Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung definiert Desinformation als „irreführende und falsche Informationen“, die mit dem Ziel der Täuschung und Beeinflussung von Menschen vorsätzlich verbreitet werden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuell es/was-ist-desinformation-1875148, letzter Aufruf: 1. August 2025). So eindeutig diese Definition auf dem Papier erscheint, so problematisch ist nach Auffassung der Fragesteller ihre praktische Handhabung: Ob eine Aussage tatsächlich bewusst falsch verbreitet wird und mit welcher Absicht, lässt sich in den meisten Fällen weder objektiv noch rechtsstaatlich belastbar feststellen – dies insbesondere, wenn es um abweichende Meinungen, unbequeme Interpretationen oder strittige Tatsachenbehauptungen geht, die zum demokratischen Meinungskampf gehören. Und zwar unabhängig davon, ob sie zutreffend sind oder nicht.
Besonders brisant erscheint den Fragestellern in diesem Zusammenhang die Formulierung im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien CDU/CSU und SPD, wonach die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei (www.koalitionsvert rag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 123, Zeile 3929 f., letzter Aufruf: 6. August 2025). Eine solche Aussage steht nach Rechtsauffassung der Fragesteller im offenen Widerspruch zur grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit (Artikel 5 des Grundgesetzes – GG), die nach ihrer Auffassung nicht nur zutreffende, sondern ausdrücklich auch falsche, irrige oder provokante Äußerungen schützt, gleich ob Tatsachenbehauptung oder Werturteil – solange sie nicht strafrechtlich relevant sind. Ein Phänomen, das nur durch die Einführung eines staatlichen Wahrheitsmaßstabs bewertbar wäre, ist aus Sicht der Fragesteller nicht justiziabel – und wird erst dann zum „Problem“, wenn es politisch instrumentalisiert wird. Aus Sicht der Fragesteller legt dies den Verdacht nahe, dass das Thema Desinformation vor allem als Vorwand dient, um in die öffentliche Debatte einzugreifen und unbequeme Meinungsäußerungen gezielt zu delegitimieren.
In den bisherigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/12316 und 20/13880 fällt den Fragestellern auf, dass „Desinformation“ fast ausschließlich im Kontext ausländischer Einflussnahme behandelt wird – insbesondere mit Verweis auf Russland oder China. Dieses Narrativ erfüllt nach Ansicht der Fragesteller eine doppelte Funktion: Einerseits wird damit der schwer beweisbare Vorwurf der bewussten Falschinformation umgangen, indem pauschal auf äußere Bedrohungen verwiesen wird. Andererseits eröffnet diese Konstruktion faktisch die Möglichkeit, sämtliche Meinungsäußerungen im Inland zu überwachen und zu bewerten – mit der Begründung, sie könnten Teil einer ausländisch gesteuerten Einflussoperation sein. Damit wird der Begriff der „ausländischen Desinformation“ zu einem strategischen Hebel, um innenpolitische Maßnahmen zu rechtfertigen, die andernfalls nicht haltbar wären.
Zugleich möchte die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Forschung „zu Desinformationsaktivitäten“ ausbauen (www.koalitionsvertrag2025.de/sit es/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 81, Zeile 2613, letzter Aufruf: 6. August 2025). Dabei existieren bereits zahlreiche Forschungs- und Förderprogramme, insbesondere aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, die erhebliche öffentliche Mittel erhalten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880). Die Fragesteller halten es für erforderlich, diese Vorhaben näher zu untersuchen.
Ein weiterer, zentraler Aspekt betrifft den Austausch zwischen der Bundesregierung und den großen Betreibern sozialer Netzwerke. Nach Kenntnis der Fragesteller finden regelmäßig Gespräche mit Plattformanbietern wie Meta, Google oder X (ehemals Twitter) statt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880) – formal unverbindlich, faktisch jedoch mit erheblicher Wirkung. Aus Sicht der Fragesteller ist hier größte Transparenz hinsichtlich der beteiligten Akteure und Gesprächsteilnehmer, der besprochenen Inhalte und etwaiger verbindlicher Absprachen zwingend notwendig.
Die vorliegende Kleine Anfrage soll klären, wie die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz das Thema Desinformation bewertet. Die Fragesteller legen ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass es Desinformation im Sinne der von der Bundesregierung gegebenen Definition geben kann und auch tatsächlich gibt. Gerade deshalb ist jedoch eine präzise, grundrechtskonforme Abgrenzung unerlässlich. Angesichts der oben geschilderten Problematik – insbesondere der Gefahr informeller Einflussnahme, der politisch unscharfen Ausweitung des Begriffs sowie möglicher Einschränkungen der Meinungsfreiheit – stellt sich aus Sicht der Fragesteller die grundsätzliche Frage der Verhältnismäßigkeit der staatlichen Maßnahmen. Ob die neue Bundesregierung den Kurs der Vorgängerregierung fortsetzt oder eine andere, verfassungsrechtlich sensiblere Linie verfolgt, ist dabei von erheblicher demokratietheoretischer Relevanz.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung weist die Verdächtigung der Fragesteller zurück, dass das Thema Desinformation vor allem als Vorwand diene, um in die „öffentliche Debatte einzugreifen und unbequeme Meinungsäußerungen gezielt zu delegitimieren“.
Desinformation als hybride Bedrohung bezeichnet falsche oder irreführende Informationen, die durch fremde Staaten, auch mittels nichtstaatlicher Akteure, mit dem Ziel der Destabilisierung von Staaten durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung verbreitet werden. Ziel ist es, das Vertrauen der Bevölkerung in unser demokratisches System und seine Institutionen zu untergraben, auf den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess in Deutschland einzuwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schwächen. Die gezielte Verbreitung von Desinformation stellt damit eine zunehmende Bedrohung für die Innere Sicherheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Die Bundesregierung nimmt die Bedrohung durch ausländische Einflussnahme und Manipulation im Informationsraum sehr ernst und tritt ihr entschlossen entgegen.
Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen bewusster Irreführung und bloßer Meinungsäußerung (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung analysiert ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme. Soweit mit bewusster Irreführung die Verbreitung bewusst oder erwiesen unwahrer Tatsachenbehauptung gemeint ist, wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Wie bringt die Bundesregierung die Aussage aus dem Koalitionsvertrag, wonach „die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei (www.koalitionsvertrag202 5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 123, Zeile 3929 f., letzter Aufruf: 6. August 2025), in Übereinklang mit Artikel 5 des Grundgesetzes?
Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst wird (vgl. BVerfGE 54, 208, 219 f., Rn. 28 juris; 61, 1, 8 f., Rn. 15, juris; 90, 241, 247, Rn. 28, juris). Dem schließt sich die Bundesregierung an.
Welche konkreten Kriterien oder Verfahren existieren, um festzustellen, ob eine Aussage vorsätzlich falsch und mit schädlicher Absicht getätigt wurde?
Der Fokus der Bundesregierung bei der Bekämpfung ausländischer Informationsmanipulation liegt auf den Manipulationstaktiken und -mustern der Akteure. Ausschlaggebend sind dabei das manipulative Vorgehen und die Verschleierung der Urheberschaft. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 27 und 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 20/14595 verwiesen.
Welche rechtlichen Grundlagen zieht die Bundesregierung heran, um Maßnahmen gegen „Desinformation“ zu rechtfertigen – insbesondere, wenn keine strafrechtlich relevanten Inhalte vorliegen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4948 verwiesen.
Ist die Bewertung der Antworten der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 20/12316 und 20/13880 durch die Fragesteller dahingehend zutreffend, dass die Bundesregierung sich ausschließlich auf ausländische Einflussnahme bezieht, wenn sie von „Desinformation“ oder „Desinformationskampagnen“ spricht?
Zur Definition von „Desinformation“ wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5250 verwiesen. Die Bundesregierung fokussiert sich ausschließlich auf ausländische Einflussnahme, die im internationalen Kontext auch „Foreign Information Manipulation and Interference“ (FIMI) genannt wird.
Wie nennt die Bundesregierung vermeintlich mutwillig in Umlauf gebrachte, falsche Tatsachenbehauptungen, die nicht mit ausländischer Einflussnahme in Verbindung zu bringen sind?
Die Bundesregierung verwendet keinen eigenen Begriff für den hier beschriebenen Sachverhalt. In einigen wissenschaftlichen Publikationen hat sich für Desinformation, die nicht aus dem Ausland stammt, auch der Terminus „Domestic Information Manipulation and Interference“ etabliert.
Wenn die Bundesregierung über keine Organisationseinheit verfügt, „die für die Beobachtung oder Verfolgung inländischer Desinformation zuständig ist“ (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316), wie identifiziert oder definiert die Bundesregierung inländische Desinformation, und welche Maßnahmen ergreift sie zu deren Bekämpfung?
Die Bundesregierung konzentriert sich auf ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 bis 14b der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880 sowie auf die Vorbemerkung und die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 8, 11 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12316 verwiesen.
Welche Staaten zählt die Bundesregierung zu den Hauptverursachern sogenannter ausländischer Desinformation (bitte aufschlüsseln)?
Bei der Beobachtung ausländischer Einflussnahme im Informationsraum durch die Bundesregierung stehen besonders jene Staaten im Fokus, die die im Grundgesetz festgehaltenen rechtsstaatlichen und demokratischen Werte nicht teilen. Details zu einzelnen Akteuren können dem aktuellen Verfassungsschutzbericht 2024 entnommen werden.
Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei der Annahme, dass bestimmte Inhalte aus dem Ausland gezielt zur gesellschaftlichen Destabilisierung in Deutschland verbreitet werden?
Die Fragen 9 und 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet, da die in Frage 25 dargestellten Kampagnen die oben genannten Erkenntnisse illustrieren. Es wird insofern auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung sauber und trennscharf zwischen Desinformation als ausländischer Einflussnahme und inländischen Meinungsäußerungen, die thematisch oder argumentativ ähnlich sind, unterschieden werden?
Ausschlaggebend dafür, ob es sich um ausländische Einflussnahme im Informationsraum handelt, ist der Bezug zu einem ausländischen Akteur. Bei Desinformation liegt der Unterschied zur Meinungsäußerung darin, dass falsche oder irreführende Informationen bewusst oder erwiesen zur Beeinflussung oder Täuschung von Menschen gezielt verbreitet werden.
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Maßnahmen gegen vermeintlich ausländische Desinformation nicht faktisch auf inländische Stimmen und Bürger wirken?
Die Bundesregierung analysiert ausländische Informationsmanipulation. Sie informiert über ausländische Desinformationskampagnen und ausländische Manipulation im Informationsraum und sensibilisiert die Öffentlichkeit über die damit verbundenen Gefahren.
Mit welchen Plattformbetreibern (z. B. Meta, Google, X, TikTok etc.) hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode Gespräche zum Thema Desinformation geführt (bitte nach Datum, Teilnehmer, Inhalt, Ergebnis auflisten), und welche weiteren Gespräche zum Thema Desinformation sollen kurzfristig geführt werden (bitte nach Datum, Teilnehmer, Inhalt auflisten)?
Auf die Anlage 1* wird verwiesen.
PDF-Seite 12 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
13In welcher Regelmäßigkeit finden solche Gespräche statt, und auf welcher institutionellen Ebene (Bundesministerien, Behörden, Taskforces)?
14Welche konkreten Empfehlungen, Hinweise oder Aufforderungen hat die Bundesregierung in diesen Gesprächen gegenüber Plattformbetreibern ausgesprochen – insbesondere im Hinblick auf Löschung, Sichtbarkeit oder Kennzeichnung von Inhalten?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5250 verwiesen.
Welche Kooperationsformate oder institutionellen Rahmen bestehen derzeit zwischen Bundesregierung und Plattformbetreibern im Zusammenhang mit Desinformationsbekämpfung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Kooperationsformate oder institutionelle Rahmen im Sinne der Fragestellung bestehen nicht.
16Welche Forschungsprojekte oder Förderprogramme wurden in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit „Desinformation“ vom Bund finanziert (bitte mit Fördervolumen, Laufzeit, Trägerinstitution, Zielsetzung auflisten)?
17In welchen Ressorts wurden diese Programme (vgl. Frage 16) initiiert oder koordiniert (bitte auflisten)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Tabelle zu den Fragen 16 und 17 in der Anlage 2* verwiesen.
PDF-Seiten 13–21 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wurden die geförderten Projekte evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. Frage 17)?
Die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) über „Demokratie leben!“ geförderten Projekte wurden evaluiert. Die Evaluation ist hier einsehbar: www.demokratie-leben.de/dl/program m/evaluation.
Evaluationen erfolgen ansonsten regelmäßig auf Ebene der Förderprogramme; eine zentrale Erfassung von eventuellen Evaluationen auf Projektebene findet nicht statt.
Wo sind etwaige Evaluationsberichte nachlesbar?
Exemplarisch sei hier auf einen aktuellen Evaluationsbericht verwiesen:
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR): Evaluation des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ aus dem Jahr 2022. Der Bericht ist hier abrufbar: www.sifo.de/sifo/shareddocs/Downloads/files/Evaluation_Sifo_Abschlussbericht.pdf?__blo b=publicationFile&v=2.
Existieren öffentlich zugängliche Jahresberichte der geförderten Projekte oder Projektträger?
Nein, öffentlich zugängliche Jahresberichte existieren nicht.
In welchen Fällen wurden aus solchen Forschungsprojekten (vgl. Vorfragen) politische Handlungsempfehlungen oder Maßnahmen abgeleitet?
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen aus solchen Forschungsprojekten unmittelbar politische Handlungsempfehlungen oder Maßnahmen abgeleitet wurden.
20Welche konkreten Anwendungen oder Implementierungen staatlicherseits resultieren aus den Förderprojekten (vgl. Vorfragen; bitte auflisten)?
33Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung zur Vermeidung möglicher Verzerrungen oder Voreingenommenheit (Bias) in den Beurteilungen und Ergebnissen von beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteuren?
Die Fragen 20 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bundes für Projekte mit dem Themenschwerpunkt Desinformation in den Jahren von 2020 bis 2024 (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Für das Auswärtige Amt wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14469 verwiesen. Eine umfassendere und detailliertere Aufschlüsselung für den Gesamtzeitraum von 2020 bis 2024 ist für das Auswärtige Amt mit vertretbarem Aufwand nicht realisierbar. Der Begriff der Desinformation wurde erst 2024 eigenständig im Haushaltsplan ausgewiesen und war zuvor keinem spezifischen Haushaltstitel zuzuordnen. Zudem würde eine aussagekräftige Bilanzierung die Abfrage bei allen 225 Auslandsvertretungen erfordern, was einen unverhältnismäßigen Personal- und Arbeitsaufwand nach sich ziehen würde.
Für die anderen Bundesressorts setzten sich die Gesamtausgaben für Projekte mit dem Themenschwerpunkt Desinformation wie folgt zusammen.
| Jahr | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
|---|---|---|---|---|---|
| Fördervolumen in Mio. Euro | 4,907 | 7,233 | 12,676 | 23,782 | 27,206 |
Welche neuen Forschungsprogramme und Projekte zum Thema Desinformation plant die Bundesregierung, ggf. zukünftig zu fördern?
Überlegungen zu dieser Frage sind Gegenstand interner Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
Wenn die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Forschung zu Desinformationsaktivitäten ausbauen möchte, mit welchen Mehrausgaben für Forschungsprojekte zum Thema Desinformation rechnet die Bundesregierung für die Jahre von 2025 bis 2029 (www.koalitionsvertrag202 5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 81, Zeile 2613, letzter Aufruf: 6. August 2025; bitte jährlich aufschlüsseln)?
Die Anmeldung von möglichen Mehrausgaben ist Gegenstand laufender parlamentarischer Abstimmungen zum Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025, zum Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 und der Finanzplanung bis zum Jahr 2029. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
Welche strategischen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation?
Die Bundesregierung verfolgt einen breiten gesamtgesellschaftlichen Ansatz gegen illegitime Einflussnahme fremder Staaten.
Die Bundesregierung informiert regelmäßig auf ihren Kanälen über Vorgehen, Methoden und Gefahren von Manipulationskampagnen mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger aufzuklären und in ihrer Medienkompetenz zu stärken – kurzum: Die gesellschaftliche Resilienz gegenüber ausländischer Einflussnahme zu stärken. Ergänzend dazu findet ein Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung statt.
25Kann die Bundesregierung konkrete, aktuelle Fälle von Desinformation oder Desinformationskampagnen benennen (bitte aufschlüsseln)?
25aWenn ja, welcher konkrete Schaden ist entstanden, und wem?
25bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 und 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Ein Beispiel für eine solche Kampagne ist die sogenannte „Doppelgänger-Kampagne“. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 11, 15, 17 und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen.
Die Bundesregierung hat jüngst in einem Attribuierungsverfahren im Bereich der ausländischen Informationsmanipulation die Medienplattform „Red.“ der Regierung der Russischen Föderation zugeschrieben.
Die Medienplattform „Red.“ stellte sich zwar als unabhängiges Medium dar. Es konnten aber enge personelle und strukturelle Verflechtungen mit dem Staatsmedium der Russischen Föderation RT nachgewiesen werden, was „Red.“ jedoch bestritt und absichtlich verschleierte. Die auf „Red.“ verbreiteten Inhalte wurden gezielt zur gesellschaftlichen Destabilisierung und Diskreditierung Deutschlands eingesetzt.
Der Effekt solcher Desinformationskampagnen lässt sich gegenwärtig nicht belastbar messen. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei solchen Kampagnen um konkrete Versuche (mutmaßlich) ausländischer Akteure, sowohl die Bundesregierung an sich als auch demokratische Vertreter und ihre Institutionen im In- und Ausland nachhaltig zu diskreditieren.
Desinformationskampagnen sind ein klassisches Instrument fremder Nachrichtendienste. Die gezielte Verbreitung von Desinformation durch ausländische Akteure stellt eine zunehmende Bedrohung für die Innere Sicherheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die freiheitliche demokratische Grundordnung dar.
Welche strafrechtlich relevanten Sachverhalte sind im Zusammenhang mit Desinformation zu nennen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316)?
Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12316 wird darauf verwiesen, dass für strafrechtlich relevante Sachverhalte die Zuständigkeit bei der jeweiligen Polizeibehörde und damit bei den Ländern liegt.
Gab es Ermittlungen von Polizeibehörden zu strafrechtlich relevanten Desinformationssachverhalten (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316), und wenn ja, welche (bitte aufschlüsseln)?
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls sowie durch das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt das Gebot, laufende Ermittlungen nicht durch die Preisgabe einzelner Erkenntnisse zu gefährden.
Im Falle von laufenden strafrechtlichen Ermittlungen im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt werden: Würde eine verneinende Auskunft erteilt, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten bei anderen Verfahren geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung immer nur dann erfolgt, wenn tatsächlich Ermittlungen geführt werden. Zu möglichen abgeschlossenen strafrechtlichen Verfahren liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
In welchen Fällen seit 2021 hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Desinformationsaktivitäten beschäftigen müssen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316; bitte aufschlüsseln)?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) leistet im Rahmen des gesetzlichen Auftrags dann seinen Beitrag zur Aufklärung der Hintergründe von Desinformationsaktivitäten im Informationsraum, wenn diese von fremden Nachrichtendiensten beziehungsweise staatlich gelenkten Strukturen und Akteuren ausgehen. Eine Erfassung bzw. Auflistung im Sinne der Fragestellung erfolgt dabei nicht.
Kennt die Bundesregierung konkrete Desinformationsaktivitäten im Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahl 2025, und wenn ja, welche (bitte nach Aktivität, Urheber, Zielsetzung und schädlicher Wirkung aufschlüsseln)?
Im Vorfeld der Bundestagswahl gab es Versuche der ausländischen Einflussnahme im Informationsraum, mit großer Wahrscheinlichkeit insbesondere durch die Russische Föderation. Diese zielten v. a. darauf ab, das Vertrauen in den demokratischen Wahlprozess zu erschüttern und das Wahlverhalten der Wahlberechtigten zu beeinflussen. Diese Einflussnahmeversuche generierten in der Regel aber relativ geringe Reichweiten. Es gibt keinen Zweifel an der Integrität der Wahl.
Hat die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als „Digital Services Coordinator“ im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 die angekündigten Gespräche geführt (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880; bitte nach Teilnehmern, Thema, Zielsetzung, getroffenen Vereinbarungen aufschlüsseln)?
Ja, der Digital Services Coordinator (DSC) hat auf Arbeitsebene gemeinsam mit der EU-Kommission die angekündigten Gespräche geführt.
| 18.12.2024 | Google/YouTube |
|---|---|
| 18.12.2024 | TikTok |
| 19.12.2024 | Microsoft |
| 19.12.2024 | Meta |
| 07.01.2025 | X |
| 29.01.2025 | Google/YouTube |
| 30.01.2025 | Microsoft |
| 30.01.2025 | Meta |
| 04.02.2025 | X |
| 05.02.2025 | TikTok |
| 17.02.2025 | Google/YouTube |
| 17.02.2025 | TikTok |
| 19.02.2025 | Microsoft |
| 19.02.2025 | Meta |
Rechnet die Bundesregierung mit Blick auf die Landtagswahlen im kommenden Jahr mit Desinformationsaktivitäten oder hat sie bereits entsprechende Hinweise (bitte ggf. nach Landtagswahl, Urheber, Zielsetzung, Zielgruppe oder etwaigen weiteren relevanten Kriterien aufschlüsseln), und wenn ja, welche Maßnahmen und Vorkehrungen sollen getroffen werden?
Die Bundesregierung erhebt aufgrund der Länderzuständigkeit für die Durchführung der Wahlen keine solchen Informationen.
Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Stiftungen sind in staatliche Projekte oder Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation eingebunden (z. B. durch Beratung, Mitarbeit, Fördermittel)?
Folgende zivilgesellschaftliche Organisationen wurden durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) im Rahmen der Projektförderung im Themenschwerpunkt Desinformation gefördert: Kulturbüro Sachsen e. V., Arbeit und Leben Thüringen, Amadeu Antonio Stiftung, JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) führt ein Projekt namens „Detektion von Bildern multimodaler Modelle (RealOrRender)“ durch. Dieses wird vom Auftragnehmer Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. bearbeitet.
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 wurde in Zusammenarbeit zwischen dem GovTech Campus Deutschland, BSI und BfV ein Learning Modul zu Desinformation/Deepfakes für die Bundestagsfraktionen entwickelt, bei welchem der korrekte, besonnene Umgang mit Desinformationen simuliert wurde.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 16, auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 20/14469 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13542 verwiesen.
Gibt es Kooperationen mit internationalen Organisationen (EU-Dienste, NATO-Strukturen, UN-Institutionen), die Einfluss auf den nationalen Umgang mit Desinformation nehmen (wenn ja, bitte aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme ein grenzüberschreitendes Sicherheitsrisiko darstellen, das am effektivsten im Schulterschluss mit internationalen Partnern eingedämmt werden kann. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 41 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen.
Sind der Bundesregierung Gerichtsurteile bekannt, in denen staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Desinformation als unverhältnismäßig oder grundrechtswidrig eingestuft wurden, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung sind keine Urteile im Sinne der Fragestellung bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Welche Frühwarnsysteme, Beobachtungsstellen oder Lagebilder zum Thema Desinformation werden aktuell von Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden betrieben (bitte aufschlüsseln)?
Zum Thema Desinformation liegen entsprechende Beiträge im jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht vor. Zudem veröffentlichte das BfV in diesem Jahr die Broschüren „Gefährdungen durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation – Momentaufnahme und Einordnung“ (Mai 2025) sowie „Spionage, Cyberangriffe & Co. – Bedrohungen durch fremde Nachrichtendienste“ (Januar 2025). In seinem Online-Auftritt informiert das BfV in der Themenrubrik Spionage- und Proliferationsabwehr ebenfalls zu den Themen „Desinformation als Mittel gezielter Einflussnahme fremder Staaten“ und „Gemeinsam gegen Desinformation: Materialien zum Thema Desinformation“.
Im Bundesministerium des Innern (BMI) wird laufend ein Medien- und OSINT-Monitoring (Open-Source-Intelligence-Monitoring) durchgeführt und es werden Berichte zu ausländischer Informationsmanipulation für die Bundesregierung erstellt. Das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr erstellt Lagebilder zur „Abwehr ausländischer Informationsmanipulation“ für den eigenen Geschäftsbereich.
Das BSI befasst sich im Rahmen seiner Lagebeobachtung und Berichterstattung zur Informationssicherheit auch mit den Informationssicherheitsaspekten von Desinformation.
Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags tätig.
Gab es seit 2021 Fälle, in denen Vereinigungen, Organisationen, Medien, Medienprojekte oder Einzelpersonen mit dem Verweis auf angebliche Verbreitung von Desinformation sanktioniert wurden (bitte aufschlüsseln)?
Die Europäische Union hat im Oktober 2024 ein Antidestabilisierungsregime zur Sanktionierung von u. a. der Verbreitung ausländischer Propaganda, Desinformation und Informationsmanipulation sowie übergeordnet hybrider Tätigkeiten geschaffen. Bereits im März 2022 hatte die Europäische Union Sendeverbote für von der Russischen Föderation unterstützte Desinformationsquellen verhängt. Auch in Bezug auf Entitäten, die Desinformation mit dem Ziel der Destabilisierung der Republik Moldau verbreiten, wurden Sanktionen erlassen. Ferner wurden auch Entitäten, die systematisch Desinformation verbreiten unter dem globalen EU-Menschenrechtssanktionsregime sanktioniert. Alle diesbezüglichen EU-Rechtstexte einschließlich Begründungen sind öffentlich einsehbar.