Import von US-Fahrzeugen mit "Salvage"-Titel

Drucksache 21/2336Antwortauf die Kleine Anfrage 21/181920.10.20254 Seiten8 FragenFraktion der AfDBundesministerium für VerkehrAußenwirtschaftVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Seit Jahren werden Fahrzeuge, die in den USA aufgrund erheblicher Unfallschäden als Totalschaden eingestuft und mit einem sogenannten Salvage Title versehen wurden, nach Europa exportiert. Diese Fahrzeuge werden häufig zunächst in osteuropäischen Ländern notdürftig repariert und erhalten dort neue Fahrzeugpapiere. Anschließend gelangen sie nach Deutschland, wo sie ohne Offenlegung ihrer gravierenden Vorschäden als scheinbar unfallfreie Gebrauchtwagen in Verkehr gebracht werden (www.carfax.eu/de/blog/salvage-tit le-us-import).

Laut CARFAX-Datenbank wurden von 2001 bis 2021 2 147 799 Gebrauchtwagen nach Osteuropa importiert, davon 82,5 Prozent mit „Salvage“-Titel. Direkt nach Deutschland wurden in diesem Zeitraum laut genannter Datenbank 1 177 078 aus den USA importiert, gut ein Drittel davon mit „Salvage-Titel“ (ebd.)

Durch mangelhafte Reparaturen besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko, weil etwa Airbags, Knautschzonen und andere sicherheitsrelevante Systeme oft nicht fachgerecht instandgesetzt werden. Verbraucher erleiden zusätzlich wirtschaftliche Schäden, weil sie diese Fahrzeuge zu deutlich überhöhten Preisen erwerben, ohne Kenntnis über die tatsächlichen Schäden zu haben. Geschätzte 100 000 solcher Fahrzeuge mit verschleierten Vorschäden sind derzeit allein in Deutschland unterwegs (SWR-Doku vom 2. November 2022, www.youtub e.com/watch?v=5UAZ5bb0-Ho, ungefähr Minute 8:30), was ein erhebliches Sicherheits- und Verbraucherschutzproblem darstellt.

Laut der preisgekrönten SWR-Doku „Die Gebrauchtwagenfalle – das miese Geschäft mit schrottreifen Autos“ (www.wirtschaftsjournalistin.com/singlenews/uid-954738/thorsten-link-gewinnt-journalistenpreis/) ist die Ermittlungsarbeit in Deutschland sehr schwierig, weil u. a. die Problematik bestehen würde, dass die Fahrgestellnummer dem Datenschutz unterliegt und so kein legaler Zugriff auf eine Datenbank besteht, um die Historie der Fahrzeuge zu überprüfen (www.youtube.com/watch?v=5UAZ5bb0-Ho, ungefähr Minute 40:45).

Zudem zeigten Ermittlungen europäischer Strafverfolgungsbehörden (www.bi ld.de/regional/rheinland-pfalz/codename-nimmersatt-31-mio-schaden-schlaggegen-autohaendler-mafia-67ff48b90c382a037950fef7), dass organisierte kriminelle Strukturen in mehreren EU-Staaten an diesem lukrativen Betrug beteiligt seien. So habe die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) im Frühjahr dieses Jahres in einer großangelegten Razzia, bei der 1 000 Ermittler 200 Objekte in zehn Ländern (u. a. auch in Deutschland) durchsucht hätten, ein „extrem komplexes und kriminelles Netzwerk mit Verbindungen in 18 Länder[n]“ aufgedeckt (ebd.)

Frage 1 Seite 2

Wie viele Fahrzeuge mit US-Salvage-Titel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland seit 2015 zugelassen (bitte nach Jahren und summiert auflisten)?

Antwort

Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Eine Erfassung von Salvage-Titeln ist bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen in Deutschland nicht vorgesehen.

Frage 2 Seite 2

Wie viele Fahrzeuge mit US-Salvage-Titel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland seit 2015 importiert (bitte nach Jahren und summiert auflisten)?

Antwort

Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Bei der Wareneinfuhr ist eine Dokumentation von Fahrzeugen mit Salvage-Titeln nicht vorgesehen.

Frage 3 Seite 2

Welche konkreten Sicherheitsrisiken sind der Bundesregierung ggf. bekannt, die von solchen Fahrzeugen aufgrund unzureichender Reparaturen ausgehen?

Antwort

Der Sachverhalt ist bislang in der Marktüberwachung des für derartige Angelegenheiten zuständigen Kraftfahrt-Bundesamtes nicht bekannt.

Frage 4 + 5 Seite 2

4Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf. aktuell, um Verbraucher vor finanziellen Schäden durch verschleierte Vorschäden an importierten Gebrauchtfahrzeugen zu schützen?

5Sind der Bundesregierung Lücken im Zulassungs- und Kontrollverfahren bekannt, welche es ermöglichen, Unfallfahrzeuge mit verschleierter Historie in Deutschland neu zuzulassen, und wie plant sie ggf., diese Lücken zu schließen?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbraucher wird regulativ sichergestellt. Deutsche Zulassungsbehörden haben die Möglichkeit, bei einem zuvor in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassenen Fahrzeug die dortigen technischen Fahrzeugdaten (u. a. Kilometerstand) elektronisch abzurufen und damit bis zu einem gewissen Grad auch die Fahrzeughistorie nachzuvollziehen. Bei einem Fahrzeug, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen war und welches aus einem Drittstaat importiert wurde, ist davon auszugehen, dass dieses Fahrzeug mangels EU-Typgenehmigung zuvor ein Gutachten eines Technischen Dienstes erhalten hat. Damit wurden derartige Fahrzeuge bereits einer Begutachtung unterzogen, im Rahmen derer mögliche Vorschäden aufgedeckt werden sollten.

Frage 6 Seite 3

Teilt die Bundesregierung die Ansicht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), dass die Ermittlungsarbeit in Deutschland dadurch erschwert wird, dass die Fahrgestellnummer dem Datenschutz unterliegt, und wenn ja, gibt es Pläne der Bundesregierung, dies zu ändern?

Antwort

Strafverfolgungsbehörden dürfen auf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) zugreifen und auf Basis dieser Ermittlungen zur Fahrzeughistorie anstellen, wenn diese für ein Strafverfahren relevant ist. In Deutschland sind im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) nach § 33 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) neben den Halterdaten auch weitere Daten zum Fahrzeug, einschließlich der FIN gespeichert. Diese Daten dürfen nach § 35 Absatz 1 StVG an Behörden für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten übermittelt werden. Die Daten aus dem ZFZR sind im automatisierten Verfahren nach § 36 StVG über das Zentrale Verkehrs-Informationssystem des Kraftfahrt-Bundesamtes (ZEVIS) für die Strafverfolgungsbehörden abrufbar.

Frage 7 Seite 3

Aus welchen Gründen unterliegt nach Kenntnissen der Bundesregierung die Fahrgestellnummer dem Datenschutz, und gibt es Pläne der Bundesregierung, dies zu ändern?

Antwort

Der Begriff des personenbezogenen Datums ist unionsrechtlich ausgestaltet. Nach Artikel 4 Nummer 1 der Datenschutz-Grundverordnung sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Hierunter kann auch die FIN fallen, da sie über die Zulassungsbescheinigung dem Halter des Fahrzeugs zugeordnet werden kann. Deshalb erfährt die FIN nach § 45 Satz 2 StVG besonderen Schutz.

Frage 8 Seite 3

Arbeitet die Bundesregierung mit anderen EU-Staaten, insbesondere osteuropäischen Ländern, zusammen, um die betrügerische Manipulation von Fahrzeugpapieren zu verhindern, und wenn ja, inwiefern?

Antwort

Das Recht der Zulassungsdokumente für Fahrzeuge ist durch die Richtlinie 1999/37/EG unionsrechtlich harmonisiert. Es bildet eine Grundlage der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich.

Frage 9 + 10 Seite 3

9Welche Initiativen plant die Bundesregierung auf EU-Ebene ggf., um eine EU-weit einheitliche Kennzeichnungspflicht oder eine zentrale Erfassung der Historie von Fahrzeugen mit Salvage-Titel umzusetzen?

10Wenn die Frage 9 bejaht wurde, welche konkreten Vorschläge wird die Bundesregierung im EU-Rahmen ggf. einbringen, um Verbraucher- und Verkehrssicherheit bei importierten Gebrauchtfahrzeugen aus Drittstaaten, insbesondere den USA, zu verbessern?

Antwort

Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4, 5 und 8 verwiesen.