Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

Drucksache 21/1351Antwortauf die Kleine Anfrage 21/118425.08.20254 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesArbeit und Beschäftigung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2025 am 24. Juni 2025 beschlossen und im Anschluss an den Deutschen Bundestag zur Beratung (Bundestagsdrucksache 21/500) weitergeleitet. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Plenarsitzung (1. Lesung) am Freitag, den 11. Juli 2025 den Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales beraten (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw27-haushalt sberatungen-ablauf-1097892; www.bundestag.de/tagesordnung?week=28&ye ar=2025).

Im Kapitel 1106 – „Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten“ des Einzelplanes heißt es: „Aus Mitteln des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung werden Beschäftigte, die aufgrund größerer Umstrukturierungsmaßnahmen, die durch die Globalisierung sowie durch technologische und ökologische Veränderungen entstehen, ihren Arbeitsplatz verlieren oder ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben müssen, bei der beruflichen Reintegration unterstützt (SDGs 4, 8)“ (Bundestagsdrucksache 21/500, S. 1585 f.).

Frage 1 + 4 Seite 1

1Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte, die größeren Umstrukturierungsmaßnahmen ausgesetzt sind, welche auf die Globalisierung zurückzuführen sind, bei der beruflichen Reintegration unterstützt?

4Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte im Freistaat Thüringen, die größeren Umstrukturierungsmaßnahmen ausgesetzt sind, welche auf die Globalisierung zurückzuführen sind, bei der beruflichen Reintegration unterstützt?

Antwort

den. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 (nachfolgend EGF-VO).

Durch aktive Arbeitsmarktmaßnahmen sollen die entlassenen Beschäftigten dabei unterstützt werden, schnell wieder eine neue Arbeit zu finden. Diese umfassen unter anderem Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, individuelle Unterstützungsleistungen bei der Arbeitssuche, gezielte Gruppenaktivitäten, Berufsberatung, Beratungsleistungen, Mentoring, Unterstützung zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Unternehmensgründung (vgl. Artikel 7 EGF-VO). Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate.

Voraussetzung für eine EGF-Förderung ist die Entlassung von mindestens 200 Beschäftigten aufgrund größerer Umstrukturierungsmaßnahmen. Handelt es sich um kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) desselben Wirtschaftszweigs, die in einer oder mehreren aneinandergrenzenden Regionen angesiedelt sind, umfasst der Zeitraum zum Erreichen der 200 Entlassungen 6 Monate. Sind insbesondere KMU aus derselben Region betroffen, die im selben oder in verschiedenen Wirtschaftszweigen tätig sind, beträgt der Bezugszeitraum 4 Monate.

Um eine EGF-Förderung zu erhalten, ist ein entsprechender Antrag an die Europäische Kommission zu stellen. Für Deutschland ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig. Normalerweise geschieht dies auf Wunsch von Arbeitnehmervertretungen (Gewerkschaften, Betriebsräte). Diese wenden sich an das BMAS mit entsprechender Bitte um Förderung der entlassenen Beschäftigten. Hat die Europäische Kommission den Antrag erfolgreich geprüft, schlägt sie anschließend dem Rat und dem Europäischen Parlament die Inanspruchnahme des EGF vor.

Frage 2 + 5 + 6 + 8 + 9 + 11 + 12 Seite 2

2Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Beschäftigte bei der beruflichen Reintegration zu unterstützen, die aufgrund technologischer Veränderungen ihren Arbeitsplatz verlieren und deren Verlust auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zurückzuführen ist? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Beschäftigte bei der beruflichen Reintegration zu unterstützen, die aufgrund ökologischer Veränderungen ihren Arbeitsplatz verlieren und deren Verlust auf die Weiterführung der Transformationspolitik zurückzuführen ist?

5Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Beschäftigte im Freistaat Thüringen, die aufgrund technologischer Veränderungen ihren Arbeitsplatz verlieren und deren Verlust auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zurückzuführen ist, bei der beruflichen Reintegration zu unterstützen?

6Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Beschäftigte im Freistaat Thüringen, die aufgrund ökologischer Veränderungen ihren Arbeitsplatz verlieren und deren Verlust auf die Weiterführung der Transformationspolitik zurückzuführen ist, bei der beruflichen Reintegration zu unterstützen?

8Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Selbstständige, die aufgrund technologischer Veränderungen mit ihrer Tätigkeit nicht mehr ihren Lebensunterhalt absichern können und deren Verlust auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zurückzuführen ist, bei der beruflichen Reintegration zu unterstützen?

9Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Selbstständige, die aufgrund ökologischer Veränderungen mit ihrer Tätigkeit nicht mehr ihren Lebensunterhalt absichern können und deren Verlust auf die Weiterführung der Transformationspolitik zurückzuführen ist, bei der beruflichen Reintegration zu unterstützen?

11Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um Selbstständige im Freistaat Thüringen, die aufgrund technologischer Veränderungen mit ihrer Tätigkeit nicht mehr ihren Lebensunterhalt absichern können und deren Verlust auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zurückzuführen ist, bei der beruflichen Reintegration zu unterstützen?

12Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um Selbstständige im Freistaat Thüringen, die aufgrund ökologischer Veränderungen mit ihrer Tätigkeit nicht mehr ihren Lebensunterhalt absichern können und deren Verlust auf die Weiterführung der Transformationspolitik zurückzuführen ist, bei der beruflichen Reintegration zu unterstützen?

Antwort

Die Fragen 2, 3, 5, 6, 8, 9, 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und die dortigen Ausführungen zu aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen verwiesen. Diese können ergriffen werden, sollte ein entsprechender Förderantrag gestellt und von der Europäischen Kommission bewilligt worden sein sowie die Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlaments vorliegen.

Laut Artikel 2 Absatz 1 der EGF-VO begleitet der EGF sozioökonomische Übergangsprozesse, die durch die Globalisierung sowieso durch technologische und ökologische Veränderungen entstehen. Absatz 2 definiert die Ziele des EGF, welche unabhängig von der Ursache der Übergangsprozesse darin bestehen, Solidarität zu bekunden und menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung in der Union zu fördern.

Frage 7 Seite 3

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Selbstständige, die größeren Umstrukturierungsmaßnahmen ausgesetzt sind, die auf die Globalisierung zurückzuführen sind und dazu führen, dass Selbstständige mit ihrer Tätigkeit nicht mehr ihren Lebensunterhalt absichern können, bei der beruflichen Reintegration unterstützt? 10. Wie werden Selbstständige im Freistaat Thüringen, die größeren Umstrukturierungsmaßnahmen ausgesetzt, welche auf die Globalisierung zurückzuführen sind und dazu führen, dass Selbstständige mit ihrer Tätigkeit nicht mehr ihren Lebensunterhalt absichern können, nach Kenntnis der Bundesregierung bei der beruflichen Reintegration unterstützt?

Antwort

Die Fragen 7 und 10 werden gemeinsam beantwortet.

Selbstständige können ebenfalls durch den EGF mitgefördert werden. Dies ergibt sich aus Artikel 6 der EGF-VO, welcher festlegt, dass Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, förderfähige Begünstigte sind. Die förderfähigen Maßnahmen sind identisch mit denen für entlassene Beschäftigte und ergeben sich ebenfalls aus Artikel 7 der EGF-VO.