Zur Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland als wichtigem Bestandteil der Menschenrechte

Drucksache 21/203Antwortauf die Kleine Anfrage 21/8420.05.20254 Seiten9 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMedien, Kommunikation und InformationstechnikRecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am 8. April 2025 wurde der Journalist David Bendels, Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, vom Amtsgericht Bamberg wegen Verleumdung gemäß § 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Anlass war eine satirische Bildmontage mit der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, die in sozialen Netzwerken veröffentlicht wurde (jungefreiheit.de/kultur/medien/2025/bewaehrungsstrafe-fuer-publizisten-wegen-faeser-meme/).

Dieses Urteil hat in der Öffentlichkeit erhebliche Debatten ausgelöst. Es stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit die Meinungs- und Pressefreiheit noch gewahrt ist, wenn kritische oder satirische Darstellungen politischer Amtsträger auf Betreiben von Regierungsmitgliedern strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafe sanktioniert werden.

Frage 1 Seite 1

Was war der Beweggrund der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Anzeige gegen den Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ David Bendels wegen einer satirischen Bildmontage zu erstatten (www.faz.net/aktuell/feu illeton/nancy-faeser-erwirkt-urteil-gegen-deutschland-kurier-chef-david-b endels-110409959.html)?

Antwort

Die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg hat Bundesinnenministerin Faeser a. D. in einem Schreiben vom 3. Mai 2024 darauf hingewiesen, dass der Tatbestand des § 188 des Strafgesetzbuches (StGB) durch ein verfälschtes Bild und das zugehörige Posting verwirklicht sein könnte. Auf dem Originalbild vom 26. Januar 2023 (https://x.com/BMI_Bund/status/1618673666673512448) war Bundesinnenministerin Faeser a. D. zu sehen mit einem Schild mit der Auf-Die strafrechtliche Bewertung ist durch die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg erfolgt und war mit der Frage nach einem Strafantrag verbunden. Erst daraufhin hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser a. D. diesen gestellt.

Maßgeblich für den Strafantrag war, dass eine Äußerung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus für eine solche Äußerung missbraucht wurde.

Frage 2 Seite 2

Ist die Bundesregierung in Kenntnis darüber, dass die satirische Bildmontage des Chefredakteurs des „Deutschland-Kuriers“ David Bendels im unmittelbaren Kontext „mit Faesers eigener Ankündigung stand, gegen aus ihrer Sicht stattgefundene Staatsverunglimpfung vorzugehen“ (deutschlan dkurier.de/2025/04/medien-stimmen-zum-urteil-gegen-david-bendels-eindunkler-tag-fuer-die-pressefreiheit-in-deutschland/)?

Antwort

Dieser Kontext ist der Bundesregierung bekannt.

Frage 3 Seite 2

Sind der Bundesregierung aus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vergleichbare Verurteilungen von Journalisten wegen Regierungsmitglieder betreffender politischer Satire bekannt, wenn ja, welche, und standen diese aus der Sicht der Bundesregierung nicht im Konflikt mit dem Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit?

Antwort

Der Bundesregierung sind keine Verurteilungen von Journalisten wegen Regierungsmitglieder betreffender politischer Satire als Straftat nach § 188 StGB („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“, bis zum 2. April 2021 „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“) bekannt. Allerdings war im Jahr 1987 eine Verurteilung nach § 185 StGB Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, die vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen wurde. Gegenstand der der Verfassungsbeschwerde zugrundeliegenden Verurteilung waren drei Karikaturen in der Zeitschrift „konkret“, die den damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß als sich sexuell betätigendes Schwein darstellten. Das Bundesverfassungsgericht sah diese Karikaturen als nicht durch die Kunstfreiheit (Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes – GG) gedeckt an (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 75, 369). Eine Verurteilung nach § 188 StGB kam zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in Betracht, da Beleidigungen nach § 185 StGB erst seit dem Jahr 2021 in den Anwendungsbereich des § 188 StGB einbezogen sind. Eine vollumfängliche Recherche von Verurteilungen von Journalisten wegen Regierungsmitglieder betreffender politischer Satire außerhalb des § 188 StGB ist nicht möglich, da dies eine Einzelauswertung des Sachverhalts jedes potentiell einschlägigen Urteils erfordern würde, um feststellen zu können, ob Gegenstand der Verurteilung eine Regierungsmitglieder betreffende Satire war.

Frage 4 Seite 2

Sind der Bundesregierung vergleichbare Verurteilungen von Journalisten wegen politischer Satire mit Bezug auf Regierungsmitglieder anderer Länder bekannt, wenn ja, welche Länder sind das, in welchem Jahr gab es nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden Verurteilungen, und wie werden diese aus der Sicht der Bundesregierung auf das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit beurteilt?

Antwort

Vergleichbare Verurteilungen von Journalisten wegen politischer Satire mit Bezug auf Regierungsmitglieder anderer Länder sind der Bundesregierung nicht bekannt.

Frage 5 Seite 3

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung andere Länder, deren Strafrecht eine besondere Strafbarkeit für die Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung speziell von Politikern vorsieht, und wenn ja, welche Länder sind das?

Antwort

Der Bundesregierung sind keine Strafnormen im Sinne der Fragestellung bekannt.

Frage 6 Seite 3

Ist der Bundesregierung die Einschätzung des Chefkommentators und Ressortleiters Meinungsfreiheit bei der „WELT“ bekannt, dass es „ein Urteil wie aus einer Diktatur“ sei, wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu dieser Auffassung eine eigene Auffassung gebildet, und was entgegnet sie dieser journalistischen Einschätzung ggf. (www.welt.de/debatte/plus25589 1078/Haftstrafe-fuer-Faeser-Meme-Ein-Urteil-wie-aus-einer-Diktatu r.html)?

Antwort

Die Bundesregierung hat Kenntnis von der zitierten Einschätzung des Chefredakteurs der Zeitung „Die Welt“. Die Auslegung der Gesetze und ihre Anwendung im konkreten Einzelfall obliegt nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes den unabhängigen Gerichten. Um jeden Anschein einer unzulässigen Einflussnahme auf die Gerichte zu vermeiden, sieht die Bundesregierung daher grundsätzlich davon ab, zu einzelnen Strafverfahren und Urteilen Stellung zu nehmen.

Frage 7 Seite 3

Sieht die Bundesregierung in Bundesinnenministerin Nancy Faesers Ankündigung: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“ einen Konflikt zum Recht auf freie Meinungsäußerung, das verfassungsgeschichtlich als Abwehrrecht der Bürger gegen den Staat entstand, und wenn ja, wie wird dieser Konflikt nach Ansicht der Bundesregierung aufgelöst (www.welt.de/debatte/plus25589107 8/Haftstrafe-fuer-Faeser-Meme-Ein-Urteil-wie-aus-einer-Diktatur.html)?

Antwort

Die Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich zur Gewaltenteilung und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, in der Kritik am Staat zulässig und geschützt ist – soweit sie nicht die Schwelle zur strafbaren Handlung überschreitet. Die Bewertung einzelner Meinungsäußerungen im Hinblick auf strafrechtliche Relevanz obliegt ausschließlich den Gerichten.

Frage 8 Seite 3

Hält die Bundesregierung weiterhin an Bundesinnenministerin Nancy Faesers Leitsatz „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“ fest, und wenn nein, wann genau und in welcher Form wurde diese Ansage revidiert (www.welt.de/debatte/plus255891078/Haftstrafe-fuer-Faeser-Meme-Ein-Urteil-wie-aus-einer-Di ktatur.html)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Die Bundesregierung kommentiert überdies keine einzelnen Aussagen der vorherigen Bundesregierung.

Frage 9 Seite 4

Was war der Beweggrund der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, die Compact-Magazin GmbH im Juli 2024 zu verbieten, und wie wird dieses Vorgehen im Nachhinein beurteilt im Hinblick auf ein künftiges mögliches Vorgehen der Bundesregierung gegen kritische Medienorgane (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/20 24/2024-07-16-verbot.html#:~:text=Bundesinnenministerin%20Nancy%2 0Faeser%20hat%20am%2016.%20Juli%202024,multimedial%20ausgeric htetes%20Unternehmen%20mit%20Sitz%20in%20Falkensee%20%28Bra ndenburg%29)?

Antwort

Auf die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), vom 16. Juli 2024 unter der Amtsführung von der Bundesministerin a. D., wird verwiesen. Diese ist auf der Internetpräsenz des BMI unter dem folgenden Link abrufbar: www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/202 4/07/verbot-compact.html.

Zu konkreten Planungen zu weiteren Vereinsverboten nimmt das BMI grundsätzlich keine Stellung.