Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Auf Grundlage von § 25 des seit dem Jahr 2006 gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes geschaffen, die zunächst beim damaligen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt war. Die Aufgaben der Stelle sind in § 27 AGG geregelt (www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/gesetzli che-grundlagen/gesetzliche-grundlagen-node.html). Demnach soll die Antidiskriminierungsstelle Maßnahmen gegen Benachteiligungen „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ durchführen, Öffentlichkeitsarbeit betreiben und wissenschaftliche Untersuchungen zu diesen Benachteiligungen durchführen (www.gesetze-im-i nternet.de/agg/__27.html).
Zu einer bundesweiten Debatte über die Auslegung des Antidiskriminierungsbegriffs durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes führten die im Jahr 2020 getätigten Äußerungen der späteren Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, Ferda Ataman: „Aber selbst Zeitgenossen, die sich als weltoffen und liberal sehen, mutieren mitunter zu dünnhäutigen Emodeutschen, wenn sie als Weiße*r, Alman oder Kartoffel bezeichnet werden. Erstaunlich viele werten das als beleidigende Diskriminierung. Warum nur?“ (www.spiegel.de/kultur/almanis-oder-wie-nennen-wir-kartoffeln-a-5553fe6b-baa4-4cbe-993c-3 daff61199bf).
Seit dem Jahr 2006 hat sich das Budget der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in der Gesamttendenz rasant erhöht: Von 2 814 000 Euro im Jahr 2006 (Bundestagsdrucksache 20/6940) stieg der Betrag auf 14 145 000 Euro im Jahr 2024 (Bundestagsdrucksache 21/308), sodass mehr als eine Verfünffachung zu verzeichnen ist.
Die Beantwortung der Schriftlichen Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessin auf Bundestagsdrucksache 21/747 liefert einige Erkenntnisse über die Projekte, die mit diesen Geldern gefördert wurden. Gefragt wurde, welche beiden Projekte jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 mit den höchsten Geldbeträgen gefördert wurden. In der Antwort des Bundesministeriums für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend wird hierzu ausgeführt, dass unter anderem folgende Projekte mit Zuwendungen gemäß den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung gefördert wurden:
– ÖPNV für Alle – Wie kann eine diskriminierungsfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gelingen (2022; gefördert mit 44 794,05 Euro);
– AutoCheck – Handlungsanleitung für den Umgang mit automatisierten Entscheidungssystemen für Antidiskriminierungsberatungsstellen (2022; gefördert mit 41 074,64 Euro);
– Aufbau von spezialisierten Schwerpunktberatungsstellen. Eine Weiterentwicklung des horizontalen Beratungsansatzes der LAG Antidiskriminierungsberatungsberatung Baden-Württemberg (2023; gefördert mit 344 758,31 Euro);
– Aufbau von spezialisierten Schwerpunktberatungsstellen. Eine Weiterentwicklung des horizontalen Beratungsansatzes der LAG Antidiskriminierungsberatungsberatung Baden-Württemberg (2024; gefördert mit 343 339,57 Euro).
Auffallend ist für die Fragesteller hierbei, dass allein drei der vier hier aufgelisteten Projekte ausweislich ihres Titels offenbar primär nicht die Beratung oder Unterstützung der Betroffenen von Diskriminierung als Ziel haben, sondern Handlungsanleitungen und Beratungen für die Diskriminierungsstellen und Diskriminierungsberatungen selbst; mehrfach ist diesbezüglich die Rede von „Antidiskriminierungsberatungsberatung“, deren Weiterentwicklung jeweils mit sechsstelligen Beträgen gefördert wurde (s. o.).
Vor dem Hintergrund des – wie oben stehend geschildert – in der Gesamttendenz rasant zunehmenden Budgets der Antidiskriminierungsstelle des Bundes besteht nach Auffassung der Fragesteller eine besonders große Notwendigkeit, die Legitimität dieser Ausgaben zu überprüfen und festzustellen, ob die erzielten Erfolge und Ergebnisse der Projekte den hohen finanziellen Aufwand rechtfertigen. Die Kleine Anfrage verfolgt daher das Ziel, eine gegenüber der Beantwortung der Schriftlichen Frage (s. o.) detailliertere Übersicht über die geförderten Projekte und über die durch diese Projekte erzielten Ergebnisse zu erhalten.
Welche Projekte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden seit dem Jahr 2020 mit Bundesmitteln finanziert, und wie hoch war jeweils die finanzielle Förderung (bitte alle seit dem Jahr 2020 finanzierten Projekte mit Titel, Start- und Enddatum sowie dem Fördervolumen aus Bundesmitteln auflisten)?
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage nach finanzieller Förderung Zuwendungen gemäß den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gemeint sind. Die Zuwendungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit 2020 sind der Anlage* zu Frage 1 zu entnehmen. Hinsichtlich der Förderungen im Jahr 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 111 des Abgeordneten Christian Zaum auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen.
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Welche konkreten Ergebnisse und Erfolge wurden durch die in der Antwort zu Frage 1 genannten Projekte erzielt?
Gemäß Nummer 11a der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV) zu § 44 BHO werden bei allen Zuwendungen Erfolgskontrollen durchgeführt. Die in der Antwort zu Frage 1 genannten abgeschlossenen Projekte haben im Ergebnis die jeweiligen Förderziele und Zuwendungszwecke gemäß Nummer 2.1. der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung für Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen (RL-ADS) vom 14. Dezember 2022 umgesetzt.
Für im Rahmen des Programms „respekt*land“ geförderte Projekte erfolgt eine wissenschaftliche Evaluierung zur Erfolgskontrolle gemäß Nummer 2.2 VV zu § 7 BHO.
Welche konkreten projektbezogenen Ziele wurden durch das Projekt „AutoCheck – Handlungsanleitung für den Umgang mit automatisierten Entscheidungssystemen für Antidiskriminierungsberatungsstellen“ (2022; gefördert mit 41 074,64 Euro) verfolgt, und welche konkreten Ergebnisse und Erfolge wurden im Hinblick auf diese projektbezogenen Ziele erreicht?
Das Projekt „AutoCheck“ verfolgte das Ziel, Antidiskriminierungsstellen in die Lage zu versetzen, neuartige Diskriminierungsrisiken durch automatisierte Entscheidungssysteme (ADMS) etwa im Bereich Kreditvergabe, Versicherungen, Wohnungsvergabe oder Onlinehandel besser zu verstehen und konkrete Fälle von Diskriminierung durch ADMS zu erkennen, um im Einzelfall Betroffene besser unterstützen zu können. Im Zuge des Projekts wurden ein Ratgeber zu Diskriminierung durch ADMS für Antidiskriminierungsstellen veröffentlicht, ein Schulungskonzept entwickelt und Workshops zum Thema durchgeführt. Eine Erfolgskontrolle fand gemäß Nummer 11a VV zu § 44 BHO statt.
Welche konkreten projektbezogenen Ziele wurden durch das Projekt „Aufbau von spezialisierten Schwerpunktberatungsstellen. Eine Weiterentwicklung des horizontalen Beratungsansatzes der LAG Antidiskriminierungsberatungsberatung Baden-Württemberg“ (2023; gefördert mit 344 758,31 Euro) verfolgt, und welche konkreten Ergebnisse und Erfolge wurden im Hinblick auf diese projektbezogenen Ziele erreicht?
Das Verbundprojekt der neun in der Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Beratungsstellen verfolgt das Ziel, es den beteiligten lokalen Antidiskriminierungsberatungen zu ermöglichen, zusätzliche Kompetenz im Sinne spezifischer Beratungsschwerpunkte aufzubauen. Durch die Schwerpunktberatungsstellen sollen bestehende Lücken im Beratungsangebot geschlossen werden und die Qualität der Antidiskriminierungsberatung im Bundesland weiterentwickelt werden.
Hinsichtlich der Ergebnisse und Erfolge wird auf die wissenschaftliche Evaluierung der Zuwendung gemäß Nummer 2.2 VV zu § 7 BHO und die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Warum tauchen einzelne Bundesländer wie Baden-Württemberg bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Projekten mit besonders hohem Fördervolumen mehrfach auf, und gibt es in der Förderung ein Ungleichgewicht zwischen den einzelnen Bundesländern?
Zuwendungen des Bundes setzen gemäß den §§ 23, 44 Absatz 1 BHO ein erhebliches Bundesinteresse voraus und sind grundsätzlich auf bundesweite Wirksamkeit ausgerichtet. Das Programm „respekt*land“ hat aufgrund eines in der 20. Legislaturperiode gefassten Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags (31. Sitzung des Haushaltsausschusses am 19. Oktober 2022, Beschluss zu TOP 24, Ausschussdrucksache 20/2301) den Ausbau der zivilgesellschaftlich organisierten Antidiskriminierungsberatung gemeinsam mit den Bundesländern zum Ziel. Im Programm „respekt*land“ werden Projekte in allen 16 Bundesländern sowie bundesweit ausgerichtete Projekte gefördert. Die Entscheidung über die Förderhöhe erfolgt nach Notwendigkeit und Angemessenheit zur Erreichung des Zuwendungszwecks auf Grundlage der Einzelanträge nach Nummer 3 VV zu § 44 BHO.
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller dieser Kleinen Anfrage genannten Projekte mit einem besonders hohen Fördervolumen sich ausweislich ihres Titels in mehreren Fällen nicht primär mit der Unterstützung von Betroffenen von Diskriminierung befasst haben, sondern primär mit der Unterstützung von Antidiskriminierungsstellen und entsprechenden Beratungsangeboten selbst?
Durch den Ausbau von Beratungsangeboten in allen Bundesländern tragen die Zuwendungen im Programm „respekt*land“ unmittelbar dazu bei, die Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene von Diskriminierung zu verbessern. Die genannten Stellen beraten und unterstützen die Ratsuchenden im Diskriminierungsfall direkt und niedrigschwellig durch Einzelfallberatung vor Ort. Auch außerhalb des Programms „respekt*land“ kommen Zuwendungen an Antidiskriminierungsstellen und Beratungsangebote der verbesserten Unterstützung von Diskriminierung betroffener Personen zugute.
Wie hoch waren die Gesamtausgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für die Unterstützung von „Antidiskriminierungsberatungsberatung“ seit dem Jahr 2020?
Eine Unterstützung von „Antidiskriminierungsberatungsberatung“ durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gab es im angegebenen Zeitraum nicht.
Wurden von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit dem Jahr 2020 neben Maßnahmen für die Unterstützung von „Antidiskriminierungsberatungsberatung“ auch Maßnahmen für die Unterstützung von „Antidiskriminierungsberatungsberatungsberatung“ unterstützt, und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln insgesamt?
Nein.
Wird sich das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter ihrer neuen Hausleitung mit Bundesministerin Karin Prien an der Annahme der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes ausrichten, dass die Begriffe „Kartoffeln“, „Alman“ und „Emodeutsche“ als Bezeichnung für deutsche Staatsbürger keineswegs diskriminierend seien?
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung wird vom Deutschen Bundestag gewählt und ist nicht Teil der Bundesregierung. Die Bundesregierung kommentiert keine Äußerungen von Dritten.