Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen

Drucksache 21/2183Antwortauf die Kleine Anfrage 21/182410.10.202512 Seiten19 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernGesellschaftspolitik, soziale GruppenInnere Sicherheit
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Leben auf der Straße ist gefährlich. Obdachlose sind 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche der Angst vor Straftaten gegen sie ausgesetzt. Ohne privaten Schutzraum sind sie im öffentlichen Raum permanent angreifbar. Die Situation in den Gemeinschaftsunterkünften ist zwar besser, aber deutlich gefährlicher als in einer eigenen Wohnung. Denn zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Gemeinschaftsunterkünfte ein erhöhtes Risiko für Gewalt, Übergriffe und Konflikte aufweisen. Es fehlt an Handlungsempfehlungen zum Thema Gewaltschutz für Unterkünfte wohnungsloser Menschen.

Straftaten gegen Obdachlose sind keine Seltenheit. Im vergangenen Jahr erreichten die Straftaten gegen obdachlose Menschen in Deutschland einen traurigen Höchststand: Bundesweit wurden 2 194 Opfer registriert (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pub likationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Bund/Opfer/BU-O-14-T941-Bee intraechtigung_xls.html). Das sind im Durchschnitt über sechs Straftaten pro Tag. Die tatsächliche Fallzahl dürfte wegen einer hohen Dunkelziffer jedoch deutlich höher liegen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) dokumentiert seit 1989 entsprechende Straftaten mittels einer systematischen Presseanalyse. Seit 2022 wird zudem eine Karte der dokumentierten Gewaltfälle gepflegt (vgl. www.bagw.de/de/themen/gewalt/karte). Die BAG W geht davon aus, dass ein Großteil der Straftaten nicht zur Anzeige gebracht und nicht öffentlich werden. Grund dafür ist demnach das fehlende Vertrauen in die Ermittlungsbehörden oder die Angst vor der Rache der Täter, wenn eine Anzeige erstattet wird (vgl. www.bagw.de/de/themen/gewalt/uebersicht).

Anteilsmäßig am häufigsten von Gewalt betroffen sind Frauen, die auf der Straße leben: 62 Prozent von ihnen haben bereits Gewalterfahrungen gemacht. Die erlebte Form der Gewalt unterscheidet sich geschlechterspezifisch. Frauen sind häufiger Opfer von sexuellen Straftaten und werden häufiger zur Prostitution gezwungen als Männer (vgl. Wohnungslosenbericht 2024, www.b mwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohn ungslosenbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=1).

Frauen, deren Wohnungslosigkeit häufig in direktem Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt steht, meiden gemischtgeschlechtliche Unterkünfte und nehmen seltener Unterstützungsangebote in Anspruch. Sie sind häufig verdeckt wohnungslos und geraten dadurch oft in (auch sexuelle) Abhängigkeitsverhältnisse (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/fil eadmin/Redaktion/Publikationen/Analyse_Studie/Analyse_Notunterbringung_ Wohnungsloser.pdf).

Die Täter kommen aus unterschiedlichen Kontexten. Ein Teil der Täter ist selbst wohnungslos. Prekäre Lebensbedingungen können zu erbitterten Kämpfen um knappe Ressourcen, wie vermeintlich sichere Schlafplätze, führen. Alle nichtwohnungslosen Täter verbindet das Ziel der Herabwürdigung wohnungsloser Menschen, die sie als minderwertige Mitglieder der Gesellschaft betrachten. Die Täter sind häufig junge Männer und bei den Motiven finden sich häufig sozialdarwinistische und rechtsextreme Einstellungen. Wohnungslose sind für diese Täter oft leicht erreichbare und besonders schutzlose Opfer (vgl. www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/IDZ_Forschungs bericht_Diskriminierung_und_Hassgewalt_gegen_wohnungslose_Mensche n.pdf).

Zu schutzlosen Opfern einer anderen Form von Gewalt werden obdachlose Menschen, weil sie der Gefahr extremer Kälte und Hitze ausgesetzt sind, was gravierende gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod zur Folge haben kann. Diese Form von Gewalt ist aus Sicht der Fragestellenden strukturelle Gewalt, weil Betroffenen kein sicherer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.

Mit dieser Kleinen Anfrage möchte die fragestellende Fraktion die Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen beleuchten.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Politisch motivierte Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) allgemein registriert. Wohnungs-/Obdachlosigkeit stellt im KPMD-PMK keinen eigenen Katalogwert dar.

Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder „den Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld „Gesellschaftlicher Status“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutz-relevanten „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen (ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen) werden im KPMD-PMK im Unterthema „Gesellschaftlicher Status“ registriert und sind eine Teilmenge der Straftaten dieses Unterthemenfeldes.

Das bedeutet, dass diese Straftaten in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können. Aus diesem Grund ist eine automatisierte Fallzahlendarstellung dieser Straftaten anhand der KPMD-PMK-Daten nicht möglich.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundes hingegen wird die Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ erfasst. Die Erfassung erfolgt unter der Bedingung, dass die Tatmotivation in diesem Merkmal begründet ist oder in einem sachlichen Zusammenhang dazu steht. Es muss also aus den polizeilichen Ermittlungen hervorgehen, dass die Tathandlung zumindest teilweise durch das spezifische Merkmal „Obdachlosigkeit“ des Opfers veranlasst war. Eine weitere Differenzierung des Merkmals erfolgt in der PKS des Bundes nicht.

In der PKS werden Angaben zum Opfer grundsätzlich nur bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) erfasst.

Bei der Bewertung der Zahlen aus der PKS des Bundes ist zu beachten, dass die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt wird, d. h., dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, auch mehrfach gezählt wird. Die entsprechenden Zahlen beziehen sich sowohl auf versuchte als auch auf vollendete Delikte. Darüber hinaus können zu einem Fall mehrere Opfer erfasst sein.

Frage 1 + 1a + 1b Seite 3

1Welche Angriffe auf Einrichtungen für Wohnungslose – darunter Unterkünfte, Notunterkünfte – sowie Schlafplätze sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2018 bekannt (bitte so detailliert wie möglich ausführen und nach Jahren aufschlüsseln)?

1aWelche dieser Einrichtungen und Schlafplätze wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, infolge der Angriffe unbewohnbar?

1bIn welchen weiteren Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht abschließend geklärt werden, ob es sich um Angriffe auf entsprechende Unterkünfte und Schlafplätze handelte?

Antwort

Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. In der PKS des Bundes werden seit 2024 auch Tatörtlichkeiten erfasst. Eine differenzierte Erfassung von Einrichtungen für Wohnungslose erfolgt allerdings nicht.

Frage 2 Seite 3

Wie viele Straftaten gegen wohnungslose Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Kalenderjahren in den Bundesländern registriert (bitte nach Geschlecht, untergebrachten Wohnungslosen, verdeckt wohnungslosen Personen und wohnungslosen Personen ohne Unterkunft aufschlüsseln, bitte ebenfalls nach Jahren und Bundesländern differenzieren), und in wie vielen weiteren Fällen konnte bislang nicht abschließend festgestellt werden, ob es sich bei den jeweiligen Vorfällen um Straftaten gegen wohnungslose Menschen handelte?

Antwort

Die Anzahl der in der PKS erfassten Opfer mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“, differenziert nach dem Geschlecht, ist je Berichtsjahr in den folgenden Tabellen dargestellt. Weitere Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Berichtsjahr 2024

Tabelle auf Seite 3, 4 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Anzahl der Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“gesamtmännlichweiblich
Baden-Württemberg21017040
Bayern394287107
Berlin498380118
Brandenburg29281
Bremen18162
Hamburg23118744
Hessen1169422
Mecklenburg-Vorpommern945
Niedersachsen1238736
Nordrhein-Westfalen35125893
Rheinland-Pfalz564313
Saarland14104
Sachsen694821
Sachsen-Anhalt12120
Schleswig-Holstein604515
Thüringen440
Bundesrepublik Deutschland2 1941 673521

Berichtsjahr 2023

Tabelle auf Seite 4 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Anzahl der Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“gesamtmännlichweiblich
Baden-Württemberg22717750
Bayern425325100
Berlin44135289
Brandenburg41329
Bremen14104
Hamburg21816652
Hessen988117
Mecklenburg-Vorpommern1082
Niedersachsen16212735
Nordrhein-Westfalen36328776
Rheinland-Pfalz533815
Saarland19154
Sachsen524210
Sachsen-Anhalt330
Schleswig-Holstein534211
Thüringen110
Bundesrepublik Deutschland2 1801 706474

Berichtsjahr 2022

Tabelle auf Seite 4 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Anzahl der Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“gesamtmännlichweiblich
Baden-Württemberg20316637
Bayern37629185
Berlin42133784
Brandenburg29209
Bremen1055
Hamburg16513728
Hessen1139617
Mecklenburg-Vorpommern1183
Niedersachsen1037528
Nordrhein-Westfalen387278109
Rheinland-Pfalz523814
Saarland17134
Sachsen37289
Sachsen-Anhalt440
Schleswig-Holstein523715
Thüringen642
Bundesrepublik Deutschland1 9861 537449
Frage 3 Seite 5

Welche regionalen bzw. örtlichen Brennpunkte der Straftaten gegen wohnungslose Menschen sind der Bundesregierung bekannt (bitte die 25 Brennpunkte mit den meisten Straftaten geschlechterspezifisch auflisten), sind an diesen Brennpunkten nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Tatmotive besonders häufig, und wenn ja, welche?

Antwort

In den nachstehenden Tabellen sind die Fälle für die 25 am häufigsten erfassten Landkreise aufgeführt, bei denen mindestens ein Opfer die Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ aufweist. Datengrundlage für die nachstehende Auswertung ist die PKS. Weitere Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.

Tabelle auf Seite 5 · 25 Zeilen × 2 Spalten
LandkreisAnzahl an Fällen insgesamt mit mindestens einem Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“
Berlin486
Hamburg221
München126
Frankfurt am Main107
Düsseldorf75
Köln65
Region Hannover51
Freiburg im Breisgau39
Augsburg38
Leipzig37
Dortmund34
Stuttgart34
Nürnberg33
Bonn30
Regensburg30
Kiel24
Karlsruhe19
Rosenheim18
Dresden17
Heidelberg15
Mannheim15
Bremen14
Duisburg12
Münster12
Ortenaukreis12
Tabelle auf Seite 5, 6 · 25 Zeilen × 2 Spalten
LandkreisAnzahl an Fällen insgesamt mit mindestens einem männlichen Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“
Berlin375
Hamburg180
München87
Frankfurt am Main86
Düsseldorf65
Köln48
Region Hannover32
Augsburg31
Freiburg im Breisgau31
Stuttgart31
Nürnberg26
Leipzig25
Regensburg22
Dortmund21
Kiel21
Bonn20
Karlsruhe15
Heidelberg14
Bremen13
Mannheim12
Dresden11
Münster11
Ortenaukreis11
Rosenheim11
Duisburg10
Tabelle auf Seite 6 · 30 Zeilen × 2 Spalten
LandkreisAnzahl an Fällen insgesamt mit mindestens einem weiblichen Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“
Berlin117
Hamburg43
München40
Frankfurt am Main21
Köln19
Region Hannover19
Dortmund13
Düsseldorf13
Leipzig13
Bonn10
Freiburg im Breisgau8
Regensburg8
Augsburg7
Nürnberg7
Rosenheim7
Stuttgart7
Dresden6
Bayreuth5
Bamberg4
Ingolstadt4
Karlsruhe4
Kiel4
Flensburg3
Hildesheim3
Krefeld3
Lüneburg3
Mannheim3
Mönchengladbach3
Pforzheim3
Rastatt3

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 4 + 4a + 4b Seite 7

4Welches Ausmaß haben nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten auf wohnungslose Menschen, die auf rechtsextreme Motive zurückzuführen sind?

4aSind der Bundesregierung dazu regionale bzw. örtliche Brennpunkte bekannt?

4bWelcher Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung dieser Straftaten seit 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.

Obdachlosigkeit stellt im hier einschlägigen KPMD-PMK keinen eigenen Katalogwert dar, weshalb keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 5 Seite 7

Wie viele Wohnungslose sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 infolge von Polizeieinsätzen ums Leben gekommen (bitte diese Fälle so ausführlich wie möglich schildern)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 6 Seite 7

Wie viele obdachlose Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 infolge von Kälte und Hitze gesundheitliche Schäden erlitten, und wie viele sind daran gestorben (bitte so detailliert wie möglich ausführen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 7 Seite 7

Welche Schätzungen zur Dunkelziffer von nicht angezeigten Straftaten gegen wohnungslose Menschen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie bewertet sie diese?

Antwort

Der Bundesregierung sind keine Schätzungen im Sinne der Fragestellung bekannt.

Die Durchführung von repräsentativen Dunkelfeldbefragungen von Obdach- und Wohnungslosen wird aufgrund der Schwierigkeit des Zugangs zur Befragtengruppe im Rahmen einer Zufallsstichprobe und möglichen Antwortverzerrungen als schwierig eingeschätzt, weshalb in Deutschland bislang keine bundesweite Studie bekannt ist, sondern eine Fokussierung auf die Befragung von (potentiellen) Opfern erfolgt ist oder nichtrepräsentative Studien bzw. regional begrenzte Studien durchgeführt wurden. Eine valide Schätzung der Dunkelziffer von nicht angezeigten Straftaten gegen wohnungslose Menschen in Deutschland ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.

Die vorliegenden Berichte und Studien zur Kriminalitäts- bzw. Gewaltbelastung von Obdach- und Wohnungslosen (z. B. Wohnungslosenbericht der Bundesregierung 2024, www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffe ntlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.pdf) gehen von einer hohen Prävalenz sowie Dunkelziffer aus.

Frage 8 + 14 Seite 8

8Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Dunkelziffer bei Straftaten an obdachlosen Menschen zu reduzieren, insbesondere im Hinblick auf mangelnde Anzeigenbereitschaft, und inwieweit ist die Bundesregierung dazu im Austausch mit den Bundesländern?

14Welche spezifischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem besonderen Schutzbedarf von wohnungslosen Frauen vor sexualisierter und geschlechterbezogener Gewalt nachzukommen?

Antwort

Die Fragen 8 und 14 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung steht im ständigen Austausch mit den Ländern, um eine Reduzierung der Straftatenbegehung insgesamt zu erreichen. Hierzu zählen unter anderem Bildungsprogramme und Präventionsprogramme. Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung sind die Länder und Kommunen für die Umsetzung zuständig.

Frage 9 Seite 8

Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Straftaten an obdachlosen Menschen im Vergleich zur Gesamtaufklärungsquote für vergleichbare Delikte (z. B. Körperverletzung, Raub, Sachbeschädigung), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Aufklärungsquote bei diesen Straftaten zu erhöhen?

Antwort

Die Aufklärungsquote für Fälle mit Opfern mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ lag im Berichtsjahr 2024 bei 72,8 Prozent. Die Aufklärungsquote zu den vom Fragesteller genannten Delikten kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 8 · 3 Zeilen × 3 Spalten
StraftatenschlüsselStraftatenbeschreibungAufklärungsquote in Prozent
210000Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB60,8
220000Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB87,6
674000Sachbeschädigung §§ 303–305a StGB24,5

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen sowie auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen verwiesen.

Frage 10 Seite 8

Welche qualitativen Erkenntnisse oder Expertenschätzungen liegen der Bundesregierung zu den Profilen der Täter (z. B. Alter, Geschlecht, politische Einstellungen) und den konkreten Tatmotiven bei Gewalttaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen vor?

Antwort

Zu den Tatverdächtigen, die im Jahr 2024 zu Fällen mit Opfern mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ ermittelt wurden, liegen im Rahmen der PKS folgende quantitative Erkenntnisse in Bezug auf Alter und Geschlecht vor.

Tabelle auf Seite 8, 9 · 17 Zeilen × 3 Spalten
Altersklasse der tatverdächtigen Personen im Berichtsjahr 2024Männliche Tatverdächtige zu Fäl­ len mit min. einem Opfer mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“Weibliche Tatverdächtige zu Fäl­ len mit min. einem Opfer mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“
Kinder 10<1220
Kinder 12<14102
Kinder insgesamt (0<14)122
Jugendliche 14<16338
Jugendliche 16<18672
Jugendliche insgesamt (14<18)10010
Heranwachsende 18<21796
Unter 21-jährige19118
Jungerwachsene 21<23555
Jungerwachsene 23<25545
Jungerwachsene 21<2510910
Erwachsene 25<3017615
Erwachsene 30<4042741
Erwachsene 40<5032350
Erwachsene 50<6016615
Erwachsene 60 und älter597
Erwachsene insgesamt (≥21)1 260138

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 11 Seite 9

Inwiefern werden zum Schutz von wohnungslosen Menschen mithilfe dieser qualitativen Erkenntnisse (siehe Frage 10) präventive Maßnahmen entwickelt und bzw. oder verbessert, insbesondere im Bereich der Jugendarbeit oder der Deradikalisierung?

Antwort

Die Zusammenarbeit der Polizeien der Länder und des Bundes wird auch bei präventiven Themenstellungen durch die Gremienarbeit sichergestellt. In einem Bund-Länder-finanzierten Programm, dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), werden Konzepte, Medien und Initiativen, die über Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen vermitteln, entwickelt. Das Bundesministerium des Innern und das Bundeskriminalamt sind im Rahmen der Gremienarbeit in das ProPK eingebunden. Zur Stärkung der Zivilcourage hat ProPK die „Aktion-Tu-Was“ initiiert: https://polizeiberatung.extrapol.de/aktuelles/detailansicht/kaeltebus/.

Frage 12 Seite 9

Wird die Bundesregierung eine neue wissenschaftliche Studie in Auftrag geben, um die aktuelle Zunahme der Straftaten gegen wohnungslose Menschen zu erforschen und die nötigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Eine Studie im Sinne der Fragestellung ist nicht geplant. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 13 Seite 9

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Ursachenforschung zu betreiben oder in Auftrag zu geben, um Erklärungen für den signifikanten Anstieg der Gewalttaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen zu finden?

Antwort

Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind nicht geplant. Der Anstieg der Gewalttaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen steht nach Einschätzung der Bundesregierung auch im Zusammenhang mit dem allgemeinen Ausmaß an Gewaltkriminalität.

Frage 15 Seite 10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Zusammenhang von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit vor. Derartige Fälle werden im Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung nicht gesondert erfasst.

Grundsätzlich können persönliche und/oder wirtschaftliche Zwangslagen begünstigende Faktoren für Menschenhandel sein.

Frage 16 Seite 10

Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Nutzung von Opferschutzangeboten durch wohnungslose Menschen vor, und was unternimmt sie, damit die Angebote besser angenommen werden?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 17 Seite 10

Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, wonach hilfesuchende Obdachlose von Notunterkünften abgewiesen werden (bitte so konkret wie möglich ausführen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt in der Zuständigkeit der Kommunen.

Frage 18 + 18a + 18b Seite 10

18Wie viele Wohnungslosenunterkünfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte auch nach Ländern differenziert darstellen)?

18aWie viele davon sind spezifische Unterkünfte ausschließlich für wohnungslose Frauen?

18bWie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahlen der Wohnungslosenunterkünfte seit 2018 entwickelt?

Antwort

Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Wohnungslosenunterkünfte es in Deutschland gibt. Die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt in der Zuständigkeit der Kommunen.

Frage 19 Seite 10

Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Hilfeeinrichtungen zusammen, um eine bessere Datenerfassung und Unterstützung der Opfer zu gewährleisten?

Antwort

Die Bundesregierung stützt sich auf die in der Anfrage benannten Erhebungen, die teilweise unter Einbindung Dritter stattfinden.

Frage 20 Seite 11

Welche Bundeshilfen oder Förderprogramme gibt es für Beratungsstellen und Anlaufstellen, die sich auf die Unterstützung von wohnungslosen Opfern von Straftaten spezialisiert haben (bitte auch nach Kenntnis der Bundesregierung existierende Länderförderprogramme auflisten)?

Antwort

Wie dargestellt unterstützt der Bund verschiedene Präventionsaktivitäten zur Straftatenreduzierung und zum Opferschutz, ohne dass diese alle spezifischen Opferkonstellationen abbilden können. Spezifische Bundesangebote für wohnungslose Opfer sind nicht aufgesetzt.