum keine Person über 65 Jahre im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Griechenland überstellt.

Frage 2 Seite 4

Wie viele dieser Abschiebungen fanden mit Linien-, wie viele mit Charterflügen statt (bitte zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen unterscheiden)?

Antwort

Nach Angaben der Bundespolizei wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025 711 Personen mit Linienflügen und 84 Personen mit Charterflügen nach Griechenland abgeschoben.

Nach Angaben des BAMF wurden im genannten Zeitraum alle Dublin-Überstellungen nach Griechenland mit Linienflügen durchgeführt.

Frage 3 Seite 4

Aus welchen Bundesländern wurden die Betroffenen abgeschoben, und von welchen Flughäfen erfolgten die Abschiebungen (bitte zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen unterscheiden)?

Antwort

Es wird zunächst auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. Die Angaben aus der Statistik der Bundespolizei zu Abschiebungen (ohne Differenzierung nach Abschiebungen und Dublin-Überstellungen) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Die Abschiebung veranlassendes LandAnzahl Personen
Baden-Württemberg83
Bayern189
Berlin17
Brandenburg4
Hamburg38
Hessen100
Mecklenburg-Vorpommern33
Niedersachsen20
Nordrhein-Westfalen79
Rheinland-Pfalz89
Saarland2
Sachsen34
Sachsen-Anhalt23
Schleswig-Holstein30
Thüringen1
Bundespolizei53
Gesamt795
Tabelle auf Seite 5 · 11 Zeilen × 2 Spalten
AbflughafenAnzahl Personen
Berlin-Brandenburg (BER)78
Köln9
Dortmund1
Düsseldorf72
Karlsruhe2
Frankfurt am Main365
Hannover12
Hamburg52
München170
Stuttgart34
Gesamt795

Die Angaben aus der Statistik des BAMF zu Dublin-Überstellungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5, 6 · 14 Zeilen × 5 Spalten
20242025 (Jan bis Sep)
BDLPersonenFlughafenPersonenFlughafen
Baden-Württemberg1Frankfurt (FRA)1Frankfurt (FRA)
Bayern4München (MUC)9München (MUC)
Brandenburg1Berlin (BER)
Niedersachsen1Frankfurt (FRA)1Frankfurt (FRA)
Nordrhein-Westfalen2Düsseldorf (DUS)2Frankfurt (FRA)
Rheinland-Pfalz3Frankfurt (FRA)1Frankfurt (FRA)
Sachsen5Frankfurt (FRA), München (MUC), Berlin (BER)2Frankfurt (FRA), München (MUC)
Schleswig-Holstein1Frankfurt (FRA)
Thüringen1Frankfurt (FRA)
Hamburg3Frankfurt (FRA), Hamburg (HAM)
Hessen1Frankfurt (FRA)
Mecklenburg-Vorpommern1Berlin (BER)
Berlin1Berlin (BER)
fiktives Bundesland3München (MUC)3München (MUC)

Hinweis: Die Dublin-Überstellungen mit einem „fiktiven Bundesland“ betreffen Verfahren, in die keine Ausländerbehörde involviert war (i. d. R. Aufgriffshaftverfahren mit Überstellung in Organisation durch die örtliche Bundespolizeiinspektion).

Frage 4 Seite 6

Ist der Bundesregierung bekannt, ob von den Abschiebungen Personen betroffen waren, gegen die zuvor eine Ausweisungsentscheidung ergangen war, und wenn ja, in wie vielen Fällen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 5 Seite 6

Wie viele Personen haben 2025 ein Schreiben bezüglich einer Rückkehr nach Griechenland mit Unterstützung des Überbrückungsprojekts oder des HELIOS+-Programms erhalten (bitte zwischen Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, sowie Personen, die ausreisepflichtig sind, differenzieren), und wie viele dieser angeschriebenen Personen sind bisher nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Unterstützungsprogrammen ausgereist (bitte nach Monaten differenzieren)?

Antwort

Insgesamt haben mit Stand vom 6. Oktober 2025 seit Januar 2025 4 132 Personen ein Schreiben bezüglich einer Rückkehr nach Griechenland mit Unterstützung des Überbrückungsprojekts erhalten (davon 3 873 Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden und 259 ausreisepflichtige Personen). Von den angeschriebenen Personen sind insgesamt 16 mit dem Überbrückungsprojekt ausgereist (eine Person im Februar, sechs im März, fünf im April, drei im Mai und eine im Juni).

Frage 6 Seite 6

Wie viele Personen haben den Onlinefragebogen, welcher über einen QR-Code in dem Brief verlinkt war (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), ausgefüllt (bitte nach Monaten differenzieren)?

Antwort

Mit Stand 6. Oktober 2025 haben insgesamt 113 Personen den Fragebogen ausgefüllt.

Die Aufschlüsselung der eingegangenen ausgefüllten Fragebögen nach Monaten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 7 · 11 Zeilen × 2 Spalten
MonatZahl der Rückläufer
Januar10
Februar48
März12
April8
Mai5
Juni5
Juli8
August8
September6
Oktober (bis 6.10.)3
Gesamt113
Frage 7 Seite 7

Wie vielen Personen wurde nach Ausfüllen des Fragebogens mitgeteilt, dass sie die Kriterien für eine Förderung erfüllen (bitte nach Monaten differenzieren und die zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten benennen)?

Antwort

Seit dem Start des Projektes im Januar 2025 wurde 59 Personen mitgeteilt, dass sie die Fördervoraussetzungen erfüllen (Stand: 6. Oktober 2025).

Die Differenzierung nach Monaten und Staatsangehörigkeiten ist der untenstehenden Übersicht zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 7 · 10 Zeilen × 8 Spalten
AfghanistanIrakJemenIranSomaliaPalästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt)Gesamt
Feb.250201331
März6201009
April6000118
Mai1000001
Juni1000001
Juli3000003
Aug.0000000
Sep.2010014
Okt.1010002
Gesamt452412559
Frage 8 Seite 7

Was sind die Kriterien für die Teilnahme an den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Programmen (bitte möglichst detailliert ausführen)?

Antwort

Für die Teilnahme am Überbrückungsprojekt müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

– die Person muss internationalen Schutz in Griechenland erhalten haben,

– der Erhalt des Schutzstatus liegt nicht länger als 20 Monate zurück,

– der Asylantrag wurde in Deutschland abgelehnt bzw. als unzulässig beschieden (vollziehbar ausreisepflichtig) oder noch nicht beschieden,

– Leistungen aus dem früheren HELIOS-Programm wurden nicht vollumfänglich in Anspruch genommen.

HELIOS+ ist ein rein griechisches Integrationsprogramm. Die Förderkriterien können der Webseite der Internationalen Organisation für Migration (IOM), die dieses Programm umsetzt, entnommen werden: https://greece.iom.int/helios.

Frage 9 Seite 8

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher durch das Überbrückungsprojekt unterstützt (bitte nach Monaten differenzieren)?

Antwort

Die oben genannten 16 ausgereisten Personen haben alle die im Rahmen des Überbrückungsprojektes vorgesehenen Leistungen erhalten. Zur Differenzierung nach (Ausreise-) Monaten vgl. Antwort zu Frage 5.

Frage 10 Seite 8

Wie viele von den durch das Überbrückungsprojekt unterstützten Personen sind angeblich freiwillig ausgereist, wie viele wurden abgeschoben (bitte nach Monaten differenzieren)?

Antwort

Von den insgesamt 16 unterstützten Personen liegt bei 15 eine freiwillige Ausreise zu Grunde, eine Person wurde nach Griechenland zurückgeführt. Die Differenzierung nach Monaten ist aus der Antwort zu Frage 5 ersichtlich. Die Rückführung fand im März 2025 statt.

Frage 11 Seite 8

Welche konkreten Leistungen umfasst das Überbrückungsprojekt (bitte möglichst detailliert ausführen)?

Antwort

Das Überbrückungsprojekt umfasst die folgenden Leistungen:

– Abholung am Flughafen nach Wiedereinreise in Griechenland und Transport zu vorübergehender Unterkunft.

– Unterbringung in vorübergehender Unterkunft bis maximal vier Monate mit Vollverpflegung und Bereitstellung von Dingen des täglichen Bedarfs.

– Sozialberatung (einschl. Abklärung medizinischen Unterstützungsbedarfes) und Antragstellung für HELIOS+.

– Finanzielle Unterstützung: Anspruch auf Bargeldunterstützung für bis zu zwei Monate nach Ankunft in Griechenland (pro Monat 75 Euro für eine Person, 135 Euro für zwei Personen, 160 Euro für drei Personen und 210 Euro für vier Personen oder mehr; wird am Unterkunftsort keine Verpflegung bereitgestellt, verdoppeln sich die Beträge).

Frage 12 Seite 8

Wie viele Personen wurden im Rahmen des Überbrückungsprojekts im Aufnahmelager nahe Serres untergebracht (bitte nach Monaten differenzieren), und wie lange lebten die Personen im Aufnahmelager?

Antwort

Die 16 im Rahmen des Überbrückungsprojektes ausgereisten Personen wurden alle in der Gemeinschaftsunterkunft in Serres untergebracht.

Da die Unterbringung in Serres direkt nach der Wiedereinreise nach Griechenland erfolgt, wird bezüglich der Differenzierung nach Monaten auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Die meisten der zurückgekehrten Personen wurden dort zwischen fünf Wochen und vier Monaten untergebracht. Sofern nach der vorgesehenen maximalen Unterstützungsdauer von vier Monaten noch keine eigene Wohnung gefunden wurde, kann die Unterbringung in der vorübergehenden Unterkunft im Rahmen vorhandener freier Kapazitäten ausnahmsweise verlängert werden. Für drei Personen ist daher eine Unterbringung für fünf Monate erfolgt.

Frage 13 Seite 9

Wie hoch ist die Finanzierung der Europäischen Kommission für das Überbrückungsprojekt, und gibt es noch andere Finanzierungsquellen, und wenn ja, welche, und wie hoch sind sie jeweils?

Antwort

Das Projekt wird zu 100 Prozent von der Europäischen Kommission finanziert. Das Gesamtfinanzvolumen beträgt 5 Mio. Euro.

Frage 14 Seite 9

Wie viele Personen haben nach Teilnahme am Überbrückungsprojekt nach Kenntnis der Bundesregierung anschließend Unterstützung durch das HELIOS+-Programm erhalten (bitte nach Monaten differenzieren)?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung haben 15 der insgesamt 16 zurückgekehrten Personen bislang Unterstützung durch das HELIOS+ Programm erhalten. Eine Person befindet sich derzeit noch im Überbrückungsprojekt und soll baldmöglichst in das HELIOS+ Programm aufgenommen werden.

Die Differenzierung nach Monaten ist der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 9 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Eintritt in Helios+
März1
April4
Mai6
Juni2
Juli2
Gesamt15
Frage 15 Seite 9

Wie viele Personen sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung im Jahr 2025 freiwillig ohne Unterstützung des HELIOS+-Programms nach Griechenland ausgereist (bitte nach Monaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 16 Seite 9

Wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder einer anderen deutschen Behörde eine Prüfung des HELIOS+-Programms durchgeführt, und wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Prüfung (bitte möglichst detailliert ausführen)?

Antwort

Da HELIOS+ ein rein griechisches Integrationsprogramm ist, ist weder das BAMF noch eine andere deutsche Behörde befugt, eine Prüfung im Sinne einer Evaluierung des Programms durchzuführen.

Frage 17 Seite 9

Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Auswärtige Amt oder eine andere deutsche Behörde eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem HELIOS+-Programm oder griechischen Behörden getroffen, um Abschiebungen von Menschen mit anerkanntem Schutzstatus in Griechenland durchzuführen, und wenn ja, was ist der Inhalt dieser Vereinbarung (bitte möglichst konkret ausführen)?

Antwort

Weder das BAMF noch andere deutsche Behörden haben eine derartige Vereinbarung zu Abschiebungen von Personen mit Schutzstatus in Griechenland getroffen.

Frage 18 Seite 10

Wie viele Asylanträge von Personen mit anerkanntem Schutzstatus in Griechenland wurden seit 2024 registriert, und wie viele der Antragstellenden waren minderjährig (bitte nach Monaten aufschlüsseln und zwischen vorübergehendem Schutz und Flüchtlingsschutz differenzieren sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben im Sinne der Fragestellung können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei eine Differenzierung nach Art des Schutzes in Griechenland nicht möglich ist.

Tabelle auf Seite 10 · 23 Zeilen × 3 Spalten
MonatAnzahl gesamtdavon minderjährig
Gesamt40.15714.364
davon
Januar 20242.026635
Februar 20242.468877
März 20242.871961
April 20242.755945
Mai 20242.578904
Juni 20242.463937
Juli 20243.0091.022
August 20242.470865
September 20241.778580
Oktober 20242.213749
November 20241.783586
Dezember 20241.662570
Januar 20252.163674
Februar 20252.007789
März 20251.483603
April 20251.849708
Mai 20251.227513
Juni 2025707277
Juli 2025896386
August 2025988444
September 2025761339
Tabelle auf Seite 10, 11 · 17 Zeilen × 7 Spalten
ab 2024davon 2024davon 2025
HKLAnzahl gesamtdavon minderjährigAnzahl gesamtdavon minderjährigAnzahl gesamtdavon minderjährig
Gesamt40.15712.08128.0769.63112.8014.733
davon
Afghanistan20.7719.35413.2515.9207.5203.434
Syrien10.2092.8697.5432.0722.666797
Irak3.5471.0772.882857665220
Ungeklärt2.2653011.91624034961
Somalia1.01133578225322982
Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt)4873441528726
Jemen484523773710715
Sudan295571663312924
Iran27668181399529
Eritrea19124117127412
Türkei1225010342198
Demokratische Republik Kongo57254721104
Staatenlos547436111
Kuwait52182472811
Kamerun4110307113
Frage 19 Seite 11

Wie viele Asylanträge von Personen mit anerkanntem Schutzstatus in Griechenland sind derzeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anhängig (bitte zwischen minderjährigen und volljährigen Asylsuchenden differenzieren und zwischen vorübergehendem und internationalem Schutz differenzieren sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei eine Differenzierung nach Art des Schutzes in Griechenland nicht möglich ist.

Tabelle auf Seite 11 · 17 Zeilen × 4 Spalten
HKLminderjährigvolljährigGesamt
Gesamt12.87713.80726.684
davon
Afghanistan7.9197.44215.361
Syrien2.8643.0905.954
Irak9881.2772.265
Ungeklärt336498834
Somalia239543782
Iran113212325
Palästinensischen Gebiete (nicht als Staat anerkannt)62120182
Jemen39109148
Türkei7173144
Eritrea26104130
Sudan4565110
Demokratische Republik Kongo475097
Sierra Leone113950
Kamerun163349
Libanon71825
Frage 20 Seite 11

Wie wurde über Asylanträge von Personen mit anerkanntem Schutzstatus in Griechenland 2024 und im bisherigen Jahr 2025 entschieden (bitte zwischen Anträgen von Personen mit vorübergehendem und internationalem Schutz differenzieren und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei eine Differenzierung nach Art des Schutzes in Griechenland nicht möglich ist.

Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024

Tabelle auf Seite 11, 12 · 17 Zeilen × 8 Spalten
HKLEntschei- dungen gesamtAnerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG)Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylGGewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylGFeststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthGAblehnungenSonstige Verfahrenserledigungen
Gesamt8.70572.1621.1146399393.844
davon
Afghanistan3.38941.907394808951
Syrien2.298024953601.315
Irak1.1602291157716345
Ungeklärt66501919511611
Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt)2910255-0234
Somalia27908612701695
Iran161134727047
Jemen12501481399
Türkei730482-716
Sudan43014-038
Eritrea40003-631
Demokratische Republik Kongo380103322
Pakistan30040-1511
Staatenlos230141017
Kamerun14010283

Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2025

Tabelle auf Seite 12 · 17 Zeilen × 8 Spalten
HKLEntscheidungen gesamtAnerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG)Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylGGewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylGFeststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthGAblehnungenSonstige Verfahrenserledigungen
Gesamt15.36671.94219621971612.286
davon
Afghanistan5.31861.767388733.381
Syrien3.3280001143.313
Ungeklärt1.92902878571.811
Irak1.923081354901.389
Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt)8410296521744
Somalia802060114910672
Jemen293005-8280
Iran2750243344201
Sudan1820116-0165
Eritrea880237472
Türkei680190-841
Staatenlos51009-042
Äthiopien360203625
Kamerun28000-919
Kuwait280006121
Frage 21 Seite 13

Wie viele Entscheidungen in den Verfahren von in Griechenland anerkannten Geflüchteten aus Gaza bzw. aus den palästinensischen Gebieten gab es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 (bitte nach Monaten aufschlüsseln und auch die Jahreszahlen nennen)?

Antwort

Die Angaben zu Personen aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 13 · 24 Zeilen × 2 Spalten
MonatAnzahl gesamt
Januar 20244
Februar 20241
März 20247
April 202425
Mai 20243
Juni 202440
Juli 202465
August 20244
September 202410
Oktober 202418
November 202440
Dezember 202474
Jahr 2024291
Januar 202539
Februar 202543
März 2025110
April 202596
Mai 2025221
Juni 202591
Juli 2025134
August 202528
September 202579
Zeitraum Januar - September 2025841
Frage 22 Seite 13

Wie lange dauerten die Asylverfahren von in Griechenland anerkannten Geflüchteten im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 (bitte nach Halbjahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 13 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Zeitraumdurchschnittliche Dauer in Monaten
1. Halbjahr 20249,9
2. Halbjahr 20246,1
20248,1
1. Halbjahr 202512,6
01. Januar bis 30. September202513,9

Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024

Tabelle auf Seite 13, 14 · 17 Zeilen × 2 Spalten
HKLdurchschnittliche Dauer in Monaten
Gesamt8,1
davon
Afghanistan7,7
Syrien5,5
Irak9,8
Ungeklärt7,8
Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt)15,3
Somalia13,8
Iran16,6
Jemen5,1
Türkei9,3
Sudan6,8
Eritrea8,8
Demokratische Republik Kongo17,5
Pakistan12,4
Staatenlos6,7
Kamerun10,6

Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2025

Tabelle auf Seite 14 · 17 Zeilen × 2 Spalten
HKLdurchschnittliche Dauer in Monaten
Gesamt13,9
davon
Afghanistan12,8
Syrien8,0
Ungeklärt16,1
Irak18,1
Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt)21,1
Somalia20,0
Jemen10,3
Iran24,4
Sudan11,0
Eritrea13,7
Türkei20,0
Staatenlos19,5
Äthiopien20,0
Kamerun23,6
Kuwait9,1