Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Leben auf der Straße ist gefährlich. Obdachlose sind 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche der Angst vor Straftaten gegen sie ausgesetzt. Ohne privaten Schutzraum sind sie im öffentlichen Raum permanent angreifbar. Die Situation in den Gemeinschaftsunterkünften ist zwar besser, aber deutlich gefährlicher als in einer eigenen Wohnung. Denn zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Gemeinschaftsunterkünfte ein erhöhtes Risiko für Gewalt, Übergriffe und Konflikte aufweisen. Es fehlt an Handlungsempfehlungen zum Thema Gewaltschutz für Unterkünfte wohnungsloser Menschen.
Straftaten gegen Obdachlose sind keine Seltenheit. Im vergangenen Jahr erreichten die Straftaten gegen obdachlose Menschen in Deutschland einen traurigen Höchststand: Bundesweit wurden 2 194 Opfer registriert (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pub likationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Bund/Opfer/BU-O-14-T941-Bee intraechtigung_xls.html). Das sind im Durchschnitt über sechs Straftaten pro Tag. Die tatsächliche Fallzahl dürfte wegen einer hohen Dunkelziffer jedoch deutlich höher liegen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) dokumentiert seit 1989 entsprechende Straftaten mittels einer systematischen Presseanalyse. Seit 2022 wird zudem eine Karte der dokumentierten Gewaltfälle gepflegt (vgl. www.bagw.de/de/themen/gewalt/karte). Die BAG W geht davon aus, dass ein Großteil der Straftaten nicht zur Anzeige gebracht und nicht öffentlich werden. Grund dafür ist demnach das fehlende Vertrauen in die Ermittlungsbehörden oder die Angst vor der Rache der Täter, wenn eine Anzeige erstattet wird (vgl. www.bagw.de/de/themen/gewalt/uebersicht).
Anteilsmäßig am häufigsten von Gewalt betroffen sind Frauen, die auf der Straße leben: 62 Prozent von ihnen haben bereits Gewalterfahrungen gemacht. Die erlebte Form der Gewalt unterscheidet sich geschlechterspezifisch. Frauen sind häufiger Opfer von sexuellen Straftaten und werden häufiger zur Prostitution gezwungen als Männer (vgl. Wohnungslosenbericht 2024, www.b mwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohn ungslosenbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Frauen, deren Wohnungslosigkeit häufig in direktem Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt steht, meiden gemischtgeschlechtliche Unterkünfte und nehmen seltener Unterstützungsangebote in Anspruch. Sie sind häufig verdeckt wohnungslos und geraten dadurch oft in (auch sexuelle) Abhängigkeitsverhältnisse (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/fil eadmin/Redaktion/Publikationen/Analyse_Studie/Analyse_Notunterbringung_ Wohnungsloser.pdf).
Die Täter kommen aus unterschiedlichen Kontexten. Ein Teil der Täter ist selbst wohnungslos. Prekäre Lebensbedingungen können zu erbitterten Kämpfen um knappe Ressourcen, wie vermeintlich sichere Schlafplätze, führen. Alle nichtwohnungslosen Täter verbindet das Ziel der Herabwürdigung wohnungsloser Menschen, die sie als minderwertige Mitglieder der Gesellschaft betrachten. Die Täter sind häufig junge Männer und bei den Motiven finden sich häufig sozialdarwinistische und rechtsextreme Einstellungen. Wohnungslose sind für diese Täter oft leicht erreichbare und besonders schutzlose Opfer (vgl. www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/IDZ_Forschungs bericht_Diskriminierung_und_Hassgewalt_gegen_wohnungslose_Mensche n.pdf).
Zu schutzlosen Opfern einer anderen Form von Gewalt werden obdachlose Menschen, weil sie der Gefahr extremer Kälte und Hitze ausgesetzt sind, was gravierende gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod zur Folge haben kann. Diese Form von Gewalt ist aus Sicht der Fragestellenden strukturelle Gewalt, weil Betroffenen kein sicherer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.
Mit dieser Kleinen Anfrage möchte die fragestellende Fraktion die Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen beleuchten.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Politisch motivierte Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) allgemein registriert. Wohnungs-/Obdachlosigkeit stellt im KPMD-PMK keinen eigenen Katalogwert dar.
Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder „den Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld „Gesellschaftlicher Status“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutz-relevanten „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen (ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen) werden im KPMD-PMK im Unterthema „Gesellschaftlicher Status“ registriert und sind eine Teilmenge der Straftaten dieses Unterthemenfeldes.
Das bedeutet, dass diese Straftaten in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können. Aus diesem Grund ist eine automatisierte Fallzahlendarstellung dieser Straftaten anhand der KPMD-PMK-Daten nicht möglich.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundes hingegen wird die Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ erfasst. Die Erfassung erfolgt unter der Bedingung, dass die Tatmotivation in diesem Merkmal begründet ist oder in einem sachlichen Zusammenhang dazu steht. Es muss also aus den polizeilichen Ermittlungen hervorgehen, dass die Tathandlung zumindest teilweise durch das spezifische Merkmal „Obdachlosigkeit“ des Opfers veranlasst war. Eine weitere Differenzierung des Merkmals erfolgt in der PKS des Bundes nicht.
In der PKS werden Angaben zum Opfer grundsätzlich nur bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) erfasst.
Bei der Bewertung der Zahlen aus der PKS des Bundes ist zu beachten, dass die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt wird, d. h., dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, auch mehrfach gezählt wird. Die entsprechenden Zahlen beziehen sich sowohl auf versuchte als auch auf vollendete Delikte. Darüber hinaus können zu einem Fall mehrere Opfer erfasst sein.
1Welche Angriffe auf Einrichtungen für Wohnungslose – darunter Unterkünfte, Notunterkünfte – sowie Schlafplätze sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2018 bekannt (bitte so detailliert wie möglich ausführen und nach Jahren aufschlüsseln)?
1aWelche dieser Einrichtungen und Schlafplätze wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, infolge der Angriffe unbewohnbar?
1bIn welchen weiteren Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht abschließend geklärt werden, ob es sich um Angriffe auf entsprechende Unterkünfte und Schlafplätze handelte?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. In der PKS des Bundes werden seit 2024 auch Tatörtlichkeiten erfasst. Eine differenzierte Erfassung von Einrichtungen für Wohnungslose erfolgt allerdings nicht.
Wie viele Straftaten gegen wohnungslose Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Kalenderjahren in den Bundesländern registriert (bitte nach Geschlecht, untergebrachten Wohnungslosen, verdeckt wohnungslosen Personen und wohnungslosen Personen ohne Unterkunft aufschlüsseln, bitte ebenfalls nach Jahren und Bundesländern differenzieren), und in wie vielen weiteren Fällen konnte bislang nicht abschließend festgestellt werden, ob es sich bei den jeweiligen Vorfällen um Straftaten gegen wohnungslose Menschen handelte?
Die Anzahl der in der PKS erfassten Opfer mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“, differenziert nach dem Geschlecht, ist je Berichtsjahr in den folgenden Tabellen dargestellt. Weitere Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Berichtsjahr 2024
| Anzahl der Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ | gesamt | männlich | weiblich |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 210 | 170 | 40 |
| Bayern | 394 | 287 | 107 |
| Berlin | 498 | 380 | 118 |
| Brandenburg | 29 | 28 | 1 |
| Bremen | 18 | 16 | 2 |
| Hamburg | 231 | 187 | 44 |
| Hessen | 116 | 94 | 22 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 9 | 4 | 5 |
| Niedersachsen | 123 | 87 | 36 |
| Nordrhein-Westfalen | 351 | 258 | 93 |
| Rheinland-Pfalz | 56 | 43 | 13 |
| Saarland | 14 | 10 | 4 |
| Sachsen | 69 | 48 | 21 |
| Sachsen-Anhalt | 12 | 12 | 0 |
| Schleswig-Holstein | 60 | 45 | 15 |
| Thüringen | 4 | 4 | 0 |
| Bundesrepublik Deutschland | 2 194 | 1 673 | 521 |
Berichtsjahr 2023
| Anzahl der Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ | gesamt | männlich | weiblich |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 227 | 177 | 50 |
| Bayern | 425 | 325 | 100 |
| Berlin | 441 | 352 | 89 |
| Brandenburg | 41 | 32 | 9 |
| Bremen | 14 | 10 | 4 |
| Hamburg | 218 | 166 | 52 |
| Hessen | 98 | 81 | 17 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 10 | 8 | 2 |
| Niedersachsen | 162 | 127 | 35 |
| Nordrhein-Westfalen | 363 | 287 | 76 |
| Rheinland-Pfalz | 53 | 38 | 15 |
| Saarland | 19 | 15 | 4 |
| Sachsen | 52 | 42 | 10 |
| Sachsen-Anhalt | 3 | 3 | 0 |
| Schleswig-Holstein | 53 | 42 | 11 |
| Thüringen | 1 | 1 | 0 |
| Bundesrepublik Deutschland | 2 180 | 1 706 | 474 |
Berichtsjahr 2022
| Anzahl der Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ | gesamt | männlich | weiblich |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 203 | 166 | 37 |
| Bayern | 376 | 291 | 85 |
| Berlin | 421 | 337 | 84 |
| Brandenburg | 29 | 20 | 9 |
| Bremen | 10 | 5 | 5 |
| Hamburg | 165 | 137 | 28 |
| Hessen | 113 | 96 | 17 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 11 | 8 | 3 |
| Niedersachsen | 103 | 75 | 28 |
| Nordrhein-Westfalen | 387 | 278 | 109 |
| Rheinland-Pfalz | 52 | 38 | 14 |
| Saarland | 17 | 13 | 4 |
| Sachsen | 37 | 28 | 9 |
| Sachsen-Anhalt | 4 | 4 | 0 |
| Schleswig-Holstein | 52 | 37 | 15 |
| Thüringen | 6 | 4 | 2 |
| Bundesrepublik Deutschland | 1 986 | 1 537 | 449 |
Welche regionalen bzw. örtlichen Brennpunkte der Straftaten gegen wohnungslose Menschen sind der Bundesregierung bekannt (bitte die 25 Brennpunkte mit den meisten Straftaten geschlechterspezifisch auflisten), sind an diesen Brennpunkten nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Tatmotive besonders häufig, und wenn ja, welche?
In den nachstehenden Tabellen sind die Fälle für die 25 am häufigsten erfassten Landkreise aufgeführt, bei denen mindestens ein Opfer die Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ aufweist. Datengrundlage für die nachstehende Auswertung ist die PKS. Weitere Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
| Landkreis | Anzahl an Fällen insgesamt mit mindestens einem Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ |
|---|---|
| Berlin | 486 |
| Hamburg | 221 |
| München | 126 |
| Frankfurt am Main | 107 |
| Düsseldorf | 75 |
| Köln | 65 |
| Region Hannover | 51 |
| Freiburg im Breisgau | 39 |
| Augsburg | 38 |
| Leipzig | 37 |
| Dortmund | 34 |
| Stuttgart | 34 |
| Nürnberg | 33 |
| Bonn | 30 |
| Regensburg | 30 |
| Kiel | 24 |
| Karlsruhe | 19 |
| Rosenheim | 18 |
| Dresden | 17 |
| Heidelberg | 15 |
| Mannheim | 15 |
| Bremen | 14 |
| Duisburg | 12 |
| Münster | 12 |
| Ortenaukreis | 12 |
| Landkreis | Anzahl an Fällen insgesamt mit mindestens einem männlichen Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ |
|---|---|
| Berlin | 375 |
| Hamburg | 180 |
| München | 87 |
| Frankfurt am Main | 86 |
| Düsseldorf | 65 |
| Köln | 48 |
| Region Hannover | 32 |
| Augsburg | 31 |
| Freiburg im Breisgau | 31 |
| Stuttgart | 31 |
| Nürnberg | 26 |
| Leipzig | 25 |
| Regensburg | 22 |
| Dortmund | 21 |
| Kiel | 21 |
| Bonn | 20 |
| Karlsruhe | 15 |
| Heidelberg | 14 |
| Bremen | 13 |
| Mannheim | 12 |
| Dresden | 11 |
| Münster | 11 |
| Ortenaukreis | 11 |
| Rosenheim | 11 |
| Duisburg | 10 |
| Landkreis | Anzahl an Fällen insgesamt mit mindestens einem weiblichen Opfer mit Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ |
|---|---|
| Berlin | 117 |
| Hamburg | 43 |
| München | 40 |
| Frankfurt am Main | 21 |
| Köln | 19 |
| Region Hannover | 19 |
| Dortmund | 13 |
| Düsseldorf | 13 |
| Leipzig | 13 |
| Bonn | 10 |
| Freiburg im Breisgau | 8 |
| Regensburg | 8 |
| Augsburg | 7 |
| Nürnberg | 7 |
| Rosenheim | 7 |
| Stuttgart | 7 |
| Dresden | 6 |
| Bayreuth | 5 |
| Bamberg | 4 |
| Ingolstadt | 4 |
| Karlsruhe | 4 |
| Kiel | 4 |
| Flensburg | 3 |
| Hildesheim | 3 |
| Krefeld | 3 |
| Lüneburg | 3 |
| Mannheim | 3 |
| Mönchengladbach | 3 |
| Pforzheim | 3 |
| Rastatt | 3 |
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4Welches Ausmaß haben nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten auf wohnungslose Menschen, die auf rechtsextreme Motive zurückzuführen sind?
4aSind der Bundesregierung dazu regionale bzw. örtliche Brennpunkte bekannt?
4bWelcher Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung dieser Straftaten seit 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Obdachlosigkeit stellt im hier einschlägigen KPMD-PMK keinen eigenen Katalogwert dar, weshalb keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie viele Wohnungslose sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 infolge von Polizeieinsätzen ums Leben gekommen (bitte diese Fälle so ausführlich wie möglich schildern)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
Wie viele obdachlose Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 infolge von Kälte und Hitze gesundheitliche Schäden erlitten, und wie viele sind daran gestorben (bitte so detailliert wie möglich ausführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
Welche Schätzungen zur Dunkelziffer von nicht angezeigten Straftaten gegen wohnungslose Menschen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie bewertet sie diese?
Der Bundesregierung sind keine Schätzungen im Sinne der Fragestellung bekannt.
Die Durchführung von repräsentativen Dunkelfeldbefragungen von Obdach- und Wohnungslosen wird aufgrund der Schwierigkeit des Zugangs zur Befragtengruppe im Rahmen einer Zufallsstichprobe und möglichen Antwortverzerrungen als schwierig eingeschätzt, weshalb in Deutschland bislang keine bundesweite Studie bekannt ist, sondern eine Fokussierung auf die Befragung von (potentiellen) Opfern erfolgt ist oder nichtrepräsentative Studien bzw. regional begrenzte Studien durchgeführt wurden. Eine valide Schätzung der Dunkelziffer von nicht angezeigten Straftaten gegen wohnungslose Menschen in Deutschland ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.
Die vorliegenden Berichte und Studien zur Kriminalitäts- bzw. Gewaltbelastung von Obdach- und Wohnungslosen (z. B. Wohnungslosenbericht der Bundesregierung 2024, www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffe ntlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.pdf) gehen von einer hohen Prävalenz sowie Dunkelziffer aus.
8Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Dunkelziffer bei Straftaten an obdachlosen Menschen zu reduzieren, insbesondere im Hinblick auf mangelnde Anzeigenbereitschaft, und inwieweit ist die Bundesregierung dazu im Austausch mit den Bundesländern?
14Welche spezifischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem besonderen Schutzbedarf von wohnungslosen Frauen vor sexualisierter und geschlechterbezogener Gewalt nachzukommen?
Die Fragen 8 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht im ständigen Austausch mit den Ländern, um eine Reduzierung der Straftatenbegehung insgesamt zu erreichen. Hierzu zählen unter anderem Bildungsprogramme und Präventionsprogramme. Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung sind die Länder und Kommunen für die Umsetzung zuständig.
Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Straftaten an obdachlosen Menschen im Vergleich zur Gesamtaufklärungsquote für vergleichbare Delikte (z. B. Körperverletzung, Raub, Sachbeschädigung), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Aufklärungsquote bei diesen Straftaten zu erhöhen?
Die Aufklärungsquote für Fälle mit Opfern mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ lag im Berichtsjahr 2024 bei 72,8 Prozent. Die Aufklärungsquote zu den vom Fragesteller genannten Delikten kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
| Straftatenschlüssel | Straftatenbeschreibung | Aufklärungsquote in Prozent |
|---|---|---|
| 210000 | Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB | 60,8 |
| 220000 | Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB | 87,6 |
| 674000 | Sachbeschädigung §§ 303–305a StGB | 24,5 |
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen sowie auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen verwiesen.
Welche qualitativen Erkenntnisse oder Expertenschätzungen liegen der Bundesregierung zu den Profilen der Täter (z. B. Alter, Geschlecht, politische Einstellungen) und den konkreten Tatmotiven bei Gewalttaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen vor?
Zu den Tatverdächtigen, die im Jahr 2024 zu Fällen mit Opfern mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ ermittelt wurden, liegen im Rahmen der PKS folgende quantitative Erkenntnisse in Bezug auf Alter und Geschlecht vor.
| Altersklasse der tatverdächtigen Personen im Berichtsjahr 2024 | Männliche Tatverdächtige zu Fäl len mit min. einem Opfer mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ | Weibliche Tatverdächtige zu Fäl len mit min. einem Opfer mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ |
|---|---|---|
| Kinder 10<12 | 2 | 0 |
| Kinder 12<14 | 10 | 2 |
| Kinder insgesamt (0<14) | 12 | 2 |
| Jugendliche 14<16 | 33 | 8 |
| Jugendliche 16<18 | 67 | 2 |
| Jugendliche insgesamt (14<18) | 100 | 10 |
| Heranwachsende 18<21 | 79 | 6 |
| Unter 21-jährige | 191 | 18 |
| Jungerwachsene 21<23 | 55 | 5 |
| Jungerwachsene 23<25 | 54 | 5 |
| Jungerwachsene 21<25 | 109 | 10 |
| Erwachsene 25<30 | 176 | 15 |
| Erwachsene 30<40 | 427 | 41 |
| Erwachsene 40<50 | 323 | 50 |
| Erwachsene 50<60 | 166 | 15 |
| Erwachsene 60 und älter | 59 | 7 |
| Erwachsene insgesamt (≥21) | 1 260 | 138 |
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Inwiefern werden zum Schutz von wohnungslosen Menschen mithilfe dieser qualitativen Erkenntnisse (siehe Frage 10) präventive Maßnahmen entwickelt und bzw. oder verbessert, insbesondere im Bereich der Jugendarbeit oder der Deradikalisierung?
Die Zusammenarbeit der Polizeien der Länder und des Bundes wird auch bei präventiven Themenstellungen durch die Gremienarbeit sichergestellt. In einem Bund-Länder-finanzierten Programm, dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), werden Konzepte, Medien und Initiativen, die über Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen vermitteln, entwickelt. Das Bundesministerium des Innern und das Bundeskriminalamt sind im Rahmen der Gremienarbeit in das ProPK eingebunden. Zur Stärkung der Zivilcourage hat ProPK die „Aktion-Tu-Was“ initiiert: https://polizeiberatung.extrapol.de/aktuelles/detailansicht/kaeltebus/.
Wird die Bundesregierung eine neue wissenschaftliche Studie in Auftrag geben, um die aktuelle Zunahme der Straftaten gegen wohnungslose Menschen zu erforschen und die nötigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen, und wenn nein, warum nicht?
Eine Studie im Sinne der Fragestellung ist nicht geplant. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Ursachenforschung zu betreiben oder in Auftrag zu geben, um Erklärungen für den signifikanten Anstieg der Gewalttaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen zu finden?
Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind nicht geplant. Der Anstieg der Gewalttaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen steht nach Einschätzung der Bundesregierung auch im Zusammenhang mit dem allgemeinen Ausmaß an Gewaltkriminalität.
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Zusammenhang von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit vor. Derartige Fälle werden im Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung nicht gesondert erfasst.
Grundsätzlich können persönliche und/oder wirtschaftliche Zwangslagen begünstigende Faktoren für Menschenhandel sein.
Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Nutzung von Opferschutzangeboten durch wohnungslose Menschen vor, und was unternimmt sie, damit die Angebote besser angenommen werden?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, wonach hilfesuchende Obdachlose von Notunterkünften abgewiesen werden (bitte so konkret wie möglich ausführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt in der Zuständigkeit der Kommunen.
18Wie viele Wohnungslosenunterkünfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte auch nach Ländern differenziert darstellen)?
18aWie viele davon sind spezifische Unterkünfte ausschließlich für wohnungslose Frauen?
18bWie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahlen der Wohnungslosenunterkünfte seit 2018 entwickelt?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Wohnungslosenunterkünfte es in Deutschland gibt. Die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt in der Zuständigkeit der Kommunen.
Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Hilfeeinrichtungen zusammen, um eine bessere Datenerfassung und Unterstützung der Opfer zu gewährleisten?
Die Bundesregierung stützt sich auf die in der Anfrage benannten Erhebungen, die teilweise unter Einbindung Dritter stattfinden.
Welche Bundeshilfen oder Förderprogramme gibt es für Beratungsstellen und Anlaufstellen, die sich auf die Unterstützung von wohnungslosen Opfern von Straftaten spezialisiert haben (bitte auch nach Kenntnis der Bundesregierung existierende Länderförderprogramme auflisten)?
Wie dargestellt unterstützt der Bund verschiedene Präventionsaktivitäten zur Straftatenreduzierung und zum Opferschutz, ohne dass diese alle spezifischen Opferkonstellationen abbilden können. Spezifische Bundesangebote für wohnungslose Opfer sind nicht aufgesetzt.