Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Kleinen Anfrage „Tätigkeiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Thüringen – Stand: 31. Oktober 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/9604 wurde unter anderem erfragt, in welcher Höhe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit dem Jahr 2014 Integrationsprojekte im Freistaat Thüringen gefördert hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.
Über welchen Zeitraum förderte das BAMF welche Integrationsprojekte im Freistaat Thüringen jährlich in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025, wer war jeweils Träger dieser Projekte, welches Ziel hatten die geförderten Integrationsprojekte jeweils, und wie hoch war die jährliche Gesamtsumme an Fördermitteln, die für die geförderten Integrationsprojekte im Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellt wurden (bitte die Titel der Integrationsprojekte und die jährliche Gesamtfördersumme jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
In dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025 wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 13 Integrationsprojekte im Freistaat Thüringen gefördert.
Die einzelnen Projekte einschließlich Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendungen können der Anlage 1* entnommen werden. Alle aufgeführten Projekte hatten das Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
PDF-Seiten 5–7 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wurden die in Frage 1 erfragten Fördermittel von den Zuwendungsempfängern zurückgefordert, und wenn ja, in welcher Höhe wurden die Fördermittel von welchen Zuwendungsempfängern aus welchem Grund jeweils wieder zurückgefordert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Rückforderungen sind im Sinne der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderungen Erstattungsbeträge, die im Verwaltungsverfahren auf Grundlage der Tatbestände der §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zurückgefordert werden. Minderausgaben gehören nicht hierzu.
Rückforderungen können der Anlage 2* entnommen werden.
PDF-Seite 8 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Über welchen Zeitraum förderte das BAMF wie viele Sprachkurse im Freistaat Thüringen jährlich in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025, wer war jeweils Träger dieser Sprachkurse, und wie hoch war die jährliche Gesamtsumme an Fördermitteln, die für die geförderten Sprachkurse im Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellt wurden (bitte die jährliche Gesamtfördersumme nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Integrationskurse (IK) und Berufssprachkurse (BSK) bilden zusammen das „Gesamtprogramm Sprache“ (GPS) und stellen damit die zentrale Säule der Sprachförderung des Bundes für Zugewanderte dar.
Integrationskurse:
Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025 haben im Freistaat Thüringen insgesamt 708 Integrationskurse neu begonnen. Die Aufteilung nach Jahren ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle: Anzahl der begonnenen Integrationskurse mit Kursort in Thüringen im Jahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. August 2025.
| Jahr | Anzahl der begonnenen Kurse |
|---|---|
| 2024* | 430 |
| 01.01.–31.08.2025** | 278 |
| Gesamt | 708 |
* 2024: konsolidierte Integrationskursgeschäftsstatistik, Abfragestand 1. April 2025; ohne Wiederholerkurse. ** Bei der Anzahl der begonnenen Kurse des Jahres 2025 handelt es sich um eine vorläufige Statistik; diese kann sich im Zeitverlauf ändern und ist nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar; ohne Wiederholerkurse; Abfragestand 19. September 2025. Die Träger der Integrationskurse im Freistaat Thüringen sind der Trägerliste** auf der Website des BAMF zu entnehmen. Die Integrationskurse sind ein bundesweit einheitliches Angebot. Es bestehen keine auf einzelne Länder bezogenen Kontingente.
* 2024: konsolidierte Integrationskursgeschäftsstatistik, Abfragestand 1. April 2025; ohne Wiederholerkurse. ** Bei der Anzahl der begonnenen Kurse des Jahres 2025 handelt es sich um eine vorläufige Statistik; diese kann sich im Zeitverlauf ändern und ist nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar; ohne Wiederholerkurse; Abfragestand 19. September 2025. Die Träger der Integrationskurse im Freistaat Thüringen sind der Trägerliste** auf der Website des BAMF zu entnehmen. Die Integrationskurse sind ein bundesweit einheitliches Angebot. Es bestehen keine auf einzelne Länder bezogenen Kontingente.
Berufssprachkurse:
Im Zeitraum von 1. Januar 2024 bis 31. August 2025 wurden im Freistaat Thüringen 354 Berufssprachkurse durchgeführt. Die jährlichen Kursbeginne sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
| 2024 | 2025 (bis 31.08.2025) | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Kursbeginne Freistaat Thüringen | 261 | 93 | 354 |
Die Träger der im Freistaat Thüringen in diesem Zeitraum begonnenen Berufssprachkurse sowie aufgebrauchte Finanzmittel sind der Anlage 3* zu entnehmen.
PDF-Seiten 9–11 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele Personen nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an den in Frage 3 erfragten Sprachkursen in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025 jährlich teil, wie viele Personen wurden zu der Teilnahme an den Sprachkursen verpflichtet, und wie viele Personen haben ihren Sprachkurs vorzeitig abgebrochen (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Integrationskurse:
Die Zuordnung von begonnenen Integrationskursen zum Bundesland erfolgt anhand des Kursortes, die der neuen Teilnehmenden anhand des Wohnortes. Eine Auswertung der Anzahl der Teilnehmenden an den in Frage 3 erfragten Integrationskursen ist daher nicht möglich.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025 wurden im Freistaat Thüringen insgesamt 12 329 Verpflichtungen für Integrationskurse ausgestellt. Die Aufteilung nach Jahren ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle: Anzahl der neuen Teilnahmeverpflichtungen zu Integrationskursen von Personen mit Wohnort in Thüringen im Jahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. August 2025.
| Jahr | Anzahl der neuen Teilnahmeverpflichtungen |
|---|---|
| 2024* | 9 013 |
| 01.01.–31.10.2025** | 3 316 |
| Gesamt | 12 329 |
* 2024: konsolidierte Integrationskursgeschäftsstatistik, Abfragestand 1. April 2025; ohne Kurswiederholende. ** Bei der Anzahl der neuen Teilnahmeverpflichtungen des Jahres 2025 handelt es sich um eine vorläufige Statistik; diese kann sich im Zeitverlauf ändern und ist nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar; ohne Kurswiederholende; Abfragestand 19. September 2025.
* 2024: konsolidierte Integrationskursgeschäftsstatistik, Abfragestand 1. April 2025; ohne Kurswiederholende. ** Bei der Anzahl der neuen Teilnahmeverpflichtungen des Jahres 2025 handelt es sich um eine vorläufige Statistik; diese kann sich im Zeitverlauf ändern und ist nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar; ohne Kurswiederholende; Abfragestand 19. September 2025.
Der „Abbruch“ des Besuchs eines Integrationskurses durch einen einzelnen Teilnehmenden wird statistisch nicht erfasst. Dies ist oftmals nicht eindeutig bestimmbar, da die Gründe, weshalb eine einzelne Person den Integrationskurs nicht weiter besucht, sehr unterschiedlich sind. Zum einen kann es sich dabei lediglich um eine temporäre Unterbrechung der Integrationskursteilnahme, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder Schwangerschaft, handeln. Zum anderen kann es sein, dass eine Person die Teilnahme aufgrund einer Arbeitsaufnahme nicht mehr fortsetzt. Weiterhin ist denkbar, dass eine teilnehmende Person umzieht und die Teilnahme am Integrationskurs bei einem anderen Integrationskursträger wieder aufnimmt. Die Teilnahmeberechtigung bleibt daher auch dann bestehen, wenn eine Person vorübergehend nicht weiter an einem Integrationskurs teilnimmt.
Berufssprachkurse:
In die in der Antwort zu Frage 3 aufgezählten Berufssprachkurse traten insgesamt 5 806 Personen ein. 532 davon waren verpflichtet worden.
Hierbei ist anzumerken, dass es mit Einführung des Bürgergeldes zum 1. Juli 2023 keine Verpflichtungen mehr gibt, sondern nur noch verbindliche Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrung. Diese wurden in der nachstehenden Tabelle unter den Verpflichtungen mit aufgeführt.
| Kurseintritte Freistaat Thüringen | 2024 | 2025 (bis 31.08.2025) | Gesamt |
|---|---|---|---|
| berechtigt | 3 789 | 1 485 | 5 274 |
| verpflichtet | 410 | 122 | 532 |
| Summe | 4 199 | 1 607 | 5 806 |
Insgesamt wurden 421 Personen erfasst, die den Kurs ohne Angabe von Gründen vorzeitig beendeten.
| 2024 | 2025 (bis 31.08.2025) | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Vorzeitige Kursaustritte ohne Angabe von Gründen im Freistaat Thüringen | 323 | 98 | 421 |