Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Jobcentern ausreichend Eingliederungsmittel zur Verfügung zu stellen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 16). Die aktuellen Haushaltsentwürfe lassen allerdings auch nach Ansicht der Fragestellenden nicht erkennen, dass dieser Anspruch auch wirklich erfüllt wird. Zwar steigen die Mittel für die Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen, die Mittel für Verwaltungskosten verharren jedoch auf konstantem Niveau. Da die Ausgaben für Personal, Miete und Betriebskosten der Jobcenter kontinuierlich steigen, erfolge die notwendige Gegenfinanzierung zunehmend zulasten der Eingliederungsmittel, so das Bundesnetzwerk für Arbeit und Teilhabe.
In der Praxis entnehmen die Jobcenter demnach Gelder, die eigentlich für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vorgesehen sind, um den Verwaltungsbedarf zu decken. Laut Rückmeldungen von Trägern der Arbeitsförderung bleiben Plätze in Förderprogrammen unbesetzt oder werden nicht verlängert. So wurden laut Bundesnetzwerk für Arbeit und Teilhabe im letzten Jahr rund 20 Prozent der Plätze abgebaut (Pressemitteilung 2. Juli 2025, www.arbeit-teilhab e.de/was-wir-tun#Aktivitaeten).
Aus Sicht der Fragestellenden ist diese Entwicklung besorgniserregend. Menschen, die Bürgergeld beziehen, müssen gezielt und individuell passend unterstützt und qualifiziert werden. Dafür gibt es bereits sehr gute Instrumente, die allerdings auch zur Anwendung kommen müssen. Aus Sicht der Fragestellenden bleibt das Potenzial einer nachhaltigen Arbeitsförderung viel zu oft ungenutzt, während sich aktuelle öffentliche Debatten zum Bürgergeld oft nur auf Sanktionen und kurzfristige Vermittlung beschränken.
Ziel der Kleinen Anfrage ist es, den aktuellen Stand der Arbeitsförderung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu erfassen sowie die Finanzsituation der Jobcenter und deren Möglichkeiten zur Eingliederung näher zu beleuchten.
1Wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 absolut und prozentual durch folgende Instrumente gefördert (bitte jeweils die jährlichen Bestandszahlen sowie Eintritte seit 2019 auflisten):
1aMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)) bei einem Träger,
1bMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) bei einem Arbeitgeber,
1cEinstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit (§ 16b SGB II),
1dEinstiegsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit (§ 16b SGB II),
1eLeistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II),
1fArbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II),
1gEingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II),
1hfreie Förderung (§ 16f SGB II),
1iFörderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit (§ 16g SGB II),
1jFörderung schwer zu erreichender junger Menschen (§ 16h SGB II),
1kTeilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II),
1lganzheitliches Coaching (§ 16k SGB II),
1mFörderung der beruflichen Weiterbildung (§ 16 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III)?
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht in ihrem Internetangebot die Zugangs- und Bestandszahlen für die Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Die Daten sind abrufbar unter: https://statistik.arbeits agentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524 032&topic_f=amp-zr-amp-zr-jz.
Eine Anteilswertberechnung ist nicht sinnvoll möglich, da die genannten Förderungen vielfach die Arbeitslosigkeit beenden. Es gilt weiterhin zu berücksichtigen, dass mit der Aufnahme einer Förderung auch gleichzeitig die Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit (§ 16g des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II) um kein eigenes Instrument der Arbeitsmarktpolitik handelt und deshalb hierzu keine Zugangs- und Bestandszahlen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit vorliegen.
2Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahlen der Teilnehmenden im Zeitverlauf, insbesondere in Bezug auf die Instrumente Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 16 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III), Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II), und welche Gründe sieht sie dafür?
3Wie bewertet die Bundesregierung die laut Bundesnetzwerk für Arbeit und Teilhabe gesunkenen Neueintritte in den „Sozialen Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) vor dem Hintergrund der positiven Evaluation durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Teilnehmendenzahlen unterlagen in dem benannten Zeitraum von 2019 bis 2025 verschiedenen Einflussfaktoren, die Auswirkungen auf deren Entwicklung gehabt haben können:
• Die Corona-Pandemie mit den dadurch bedingten Kontaktbeschränkungen und der Aussetzung von Präsenzmaßnahmen.
• Demografische und sozioökonomische Merkmale der potenziellen Teilnehmenden können sich im Zeitverlauf verändern.
• Arbeitsmarktpolitische Reformen, wie die Einführung des Bürgergelds im Jahr 2023, können eine Rolle spielen.
• Hinsichtlich der Entwicklung der Teilnehmendenzahl in Weiterbildungsmaßnahmen kann diese durch die konjunkturelle Arbeitsmarktlage grundsätzlich beeinflusst werden. Zum Beispiel kann die Teilnehmendenzahl in Weiterbildungsmaßnahmen bei günstiger Konjunkturlage (niedrige Arbeitslosigkeit und große Arbeitskräftenachfrage) zurückgehen.
• Zuletzt standen die Jobcenter vor organisatorischen Herausforderungen infolge der Übertragung der Förderung der beruflichen Weiterbildung aus dem SGB II in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ab dem 1. Januar 2025.
Arbeitsgelegenheiten sind immer nachrangig und nur für eine sehr eingeschränkte Gruppe zielführend. Sie dienen der Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit sehr arbeitsmarktferner Menschen. Intensive Beratung, Coaching und die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung haben sich in den vergangenen Jahren bewährt und wurden gesetzlich gestärkt. Damit einhergehend sind die Förderzahlen im § 16d SGB II gesunken: Im Jahr 2014 gab es rund 261 000 Eintritte in Arbeitsgelegenheiten, im Jahr 2024 waren es rund 102 000.
Dem entsprechend wurde auch das Teilhabechancengesetz in der Praxis sehr gut angenommen. In der Spitze wurden im November 2021 rund 43 000 Personen im Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II gefördert, der aktuelle Förderbestand liegt mit 19 290 Personen im Mai 2025 (aktuelle Zahlen) unter diesem Niveau.
Die Förderentscheidungen werden dezentral in den Jobcentern getroffen. Eine verlässliche Finanzierung ist für den anhaltenden Erfolg aller Förderleistungen dabei eine wesentliche Voraussetzung. Deshalb setzt die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode unmittelbar um, ausreichend Mittel für Eingliederung sicherzustellen und stockt das Gesamtbudget SGB II ab dem Jahr 2026 um jährlich 1 Mrd. Euro gegenüber der Finanzplanung der Ampelregierung auf.
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial an Menschen im SGB II ein, die in das Förderprofil des „Sozialen Arbeitsmarkts“ (§ 16i SGB II) fallen?
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit kann die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die die Fördervoraussetzung für § 16i SGB II erfüllen, nicht ausweisen. Die Messgröße, die den Fördervoraussetzungen am nächsten kommt, ist die Anzahl der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer Verweildauer von vier Jahren und länger in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Dezember 2024 waren dies rund 764 000 Personen (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular. html?nn=1524060&topic_f=dauern). Das Potenzial liegt unterhalb dieser Größe, da eine Förderung nach § 16i SGB II einen Leistungsbezug von insgesamt mindestens sechs Jahren voraussetzt. Gleichzeitig ist anzumerken, dass das reine Potenzial an möglichen Förderberechtigten nichts darüber aussagt, ob die Förderung im Einzelfall zielführend ist. Das entscheidet das Jobcenter im Rahmen der engen Beratung mit der einzelnen Person vor Ort.
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Neueintritte in den „Sozialen Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) wieder zu erhöhen (vgl. Frage 3), wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen aus, und wenn nein, wie begründet sie das?
Ob eine Beschäftigungsförderung mit dem Regelinstrument nach § 16i SGB II sinnvoll ist, orientiert sich an der individuellen Situation und dem Bedarf im Einzelfall. Die Umsetzung und Planung der Förderleistungen erfolgen durch die örtlich zuständigen Jobcenter. Diese stellen sicher, dass Förder- und Eingliederungsmaßnahmen den individuellen Bedarfen der Teilnehmenden gerecht werden. Dazu identifizieren sie den jeweiligen Unterstützungsbedarf durch eine bedarfsorientierte Abgleichung von Qualifikationen, Beschäftigungsperspektiven und persönlichen Rahmenbedingungen. Aufbauend darauf planen sie zielgerichtete Maßnahmenpakete, vermitteln Teilnehmende in passende Förderleistungen und koordinieren die Zusammenarbeit mit Trägern, Unternehmen sowie weiteren Akteuren des Arbeitsmarktes.
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausweitung und gesetzliche Verankerung des Passiv-Aktiv-Transfers wird die Finanzierungssicherheit bei der Planung erhöhen und eröffnet den Jobcentern die Möglichkeit, auch Förderungen nach § 16i SGB II verstärkt zu nutzen.
6Wird die Bundesregierung bei der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Überprüfung der Instrumente auf ihre Wirksamkeit (Koalitionsvertrag, S. 17) auf bereits bestehende Daten zurückgreifen oder neue Evaluationen beauftragen, und welchen Zeitplan gibt es für diese Überprüfung?
7Hat die Bundesregierung bereits Pläne zur Weiterentwicklung oder Neuschaffung einzelner Instrumente, und in welchen Bereichen sieht sie besonderen Handlungsbedarf?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überprüfung der Arbeitsmarktinstrumente und Strukturen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Forschungsergebnisse, insbesondere solche des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, fließen systematisch in gesetzgeberische Prozesse ein.
Ein Konzept mit weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag wird derzeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet. Konkrete Entscheidungen hierzu werden voraussichtlich im kommenden Jahr nach Abschluss der Sozialstaatskommission sowie der geplanten Gesetzgebungsvorhaben im SGB II und SGB III getroffen.
Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Verwaltungskosten der Jobcenter (bitte jährliche Zahlen seit 2015 bis zum aktuell verfügbaren Zeitpunkt, jeweils Ist und Soll, nennen)?
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Soll-Ansätze und die Ist-Ausgaben beim Titel 1101/01/636 13 – Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Jahren 2023 bis 2025.
| Jahr | Soll-Ansatz | Ist-Ausgaben |
|---|---|---|
| in 1 000 Euro | ||
| 2023 | 5 250 000 | 6 318 378 |
| 2024 | 5 050 000 | 6 535 047 |
| 2025 | 5 250 000 | - |
| 2026 | 5 250 000 | - |
Darüber hinaus wurden zuletzt die beim Eingliederungstitel gebildeten Ausgabereste den Verwaltungsbudgets verstärkend zugewiesen.
Hinsichtlich der Ausgaben für die Verwaltungskosten für die Jahre 2015 bis 2022 verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 79 des Abgeordneten Kai Whittaker auf Bundestagsdrucksache 20/7945.
Zur nötigen Einordnung der Ausgaben für Verwaltungskosten im Gesamtbudget SGB II verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 12.
Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Eingliederungsausgaben der Jobcenter (bitte jährliche Zahlen seit 2015 bis zum aktuell verfügbaren Zeitpunkt, jeweils Ist und Soll, nennen)?
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Soll-Ansätze und die Ist-Ausgaben beim Titel 1101/01/685 11 – Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in den Jahren 2023 bis 2025.
| Jahr | Soll-Ansatz | Ist-Ausgaben |
|---|---|---|
| in 1 000 Euro | ||
| 2023 | 4 400 000 | 3 814 147 |
| 2024 | 4 150 000 | 3 676 446 |
| 2025 | 4 100 000 | - |
| 2026 | 4 700 000 | - |
Über die in der Tabelle dargestellten Ansätze hinaus stehen jährlich weitere Mittel durch Ausgabereste zur Verfügung. Seit dem Jahr 2025 beläuft sich diese Verstärkungsmöglichkeit auf bis zu 350 Mio. Euro. Die Ausgabereste werden jeweils zu Jahresbeginn zusammen mit den Eingliederungs- und Verwaltungsmitteln an die Jobcenter verteilt. Die Regelung soll im Haushalt 2026 fortgeführt werden.
Im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers werden weitere bis zu 700 Mio. Euro für das Regelinstrument nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ aus dem Ansatz für das Bürgergeld bereitgestellt. Der Passiv-Aktiv-Transfer dient als zusätzliche Finanzierungssäule für die nach § 16i SGB II geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Im Koalitionsvertrag ist eine Ausweitung und gesetzliche Verankerung des Passiv-Aktiv-Transfers vorgesehen.
Hinsichtlich der Ausgaben für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für die Jahre 2015 bis 2022 verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 78 des Abgeordneten Kai Whittaker auf Bundestagsdrucksache 20/7945.
Zur nötigen Einordnung der Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Gesamtbudget SGB II verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 12.
Wie viel Prozent des Gesamtbudgets geben die Jobcenter jährlich für Verwaltungskosten aus (bitte absolute und prozentuale Zahlen seit 2015 für die zehn Jobcenter mit den höchsten Anteilen und die zehn Jobcenter mit den geringsten Anteilen nennen)?
Angaben der Bundesagentur für Arbeit aus den Bewirtschaftungsdaten zu den gemeinsamen Einrichtungen mit den höchsten und den niedrigsten Verwaltungskostenausgaben können den Tabellen im Anhang* entnommen werden.
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen Kostenpunkten sich die Verwaltungsausgaben konkret für die einzelnen Jobcenter zusammensetzen (z. B. Personal, Mieten, etc., wenn ja, bitte die prozentual größten Ausgabeblöcke auflisten)?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit zu den Bewirtschaftungsdaten zu den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen sind die größten Kostenpositionen an erster Stelle die Personalressourcen (Vermittlung, Beratung, Leistungsgewährung etc.) und an zweiter Stelle die Immobilienkosten. Die Kosten für die Personalressourcen betragen 75,3 Prozent und die Immobilienkosten 5,6 Prozent an den Gesamtverwaltungskosten.
Sieht die Bundesregierung Einsparpotenzial bei den Verwaltungskosten der Jobcenter, und wenn nein, warum stattet sie die Jobcenter – nach den in der Vorbemerkung genannten Angaben – nicht entsprechend der tatsächlichen Ausgaben aus?
Die Mittel für die Erbringung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten werden in einem Gesamtbudget veranschlagt. Die beiden Ansätze für das Gesamtbudget im SGB II ab dem Jahr 2026 betragen nach den Plänen der Bundesregierung jährlich zusammen bis zu 10,3 Mrd. Euro. Insgesamt verbessern sich die finanziellen Spielräume der Jobcenter damit deutlich. Im Vergleich zu den Vorjahren werden die Jobcenter klar gestärkt. Zwar lag das Gesamtbudget in den Jahren 2023 und 2024 bei insgesamt rund 10,4 Mrd. Euro. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Jobcenter seit dem 1. Januar 2025 von den Kosten für Fördermaßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation entlastet sind. Unter Berücksichtigung dieser Entlastung in Höhe von 900 Mio. Euro durch die Aufgabenverlagerung an die Agenturen für Arbeit bewegt sich die Ausstattung des Gesamtbudgets SGB II deutlich über dem Niveau der Vorjahre.
Der Regelung des Gesamtbudgets in § 46 Absatz 1 Satz 5 SGB II liegt der Gedanke zugrunde, dass die Jobcenter eigenverantwortlich ihre Eingliederungsstrategie bestimmen sollen. Deshalb besteht mit der gegenseitigen Deckungsfähigkeit die Möglichkeit zur flexiblen Umschichtung zwischen Eingliederungs- und Verwaltungsbudget. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit ermöglicht den Jobcentern, Einfluss auf die konkrete Mittelverwendung zu nehmen und vor dem Hintergrund der spezifischen Gegebenheiten in dezentraler Verantwortung vor Ort selbst zu entscheiden, ob eher eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie – die zulasten des Eingliederungstitels geht – oder eher eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters – die die Verwaltungskosten belastet – zielführender erscheint. Die Jobcenter können somit Mittel vom Eingliederungs- in das Verwaltungsbudget umschichten und dadurch höhere Ausgaben für die Verwaltung tätigen. Umschichtungen sind folglich das Ergebnis der jeweiligen Schwerpunktsetzung vor Ort.
PDF-Seiten 7–10 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen