Die mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Rheinland-Pfalz

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung möchte laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Wohnen für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich gestalten“ (vgl. Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, S. 17). Doch die Realität in Rheinland-Pfalz sieht anders aus: Die Mieten sind flächendeckend teurer geworden – Spitzenreiter ist laut Immobilien-Preisspiegel 2025 die Landeshauptstadt Mainz mit bis zu 19,50 Euro pro Quadratmeter. In Bingen betrug der Mietenanstieg durchschnittlich 9 Prozent (www.swr.de/swr aktuell/rheinland-pfalz/immobilien-preisspiegel-2025-mieten-steigen-kaufen-s tabile-preise-rheinland-pfalz-100.html). Mit Zweibrücken, Pirmasens und Kaiserslautern liegen 2025 gleich drei Städte mit den bundesweit höchsten Mietsteigerungen im Vergleich zum Vorjahr in Rheinland-Pfalz (www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mieten-steigen-in-rlp-am-staerksten-besonders-zwe ibruecken-pirmasens-kaiserslautern-100.html). Schon 2022 mussten Haushalte in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 28,4 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Miete aufwenden – das war etwas mehr als der bundesweite Durchschnitt (www.statistik.rlp.de/nachrichten/nachichtendetailseite/mietbela stungsquote-in-rheinland-pfalz-leicht-ueber-bundesdurchschnitt). Die Mietbelastung dürfte sich angesichts steigender Mieten seither noch weiter erhöht haben. Gleichzeitig sinkt der Bestand an Sozialwohnungen, während Baulandpreise und energetische Sanierungskosten weiter steigen. Damit droht bezahlbarer Wohnraum für viele Menschen in Rheinland-Pfalz zum Luxus zu werden.

Text vor der ersten Frage

Erste Schritte zur Ausweitung des Wohnungsangebots im Rahmen des 100-Tage-Programms wurden bereits gegangen. Mit dem Gesetzentwurf zum Bau-Turbo setzt die Bundesregierung Anreize für den Neubau. Weitere Schritte werden folgen: Die Bundesregierung wird sich mit Maßnahmen wie der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) oder dem Gebäudetyp E sowie Verfahrensvereinfachungen dafür einsetzen, dass das Bauen einfacher, günstiger und schneller wird. Zugunsten dieses Ziels werden auch die investiven Anreize weiter verbessert werden. Die Verlängerung der Mietpreisbremse verfolgt das Ziel, den Anstieg der Wiedervermietungsmieten zu dämpfen.

Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung die privaten Haushalte auch direkt. Dazu zählen neben dem Mietrecht der soziale Wohnungsbau und das Wohngeld. Das Wohngeld leistet einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung in Zeiten steigender Mieten. Mit der Wohngeld-Plus-Reform konnte der Empfängerkreis um mehr als eine halbe Million Haushalte ausgeweitet und gleichzeitig das durchschnittliche Wohngeld um 55 Prozent auf 297 Euro gesteigert werden. Mit der zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Dynamisierung wurde sichergestellt, dass die Entlastungswirkung trotz Preissteigerungen erhalten bleibt.

Auch aufgrund der massiven finanziellen Unterstützung des Bundes in den letzten Jahren sind die Förderzahlen im sozialen Wohnungsbau im Jahr 2024 erneut deutlich gestiegen, trotz gestiegener Bau- und Finanzierungskosten und sinkender Baugenehmigungen. Im Kalenderjahr 2024 wurden von den Ländern insgesamt 61 887 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert. Das waren rund 51 Prozent mehr als im Jahr 2022 und rund 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch in Rheinland-Pfalz ist die Anzahl der geförderten Wohneinheiten gegenüber 2022 massiv gestiegen. Im Mietwohnungsbereich wurden 2023 mehr als doppelt so viele Wohnungen gefördert wie 2022. Im Jahr 2024 waren es rund 70 Prozent mehr als 2022. Die Bundesregierung wird die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch einmal deutlich erhöhen.

Hinweise zu den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 5 verwendeten Erst- und Wiedervermietungsmieten

Die Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen sind nicht repräsentativ für das gesamte Wohnungsangebot von Neuvermietungen (vergleiche untenstehende Hinweise zu den Erst- und Wiedervermietungsmieten). Sie spiegeln das Angebot wider, auf das Wohnungssuchende treffen, wenn sie im Internet nach einer Mietwohnung suchen. Inserate aus lokalen Zeitungen, Mieter- oder Unternehmenspublikationen oder von Aushängen fließen nicht mit ein. Wohnungsvermittlungen über Kunden- und Wartelisten von Wohnungsunternehmen oder Maklern gehen in diese Quelle ebenfalls nicht ein. Daher sind insbesondere Wohnungen im günstigen Mietsegment in dieser Datenquelle unterrepräsentiert. Sonderauswertungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu Folge lagen beispielsweise die Wiedervermietungsmieten des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW), dessen Unternehmen Wohnungen häufig über Wartelisten oder direkte Ansprache von Kundinnen und Kunden vermieten, im ersten Halbjahr 2024 im Aggregat der 261 Kreise für die Daten einbezogen werden konnten, um mehr als ein Fünftel unterhalb der Internet-Wiedervermietungsmieten.

Die ausgewerteten Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen basieren auf Inseraten aus Immobilienplattformen und von Zeitungen für Angebote von Wohnungen im Neubau und Gebäudebestand (Erst- und Wiedervermietungen). Zur Standardaufbereitung bis auf die Ebene der Kreise erfolgte eine Eingrenzung der betrachteten Wohnungen auf unmöblierte Angebote mit Wohnflächen von 40 bis 100 Quadratmeter mit mittlerer Wohnungsausstattung in mittlerer bis guter Wohnlage. Die verwendeten Daten umfassen nettokalte Angebotsmieten, also ohne kalte und warme Nebenkosten. Als Quelle werden die Datenbanken der IDN ImmoDaten GmbH mit Inseraten aus über 120 Immobilienportalen und Zeitungen verwendet, die das BBSR aufbereitet und daraus durchschnittliche Angebotsmieten berechnet.

Frage 1 Seite 3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten in den kreisfreien Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Alzey, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Wittlich, Birkenfeld, Cochem, Kirchheimbolanden, Bitburg, Frankenthal (Pfalz), Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Ingelheim am Rhein, Koblenz, Mainz, Neuwied, Simmern/ Hunsrück, Bad Ems, Ludwigshafen am Rhein, Landau in der Pfalz, Pirmasens, Speyer, Trier, Daun, Montabaur, Worms, Zweibrücken in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte in Zehn-Jahresschritten 2004, 2014, 2024 angeben)?

Antwort

Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen liegen nur für die kreisfreien Städte und Landkreise der Jahre 2010 bis 2024 vor. Zahlreiche der in Frage 1 aufgeführten Städte in Rheinland-Pfalz sind keine kreisfreien Städte, sondern kreisangehörige Städte. Die folgende Tabelle beinhaltet die durchschnittlichen Angebotsmieten bei Erst- und Wiedervermietung der Jahre 2010, 2014 und 2024, die Entwicklungen über die dargestellten Zeiträume und die jährlichen Veränderungen in Prozent der genannten kreisfreien Städte. Anstelle der genannten kreisangehörigen Städte beinhaltet die Tabelle die Angaben zu den jeweiligen Landkreisen der kreisangehörigen Städte.

Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in ausgewählten kreisfreien Städten und Landkreisen in Rheinland-Pfalz 2010, 2014 und 2024

Tabelle auf Seite 3, 4 · 29 Zeilen × 8 Spalten
Kreisname2010201420242010 bis 20242014 bis 20242010 bis 20242014 bis 2024
Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2Entwicklung in %jährliche Entwicklung in %
Koblenz, kreisfreie Stadt5,506,3810,0816,157,94,44,7
Ahrweiler5,066,099,1520,350,34,34,2
Altenkirchen (Westerwald)4,504,898,118,765,74,35,2
Bad Kreuznach5,325,889,4710,461,24,24,9
Birkenfeld4,244,527,236,760,13,94,8
Cochem-Zell4,774,947,653,554,73,44,5
Neuwied5,005,549,0910,964,04,45,1
Rhein-Hunsrück-Kreis4,604,767,923,366,64,05,2
Rhein-Lahn-Kreis5,005,337,836,647,03,33,9
Westerwaldkreis4,835,208,567,564,64,25,1
Trier, kreisfreie Stadt6,667,4610,7511,944,03,53,7
Bernkastel-Wittlich4,945,358,578,360,14,04,8
Eifelkreis Bitburg-Prüm5,335,989,1912,153,64,04,4
Vulkaneifel4,574,797,904,764,94,05,1
Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt6,216,9210,5811,452,83,94,3
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt5,286,2110,4917,768,95,05,4
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt6,207,1310,9815,153,94,24,4
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt6,037,0611,2217,258,94,54,7
Mainz, kreisfreie Stadt8,429,5813,7113,743,23,53,7
Pirmasens, kreisfreie Stadt4,284,266,96-0,663,43,55,0
Speyer, kreisfreie Stadt6,216,9210,5811,452,83,94,3
Worms, kreisfreie Stadt5,746,3910,3411,361,84,34,9
Zweibrücken, kreisfreie Stadt4,925,027,632,251,93,24,3
Alzey-Worms5,535,889,796,366,44,25,2
Bad Dürkheim5,776,229,757,856,63,84,6
Donnersbergkreis5,065,279,134,373,34,35,7
Germersheim5,936,5710,2110,855,44,04,5
Kusel4,655,138,1710,459,34,14,8
Mainz-Bingen6,227,1110,0514,441,33,53,5

Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen. Jährliche Entwicklung: geometrischer Mittelwert.

Frage 2 Seite 4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die landesweite Angebotsmiete in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Es liegen nur die Daten von im Internet inserierten Wohnungen vor. Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen in Rheinland-Pfalz der Jahre 2014 bis 2024. Durchschnittliche Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in Rheinland-Pfalz 2014 bis 2024

Tabelle auf Seite 5 · 1 Zeilen × 14 Spalten
Bundesland201420152016201720182019202020212022202320242014 bis 20242014 bis 2024
Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2Entwicklung in %jährliche Entwicklung in %
Rheinland-Pfalz6,506,717,017,267,577,968,278,598,969,5710,0354,44,4

Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen. Jährliche Entwicklung: geometrischer Mittelwert.

Frage 3 Seite 6

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Angebotsmieten in Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

Antwort

Es liegen nur die Daten von im Internet inserierten Wohnungen vor. Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen aller Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2024, den letzten vorliegenden Stand.

Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz 2024

Tabelle auf Seite 6 · 37 Zeilen × 3 Spalten
KreisnameErst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 2024
Kreisfreie StädteKoblenz, kreisfreie Stadt10,08
Trier, kreisfreie Stadt10,75
Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt10,58
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt10,49
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt10,98
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt11,22
Mainz, kreisfreie Stadt13,71
Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt10,00
Pirmasens, kreisfreie Stadt6,96
Speyer, kreisfreie Stadt10,58
Worms, kreisfreie Stadt10,34
Zweibrücken, kreisfreie Stadt7,63
LandkreiseAhrweiler9,15
Altenkirchen (Westerwald)8,11
Bad Kreuznach9,47
Birkenfeld7,23
Cochem-Zell7,65
Mayen-Koblenz8,58
Neuwied9,09
Rhein-Hunsrück-Kreis7,92
Rhein-Lahn-Kreis7,83
Westerwaldkreis8,56
Bernkastel-Wittlich8,57
Eifelkreis Bitburg-Prüm9,19
Vulkaneifel7,90
Trier-Saarburg9,48
Alzey-Worms9,79
Bad Dürkheim9,75
Donnersbergkreis9,13
Germersheim10,21
Kaiserslautern8,83
Kusel8,17
Südliche Weinstraße9,36
Rhein-Pfalz-Kreis10,58
Mainz-Bingen10,05
Südwestpfalz7,33
Rheinland-Pfalz insgesamt10,03

Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.

Frage 4 Seite 7

Welche zehn Landkreise bzw. kreisfreien Städte haben in Rheinland-Pfalz innerhalb der letzten 20 Jahre den höchsten Mietenanstieg zu verzeichnen (bitte Kommunen, absoluten als auch prozentualen Anstieg der Miete innerhalb der Zeiträume 2004 bis 2014, 2014 bis 2024 und 2004 bis 2024 angeben)?

Antwort

Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen liegen nur bis auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise sowie nur für die Jahre 2010 bis 2024 vor. Die folgende Tabelle beinhaltet die Angebotsmieten der zehn Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz mit den jeweils höchsten absoluten und den höchsten prozentualen Steigerungen im Zeitraum 2010 bis 2024.

Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der zehn Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz mit den höchsten absoluten Steigerungen im Zeitraum 2010 bis 2024

Tabelle auf Seite 7 · 10 Zeilen × 8 Spalten
Kreisname2010201420242010 bis 20242014 bis 20242010 bis 20242014 bis 2024
Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2Entwicklung in %Entwicklung in Euro je m2
Mainz, kreisfreie Stadt8,429,5813,7162,843,25,294,13
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt5,286,2110,4998,768,95,214,28
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt6,037,0611,2286,258,95,204,16
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt6,207,1310,9877,153,94,783,85
Worms, kreisfreie Stadt5,746,3910,3480,161,84,603,95
Koblenz, kreisfreie Stadt5,506,3810,0883,357,94,583,70
Speyer, kreisfreie Stadt6,216,9210,5870,252,84,363,65
Germersheim5,936,5710,2172,255,44,283,64
Alzey-Worms5,535,889,7977,066,44,263,91
Bad Kreuznach5,325,889,4777,961,24,153,60

Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.

Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen der zehn Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz mit den höchsten prozentualen Steigerungen im Zeitraum 2010 bis 2024

Tabelle auf Seite 7, 8 · 10 Zeilen × 8 Spalten
Kreisname2010201420242010 bis 20242014 bis 20242010 bis 20242014 bis 2024
Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2Entwicklung in %Entwicklung in Euro je m2
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt5,286,2110,4998,768,95,214,28
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt6,037,0611,2286,258,95,204,16
Koblenz, kreisfreie Stadt5,506,3810,0883,357,94,583,70
Neuwied5,005,549,0981,864,04,093,55
Ahrweiler5,066,099,1580,850,34,093,06
Donnersbergkreis5,065,279,1380,773,34,083,86
Altenkirchen (Westerwald)4,504,898,1180,265,73,613,22
Worms, kreisfreie Stadt5,746,3910,3480,161,84,603,95
Bad Kreuznach5,325,889,4777,961,24,153,60
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt6,207,1310,9877,153,94,783,85

Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.

Frage 5 Seite 8

Welche zehn Kommunen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in Rheinland-Pfalz aktuell die höchsten Angebotsmieten auf?

Antwort

Die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen liegen für die kreisfreien Städte und Landkreise vor. Folgende zehn kreisfreie Städte und Landkreise hatten im Jahr 2024 in Rheinland-Pfalz die höchsten durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen.

Zehn Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz mit den höchsten durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen im Jahr 2024

Tabelle auf Seite 8 · 10 Zeilen × 2 Spalten
KreisnameErst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 2024
Mainz, kreisfreie Stadt13,71
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt11,22
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt10,98
Trier, kreisfreie Stadt10,75
Speyer, kreisfreie Stadt10,58
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt10,49
Worms, kreisfreie Stadt10,34
Germersheim10,21
Koblenz, kreisfreie Stadt10,08
Mainz-Bingen10,05

Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkung: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.

Frage 6 Seite 8

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestandsmieten in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

In Deutschland besteht keine amtliche Statistik, die regional differenzierte Bestandsmieten jährlich flächendeckend erhebt. Mit dem Zensus 2022 erfolgte erstmals eine flächendeckende Vollerhebung der Bestandsmieten. Demnach lag das durchschnittliche Niveau der Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in Rheinland-Pfalz zum Erhebungsstichtag 15. Mai 2022 bei 6,75 Euro je m² nettokalt.

Über den Mietenindex der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden im Rahmen des Verbraucherpreisindex Indexreihen zu Nettokaltmieten für Deutschland und die Bundesländer berechnet. Grundlage der eingehenden Mieten in diese Indexreihen sind hauptsächlich Mieten in bestehenden Mietverhältnissen. Die folgende Tabelle zeigt den Index und die jährlichen Steigerungsraten des Mietenindex nach Verbraucherpreisindex in Rheinland-Pfalz der Jahre 2014 bis 2024.

Index der Nettokaltmieten in Rheinland-Pfalz 2014 bis 2024

Tabelle auf Seite 9 · 11 Zeilen × 3 Spalten
JahrIndex 2020 = 100jährliche Veränderung in %
201493,41,4
201594,41,1
201694,90,5
201795,80,9
201897,01,3
201998,71,8
2020100,01,3
2021100,70,7
2022102,82,1
2023104,31,5
2024107,43,0

Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Mietenindex (Verbraucherpreisindex)

Frage 7 Seite 9

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise in Rheinland-Pfalz innerhalb der letzten 20 Jahre entwickelt (bitte nach Jahren und nach Landkreisen aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen die Baulandpreise der letzten 20 Jahre für die Landkreise und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz nicht vor.

Frage 8 Seite 9

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Leerstandsquote von Wohnungen in Rheinland-Pfalz seit 2011 entwickelt (bitte landesweite Quote, Quote in Landkreisen sowie kreisfreien Städten und Gründe für den Leerstand aufschlüsseln)?

Antwort

Leerstandsquoten liegen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise über die Vollerhebungen des Zensus 2011 und des Zensus 2022 vor. Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten in Gebäuden mit Wohnraum der Erhebungsstichtage der Zensen 2011 und 2022 für die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz sowie für das Land Rheinland-Pfalz.

Durchschnittliche Leerstandsquoten in Gebäuden mit Wohnraum der Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz und des Landes Rheinland-Pfalz 2011 und 2022

Tabelle auf Seite 9, 10 · 37 Zeilen × 4 Spalten
Kreisname201120222011 bis 2022
Anteil leerstehender Wohnungen an allen Wohnungen in %Veränderung in Prozentpunkten
Koblenz, kreisfreie Stadt4,04,20,2
Ahrweiler5,06,71,7
Altenkirchen (Westerwald)5,05,10,1
Bad Kreuznach4,74,80,1
Birkenfeld6,76,4-0,3
Cochem-Zell6,26,60,4
Mayen-Koblenz4,54,80,3
Neuwied4,84,5-0,3
Rhein-Hunsrück-Kreis5,36,31,0
Rhein-Lahn-Kreis5,75,70,0
Westerwaldkreis4,44,40,0
Trier, kreisfreie Stadt3,55,62,1
Bernkastel-Wittlich5,36,20,9
Eifelkreis Bitburg-Prüm4,96,31,4
Vulkaneifel5,26,00,8
Trier-Saarburg3,95,01,1
Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt3,33,30,0
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt5,24,8-0,4
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt3,03,60,6
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt4,63,4-1,2
Mainz, kreisfreie Stadt2,32,90,6
Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt4,35,10,8
Pirmasens, kreisfreie Stadt10,210,30,1
Speyer, kreisfreie Stadt2,33,61,3
Worms, kreisfreie Stadt3,84,60,7
Zweibrücken, kreisfreie Stadt6,56,2-0,3
Alzey-Worms4,24,20,0
Bad Dürkheim4,54,70,2
Donnersbergkreis5,55,70,2
Germersheim3,13,90,8
Kaiserslautern5,25,60,5
Kusel6,57,10,6
Südliche Weinstraße4,85,50,7
Rhein-Pfalz-Kreis3,23,70,5
Mainz-Bingen3,74,60,9
Südwestpfalz5,76,40,7
Rheinland-Pfalz4,55,00,5

Anmerkung: Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, ausgenommen Ferien- und Freizeitwohnungen Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2011, Zensus 2022 – Gebäude- und Wohnungszählung

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben mit dem Zensus 2022 erstmals Leerstandsgründe abgefragt. Die folgende Tabelle zeigt die prozentualen Verteilungen der leerstehenden Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum nach Leerstandsgründen zum Erhebungsstichtag des Zensus 2022.

Verteilung der Leerstandsgründe leerstehender Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum der Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz und des Landes Rheinland-Pfalz 2022

Tabelle auf Seite 10, 11 · 37 Zeilen × 7 Spalten
KreisnameInnerhalb von 3 Monaten für den Bezug verfügbarLaufende bzw. geplante BaumaßnahmenGeplanter Abriss oder RückbauVerkauf des Gebäudes oder der WohnungKünftige SelbstnutzungSonstiger Grund
Anteil leerstehender Wohnungen nach Grund des Wohnungsleerstands in %
Koblenz, kreisfreie Stadt39,626,73,16,96,916,9
Ahrweiler26,234,53,64,87,123,8
Altenkirchen (Westerwald)31,426,21,38,79,822,6
Bad Kreuznach27,926,62,710,29,523,1
Birkenfeld28,022,51,511,07,529,6
Cochem-Zell22,828,12,87,78,629,9
Mayen-Koblenz28,526,82,58,210,123,9
Neuwied29,327,02,08,811,021,9
Rhein-Hunsrück-Kreis22,023,43,97,29,234,3
Rhein-Lahn-Kreis26,027,72,19,411,223,6
Westerwaldkreis28,623,52,37,812,425,4
Trier, kreisfreie Stadt39,828,53,46,25,117,0
Bernkastel-Wittlich25,029,92,98,78,025,5
Eifelkreis Bitburg-Prüm22,929,72,97,99,227,4
Vulkaneifel23,028,42,38,99,927,4
Trier-Saarburg25,227,33,69,19,725,0
Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt35,725,81,811,47,917,4
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt49,124,01,76,84,813,6
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt39,632,71,65,76,014,4
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt40,825,04,29,85,614,6
Mainz, kreisfreie Stadt46,924,22,05,87,613,5
Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt29,430,31,89,18,421,0
Pirmasens, kreisfreie Stadt30,030,32,28,57,022,1
Speyer, kreisfreie Stadt34,730,30,48,09,617,0
Worms, kreisfreie Stadt29,231,18,68,66,615,8
Zweibrücken, kreisfreie Stadt33,027,82,65,89,920,9
Alzey-Worms24,423,94,39,310,427,8
Bad Dürkheim24,427,94,310,29,523,6
Donnersbergkreis21,827,92,19,811,826,6
Germersheim24,925,93,510,18,926,6
Kaiserslautern29,023,82,49,310,624,9
Kusel22,222,52,411,512,429,0
Südliche Weinstraße24,427,84,111,87,924,0
Rhein-Pfalz-Kreis28,722,73,711,410,523,0
Mainz-Bingen31,623,72,88,810,222,8
Südwestpfalz18,424,22,110,214,330,8
Rheinland-Pfalz29,226,72,98,79,223,4

Anmerkung: Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, ausgenommen Ferien- und Freizeitwohnungen Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2022 – Gebäude- und Wohnungszählung

Die Statistischen Ämter haben die im Zensusfragebogen vorgelagerte Frage als Kategorie „Innerhalb von 3 Monaten für den Bezug verfügbar“ den Leerstandsgründen zugeordnet. Für diese Wohnungen wurden im Rahmen des Zensusfragebogens keine Leerstandsgründe abgefragt.

Frage 9 Seite 12

Wie viele neue Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre in Rheinland-Pfalz bewilligt (bitte einzeln nach Jahren und Art der Förderung [Belegungsbindungen, Modernisierungen, Eigentumsförderung, Neubau] aufschlüsseln)?

Antwort

Der folgenden Tabelle ist die Anzahl im sozialen Wohnungsbau geförderter Wohneinheiten in Rheinland-Pfalz nach Förderart und Jahr zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 12 · 5 Zeilen × 6 Spalten
JahrMietwohnungenWohnheimplätzeEigentumsförderung
NeubauModernisierungenErwerb von Belegbindungen
20209782742132351 083
202143219834236801
20224953212420685
20231 01150274840694
20241 04119955912631

Datenbasis: Angaben des Landes

Seit dem Jahr 2020 gewährt der Bund den Ländern wieder Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau, davor wurden sogenannte Entflechtungsmittel gezahlt. Die Zahlen der neu bewilligten Wohnungen vor dem Jahr 2020 sind mit den Zahlen der Folgejahre nicht vergleichbar und werden hier daher nicht dargestellt. Grund dafür sind andere Vorgaben bei dem Einsatz der Bundesfinanzhilfen im Vergleich zu den Kompensationsmitteln. Es wird auf die jährlichen Berichte der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung verwiesen.

Frage 10 Seite 12

Wie hat sich der Bestand an Sozialwohnungen nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten 20 Jahre in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie sich der Bestand an Sozialwohnungen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2006 bis 2024 entwickelt hat. Vor 2006 liegen der Bundesregierung hierzu keine jährlichen Daten vor.

Tabelle auf Seite 12, 13 · 19 Zeilen × 2 Spalten
JahrBestand an Sozialwohnungen
200680 295
200780 993
200880 348
200979 444
201061 732
201158 451
201253 134
201349 427
201465 329
201563 227
201659 792
201757 365
201852 568
201950 231
202044 051
202141 306
202239 213
202336 420
202435 552

Datenbasis: Angaben des Landes

Frage 11 Seite 13

Wie hoch war der jährliche Anteil der Kofinanzierung in Rheinland-Pfalz zu Mitteln des Bundes für sozialen Wohnungsbau seit 2020 (bitte nach Jahren, absolut und prozentual aufführen)?

Antwort

Die Länder kofinanzieren die Bundesmittel erfahrungsgemäß insgesamt mit mehr als hundert Prozent. Rheinland-Pfalz hat in den Programmjahren 2020 bis 2023 stets die in den einzelnen Verwaltungsvereinbarungen geforderte Kofinanzierung erbracht. Aufgrund des zweijährigen Bewilligungszeitraums eines Programmjahres liegen die Daten zur Kofinanzierung für das Programmjahr 2024 erst im Jahr 2026 vor.

Frage 12 Seite 13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil am Haushaltseinkommen, der in Rheinland-Pfalz für Wohnen ausgegeben wird (bitte angeben: durchschnittlich; Anteil und Anzahl, der bzw. die mehr als 30 Prozent ausgibt; Anteil und Anzahl, der bzw. die mehr als 40 Prozent ausgibt)?

Antwort

Der Bunderegierung liegen keine Angaben zu Wohnkostenbelastungen in Rheinland-Pfalz vor.

Über das Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus 2022 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder lässt sich die durchschnittliche Mietbelastungsquote nach Ländern ermitteln. Demnach lag die durchschnittliche Mietbelastungsquote in Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 bei 28,6 Prozent. Als Berechnungsgrundlage dient der Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen.

Der Anteil und die Anzahl von Haushalten mit einer Mietbelastungsquote von mehr als 30 Prozent und einer Mietbelastungsquote von mehr als 40 Prozent liegt der Bundesregierung nur für Deutschland insgesamt vor, nicht differenziert nach Bundesländern.

Frage 13 Seite 13

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der Haushaltseinkommen in Rheinland-Pfalz im Verhältnis zur Entwicklung der Angebotsmieten in den Jahren 2004, 2014 und 2024 gestaltet (bitte jeweils prozentual aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Daten vor, die einen belastbaren und als Zeitreihe konsistenten Vergleich zwischen Haushaltseinkommen und Angebotsmieten inserierter Wohnungen auf der Ebene der Bundesländer zulassen.

Frage 14 Seite 13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Menschen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein in Rheinland-Pfalz haben?

Antwort

Zur Anzahl der Menschen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein in Rheinland-Pfalz haben, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Frage 15 Seite 14

Welche Kommunen in Rheinland-Pfalz verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein gerichtsfestes „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für die Übernahme der Kosten der Unterkunft beim Bezug von Bürgergeld, und in welchen Kommunen liegt ein solches Konzept nicht vor?

Antwort

Das Bürgergeld wird, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gezahlt wird, in kommunaler Trägerschaft erbracht. Die Aufsicht führt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz. Der Bundesregierung liegen daher keine Angaben im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 16 Seite 14

Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 in Rheinland-Pfalz fertiggestellt (bitte Gesamtzahl und einzeln nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?

Antwort

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl fertiggestellter Wohnungen in den Landkreisen und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz sowie der Gesamtwerte des Landes Rheinland-Pfalz der Jahre 2020 bis 2024.

Fertiggestellte Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz und des Landes Rheinland-Pfalz 2020 bis 2024

Tabelle auf Seite 14, 15 · 37 Zeilen × 7 Spalten
Kreisname20202021202220232024Summe 2020 bis 2024
fertiggestellte Wohnungen
Koblenz, kreisfreie Stadt28623815021844936
Ahrweiler3753694294652801 918
Altenkirchen (Westerwald)2573962742241921 343
Bad Kreuznach3395493938134182 512
Birkenfeld81156227181163808
Cochem-Zell1673741693552201 285
Mayen-Koblenz7276955406375483 147
Neuwied1 6623935026624433 662
Rhein-Hunsrück-Kreis3512534334183131 768
Rhein-Lahn-Kreis2774136034053162 014
Westerwaldkreis9228221 0197857224 270
Trier, kreisfreie Stadt7063835294223372 377
Bernkastel-Wittlich5165464785033232 366
Eifelkreis Bitburg-Prüm5076066517054972 966
Vulkaneifel1783642641961671 169
Trier-Saarburg7397625425154142 972
Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt6388322237242
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt2521163453352171 265
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt2872604274141531 541
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt5591964872545542 050
Mainz, kreisfreie Stadt6951 0161 2261 0645064 507
Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt134289136131162852
Pirmasens, kreisfreie Stadt3453289558268
Speyer, kreisfreie Stadt135132161117244789
Worms, kreisfreie Stadt13919487162165747
Zweibrücken, kreisfreie Stadt12693491547330
Alzey-Worms3775235848466743 004
Bad Dürkheim5763724273772782 030
Donnersbergkreis122275208159223987
Germersheim3394927315467002 808
Kaiserslautern3012471401501731 011
Kusel987612912785515
Südliche Weinstraße4744965832872282 068
Rhein-Pfalz-Kreis3555572412943711 818
Mainz-Bingen4457796629683333 187
Südwestpfalz1702441582962101 078
Rheinland-Pfalz13 77113 81714 04414 16310 81566 610

Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Statistik der Baufertigstellungen.

Frage 17 Seite 15

Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Rheinland-Pfalz seit 2020 abgerissen?

Antwort

In Deutschland besteht keine reine Abrissstatistik von Wohnungen. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen eine Bauabgangsstatistik.

Ein Totalabgang liegt vor, wenn die Bausubstanz (Gebäude oder Gebäudeteil), das heißt die Summe des nutzbaren Bauvolumens, durch Baumaßnahmen oder infolge anderer Ursachen beseitigt wird. In der Statistik des Bauabgangs werden nur Nutzungsänderungen zwischen den beiden Nutzungskategorien Wohn- und Nichtwohnbau (zum Beispiel durch Umwidmung von Wohnfläche in gewerblich genutzte Fläche und umgekehrt) erfasst. Veränderungen der Nutzung innerhalb des Nichtwohnbaus oder innerhalb des Wohnbaus bleiben unberücksichtigt. Zu melden sind lediglich Nutzungsänderungen ganzer Gebäude beziehungsweise von Gebäudeteilen, die den Verwendungszweck des Gebäudes als Ganzes verändern. Änderungen im Zuge von Um-, Aus- und Erweiterungsbauten, die weniger ins Gewicht fallen und die Nutzungsart des Gebäudes als Ganzes unberührt lassen, werden nicht auf dem Abgangsbogen, sondern zusammen mit dem neuen Bauzustand auf dem Erhebungsbogen für Baugenehmigungen erfasst.

Die quantitative Verteilung zwischen Abriss und weiteren Abgangsgründen ist nicht bekannt.

Nach der Bauabgangsstatistik erfolgte in den Jahren 2020 bis 2024 im Land Rheinland-Pfalz insgesamt ein Bauabgang von 2 028 Wohnungen in Gebäuden und Gebäudeteilen im Hochbau.

Frage 18 Seite 15

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Finanzmittel für die Städtebauförderung zur (Re-)Finanzierung für den Abriss von Wohnungen verwendet, und wie viele so geförderte Wohnungen wurden abgerissen (bitte nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Umsetzung der Städtebauförderung obliegt den Ländern. Im Zuge von nach dem Baugesetzbuch vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen sind im Einzelfall bei Vorliegen entsprechender städtebaulicher Missstände Abrisse im Rahmen der Städtebauförderung zulässig.

Frage 19 Seite 16

Wie hoch waren die nach Rheinland-Pfalz ausgezahlten Bundesfördermittel für den Wohnungs- und den Städtebau seit 2020 insgesamt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln und alle Programme, inklusive KfW-Programme [KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau], und energetischen Sanierungsprogramme einbeziehen)?

Antwort

Sozialer Wohnungsbau

Belastbare Aussagen über den Mittelabfluss von Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus können erst nach Beendigung des jeweils fünfjährigen Ausfinanzierungszeitraums des jeweiligen Programmjahres getroffen werden. Darüber hinaus können gemäß § 45 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gebildete Ausgabereste bis zu zwei Jahre über das letzte Auszahlungsjahr hinaus in Anspruch genommen werden. Daher liegen endgültige Zahlen zum Mittelabfluss für das Programmjahr 2020 erst Ende des Jahres 2026 vor. Für die folgenden Programmjahre gilt dies entsprechend.

Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe der Bund dem Bundesland Rheinland-Pfalz in den Programmjahren 2020 bis 2025 Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt hat (Stand: 10. September 2025). Bei den Programmjahren 2020 und 2021 wird der endgültige Verpflichtungsrahmen nach Beendigung des jeweils zweijährigen Bewilligungszeitraumes abgebildet. Des Weiteren sind Umverteilungen zwischen den Ländern berücksichtigt.

Tabelle auf Seite 16 · 6 Zeilen × 2 Spalten
ProgrammjahrVerpflichtungsrahmen
202050 569 730,00 Euro
202148 245 900,00 Euro
202296 369 600,00 Euro
2023127 149 034,17 Euro
2024154 463 262,11 Euro
2025168 646 800,00 Euro

Wohneigentum

Seit Förderstart am 1. Juni 2023 wurden 382 Förderzusagen für das Programm „Wohneigentum für Familien“ für Fördernehmer aus Rheinland-Pfalz erteilt, mit einem Kreditvolumen von 73,6 Mio. Euro (Stichtag: 31. Juli 2025). Davon:

• 2023: 72 Zusagen, 13,1 Mio. Euro Kreditvolumen

• 2024: 223 Zusagen, 43,5 Mio. Euro Kreditvolumen

• 2025: 87 Zusagen, 17,0 Mio. Euro Kreditvolumen

Seit Förderstart am 2. September 2024 wurden 30 Förderzusagen für das Programm „Jung kauft Alt“ für Fördernehmer aus Rheinland-Pfalz erteilt, mit einem Kreditvolumen von 3,38 Mio. Euro (Stichtag: 31. Juli 2025). Davon:

• 2024: 14 Zusagen, 1,53 Mio. Euro Kreditvolumen

• 2025: 16 Zusagen, 1,85 Mio. Euro Kreditvolumen.

Aufgrund der Ausgestaltung der Förderung als zinsverbilligte Darlehen findet der tatsächliche Mittelabfluss erst nachgelagert statt, sodass der tatsächliche Bundesmittelabfluss nach Rheinland-Pfalz derzeit noch sehr gering ist.

Die Förderung „Baukindergeld“ ist eingestellt. Derzeit findet die Ausfinanzierung bereits erfolgter Zusagen statt.

Hinsichtlich der ausgezahlten Bundesfördermittel für das Förderprogramm Baukindergeld wird für die Jahre 2020, 2021 und 2022 auf die entsprechenden Förderreports der KfW verwiesen: www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsr oom/Pressematerial/F%C3%B6rderreport/.

Neubau und Sanierung

Im Rahmen der von der KfW durchgeführten Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (Programmnummern 151, 152, 153, 217/218, 219/220, 2176, 277, 278, 430, 431), die zum 30. Juni 2021 ausgelaufen sind, sowie zur Förderung innovativer Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden (Produktnummer 433) ergeben sich für Rheinland-Pfalz folgende Werte für Neuzusagen.

Tabelle auf Seite 17 · 12 Zeilen × 3 Spalten
KfW-ProduktbezeichnungFördervolumen in Mio. Euro*
20202021
151 – Energieeffizient Sanieren, Effizienzhäuser121,6105,2
152 – Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen39,722,8
153 – Energieeffizient Bauen793,3563,7
217/218 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Kommunen3,94,1
219/220 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – kommunale Unternehmen17,37,5
276 – Energieeffizient Bauen – Unternehmen37,021,2
277 – Energieeffizient Sanieren, Effizienzgebäude – Unternehmen4,927,1
278 – Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen – Unternehmen6,42,6
430 – Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Einzelmaßnahmen60,713,7
431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung18,37,9
433 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle4,63,5

* Für die Programme 151–278 wird der zugesagte Kreditbetrag angegeben; für die Programme 430–433 die Höhe der zugesagten Investitionszuschüsse.

* Für die Programme 151–278 wird der zugesagte Kreditbetrag angegeben; für die Programme 430–433 die Höhe der zugesagten Investitionszuschüsse.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW (Start 1. Juli 2021) sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Start 1. Januar 2021) ergeben sich für Rheinland-Pfalz seit 2021 folgende Werte für Neuzusagen:

Tabelle auf Seite 17 · 8 Zeilen × 6 Spalten
BEG ProgrammteilFördervolumen in Mio. Euro*
2021202220232024Jul 25
Wohngebäude Neubau KfW (Förderung bis 2022)532,1534,9
Wohngebäude Sanierung KfW119,0429,4293,7232,4116,8
Nichtwohngebäude Neubau KfW (Förderung bis 2022)164,0246,5
Nichtwohngebäude Sanierung KfW13,0170,372,771,275,7
Einzelmaßnahmen-Kredit KfW**15,919,221,222,5
Einzelmaßnahmen Heizungszuschuss KfW (seit 2024; vorher bei BAFA)194,3185,6
Einzelmaßnahmen Zuschussförderung BAFA234,0589,2583,0176,274,7

* Für die Programmteile Wohngebäude/Nichtwohngebäude Neubau und Sanierung wird die Summe aus zugesagten Kreditbeträgen und bewilligten Investitionszuschüssen angegeben. ** Im Jahr 2023 war die Förderung für den Einzelmaßnahmen-Kredit ausgesetzt.

* Für die Programmteile Wohngebäude/Nichtwohngebäude Neubau und Sanierung wird die Summe aus zugesagten Kreditbeträgen und bewilligten Investitionszuschüssen angegeben. ** Im Jahr 2023 war die Förderung für den Einzelmaßnahmen-Kredit ausgesetzt.

Tabelle auf Seite 17, 18 · 7 Zeilen × 3 Spalten
KFN – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Produktnummern 297/298 und 498), Produkt im Jahr 2023 gestartet
Anzahl ZusagenZusagevolumen in Mio. Euro
2020-/--/-
2021-/--/-
2022-/--/-
2023381152,6
2024488175,4
202514562,4
Gesamt1 014390,4
Tabelle auf Seite 18 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (Produktnummer 296), Produkt im Jahr 2024 gestartet
Anzahl ZusagenZusagevolumen in Euro
2020-/--/-
2021-/--/-
2022-/--/-
2023-/--/-
202410,6
Jul 2572,6
Gesamt83,2

Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“

Im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ sind Fördermittel für das Land Rheinland-Pfalz wie folgt bereitgestellt worden.

Tabelle auf Seite 18 · 5 Zeilen × 2 Spalten
JahrMittelbindung
202013,0 Mio. Euro (davon 2,5 Mio. Euro KP*)
20218,7 Mio. Euro (davon 2,6 Mio. Euro KP*)
20225,8 Mio. Euro (davon 1,3 Mio. Euro KP*)
20233,5 Mio. Euro
20246,4 Mio. Euro

* KP = Zuschüsse für Förderbaustein „Kriminalprävention“ in den Jahren 2019 bis 2022.

* KP = Zuschüsse für Förderbaustein „Kriminalprävention“ in den Jahren 2019 bis 2022.

Hierbei ist das Zusagevolumen ohne überjährige Storni und Verzichte berücksichtigt. Das Zusagevolumen kann zum Beispiel aufgrund von Kostenänderungen zwischen Planung und Ausführung sowie überjährigen Verzichten und Stornierungen vom tatsächlichen Mittelabfluss abweichen.

Eine Antragstellung für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ war nur bis 31. Dezember 2024 möglich, sodass für 2025 keine neue Mittelbindung angegeben wird. Eine Ausfinanzierung bereits bewilligter Zuschüsse findet aufgrund einer 3-jährigen Nachweisfrist der Fördermaßnahmen bis 2028 statt.

Städtebau

Für den Städtebau sind nach Rheinland-Pfalz insgesamt (ausgezahlt) geflossen.

Tabelle auf Seite 18 · 5 Zeilen × 2 Spalten
202022 733 528 Euro
202132 195 494 Euro
202239 095 645 Euro
202360 416 617 Euro
202472 285 755 Euro

Dabei sind folgende Programme berücksichtigt:

1. Programme der Städtebauförderung

2. Investitionspakt Soziale Integration im Quartier

3. Investitionspakt Sportstätten 4. Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

5. Nationale Projekte des Städtebaus

6. Modellprojekte Smart Cities

7. ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“

8. Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel

9. Förderung von Maßnahmen zur Energetischen Stadtsanierung

10. Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ).

Frage 20 Seite 19

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Wohngeldbeziehenden in Rheinland-Pfalz seit 2020, wie die Zahl der Wohngeldanträge und wie die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Wohngeldanträgen entwickelt?

Antwort

Informationen zur Anzahl der Wohngeldhaushalte liegen in der Wohngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes ausschließlich auf Haushaltsebene vor. Die Entwicklung der Anzahl der Wohngeldhaushalte in Rheinland-Pfalz seit 2020 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Anzahl der Wohngeldhaushalte umfasst dabei sowohl reine Wohngeldhaushalte, das heißt Haushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder Wohngeld beziehen, als auch wohngeldrechtliche Teilhaushalte.

Wohngeldhaushalte in RLP im Zeitvergleich am 31. Dezember

Tabelle auf Seite 19 · 2 Zeilen × 5 Spalten
Jahr202012021202220231
Anzahl26 55524 54024 31544 170

¹ Gesetzliche Änderungen im Wohngeldrecht. Quelle: Wohngeldstatistik, Statistisches Bundesamt

Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl der Wohngeldanträge in Rheinland-Pfalz seit 2020 vor.

Zur Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen in Rheinland-Pfalz seit 2020 liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Ende 2024 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen von Antragseingang bis zur Bescheidung in Rheinland-Pfalz bei rund 12 Wochen.

Frage 21 Seite 19

Welche Auswirkungen auf den Personalbedarf in den Wohngeldstellen der Kommunen in Rheinland-Pfalz sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Ausweitung des berechtigten Personenkreises für das Wohngeld entstanden, und inwieweit werden zusätzliche Personal- und Verwaltungskosten durch den Bund ausgeglichen?

Antwort

Mit der Ausweitung des Wohngeld-Empfängerkreises ging auch eine Anpassung des Personalbedarfs einher. Zu konkreten Personalbedarfen in den Wohngeldbehörden in Rheinland-Pfalz liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Das Wohngeldgesetz wird gemäß Artikel 85 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) durch die Länder im Auftrag des Bundes ausgeführt. Die Einrichtung der Behörden bleibt dabei eine Angelegenheit der Länder, weswegen auch die Fragen des Personalbedarfs allein die Länder betreffen und keine Beteiligung des Bundes an Personal- und Verwaltungskosten erfolgt.

Im Übrigen wird auf den Regierungsentwurf zum Wohngeld-Plus-Gesetz (Bundesratsdrucksache 483/22, S. 65 ff.) und die darin enthaltenen Ausführungen zum Erfüllungsaufwand für die Verwaltung verwiesen.

Frage 22 Seite 20

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Zahl von Zwangsräumungen in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte Gesamtzahl, nach Kreisen und kreisfreien Städten und den Jahren 2004, 2014 und 2024 aufschlüsseln)?

Antwort

Die jährlichen Zahlen der Zwangsräumungen in Rheinland-Pfalz liegen für die Zeit ab dem Jahr 2019 vor (ab 2020 ist auch die Differenzierung zwischen Räumung von Wohnraum und sonstigen Räumungen erfasst). Sie beziehen sich auf die Gesamtzahl der Räumungen in Rheinland-Pfalz und differenzieren nicht nach Kreisen/kreisfreien Städten.

Die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Räumungen in Rheinland-Pfalz hat sich wie folgt entwickelt.

Tabelle auf Seite 20 · 6 Zeilen × 4 Spalten
JahrAnzahl der Räumungen insgesamtAnzahl der Räumungen von WohnungenAnzahl sonstiger Räumungen
2019422
20201 1201 13288
202196088575
20221 1351 014121
20231 2321 125107
20241 2771 168109
Frage 23 Seite 20

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte Gesamtzahl nach Kreisen und kreisfreien Städten und den Jahren 2004, 2014 und 2024 aufschlüsseln)?

Antwort

Das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) sah erstmals für das Jahr 2022 eine bundesweite Erhebung der Zahl der wohnungs- und obdachlosen Menschen vor. Zahlen für die Jahre 2004 und 2014 liegen der Bundesregierung daher nicht vor.

Bezogen auf das Jahr 2024 ist (Erhebung nach § 3 Absatz 2 WoBerichtsG zum Stichtag 31. Januar) in Rheinland-Pfalz folgende Zahl an Menschen durch die Kommunen untergebracht worden.

Tabelle auf Seite 20, 21 · 37 Zeilen × 2 Spalten
Kreisname2024
Insgesamt alle Kreise und kreisfreien Städte14 140
Koblenz, kreisfreie Stadt410
Ahrweiler40
Altenkirchen (Westerwald)25
Bad Kreuznach345
Birkenfeld10
Cochem-Zell15
Mayen-Koblenz335
Neuwied390
Rhein-Hunsrück-Kreis105
Rhein-Lahn-Kreis85
Westerwaldkreis585
Trier, kreisfreie Stadt190
Bernkastel-Wittlich190
Eifelkreis Bitburg-Prüm10
Vulkaneifel-
Trier-Saarburg70
Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt385
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt1 075
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt40
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt910
Mainz, kreisfreie Stadt1 790
Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt560
Pirmasens, kreisfreie Stadt10
Speyer, kreisfreie Stadt460
Worms, kreisfreie Stadt490
Zweibrücken, kreisfreie Stadt285
Alzey-Worms660
Bad Dürkheim885
Donnersbergkreis310
Germersheim1 285
Kaiserslautern165
Kusel5
Südliche Weinstraße290
Rhein-Pfalz-Kreis930
Mainz-Bingen555
Südwestpfalz235

Im Rahmen der ergänzenden Berichterstattung wurde mittels einer repräsentativen Erhebung gemäß § 8 Absatz 3 WoBerichtsG auch die Zahl der Menschen ohne Unterkunft und die der verdeckt wohnungslosen Menschen erhoben und teilweise für einzelne Bundesländer oder aber für gruppierte Bundesländer geschätzt. Für Rheinland-Pfalz liegen Daten nur als Teil der Gruppierung Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland vor (siehe S. 24 Wohnungslosenbericht 2024). Eine Aufschlüsselung auf Kreise bzw. kreisfreie Städte ist aus statistischen Gründen ebenfalls nicht möglich.