Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Friseuren und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit Beginn der 21. Legislaturperiode

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In der vergangenen 20. Legislaturperiode wurden teils hohe Summen aus dem Bundeshaushalt verwendet, um Friseure, Visagisten, Fotografen und andere Dienstleister im Auftrag der Mitglieder der Bundesregierung zu finanzieren. Besonders für Aufmerksamkeit sorgte dabei die damalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock, die in einem Jahr bis zu 137 000 Euro für Visagistendienstleistungen investierte und sich öffentlich damit verteidigte, dass man sonst aussehe „wie ein Totengräber“ (www.bild.de/politik/inland/ba erbock-ueber-friseur-rechnung-sonst-sieht-man-aus-wie-ein-totengraeber-667f 47362952e6116de64b15).

Die teils massive öffentliche Kritik an den Ausgaben (vgl. www.focus.de/fina nzen/news/kritik-an-baerbocks-styling-kosten-habe-schnappatmung-bekomme n-baerbocks-stylingkosten-schocken-sogar-experten_id_259934739.html) führte bis zum Ende der Legislaturperiode jedoch nicht zu einem Umdenken unter den Betroffenen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/702). Auch die hohen Kosten, die für die fotografische Begleitung von Bundesministern anfielen, sorgten für Unmut (vgl. www.focus.de/politik/deutschland/da-sollte-er-zweim al-hingucken-habeck-ministerium-sucht-fotografen-fuer-350-000-euro-uebervier-jahre_id_180014875.html). Fraglich ist nach Auffassung der Fragesteller, ob die Mitglieder der aktuellen Bundesregierung hier eine andere Sichtweise vertreten und eine sparsamere Verwendung von Haushaltsmitteln anstreben.

Frage 1 + 2 Seite 2

1In welchen Bundesbehörden sind seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode Fotografen entweder

2Welche Kosten entstanden bisher in der aktuellen Legislaturperiode für die Inanspruchnahme von Fotografen in den Bundesbehörden (bitte einzeln und mit Haushaltsstellen nach Bundesbehörden die jeweils in Anspruch nehmenden Personen, z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc. analog zu Frage 1 auflisten)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Da die Fragestellerin laut ihrer Vorbemerkung Fragen zur aktuellen Bundesregierung stellen möchte, wird im Folgenden für den Zeitraum 6. Mai bis 4. August 2025 geantwortet.

Da die Fragestellerin nach „Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc.“ fragt, wird im Folgenden für oberste Bundesbehörden geantwortet.

Zu der Frage nach den „jeweils in Anspruch nehmenden Personen“ wird erneut folgender Hinweis gegeben:

„Eine personenbezogene und individuelle Inanspruchnahme von Fotografinnen und Fotografen durch Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre sowie parlamentarische Staatssekretärinnen oder parlamentarische Staatssekretäre erfolgt nicht. Fotografinnen und Fotografen werden vielmehr zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich gebotenen Öffentlichkeitsarbeit über die Arbeit der Bundesregierung durch die jeweiligen Häuser aus unterschiedlichsten dienstlichen Anlässen, beispielsweise für das Anfertigen von Fotografien bei offiziellen Gesprächsterminen mit ausländischen Regierungsvertreterinnen und -vertretern, Tagungen oder Dialogforen, beauftragt. Auf die Erläuterungen der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7729 wird hingewiesen“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9077).

Frage 2a Seite 2

auf Grundlage eines Anstellungsverhältnisses oder

Antwort

In folgenden obersten Bundesbehörden werden Personen als Fotografinnen oder Fotografen in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis beschäftigt:

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA): Vier Personen sind unbefristet angestellt, eine Person ist befristet angestellt. Die beim BPA angestellten Fotografinnen und Fotografen begleiten neben Terminen des Bundeskanzlers auch Termine des Bundespräsidenten. Aus Gründen des Datenschutzes wird das persönliche Einkommen dieser Beschäftigten nicht mitgeteilt. Haushaltsstelle: 0432 428 01.

Bundesministerium für Verkehr: Eine Person, die neben anderen Aufgaben zu einem überwiegenden Anteil auch die fotografische Begleitung der Hausleitung übernimmt, ist unbefristet angestellt. Aus Gründen des Datenschutzes wird das persönliche Einkommen dieser einen beschäftigten Person nicht mitgeteilt. Haushaltsstelle: 1212 428 01.

Frage 2b Seite 3

auf sonstiger vertraglicher Basis tätig (bitte für jeden Fall den jeweiligen Vertragszeitraum sowie die Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc., einzeln auflisten)?

Antwort

Eine Auflistung nach dem „jeweiligen Vertragszeitraum“ ist nicht ohne weiteres möglich, da es insoweit keine einheitlichen Vertragszeiträume gibt. Im Sinne der Fragestellung werden hier deshalb die einzelnen obersten Bundesbehörden und die jeweiligen Zeiträume aufgelistet, in denen Fotografinnen bzw. Fotografen beauftragt bzw. ihre Leistungen in Anspruch genommen wurden.

In den folgenden Angaben sind Ausgaben zwischen dem 6. Mai und 4. August 2025 berücksichtigt:

Bundesministerium der Finanzen:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: vor dem 6. Mai bis 30. Juli 2025

Gesamtausgaben: 33 721,80 Euro; Haushaltsstellen: 0811 542 01, 0811 543 01

Bundesministerium des Innern:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: vor dem 6. Mai 2025, derzeit noch laufend

Gesamtausgaben: 19 043,43 Euro; Haushaltsstelle: 0611 542 01

Auswärtiges Amt:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: vor dem 6. Mai 2025, derzeit noch laufend

Gesamtausgaben: 18 887,74 Euro; Haushaltsstelle: 0504 546 11

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 7. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 12 471,33 Euro; Haushaltsstelle: 0911 542 01

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 13. Mai bis 14. Mai, 20. Mai, 3. Juni, 4. Juni, 16. Juni 2025

Gesamtausgaben: 7 293,01 Euro; Haushaltsstellen: 3002 685 20, 3002 685 41, 3002 685 45, 3003 541 01, 3004 687 04

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 7. Mai bis 1. Juli 2025

Gesamtausgaben: 1 067,86 Euro; Haushaltsstellen: 0710 681 01, 0711 542 01

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 9 721 Euro; Haushaltsstelle: 1711 542 01

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 7. Mai bis 1. Juli 2025

Gesamtausgaben: 5 176,50 Euro; Haushaltsstellen: 1105 684 04, 1106 532 34, 1107 684 11, 1111 542 01 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 4 421,67 Euro; Haushaltsstelle: 1611 542 01

Bundesministerium für Gesundheit:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 18 535,69 Euro; Haushaltsstellen: 1503 531 01, 1511 542 01

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 4 068,14 Euro; Haushaltsstellen: 1011 542 01, 1011 545 01

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 4 843,47 Euro; Haushaltsstelle: 2311 542 01

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 6 302 Euro; Haushaltsstelle: 2511 542 01

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 16 859,16 Euro, Haushaltsstellen: 0451 542 01, 0452 684 21

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 10 196,03 Euro, Haushaltsstelle: 0432 542 03

Die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beauftragten Fotografinnen und Fotografen begleiten neben Terminen des Bundeskanzlers auch Termine des Bundespräsidenten, die in den oben stehenden Angaben insoweit berücksichtigt sind. In den oben stehenden Angaben nicht berücksichtigt sind Aufträge des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung an Fotografinnen und Fotografen für Besuchergruppen, die auf Einladung der Mitglieder des Deutschen Bundestages an politischen Informationsfahrten teilnehmen.

Frage 3 Seite 4

Werden oder wurden die Reisekosten der Fotografen sowie sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt, und wenn ja, auf welche Summe belaufen sich die Reisekosten seit Beginn der Legislaturperiode jeweils (bitte Haushaltstitel sowie Bundesbehörde angeben und Reisen einzeln nach Ziel und Dauer sowie den die Leistung in Anspruch nehmenden Personen oder Funktionen analog zu Frage 1 auflisten)?

Antwort

Entsprechend der Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird im Folgenden für den Zeitraum 6. Mai bis 4. August 2025 für oberste Bundesbehörden geantwortet. Die Frage, ob „sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt“ „werden oder wurden“ ist unverständlich und kann daher nicht beantwortet werden.

Reisekosten werden Personen, die als Fotografinnen und Fotografen in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis des Bundes beschäftigt sind, nach dem Reisekostenrecht des Bundes vergütet. Solche Reisekosten werden im BPA in der Regel aus Kapitel 0432 Titel 52701 vergütet, im BMV in der Regel aus Kapitel 1212 Titel 52701. Die konkrete Reisekostenvergütung und jeweilige Reisedauer lassen Rückschlüsse auf persönliche Verhältnisse der Beschäftigten zu. Aus Datenschutzgründen wird die Angabe der im Zeitraum 6. Mai bis 4. August 2025 gezahlten Reisekostenvergütung daher auf volle Tausend gerundet. In diesem Sinne wird als Antwort mitgeteilt: rund 5 000 Euro (BPA), rund 4 000 Euro (BMV und BMDS im Rahmen der Amtshilfe).

Die beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung angestellten Fotografinnen und Fotografen begleiten als offizielle Fotografinnen und Fotografen Termine des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten. Die Termine und ihre Orte sind öffentlich einsehbar unter:

www.bundeskanzler.de/bk-de/friedrich-merz/terminkalender-merz

bzw.

www.bundespraesident.de/DE/reden-und-aktuelles/termine/termine_node.html.

Die bislang in der 21. Legislaturperiode für das BMV und BMDS durchgeführten Dienstreisen der genannten Person sind auf den Social-Media-Kanälen des BMV und des BMDS einsehbar.

Die Vergütung extern beauftragter Fotografinnen und Fotografen enthält teilweise auch Reisekosten. Eine Differenzierung nach Reisekosten und Honorar ist nicht für alle obersten Bundesbehörden einzeln möglich. Beispielsweise können in Honoraren Pauschalen für Reisekosten enthalten sein, die nicht separat erfasst werden. Darüber hinaus müssten für eine Ermittlung der Reisekosten Rechnungen einzeln gesichtet und ausgewertet werden. Dies ist innerhalb der Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden sind, werden zudem nicht gesondert erfasst.

Auf die Ressortabfrage hin, die zur Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage durchgeführt wurde, hat darüber hinaus das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) für von ihm extern beauftragte Fotografinnen bzw. Fotografen mitgeteilt: Reise nach Warschau, zwei Tage; Reise nach Heilbronn, ein Tag; Reise nach Paris, zwei Tage; Reise nach Warschau, ein Tag. Hinweis des BMWE: Hier gelistet sind nur Termine, bei denen Reisekosten angefallen sind. Reisekosten sind in der Antwort zu Frage 2 gelisteten Gesamtkosten enthalten.

Frage 4 + 5 Seite 5

4In welchen Bundesbehörden werden oder wurden seit Beginn der Legislaturperiode Visagisten, Kosmetiker, Friseure oder sonstige Dienstleister aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen (z. B. Masseure)

5Welche Kosten entstanden in der aktuellen Legislaturperiode bereits durch die Inanspruchnahme der Dienstleister aus dem in Frage 4 erfragten Bereich der Friseure, Kosmetiker, Visagisten und sonstiger körpernaher Dienstleistungen (bitte einzeln nach Bundesbehörden, Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen sowie Haushaltsstellen auflisten)?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Da die Fragestellerin laut ihrer Vorbemerkung Fragen zur aktuellen Bundesregierung stellen möchte, wird im Folgenden für den Zeitraum 6. Mai bis 4. August 2025 geantwortet.

Da die Fragestellerin nach „Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc.“ fragt, wird im Folgenden für oberste Bundesbehörden geantwortet.

Zu der Frage nach den „jeweils in Anspruch nehmenden Personen“ wird erneut folgender Hinweis gegeben:

„Im dienstlichen Kontext werden Visagisten/Kosmetiker/Friseure nicht persönlich von Mitgliedern der Bundesregierung, sondern von dem jeweiligen Bundesministerium, dem Bundeskanzleramt und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Anspruch genommen.“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/14639).

Zu der Frage nach „sonstigen körpernahen Dienstleistungen“ wird erneut folgender Hinweis gegeben:

„Der von den Fragestellern verwendete Sammelbegriff der ‚sonstigen körpernahen Dienstleistungen‘ ist nicht allgemeingültig definiert und konnte daher für die Abfrage […] nicht verwendet werden“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5286).

Frage 5a Seite 6

auf Basis eines Anstellungsverhältnisses oder

Antwort

In keiner obersten Bundesbehörden werden Personen als Visagistinnen oder Visagisten, als Kosmetikerinnen oder Kosmetiker oder als Friseurinnen oder Friseure in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis beschäftigt.

Frage 5b Seite 6

auf sonstiger Basis (beispielsweise Dienst- oder Werkvertrag) beschäftigt beziehungsweise deren Dienste kostenpflichtig in Anspruch genommen (bitte einzeln nach Vertragszeitraum, Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc., auflisten)?

Antwort

Eine Auflistung nach dem „jeweiligen Vertragszeitraum“ ist nicht ohne weiteres möglich, da es insoweit keine einheitlichen Vertragszeiträume gibt. Im Sinne der Fragestellung werden hier deshalb die einzelnen obersten Bundesbehörden und die jeweiligen Zeiträume aufgelistet, in denen Visagistinnen oder Visagisten, Kosmetikerinnen oder Kosmetiker oder Friseurinnen oder Friseure beauftragt bzw. ihre Leistungen in Anspruch genommen wurden.

In den folgenden Angaben sind Ausgaben zwischen dem 6. Mai und 4. August 2025 berücksichtigt:

Bundesministerium der Finanzen:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: vor dem 6. Mai bis 30. Juli 2025

Gesamtausgaben: 2 283,65 Euro; Haushaltsstelle: 0811 542 01

Bundesministerium des Innern:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben 595 Euro; Haushaltsstelle: 0611 542 01 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 19 264,76 Euro (davon Reisekosten 8 324,11 Euro; reine Dienstleistungskosten 10 940,65 Euro); Haushaltsstelle: 0911 545 01

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 28. Mai 2025

Gesamtausgaben: 357 Euro; Haushaltsstelle: 3011 529 01

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 10. Juni 2025

Gesamtausgaben: keine Ausgaben im zu berücksichtigenden Zeitraum

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 600 Euro; Haushaltsstelle: 1711 542 01

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 7. Mai bis 1. Juli 2025

Gesamtausgaben: 1 249,19 Euro; Haushaltsstellen: 1105 684 04, 1107 684 11, 1111 542 01

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 618,80 Euro; Haushaltsstelle: 1611 542 01

Bundesministerium für Gesundheit:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 5 063,01 Euro; Haushaltsstelle: 1511 542 01

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 23. Juni 2025

Gesamtausgaben: 267,50 Euro; Haushaltsstelle: 1011 542 01

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben 3 142 Euro; Haushaltsstelle: 2511 542 01

Bundeskanzleramt:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 12 501,30 Euro; Haushaltsstelle: 0412 539 99 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme 6. Mai bis 4. August 2025

Gesamtausgaben: 444 Euro, Haushaltsstellen: 0451 542 01

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung:

Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme 6. Mai bis 4. August 2025 (hier wurden zum Anfang der Legislatur insbesondere die Portraits der neuen Regierung angefertigt)

Gesamtausgaben: 12 352,20 Euro, Haushaltsstelle: 0432 542 03

Frage 6 Seite 8

Werden oder wurden die Reisekosten der Dienstleister aus dem Bereich der Friseure, Kosmetiker, Visagisten und sonstiger körpernaher Dienstleistungen sowie sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt, und wenn ja, auf welche Summe belaufen sich die Reisekosten und sonstigen Kosten seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode jeweils (bitte Haushaltstitel angeben und einzeln nach Bundesbehörden, Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, Reisezielen und Reisedauer auflisten)?

Antwort

Entsprechend der Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird im Folgenden für den Zeitraum 6. Mai bis 4. August 2025 für oberste Bundesbehörden geantwortet.

Die Frage, ob „sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt“ „werden oder wurden“ ist unverständlich und kann daher nicht beantwortet werden.

Die Vergütung extern beauftragter Visagistinnen oder Visagisten, Kosmetikerinnen oder Kosmetiker oder Friseurinnen oder Friseure enthält teilweise auch Reisekosten. Eine Differenzierung nach Reisekosten und Honorar ist nicht für alle obersten Bundesbehörden einzeln möglich. Beispielsweise können in Honoraren Pauschalen für Reisekosten enthalten sein, die nicht separat erfasst werden. Darüber hinaus müssten für eine Ermittlung der Reisekosten Rechnungen einzeln gesichtet und ausgewertet werden. Dies ist innerhalb der Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden sind, werden zudem nicht gesondert erfasst.

Für das BMWE wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.