Widerrufsprüfverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Drucksache 21/1258Antwortauf die Kleine Anfrage 21/111418.08.20254 Seiten6 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In „Die Welt“ vom 25. April 2025 berichtet das Blatt, dass eine Anfrage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergeben habe, dass zwischen dem 1. November 2024 und dem 31. März 2025 insgesamt 2 157 Widerrufsprüfverfahren (§§ 73 ff. des Asylgesetzes) aufgrund temporärer Heimreisen in das Herkunftsland angelegt worden seien (www.welt.de/politik/deuts chland/plus255997256/Migration-So-viele-Verfahren-leitet-das-BAMF-wege n-Heimreisen-von-Fluechtlingen-ein.html).

Frage 1 + 2 Seite 1

1Wie viele Verfahren auf Widerruf und Rücknahme (bitte getrennt ausweisen) wurden in den Jahren 2015 bis 2025 (bitte nach Jahren getrennt ausweisen) angelegt?

2Wie viele dieser Verfahren (bitte nach Jahren ausweisen) wurden mit einer Rücknahme oder einem Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter (bitte nach Schutzstatus ausweisen) abgeschlossen?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Die entsprechenden Angaben zu den Fragen 1 und 2 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 2 · 11 Zeilen × 12 Spalten
Nach JahrAngelegte Widerrufs- bzw. RücknahmeprüfverfahrenEntscheidungen insgesamtWiderruf/ Rücknahme - Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme AbschiebungsverbotKein Widerruf/ Keine Rücknahme
Widerrufdavon RücknahmenWiderrufdavon RücknahmenWiderrufdavon RücknahmenWiderrufdavon Rücknahmen
20158 3029 89414031013228163469 591
20163 1702 207832157613819117231 812
201777 1062 5276122141083424112272 106
2018192 66485 052424535146184722214184 070
2019205 285170 40611923 3704469393181 182219164 796
2020187 565252 940155146 3398431 0274311 189111244 230
2021117 093169 32315783 7765271 5314901 166142162 693
202251 53732 5389691 3612447673394258129 889
202315 42420 2078261 0451676141122994318 167
202417 57852 6135321 0711457301653755450 384
2025 (Jan bis Jul)13 93031 13641-67199418424254629 581
Frage 3 Seite 3

Wie viele dieser Verfahren wurden (jeweils nach Jahren) wegen temporärer Heimreise in die Herkunftsländer angelegt?

Antwort

Die Gründe, die zur Aufhebung einer Schutzgewährung führen, werden statistisch nicht erfasst. Daher lässt sich nicht beziffern, in wie vielen Fällen es aufgrund der dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitgeteilten Heimreisen zu einer Aufhebung gekommen ist.

Daten zu mitgeteilten Reisen liegen zudem erst seit dem Jahr 2023 vor. Die Daten können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 3 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Dem BAMF angezeigte temporäre Reise(n) in den Herkunftsstaat Angelegte Widerrufs- bzw. Rücknahmeprüfverfahren
nach Jahr
20232 172
20243 459
2025 (Jan bis Jul)3 533
Frage 4 Seite 3

Wie viele dieser Verfahren wegen temporärer Heimreise in die Herkunftsländer wurden mit der Rücknahme oder dem Widerruf des Schutzstatus abgeschlossen (bitte nach Jahren und Schutzstatus getrennt ausweisen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da die Gründe, die zur Aufhebung einer Schutzgewährung führen, nicht statistisch erfasst werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Wie erlangt das BAMF regelmäßig Kenntnis von Heimreisen von Schutzberechtigten in ihre Heimatländer?

Antwort

Das BAMF erhält Kenntnis von Heimreisen durch Mitteilung der Behörden nach § 8 Absatz 1c des Asylgesetzes.

Frage 6 Seite 3

Welche weiteren Kategorien von Widerrufs- und Rücknahmegründen erfasst das BAMF, und welchen Anteil haben diese Kategorien jeweils an der Gesamtzahl der Widerrufe und Rücknahmen (bitte getrennt und nach Jahren ausweisen)?

Antwort

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.

Frage 7 Seite 3

In wie vielen Fällen ist der Widerruf oder die Rücknahme eines Schutzstatus tatsächlich in die Beendigung des Aufenthalts in Deutschland gemündet (bitte getrennt nach Jahren, Widerrufs- und Rücknahmegrund und Art der Aufenthaltsbeendigung ausweisen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Es wird zudem auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.