Abschiebungen im ersten Quartal 2025

Drucksache 21/196Antwortauf die Kleine Anfrage 21/5320.05.202524 Seiten18 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDFBerichtszeitraum: 1. Quartal 2025
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Zahl der Abschiebungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen, von knapp 13 000 im Jahr 2022 über 16 430 im Jahr 2023 auf über 20 000 im vergangenen Jahr (vgl. dazu die regelmäßigen Anfragen der Linken im Deutschen Bundestag, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 20/14946). Die wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen waren 2024 Georgien, Nordmazedonien, die Türkei, Albanien und Serbien. Auffällig ist der Anstieg der Abschiebungen in die Türkei: Deren Zahl hat sich 2024 gegenüber 2022 mehr als verdoppelt (2022: 515 Abschiebungen, 2024: 1 087 Abschiebungen). Ebenfalls stark angestiegen ist die Zahl der Abschiebungen in den Irak, davon sind immer wieder auch Überlebende des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden betroffen (www.nds-fluerat.org/61750/aktuelles/30-jaehrigem-eziden-aus-dem-s hingal-droht-abschiebung-aus-niedersachsen-in-den-irak/). In den Iran wurden 2024 trotz der verheerenden Menschenrechtslage 14 Personen abgeschoben. Erstmals seit der Machtübernahme der Taliban wurden außerdem 28 Menschen nach Afghanistan abgeschoben.

Wie etwa die Initiative „Abschiebungsreporting NRW“ (NRW = Nordrhein-Westfalen) dokumentiert, kommt es im Abschiebealltag häufig zu Familientrennungen, zu Abschiebungen von (psychisch) kranken Menschen oder die Abschiebungen richten sich gegen Personen, die im Herkunftsland direkt festgenommen und inhaftiert werden (wie im Fall mehrerer tadschikischer Oppositioneller; vgl. www.abschiebungsreporting.de/). Nach Einschätzung der Fragestellenden sind diese Härten Folgen der Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre, die sowohl unter der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP als auch unter deren Vorgängerregierungen erfolgten. Auch CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag für die kommenden Jahre auf eine „Rückführungsoffensive“ verständigt. Die Fragestellenden befürchten, dass es in der Folge zu einem noch rücksichtsloseren Vorgehen der Behörden gegenüber Personen mit prekärem Aufenthaltsstatus kommen wird.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Quartal 2025 (bitte nach Zielstaaten sowie nach Luft-, Land- und Seeweg differenzieren)?

Antwort

Im ersten Quartal 2025 erfolgte die Abschiebung von 6 151 Personen.

Die weiteren Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 2, 3, 4 · 103 Zeilen × 2 Spalten
ZielstaatenAnzahl abgeschobener Personen
Türkei502
Georgien454
Frankreich333
Spanien325
Serbien291
Nordmazedonien259
Polen254
Albanien223
Moldau221
Kroatien216
Kosovo213
Marokko192
Bulgarien188
Griechenland176
Irak157
Österreich147
Rumänien145
Algerien136
Nigeria132
Niederlande125
Tunesien116
Schweiz103
Schweden94
Belgien88
Italien78
Aserbaidschan61
Gambia58
Pakistan57
Portugal51
Lettland41
Armenien39
Litauen36
Slowenien36
Ghana35
Indien34
Tschechien34
Bosnien-Herzegowina33
Äthiopien32
Guinea30
Tadschikistan24
Vietnam23
Russland22
Kolumbien21
China (Volksrepublik)20
Kamerun19
Norwegen19
Dänemark18
Sierra Leone16
Ägypten14
Slowakei14
Venezuela13
Zypern13
Jordanien12
Somalia11
Ungarn10
Mongolei8
Estland7
Bangladesch6
Kasachstan6
Malta6
Montenegro6
Sri Lanka6
Vereinigte Staaten von Amerika6
Finnland5
Iran5
Nepal5
Usbekistan5
Luxemburg4
Senegal4
Thailand4
Brasilien3
Chile3
Dominikanische Republik3
Tansania3
Togo3
Angola2
Côte d'Ivoire2
Ecuador2
Großbritannien2
Jamaika2
Kirgisistan2
Mali2
Peru2
Timor-Leste2
Turkmenistan2
Uganda2
Äquatorialguinea1
Benin1
Dschibuti1
Guinea-Bissau1
Indonesien1
Irland1
Kanada1
Kenia1
Kongo Demokratische Republik1
Libanon1
Mauretanien1
Mauritius1
Mexiko1
Namibia1
Philippinen1
Vereinigte Arabische Emirate1
Weißrussland1
Tabelle auf Seite 4 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Art der GrenzeAnzahl abgeschobener Personen
Landweg913
Luftweg5 216
Seeweg22
Frage 2 Seite 4

Wie viele Frauen wurden im ersten Quartal 2025 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten differenzieren)?

Antwort

Im ersten Quartal 2025 erfolgte die Abschiebung von 1 339 Personen weiblichen Geschlechts. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4 · 15 Zeilen × 2 Spalten
15 häufigste ZielstaatenAnzahl abgeschobener Personen weiblichen Geschlechts
Georgien148
Serbien112
Nordmazedonien105
Spanien95
Türkei92
Kosovo86
Moldau81
Frankreich80
Kroatien61
Albanien50
Polen46
Rumänien29
Bulgarien28
Nigeria26
Österreich25
Frage 3 Seite 4

Wie viele Minderjährige wurden im ersten Quartal 2025 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten differenzieren)?

Antwort

Im ersten Quartal 2025 erfolgte die Abschiebung von 1 118 minderjährigen Personen.

Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4, 5 · 15 Zeilen × 2 Spalten
15 häufigste ZielstaatenAnzahl abgeschobener minderjähriger Personen
Georgien145
Nordmazedonien116
Serbien113
Kosovo94
Türkei83
Spanien79
Moldau76
Frankreich62
Kroatien49
Albanien44
Polen32
Bulgarien23
Nigeria23
Rumänien20
Schweden19
Frage 4 Seite 5

Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im ersten Quartal 2025 (bitte nach Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 29 Zeilen × 2 Spalten
1. Quartal 2025 – MitgliedstaatenÜberstellungen an Mitgliedstaaten
gesamt1 715
darunter:
Frankreich324
Spanien242
Kroatien169
Polen146
Österreich144
Niederlande125
Schweiz112
Belgien95
Schweden89
Bulgarien59
Slowenien34
Portugal24
Lettland23
Rumänien23
Norwegen15
Tschechien15
Griechenland14
Dänemark13
Litauen12
Finnland8
Luxemburg7
Estland5
Malta5
Slowakei5
Zypern4
Irland2
Ungarn1
Tabelle auf Seite 5, 6, 7 · 73 Zeilen × 2 Spalten
1. Quartal 2025 – StaatsangehörigkeitenÜberstellungen an Mitgliedstaaten
gesamt1 715
darunter:
Afghanistan351
Syrien216
Türkei156
Algerien112
Russland91
Iran69
Guinea62
Marokko51
Somalia50
Irak41
Nigeria36
Ägypten32
Tunesien31
Pakistan29
Tadschikistan29
Indien27
Aserbaidschan23
Armenien20
Sudan19
Äthiopien17
ungeklärt17
Ukraine15
Eritrea14
Libyen13
Angola11
Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire)11
Belarus10
Libanon10
Sri Lanka10
Kamerun9
Ruanda8
Benin7
Gambia7
Niger7
China6
Dschibuti6
Kuwait6
Mongolei6
Simbabwe6
Bangladesch5
Jemen5
Kongo, Demokratische Republik5
Mali5
Jordanien4
Pers. aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)4
Senegal4
Ghana3
Mauretanien3
Myanmar3
Tansania3
Togo3
Burundi2
Kolumbien2
Sierra Leone2
staatenlos2
Südafrika2
Venezuela2
Vietnam2
Burkina Faso1
Gabun1
Georgien1
Guinea-Bissau1
Kasachstan1
Kenia1
Liberia1
Namibia1
Nepal1
Philippinen1
Südsudan1
Turkmenistan1
Uganda1
Frage 5 Seite 7

Wie viele Personen wurden im ersten Quartal 2025 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden im ersten Quartal 2025 im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national – und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten – differenzieren, die jeweiligen Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln mit Datum und Zielland auflisten)?

Antwort

Im ersten Quartal 2025 wurden im Rahmen von Sammelchartermaßnahmen 2 108 Personen abgeschoben, davon 1 960 Personen in ihren Herkunftsstaat und 148 Personen in andere EU-Staaten.

Frage 5a + 5b + 5c + 5d + 5e Seite 7

5aBei welchem Staat (für Deutschland: bei welcher Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer waren von deutscher Seite beteiligt?

5bVon welchen deutschen Flughäfen starteten die Flüge jeweils bzw. wo machten sie eine Zwischenlandung?

5cWie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten aller Sammelabschiebungen im ersten Quartal 2025 angeben)?

5dWie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)?

5eWie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf den jeweiligen Flügen eingesetzt?

Antwort

Die Fragen 5a bis 5e werden gemeinsam beantwortet.

Die Antworten können der Anlage* entnommen werden.

AnlageAnlage zu Frage 5a bis 5e

PDF-Seiten 15–23 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 Seite 8

Aus welchem Grund wurde auf Bundestagsdrucksache 20/14946 in der Tabelle zu den Fragen 10a bis 10e in Anlage 1 hinsichtlich einer Abschiebung nach Nigeria und Ghana am 18. Dezember 2024 nicht angegeben, dass mit dem Flug auch eine Person mit kamerunischer und zwei Personen mit sierra-leonischer Staatsbürgerschaft abgeschoben wurden (vgl. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/42)?

Antwort

Die Unvollständigkeit der Angaben ist auf ein Büroversehen zurückzuführen.

Frage 6a Seite 8

Ist es ein übliches Vorgehen, dass Personen zunächst mit einem Charterflug in ihre „Herkunftsregion“ und anschließend von dort mit einem Linienflug weiter in ihr Herkunftsland geflogen werden, wie dies offenbar im Fall der drei genannten Personen geschehen ist (vgl. ebd.)?

Antwort

Das gewählte Verfahren ist eine Option, um Rückführungen auf dem Luftweg zu vollziehen, und wird in der Praxis gelegentlich genutzt.

Frage 6b Seite 8

Unter welchen Umständen wird auf diese Vorgehensweise zurückgegriffen, und welche internen Regelungen oder Vorgaben gibt es dazu ggf.?

Antwort

Das Verfahren wird einzelfallbezogen geprüft und angewendet. Es kann insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn keine geeigneten Linienflugverbindungen von Deutschland in den Zielstaat bestehen. Besondere Regelungen oder Vorgaben gibt es für den Bund nicht.

Frage 6c Seite 8

In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2024 und im ersten Quartal 2025 von dieser Vorgehensweise Gebrauch gemacht (bitte die Fälle einzeln auflisten und jeweils das Datum, die Staatsbürgerschaft der Betroffenen, den Zielort der Sammelabschiebung, den Zielort der anschließenden Abschiebung per Linienflug und die Anzahl der Begleitbeamten auf beiden Flügen angeben)?

Antwort

Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 8 · 13 Zeilen × 6 Spalten
DatumStaatsangehörigkeit des BetroffenenZielflughafen des SammelchartersAnzahl der Begleitkräfte SammelcharterZielflughafen HerkunftslandAnzahl der Begleitkräfte Linienflug
15.02.2024MaliAccra/Ghana2Bamako/Mali2
27.08.2024Sierra-LeoneAccra/Ghana2Freetown/Sierra Leone2
19.09.2024SenegalAccra/Ghana2Dakar/Senegal2
15.10.2024Sierra-LeoneAccra/Ghana2Freetown/Sierra Leone2
15.10.2024Sierra-LeoneAccra/Ghana2Freetown/Sierra Leone2
15.10.2024MaliAccra/Ghana2Bamako/Mali2
12.11.2024BeninAccra/Ghana2Cotonou/Benin2
18.12.2024Sierra-LeoneAccra/Ghana2Freetown/Sierra Leone2
18.12.2024Sierra-LeoneAccra/Ghana2Freetown/Sierra Leone2
18.12.2024SenegalAccra/Ghana2Dakar/Senegal2
18.12.2024KamerunAccra/Ghana2Douala/Kamerun2
18.02.2025KamerunAccra/Ghana2Douala/Kamerun2
18.02.2025KamerunAccra/Ghana2Douala/Kamerun2
Frage 7 Seite 9

Wie viele Personen wurden im ersten Quartal 2025 mit sogenannten Mini-Charterflügen für maximal vier Personen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, wie viele Personen wurden im ersten Quartal 2025 mit sogenannten Mini-Charterflügen in andere EU-Staaten überstellt (bitte die Gesamtzahlen nennen und die Abschiebeflüge zusätzlich einzeln mit Datum, Abflughafen, Zielstaat, Fluggesellschaft, Zahl der Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen und Flugkosten auflisten), und in welchem Umfang hat Frontex die Kosten für Mini-Charterabschiebungen im ersten Quartal 2025 übernommen?

Antwort

Im ersten Quartal 2025 wurden insgesamt zwei Flüge im Sinne der Fragestellung durchgeführt, mit denen insgesamt fünf Personen rückgeführt wurden. Die Rückführungen fanden nicht über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten statt.

Hinsichtlich der Fragen nach den Fluggesellschaften verweist die Bundesregierung darauf, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Parlaments auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit hin angelegt ist. Wenn das Informationsinteresse des Parlaments aber auf Auskünfte zielt, die zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nicht öffentlich kundgegeben werden können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die beiden Interessen Rechnung tragen (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 124, 161 [193]). Im vorliegenden Fall ist die Einstufung der Benennung der Fluggesellschaften als Verschlusssache (VS) sowohl zur Wahrung von Staatswohlinteressen als auch zur Wahrung berechtigter, grundrechtlich geschützter Interessen der betroffenen Fluggesellschaften notwendig. Eine Veröffentlichung der Fluggesellschaften berührt auch durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Fluggesellschaften und kann sich gegebenenfalls negativ auf die Wahrnehmung dieser Fluggesellschaften in der Öffentlichkeit auswirken.

Eine öffentliche Benennung der Fluggesellschaften, welche Rückführungsflüge anbieten, birgt die Gefahr, dass diese Unternehmen öffentlicher Kritik ausgesetzt werden und in der Folge für die Beförderung von ausreisepflichtigen Personen in die Zielstaaten nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit werden Rückführungen weiter erschwert oder sogar unmöglich gemacht, sodass staatliche Interessen an der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes negativ beeinträchtigt werden.

Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen, ist dieser Teil der Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen eingestuft worden. Diese wird gesondert in der Anlage* übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.

Die weiteren Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9 · 2 Zeilen × 7 Spalten
DatumAbflughafenZielstaatRückgeführte PersonenBundesbeamteKosten des FluggerätesFrontex- Finanzierung
18.02.2025Berlin-BrandenburgTadschikistan28148 420 EuroNein
06.03.2025MünchenSomalia311293 885 EuroNein
Frage 8 Seite 10

Wie viele Abschiebungen und wie viele Dublin-Überstellungen (bitte differenzieren) mussten im ersten Quartal 2025 nach Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen werden, was waren die wichtigsten Gründe hierfür (bitte so darstellen wie in der Tabelle zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/3130), was waren die wichtigsten Zielstaaten der abgebrochenen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen, und was waren die wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen (bitte jeweils die 15 wichtigsten auflisten)?

Antwort

Im ersten Quartal 2025 wurden 345 vorgesehene Abschiebungen während bzw. nach Übernahme von der Bundespolizei abgebrochen, davon 81 Dublin-Überstellungen. Dublin-Überstellungen erfasst die Bundespolizei nur in den Fällen, in denen die zuständige Behörde die Aufenthaltsbeendigung als Dublin-Überstellung kenntlich macht. Ein Abgleich der Statistiken der Bundespolizei und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgt nicht, weshalb es zu Abweichungen der Statistiken kommen kann.

Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 10 · 25 Zeilen × 4 Spalten
nicht vollzogene Abschiebungen a. d. Luftweg (während bzw. nach Übergabe an die Bundespolizei)Art des FlugesAnzahl Personendavon Dublin- Überstellungen
nach Gründen, die zum Abbruch der Maßnahme führten
WiderstandLinienflug8220
Charterflug00
aus medizinischen GründenLinienflug276
Charterflug42
Selbstverletzung bzw. Versuch, Suizid bzw. SuizidversuchLinienflug31
Charterflug00
Ablehnung der Übernahme seitens BPOL gemäß Best Rück Luft (VS-NfD)Linienflug3214
Charterflug00
Beförderungsverweigerung seitens Fluggesellschaft bzw. LuftfahrzeugführerLinienflug8523
Charterflug00
RechtsmittelLinienflug184
Charterflug90
Übernahmeverweigerung im ZielstaatLinienflug20
Charterflug21
den Flug betreffende GründeLinienflug100
Charterflug00
fehlendes/ungültiges HeimreisedokumentLinienflug31
Charterflug10
Flucht bzw. FluchtversuchLinienflug21
Charterflug00
Übernahmeverweigerung seitens staatlichen oder privaten BegleitpersonalsLinienflug20
Charterflug00
sonstige GründeLinienflug468
Charterflug150
Tabelle auf Seite 10 · 2 Zeilen × 4 Spalten
nicht vollzogene Abschiebungen auf dem LandwegGrenze zuAnzahl Personendavon Dublin- Überstellungen
nach Gründen, die zum Abbruch der Maßnahme führten
Übernahmeverweigerung im ZielstaatSchweiz20
Tabelle auf Seite 11 · 17 Zeilen × 3 Spalten
15 häufigste ZielstaatenAnzahl Personendavon Dublin-Überstellungen
Türkei91
Bulgarien318
Spanien2018
Kroatien1616
Irak16
Nordmazedonien11
Algerien10
Kamerun8
Marokko8
Slowenien77
Pakistan7
Tunesien7
Lettland66
Rumänien64
Griechenland62
Russland6
Sri Lanka6
Tabelle auf Seite 11 · 16 Zeilen × 3 Spalten
15 häufigste StaatsangehörigkeitenAnzahl Personendavon Dublin-Überstellungen
Türkei987
Syrien4821
Irak226
Afghanistan1512
Marokko123
Algerien111
Nordmazedonien11
Iran95
Kamerun91
Guinea84
Russland82
Ägypten75
Pakistan7
Tunesien7
Äthiopien61
Sri Lanka6
Frage 9 Seite 11

Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten Quartal 2025 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen (bitte differenzieren) sogenannte Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den 15 wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln)?

Antwort

Im ersten Quartal 2025 sind bei 402 Personen (davon 22 Dublin-Überstellungen) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt worden.

Dublin-Überstellungen erfasst die Bundespolizei nur in den Fällen, in denen die zuständige Behörde die Aufenthaltsbeendigung als Dublin-Überstellung kenntlich macht. Ein Abgleich der Statistiken der Bundespolizei und des BAMF erfolgt nicht, weshalb es zu Abweichungen der Statistiken kommen kann.

Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 12 · 17 Zeilen × 3 Spalten
15 häufigste StaatsangehörigkeitenAnzahl Personendavon Dublin-Überstellungen
Marokko115
Algerien93
Nigeria281
Tunesien24
Gambia22
Irak172
Syrien116
Somalia91
Guinea72
Türkei62
Afghanistan54
Ghana5
Kamerun5
Iran43
Albanien4
Serbien4
ungeklärt4
Tabelle auf Seite 12 · 15 Zeilen × 3 Spalten
15 häufigste ZielstaatenAnzahl Personendavon Dublin-Überstellungen
Marokko115
Algerien93
Nigeria26
Tunesien24
Gambia21
Irak15
Kroatien87
Griechenland8
Bulgarien73
Somalia6
Spanien54
Ghana5
Guinea5
Italien5
Kamerun5
Frage 10 Seite 12

Welche aktuellen Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie Abschiebungen in die Russische Föderation umgesetzt werden, ist es weiterhin zutreffend, dass diese nur über Drittstaaten möglich sind (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/abschiebungen-russland-krieg-100.html), und über welche Drittstaaten genau erfolgten die 66 Abschiebungen in die Russische Föderation im Jahr 2024 (vgl. die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/14946)?

Antwort

Aufgrund fehlender Direktflugverbindungen nach Russland erfolgten die Abschiebungen über Transitflughäfen. Die 66 Abschiebungen im Jahr 2024 erfolgten über Flughäfen in Georgien (35), Serbien (30) und Aserbaidschan (1).

Frage 11 Seite 13

Wie viele Personen wurden im Jahr 2024 und im ersten Quartal 2025 aus Deutschland nach Griechenland abgeschoben bzw. überstellt (bitte nach Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln und zusätzlich nach Jahren und für das erste Quartal 2025 auch nach Monaten differenzieren)?

Antwort

Im Jahr 2024 erfolgte die Abschiebung von 246 Personen nach Griechenland, im ersten Quartal 2025 von 176 Personen. Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der Staatsangehörigkeiten sowie Quartalen für 2024 und Monaten für das erste Quartal 2025.

Tabelle auf Seite 13 · 27 Zeilen × 10 Spalten
Staatsangehörigkeit20242025
gesamt1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.1. Qu.JanuarFebruarMärz
Afghanistan4578131750102020
Ägypten11
Albanien3111
Algerien11
Äthiopien11
Bangladesch11
Eritrea22
Ghana11
Griechenland26351176132
Irak1637613355
Iran9276231
Jemen66211
Kamerun11
Libanon11
Marokko11
Pakistan102413
Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt)43111
Saudi-Arabien11
Sierra Leone11
Somalia41129234
staatenlos6114
Sudan22
Südsudan11
Syrien68411223155152416
Tansania11
Türkei43111
ungeklärt37107614258107
Frage 11a Seite 13

In wie vielen Fällen handelte es sich um Dublin-Überstellungen (bitte nach Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln und zusätzlich nach Jahren und für das erste Quartal 2025 auch nach Monaten differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 13 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Überstellungen nach GriechenlandJahr 2024
Staatsangehörigkeiten gesamt:22
darunter:
Pakistan9
Iran7
Irak3
Marokko2
Südsudan1
Tabelle auf Seite 14 · 7 Zeilen × 5 Spalten
Überstellungen nach GriechenlandJanuar 2025Februar 2025März 20251. Quartal 2025 gesamt
Staatsangehörigkeiten gesamt:57214
darunter:
Algerien0011
Äthiopien1001
Irak1315
Iran3306
Pakistan0101
Frage 11b Seite 14

In wie vielen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregierung Geflüchtete mit Schutzstatus in Griechenland von den Abschiebungen betroffen (bitte auch hier nach Staatsangehörigkeiten und Jahren bzw. für das erste Quartal 2025 nach Monaten differenzieren)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 11c Seite 14

In wie vielen Fällen waren Personen mit griechischer Staatsbürgerschaft von den Abschiebungen betroffen (bitte nach Jahren bzw. für das erste Quartal 2025 nach Monaten differenzieren)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.