Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Für Ende September 2025 plant die Bundeswehr das groß angelegte Manöver „Red Storm Bravo“ in Hamburg. Bei dieser Übung soll im Hamburger Hafen und in Teilen der Innenstadt die Verlegung von NATO-Truppen und Material Richtung Osteuropa simuliert werden. Laut Presse basiert das Szenario auf einem möglichen NATO-Bündnisfall im Zusammenhang mit einem russischen Angriff; Hamburg übernähme dabei die Rolle eines zentralen Drehkreuzes für Truppenbewegungen an die Ostflanke des Bündnisses. Ziel der Übung sei es, die Zusammenarbeit und Abläufe zwischen Bundeswehr, zivilen Einsatzkräften und Behörden im Kriegsfall zu testen sowie auf Herausforderungen wie Truppenmärsche durch das Stadtgebiet, medizinische Notfallversorgung und den Einsatz von Hubschraubern vorzubereiten. Es soll die bisher umfassendste Verteidigungsübung dieser Art in Hamburg werden.
1An welchen Orten in Hamburg wird das für September geplante Bundeswehr-Manöver „Red Storm Bravo“ stattfinden (bitte straßengenau auflisten, zu welchen Zeiten welche Übungselemente an welchen Orten stattfinden werden)?
2Wie viel und welches Gerät und Personal der Bundeswehr wird dabei eingesetzt (bitte detailliert auflisten)?
3In welcher Weise, mit wie viel Personal und mit welchem Gerät sind ggf. NATO-Partner beteiligt (bitte auflisten)?
4Welche Unterstützungsleistungen hat die Bundeswehr beim Hamburger Senat beantragt (bitte einzeln auflisten und benennen, ob und in welcher Höhe hierfür Kostenerstattungen durch die Bundeswehr geleistet werden)?
5Welche Organisationen sind an der Durchführung der Übung beteiligt (bitte auflisten unter Nennung der Organisation, mit wie viel Personal und welchen Geräten die Organisation sich beteiligt, welche Kostenerstattung ggf. durch die Bundeswehr stattfindet sowie in welche Übungsteile die Organisation auf welche Weise eingebunden ist)?
Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Nach sorgfältiger Abwägung können die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 13. März 2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie deutliche Rückschlüsse zu eigenen militärischen Handlungs- und Verteidigungsfähigkeiten erlauben. Sie enthalten eine Fülle an sicherheitsrelevanten Angaben, deren Bekanntwerden feindlich gesinnte Kräfte zum Nachteil der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte nutzen können und daher für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verbündeten nachteilig sein könnte.
Es wird auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
Welche Kosten entstehen durch die Übung insgesamt, und wie werden diese auf die beteiligten Akteure verteilt?
Die geschätzten Kosten des Landeskommandos Hamburg belaufen sich aktuell auf ca. 40 000 Euro.
Im Übrigen erstreckt sich der parlamentarische Informationsanspruch nicht auf Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Regierung gegenüber dem Bundestag haben, insbesondere weil sie sich außerhalb der Zuständigkeit der Bundesregierung befinden (BVerfGE 124, 161 [189, 196]; 139, 194 [227]). Die Zuständigkeit für die übrigen Kosten liegt vorliegend bei den beteiligten Akteuren auf Landesebene.
Welches Szenario liegt der Übung zugrunde, und welche Rolle spielt in dem Szenario der Umgang mit zivilen Protesten?
Der Übung liegt ein fiktives, auf Artikel 4 des Nordatlantikvertrages basierendes Szenario zugrunde. Der Umgang mit zivilen Protesten wird dargestellt und geübt.
Beteiligt sich die Agentur für Arbeit an der Übung, und wenn ja, an welchen Übungsteilen, und was sind dabei ihre Aufgaben?
Die Agentur für Arbeit Hamburg beteiligt sich nicht mit Personal und Gerät an der militärischen Übung RED STORM BRAVO der Bundeswehr, sondern nimmt die Übung lediglich zum Anlass, eine eigenständige Übung zur Umsetzung des „Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung“ (ASG) durchzuführen.
Welche Rolle spielt ggf. die Durchsetzung des „Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung“ bei der Übung?
Keine. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.