Aktuelle Lage in Syrien

Drucksache 21/124Antwortauf die Kleine Anfrage 21/6507.05.202516 Seiten32 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale BeziehungenMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Assad-Regierung wurde am 8. Dezember 2024 von der HTS (Hay’at Tahrir al-Sham) gestürzt. Diese islamistische Gruppe wurde wiederholt von der Türkei unterstützt, während der Westen durch seine Sanktionen indirekt dazu beitrug, die Assad-Regierung wirtschaftlich zu schwächen (vgl. www.na chdenkseiten.de/?p=131050). Die westlichen Sanktionen führten nach Auffassung der Fragesteller zu erheblichen Schäden für die syrische Gesellschaft, die es den Menschen zunehmend erschwerten, sich gegen islamistische Extremisten zur Wehr zu setzen.

Zu allem hinzu kam die Förderung der bewaffneten syrischen, von Islamisten dominierten, Opposition u. a. durch westliche Staaten (vgl. M. Lüders: Wer den Wind sät. Was westliche Politik im Orient anrichtet. C. H. Beck, München 2015). Seit der Gründung der Koalition der syrischen Opposition (ETILAF) hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben die ETILAF im Zeitraum von 2015 bis 2019 mit insgesamt rund 839 000 Euro unterstützt, davon im Jahr 2018 mit rund 195 000 Euro. Insbesondere wurde in diesem Zeitraum ein Büro der ETILAF in Berlin finanziert (Plenarprotokoll 19/123). Allerdings gibt die ETILAF auf ihrer offiziellen Webseite an, dass die Bundesregierung ein Verbindungsbüro in Berlin bereits seit 2013 gefördert habe (en.etilaf.org/pres s/grand-opening-of-the-syrian-coalition-liaison-office-in-berlin). Des Weiteren weist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7562 aus, dass die finanzielle Förderung der ETILAF im Jahr 2018 220 559,63 Euro betrug, was von der zuvor genannten Angabe von 195 000 Euro erheblich abweicht. Die vorliegende Kleine Anfrage dient unter anderem der Klärung des vorgenannten Sachverhalts.

Der islamistische Charakter der neuen Herrscher zeigt sich unter anderem in den Massakern an den Alawiten und ihrem Vorgehen gegen Christen (vgl. u. a. www.ohchr.org/en/press-briefing-notes/2025/03/syria-distressing-scale-violen ce-coastal-areas; www.lemkininstitute.com/red-flag-alerts/red-flag-alert-for-sy ria:-genocidal-sectarian-violence-against-alawites?%20fbclid=IwY2xjawI_gP hleHRuA2FlbQIxMAABHapmevG4stVA9knD3ow9xM9tUIMO_e4yai5znZ5 Le_Cn07bgYJmKdH8AWA_aem_qBxNBsR6lbrrAwGNb16nLw; csi-de.de/a rtikel/syrien-islamistischer-druck-auf-christen-waechst/).

Frage 1 Seite 2

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Lage der Alawiten und Christen sowie anderer religiösen Minderheiten in Syrien gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt die Situation von Minderheiten in Syrien sehr aufmerksam und macht sich im Rahmen direkter Gespräche vor Ort mit relevanten Partnern ein Bild zur Entwicklung der Lage. Bedenken bringt die Bundesregierung bei Bedarf im angemessenen Rahmen an.

Frage 2 Seite 2

Haben Vertreter der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2024 mit Repräsentanten der Kirchen oder christlichen Hilfsorganisationen, die in Syrien tätig sind, Gespräche geführt, und wenn ja, wann, wo, und mit wem?

Antwort

Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien) den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen, darunter auch regelmäßig mit Repräsentanten und Repräsentantinnen unterschiedlicher Konfessionen und zivilgesellschaftlicher Organisationen. Beispielhaft zu nennen ist das Treffen der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Konfessionen in Syrien bei ihrem Besuch in Damaskus im März 2025. Details zu Personen und Treffen sind aus Fürsorgegründen vertraulich.

Frage 3 Seite 2

Hat sich die Bundesregierung zur Zusammenarbeit mit Ungarn im Rahmen seines Hilfsprogramms für Christen und andere bedrohte religiöse Minderheiten im Nahen Osten eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. hungaryhelps.gov.hu/en/programs/persecuted-christ ians-and-other-communities)?

Antwort

Eine Zusammenarbeit mit Ungarn in diesen Bereichen ist nicht geplant. Die Bundesregierung fördert diverse Schutzprogramme beispielsweise für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger.

Frage 4 + 5 Seite 2

4Wird sich die Bundesregierung für eine unabhängige Untersuchung der Massaker an den Alawiten und Christen in Syrien unter der neuen HTS-Regierung einsetzen, z. B. auf UN-Ebene (bitte begründen)?

5Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Gouverneur von Tartus, Herr Ayrut, der die syrische Untersuchung hinsichtlich der Massaker an den Alawiten leiten soll, einem Gremium angehört, das Alawiten als „Abtrünnige, die abgeschlachtet werden müssen“ bezeichnet hat, und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung hieraus für die Objektivität der Untersuchung (vgl. www.ots.at/presseaussendung/OTS_ 20250318_OTS0098/offener-brief-an-die-eu-kommission-streichung-vo n-der-eu-terrorliste-und-unlemkins-institut-syrien-hts-massaka-bericht)?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung setzt sich für eine starke Übergangsjustiz und die Einbindung der Vereinten Nationen (VN) ein. Das schließt auch die Aufarbeitung jüngster Gewaltausschreitungen mit ein. Die Bundesregierung unterstützt zu diesem Zweck auch die entsprechenden VN-Mechanismen (International, Impartial and Independent Mechanism, Independent Institution on Missing Persons in Syria, Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Interdependent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic) finanziell.

Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über Einlassungen einzelner Personen im Sinne der Fragestellung.

Frage 6 Seite 3

Trifft nach Auffassung der Bundesregierung die Einschätzung des renommierten Lemkin-Instituts zu, wonach die Alawiten in Syrien einer genozidalen Gewalt ausgesetzt sind (bitte begründen), und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus (vgl. www.le mkininstitute.com/red-flag-alerts/red-flag-alert-for-syria:-genocidal-secta rian-violence-against-alawites?%20fbclid=IwY2xjawI_gPhleHRuA2Flb QIxMAABHapmevG4stVA9knD3ow9xM9tUIMO_e4yai5znZ5Le_Cn0 7bgYJmKdH8AWA_aem_qBxNBsR6lbrrAwGNb16nLw)?

Antwort

Die Bundesregierung hat die entsprechenden Gewalttaten klar verurteilt und die Einschätzung des Instituts zur Kenntnis genommen. Ob diese Gewalttaten den Straftatbestand des Völkermords erfüllen, kann nur von unabhängigen Gerichten entschieden werden.

Frage 7 + 7a + 7b + 7c + 7d + 7e + 7f + 7g Seite 3

7Strebt die Bundesregierung ein rechtliches Vorgehen (evtl. zusammen mit anderen Partnerstaaten) vor dem Internationalen Strafgerichtshof gegen Syrien an, und wenn ja, welche Schritte hierzu hat sie bislang unternommen (bitte begründen)? Hat sich die Bundesregierung mit den folgenden, nach Ansicht der Fragesteller als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu klassifizierenden, Tatbeständen (juristisch) auseinandergesetzt, und wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen ist sie dabei gekommen:

7aVölkermord – UN-Völkermordkonvention von 1948 und Römisches Statut,

7bKriegsverbrechen – Genfer Konventionen von 1949,

7cFolter und Misshandlung – UN-Konvention gegen Folter,

7dVerschwindenlassen – UN-Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen,

7eVersklavung – UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

7fVerbrechen sexueller Gewalt – UN-CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women)-Protokolle,

7gZwangsumsiedlung – UN-IOM (Internationale Organisation für Migration)-Protokolle (bitte begründen, vgl. www.ots.at/presseaussendu ng/OTS_20250318_OTS0098/offener-brief-an-die-eu-kommission-st reichung-von-der-eu-terrorliste-und-unlemkins-institut-syrien-hts-ma ssaka-bericht)?

Antwort

Solange Syrien sich nicht der Jurisdiktion des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) unterwirft, ist der IStGH für Straftaten, die in Syrien begangen wurden, nicht zuständig. Daher strebt die Bundesregierung ein rechtliches Vorgehen vor dem IStGH nicht an. Die Prüfung, ob Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden, obliegt unabhängigen Gerichten.

Zu der Frage, ob Syrien sich unter der neuen Regierung in Zukunft dem IStGH anschließen wird und sich damit der Jurisdiktion des IStGHs unterwirft, liegen keine Informationen vor. Deutschland würde eine Zusammenarbeit zwischen Syrien und dem IStGH zur Aufklärung von möglichen Verbrechen begrüßen.

Frage 8 + 9 + 10 Seite 4

8Auf welcher Rechtsgrundlage wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der syrische Außenminister al-Shaibani (HTS) von der EU-Terrorliste gestrichen (vgl. www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250318_OTS009 8/offener-brief-an-die-eu-kommission-streichung-von-der-eu-terrorlisteund-unlemkins-institut-syrien-hts-massaka-bericht)?

9Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere HTS-Mitglieder, HTS-Anhänger bzw. Repräsentanten der syrischen Regierung von der EU-Terrorliste gestrichen worden, und wenn ja, welche, und warum (bitte auch die Rechtsgrundlagen angeben)?

10Strebt die Bundesregierung eine Streichung von HTS von der EU- und UN-Terrorliste an (bitte begründen, vgl. www.europarl.europa.eu/RegDa ta/etudes/BRIE/2025/767245/EPRS_BRI(2025)767245_EN.pdf)?

Antwort

Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.

Die Europäische Union setzt Listungen des Sicherheitsrats (SR) der Vereinten Nationen mit Bezug zur VNSR-Resolution 1267 (1999) um (siehe Beschluss (GASP) 2016/1693 des Rates vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida). EU-Listungen mit Bezug zu HTS ergeben sich aus entsprechenden Listungen durch den VN-Sicherheitsrat. Für Listungsfragen auf VN-Ebene ist der durch den Sicherheitsrat eingesetzte sogenannte 1267-Sanktionsausschuss zuständig.

Frage 11 Seite 4

Sind der Bundesregierung andere Staaten bekannt (wenn ja, bitte nennen), welche die HTS bzw. einzelne ihrer Mitglieder und/oder Anhänger von ihrer Terrorliste gestrichen haben?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 12 + 13 Seite 4

12Ist für die Bundesregierung die Aufgabe der russischen Militärbasen in Syrien (Hmeimim, Tartus) die Voraussetzung für die vollständige Aufhebung der Syrien-Sanktionen (bitte begründen, vgl. www.nachdenkseite n.de/?p=126950 sowie www.nachdenkseiten.de/?p=126640)?

13Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche Kriterien die syrische Regierung erfüllen müsste, damit die EU-Sanktionen vollständig aufgehoben werden, und wenn ja, wie lautet diese Auffassung?

Antwort

Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.

Die EU-Sanktionen wurden gegen das ehemalige Assad-Regime und mit diesem verbundene Personen und Entitäten verhängt. Sowohl Sektor- als auch Individualsanktionen waren Reaktionen auf Verbrechen des Assad-Regimes.

Eine Lockerung bzw. Aufhebung von EU-Sanktionen kann nur im Einvernehmen aller EU-Mitgliedstaaten erfolgen. Die Voraussetzungen hierfür werden im EU-Kreis verhandelt. Auch eine Lockerung bzw. Aufhebung von VN-Sanktionen kann nur im Einvernehmen aller VN-Sicherheitsratsmitglieder erfolgen.

Frage 14 Seite 5

Hat sich die Bundesregierung zur neuen syrischen Regierung eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.katholisch.de/artikel/60530-neue-syrische-regierung-auch-eine-christin-ist-dabei)?

Antwort

Es wird auf die einschlägige Erklärung in der Regierungspressekonferenz vom 2. April 2025 verwiesen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierung spressekonferenz-vom-2-april-2025-2340266).

Frage 15 Seite 5

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Integration von IS-Terroristen und anderen Dschihadisten in die syrische Armee gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus (vgl. www.die-tagespost.de/politik/menschenrec htler-is-terroristen-in-neuer-syrischer-armee-art-259177)?

Antwort

Die Bundesregierung ist Teil der internationalen Anti-IS-Koalition und setzt sich für eine Zusammenarbeit mit der neuen syrischen Regierung im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat ein.

Zudem setzt sich die Bundesregierung für eine Aufarbeitung der während des syrischen Bürgerkrieges begangenen Verbrechen ein, was auch Angehörige des sogenannten Islamischen Staates einschließt.

Frage 16 Seite 5

Wofür sollen die 2024 sowie 2025 auf nationaler Ebene sowie durch die EU beschlossenen zusätzlichen Mittel (bitte auf EU-Ebene den deutschen Anteil angeben) verwendet werden (bitte nach Vorhaben, Projekten, Zuwendungssumme, Organisationen (auch Trägerorganisationen) und Förderzeitraum angeben), und wie soll hierbei ausgeschlossen werden, dass die Gelder direkt oder indirekt HTS oder anderen Terrororganisationen zugutekommen (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/geberkonferenz-syrien-zusagen-100.html sowie www.spiegel.de/politik/deutsc hland/annalena-baerbock-aussenministerin-sagt-300-millionen-euro-zusa etzliche-syrien-hilfen-zu-a-bdb01a7d-6982-46ea-bebc-10b94ca88894)?

Antwort

Die von der Bundesregierung bei der IX. Brüsseler Syrien-Konferenz im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zugesagten Mittel in Höhe von rund 300 Mio. Euro verteilen sich auf Syrien sowie die Bedarfe syrischer Geflüchteter in den Nachbarländern. Sie stammen aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Auswärtigen Amts. Für Bedarfe in Syrien selbst werden aus dieser Gesamtsumme über die Hälfte der Mittel zur Verfügung gestellt. Diese Hilfe erfolgt weiterhin, wie auch in den Jahren des Assad-Regimes, ausschließlich regierungsfern über VN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (NROs). Es wurden und werden keine Mittel der syrischen Regierung zur Verfügung gestellt. Die humanitäre Hilfe wird von den VN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen nach den humanitären Grundsätzen in allen Landesteilen Syriens eingesetzt.

Zur Frage nach dem Ausschluss der Finanzierung von HTS und anderen Terrororganisationen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 23 und 71 der Abgeordneten Steffen Kotré und Rocco Kever auf Bundestagsdrucksache 21/88 verwiesen.

Die EU hat bei der IX. Brüsseler Syrien-Konferenz Mittel in Höhe von knapp 2,5 Mrd. Euro zugesagt; dabei werden EU-Mittel nicht nach Beiträgen der Länder für die jeweiligen Ausgaben differenziert. Der deutsche Anteil am gesamten EU-Haushalt beträgt 24,68 Prozent.

Die Angaben zu Syrien-Projekten aus dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit, die unter die bei der IX. Brüsseler Syrien-Konferenz angekündigten Mittel fallen, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 11 Zeilen × 4 Spalten
Projekt/Vorhaben(Bislang bewilligter) FörderzeitraumMittelempfängerSumme 2025 in Euro
Welternährungsprogramm: Weizen zu Brot – WertschöpfungsketteVorhaben in PlanungWorld Food Programme (WFP)10,0 Mio.
Fazilität für friedensfördernden Wiederaufbau (Building for Peace)01.01.2025–31.12.2027Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)7,0 Mio.
Förderung der Handlungsfähigkeit der syrischen Zivilgesellschaft in Syrien01.01.2024–30.06.2027Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH2,0 Mio.
Sicherung der Ansprüche von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen an Wohnraum, Land und Eigentum in Syrien IIVorhaben in PlanungGIZ2,5 Mio.
KlinikpartnerschaftenVorhaben in PlanungGIZ15,0 Mio.
Diverse NRO-VorhabenVorhaben in Planungdiverse Nichtregierungsorganisationen9,0 Mio.
UNICEF – Wasser und sanitäre Einrichtungen01.12.2024–31.05.2028KfW5,0 Mio.
Studien- und Fachkräftefonds Regional19.11.2012–31.12.2025GIZ2,0 Mio.
Beschäftigungsförderung im Gesundheitssektor und psychosoziale UnterstützungVorhaben in PlanungGIZ7,0 Mio.
Psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung für Binnenvertriebene und die lokale Bevölkerung01.07.2020–30.06.2026GIZ1,0 Mio.
UNHABITAT – Rehabilitierung von Basisinfrastruktur01.11.2021–30.06.2026KfW2,0 Mio.

Die Angaben zu Syrien-Projekten aus dem Bereich Humanitäre Hilfe, die unter die bei der IX. Brüsseler Syrien-Konferenz angekündigten Mittel fallen, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6, 7, 8 · 23 Zeilen × 4 Spalten
Projekt/Vorhaben(Bislang bewilligter) FörderzeitraumZuwendungsempfängerZusage Brüssel-IX- Konferenz in Euro
Stärkung der kollektiven und individuellen Resilienz im anhaltenden Krisenkontext in Ost-Aleppo, Syrien01.07.2023–30.06.2025Caritas500 000
Humanitäre Nothilfe in den Bereichen WASH und Schutz in den am stärksten vom Konflikt betroffenen und schwer zugänglichen Gebieten in den Gouvernements Deir ez-Zor und Idlib, Syrien01.04.2023–31.03.2025Oxfam286 539
Ernährungssicherung, WASH und Schutz, inklusive Bargeldhilfen für Konfliktbetroffene in Syrien (Nachfolgeprojekt)01.04.2025–30.06.2026Oxfam1 127 245
Bereitstellung umfassender Basisgesundheitsversorgung für die vom Konflikt betroffene Bevölkerung in Syrien01.04.2023–30.04.2025 (Verlängerung in Arbeit)Ärzte der Welt2 171 601
Humanitäre Maßnahmen zu Gesundheit, Schutz, Ernährungssicherung und geschlechtsspezifischer Gewalt, inklusive Bargeldhilfen für IDPs und Gastgemeinden in Idleb und Aleppo, Nordwest-Syrien und Al-Hassakeh, Deir ez-Zor und Ar-Raqqa, Nordost-Syrien01.07.2024–31.08.2025International Rescue Committee (IRC)8 317 000
Gesundheit, Ernährungssicherung, WASH, Unterkunft und Schutz für konfliktbetroffene Binnengeflüchtete und Gastgemeinden in Nordwest-Syrien und Nordost-Syrien01.04.2024–31.12.2025Care3 697 580
Humanitäre Hilfe und Schutzleistungen für vulnerable Gemeinden in Nordwest-Syrien und Nordost-Syrien01.07.2023–30.06.2025Norwegian Refugee Council (NRC)3 670 423
Humanitäre Hilfe und Schutzleistungen für vulnerable Gemeinden in Nordwest-Syrien und Nordost-Syrien (Nachfolgeprojekt)01.07.2025–20.06.2026NRC4 351 025
Verbesserte Ernährungspraktiken für Säuglinge und Kleinkinder von Betreuungspersonen, schwangeren und stillenden Personen und Zugang zu sicherer Wasserhygiene in Nordsyrien01.04.2023–31.03.2025Save the Children1 497 690
WASH, Ernährungssicherung, Winterisierung und Unterkünfte für Konfliktbetroffene, Binnengeflüchtete und Gastgemeinden in Idlib und Afrin, Nordwest-Syrien, sowie Hassakeh und Deir ez-Zor, Nordost-Syrien01.01.2024–31.10.2025arche NoVa3 129 632
Gesundheits- und WASH-Interventionen, inklusive Bargeldhilfen, in Idlib und Aleppo, Nordwest-Syrien01.01.2024–30.06.2025Malteser5 599 403
Ernährungssicherung, WASH, Winterisierung, Unterkünfte, NFIs und Schutzmaßnahmen, inklusive Bargeldhilfen für Geflüchtete, Binnengeflüchtete und Gastgemeinden in Aleppo und Idlib, Nordwest-Syrien01.01.2024–31.08.2025Welthungerhilfe8 210 000
Inklusive Gesundheits- und Schutzaktivitäten, mit Bargeldhilfen für syrische IDPs, Geflüchtete und Gastgemeinden in Idleb und Aleppo, Nordwest- Syrien01.07.2024–30.06.2025HelpAge675 578
Nahrungsmittelnothilfe für Syrien-Geflüchtete01.01.2024–31.12.2025WFP14 500 000
Schutz und Unterstützung für vom Konflikt betroffene Bevölkerungsteile in Syrien01.01.2025–31.12.2025UNHCR3 000 000
Einzahlung in den Syria Crossborder Humanitarian Fund (SCHF)01.01.2025–31.12.2025OCHA – SCHF3 000 000
Integrierte Nothilfe in den Bereichen WASH, Gesundheit, Ernährung und Schutz zur Deckung lebenswichtiger Bedürfnisse in Nord-Zentralsyrien, Phase II15.10.2024–14.10.2026World Vision1 586 061
WASH-Maßnahmen, Gesundheitsversorgung und NFIs für Geflüchtete und IDPs in und außerhalb von Camps sowie vulnerable Gastgemeinden in Hasakeh, Deir ez-Zor und Ar-Raqqa, Nordost-Syrien01.07.2023–30.06.2025HELP e. V.4 782 924
Humanitäre Hilfe für vom Konflikt betroffene Menschen in Syrien durch gemeindebasierte Gesundheitsleistungen, Bereitstellung von Basisversorgungsgütern und Stärkung der Krisenreaktionsfähigkeit des Syrisch-Arabischen Roten Halbmonds01.01.2025–31.12.2025Deutsches Rotes Kreuz (DRK)2 239 348
Reduzierung des Schadens durch explosive Munition im Nordwesten und Süden Syriens01.02.2025–31.02.2025HALO Trust5 000 000
Stärkung von Resilienz und Erhöhung menschlicher Sicherheit sowie Schutz durch hum. Minenräumen in Nordost-Syrien01.07.2022–30.06.2026Handicap International1 962 858
Ungebundener Beitrag zum Feldbudget01.01.2023–31.12.2025Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)666 667
Globalprojekt Flugdienst der Vereinten Nationen (UNHAS)01.01.2025–31.12.2025WFP1 406 383

Die Angaben zu Syrien-Projekten aus dem Bereich der Stabilisierung, die unter die bei der IX. Brüsseler Syrien-Konferenz angekündigten Mittel fallen, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 8 · 5 Zeilen × 4 Spalten
Projekt/Vorhaben(Bislang bewilligter) FörderzeitraumZuwendungsempfängerZusage Brüssel-IX- Konferenz in Euro
Aufarbeitung von IS-Haftanstalten*01.05.2023–31.03.2026Al Share Media Foundation0,8 Mio.
Stabilisierung, Friedensförderung und Stärkung lokaler Gemeinden01.04.2024–30.06.2025 (Verlängerung in Arbeit)GIZ6,2 Mio. (inklusive vorgesehener Verlängerung)
Friedensinitiative Syrien01.03.2022–30.06.2026GIZ3,2 Mio.
Rechenschaftslegung für seit 2011 in Syrien begangene Verbrechen01.11.2024–31.10.2026Syrian Legal Development Programme (SLDP)0,3 Mio.
Unterstützung für den syrischen Zivilschutz13.07.2024–30.09.2025Syria Civil Defence5,4 Mio.

* Dieses Projekt wird in Syrien und im Irak umgesetzt, Aufschlüsselung der Kosten nur auf Syrien nicht möglich.

* Dieses Projekt wird in Syrien und im Irak umgesetzt, Aufschlüsselung der Kosten nur auf Syrien nicht möglich.

Frage 17 Seite 9

Wie viele Syrer sind seit dem 8. Dezember 2024 freiwillig aus Deutschland nach Syrien ausgereist (bitte angeben, bei wie vielen die Rückkehr finanziell gefördert wurde, auch durch EU-Mittel, und nach Monaten aufschlüsseln)?

Antwort

Die freiwillige Ausreise aus Deutschland nach Syrien wird über mehrere Programme durch den Bund und die Länder gefördert:

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert seit dem 13. Januar 2025 freiwillige Ausreisen nach Syrien im Rahmen des Bund-Länder-Programms REAG/GARP 2.0 (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme). Über das Programm können ausschließlich mittellose Personen bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat gefördert werden. Bisher sind 464 Personen über das Programm nach Syrien ausgereist (Stand: 15. April 2025; es handelt sich um vorläufige Daten).

Es besteht zudem seit dem Jahr 2017 die Möglichkeit, freiwillige Ausreisen nach Syrien durch Programme der Bundesländer zur organisieren und zu fördern. Nach erfolgter Ausreise kann dann ein Antrag auf anteilige Refinanzierung der entstandenen Kosten an das BAMF gestellt werden. Der durch den Bund erstattete Anteil der Kosten ist hierbei analog zu den Vorgaben des REAG/GARP-Programms. Im Jahr 2024 sind 87 Personen im Rahmen dieses Verfahrens gefördert worden, im Jahr 2025 bisher 77 Personen (Stand: 31. März 2025; es handelt sich um vorläufige Daten).

Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Daten nicht die Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen nach Syrien abbilden, sondern lediglich die Fälle, in denen ein Antrag auf REAG/GARP-Förderung oder Refinanzierung an das BAMF übermittelt wurde.

Es existieren zudem weitere Länderprogramme, über die freiwillige Ausreisen gefördert werden, für die nach erfolgter Ausreise kein Antrag auf Refinanzierung gestellt wird. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.

Hinzu kommt die Anzahl der freiwilligen Ausreisen ohne Förderung. Behörden haben nicht immer Kenntnis davon, wenn eine Person Deutschland freiwillig verlässt.

Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung – auch zu freiwilligen Ausreisen ohne Förderung – liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 18 Seite 9

Wie viele Syrer haben seit dem 8. Dezember 2024 einen Asylantrag in Deutschland gestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln und, wenn möglich, die religiöse Zugehörigkeit der Asylantragsteller angeben)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Daten zu Religionszugehörigkeiten auf freiwilligen Angaben der Asylantragstellenden im Rahmen des Asylverfahrens beruhen.

Tabelle auf Seite 9, 10 · 8 Zeilen × 4 Spalten
Dezember 2024Asylanträge insgesamtdavon
ErstanträgeFolgeanträge
Syrien gesamt2 8312 75378
davon nach Religionszugehörigkeiten
Islam2 6232 54974
unbekannt1341322
Christentum25241
konfessionslos18171
Yeziden16160
sonstige Glaubensgemeinschaften/Vereinigungen15150
Tabelle auf Seite 10 · 8 Zeilen × 4 Spalten
Januar 2025Asylanträge insgesamtdavon
ErstanträgeFolgeanträge
Syrien gesamt4 6404 540100
davon nach Religionszugehörigkeiten
Islam4 2214 12794
unbekannt2052041
Christentum1161133
Yeziden33330
konfessionslos59581
sonstige Glaubensgemeinschaften/Vereinigungen651
Tabelle auf Seite 10 · 8 Zeilen × 4 Spalten
Februar 2025Asylanträge insgesamtdavon
ErstanträgeFolgeanträge
Syrien gesamt3 1723 09577
davon nach Religionszugehörigkeiten
Islam2 8992 82871
unbekannt1411401
Christentum65650
konfessionslos32302
Yeziden32293
sonstige Glaubensgemeinschaften/Vereinigungen330
Tabelle auf Seite 10 · 8 Zeilen × 4 Spalten
März 2025Asylanträge insgesamtdavon
ErstanträgeFolgeanträge
Syrien gesamt1 9441 87074
davon nach Religionszugehörigkeiten
Islam1 7631 69568
unbekannt1231221
Christentum27252
konfessionslos17161
Yeziden13112
sonstige Glaubensgemeinschaften/Vereinigungen110
Frage 19 Seite 10

Wann wird der temporäre Verfahrensaufschub für syrische Asylbewerber beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgehoben (bitte begründen, vgl. www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2024/2 41220-syrien-verfahrensaufschub.html?nn=282388)?

Antwort

Die anhaltend volatile Lage in Syrien lässt derzeit noch keine Einschätzung zu, wann Entscheidungen zu syrischen Antragstellenden wieder vollumfänglich aufgenommen werden können.

Frage 20 Seite 10

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Staaten (insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die nach Syrien abschieben (wenn ja, bitte angeben, seit wann, und welche, auch religiösen, Gruppen von Syrern dies betrifft)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 21 Seite 11

Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele Syrer seit dem 8. Dezember 2024 auf Heimaturlaub in Syrien waren, und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung zur Umsetzung des geltenden Rechts, wonach ein solcher Urlaub zum Verlust des Schutzstatus (bei wenigen Ausnahmen) führt (vgl. www.tagesschau.de/inland/rueckkehr-syrische-fluec htlinge-heimatbesuch-100.html)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 22 + 24 Seite 11

22Bis wann wird voraussichtlich die wiedereröffnete deutsche Botschaft in Damaskus den vollständigen Betrieb aufnehmen (vgl. www.tagesscha u.de/ausland/asien/baerbock-botschaft-syrien-102.html)?

24Betrachtet die Bundesregierung die Unterstützung bei der Koordinierung der Rückkehr der Syrer als eine der Prioritäten der wiedereröffneten deutschen Botschaft in Damaskus (bitte begründen)?

Antwort

Die Fragen 22 und 24 werden gemeinsam beantwortet.

Die Botschaft wird ihre Tätigkeiten schrittweise und entsprechend der Lage vor Ort wieder aufnehmen.

Frage 23 Seite 11

Bis wann wird voraussichtlich nach Kenntnis der Bundesregierung die syrische Botschaft in Berlin ihren Betrieb vollumfänglich wiederaufnehmen?

Antwort

Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 25 Seite 11

Haben Vertreter der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2024 Gespräche zur Lage in Syrien mit Repräsentanten der türkischen Regierung geführt, und wenn ja, wann, wo, und mit wem?

Antwort

Angesichts der Bedeutung der Türkei im Kontext der aktuellen Entwicklungen in Syrien führte die Bundesregierung im genannten Zeitraum zahlreiche Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen mit türkischen Regierungsvertretern, die die Lage in Syrien zum Gegenstand hatten.

So stand das Thema etwa im Fokus des Gesprächs, das die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock am 20. Dezember 2024 mit Außenminister Hakan Fidan in Ankara führte. Auch bei ihrem Gespräch am Rande der Syrienkonferenz in Riad am 12. Januar 2025 tauschten sich die Minister zum Thema aus. Am 10. Dezember 2024 fand zudem ein Telefonat zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan statt. Zahlreiche weitere Gespräche von Repräsentanten der Bundesregierung hatten die Lage in Syrien zum Thema oder umfassten dieses neben anderen Themen. Eine erschöpfende Aufzählung des Themas in Gesprächen zwischen deutschen und türkischen Regierungsvertreterinnen und -vertretern würde die Vertraulichkeit verletzen und daher zu Belastungen für das bilaterale Verhältnis führen.

Frage 26 Seite 12

In welcher Höhe wurde die u. a. von Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), Michael Lüders (BSW), Ruprecht Polenz (CDU), Andrea Nahles (SPD) sowie Jan van Aken (Die Linke) unterstützte Nichtregierungsorganisation (NGO) Adopt a Revolution seit 2012 sowie ihr Trägerverein about:change e. V. durch die Bundesregierung gefördert (bitte nach Jahren und Vorhaben/Projekten aufschlüsseln, vgl. adoptrevolution. org/wp-content/uploads/2012/12/Appell_Syrien_Freiheit_braucht_Beista nd.pdf sowie www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R004050/32496?ba ckUrl=%2Fsuche%3Fq%3DAdopt%2Ba%2Brevolution%26pageSize%3 D25%26filter%255Bactivelobbyist%255D%255Btrue%255D%3Dtrue% 26sort%3DRELEVANCE_DESC)?

Antwort

Die Organisation about:change e. V./Adopt a Revolution hat zwischen den Jahren 2013 und 2025 finanzielle Förderungen mit Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten.

Zum einen wurden Haushaltsmittel über die Heinrich-Böll-Stiftung für das Projekt Eye on Syria zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Förderung gab es eine Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung am 28. Mai 2015 mit dem Titel „Syrien in der Sackgasse“, bei der auch syrische Aktivistinnen und Aktivisten zu Wort kamen.

Tabelle auf Seite 12 · 13 Zeilen × 3 Spalten
FörderzeitraumProjektbezeichnungFördersumme in Euro
2013Eye on Syria14 000,00
2014Eye on Syria15 000,00
2015Eye on Syria9 075,00
2016Eye on Syria14 000,00
2017Eye on Syria15 000,00
2018Eye on Syria24 000,00
2019Eye on Syria24 000,00
2020Eye on Syria26 000,00
2021Eye on Syria34 000,00
2022Eye on Syria30 000,00
2023Eye on Syria50 000,00
2024Eye on Syria60 000,00
2025Eye on Syria40 000,00

Zum anderen wurden Haushaltsmittel über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zur Verfügung gestellt, die aber nicht eine konkrete Förderung des Projekts Eye on Syria zum Gegenstand hatten.

Tabelle auf Seite 12 · 2 Zeilen × 3 Spalten
FörderzeitraumProjektbezeichnungFördersumme in Euro
2021–2023Stärkung von friedensstiftenden und konfliktbearbeitenden zivilen Akteurinnen und Akteuren und zivilgesellschaftlicher Strukturen in Syrien und in Deutschland (gefördert durch das GIZ-Vorhaben „Qualifizierungsoffensive für die Syrische Zivilgesellschaft“)364 649,00
2024–2025Unterstützung und Kapazitätsaufbau von vier lokalen Organisationen (gefördert durch das GIZ-Vorhaben „BRIDGE – Förderung der Handlungsfähigkeit der syrischen Zivilgesellschaft“)264 743,00

Die Organisation about:change e. V. hat zwischen den Jahren 2013 und 2018 finanzielle Förderung mit Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amts erhalten. Die Förderung erfolgte im zweistufigen Zuwendungsverfahren durch das Förderprogramm zivik (zivile Konfliktbearbeitung) des Instituts für Auslandsbeziehungen.

Tabelle auf Seite 13 · 6 Zeilen × 3 Spalten
FörderzeitraumProjektbezeichnungFördersumme in Euro
16.10.2013–15.02.2014Civil Society Center für Syrien63 422,44
16.05.2014–31.12.2014Civil Society Center für Syrien II148 597,58
01.02.2015–31.07.2015Civil Society Center für Syrien III98 041,95
01.04.2016–31.12.2016Civil Society Center für Syrien IV – Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements und demokratischer Prozesse in Syrien216 937,63
01.03.2017–31.12.2017Zivile Zentren in Syrien – Räume der Demokratie, Menschenrechte und zivilgesellschaftlicher Gestaltung223 983,73
01.04.2018–31.12.2018Zivilgesellschaftliche Zentren in Syrien – Räume für Dialog, rechtliche Aufklärung und friedenspädagogische Bildungsarbeit234 853,13
Frage 27 Seite 13

Haben sich Vertreter der Bundesregierung seit 2012 mit Repräsentanten von Adopt a Revolution oder about:change e. V. (vgl. Frage 26) getroffen, und wenn ja, welche, wann, und mit wem?

Antwort

Eine lückenlose Aufstellung von Treffen in dem unterschiedliche Legislaturperioden umfassenden Zeitraum kann nicht gewährleistet werden. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf Grundlage vorliegender Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.

Das parlamentarische Fragerecht als politisches Kontrollrecht ist darüber hinaus auf die Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet (vgl. BVerfGE 67, 100 [144]). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene grundsätzlich nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. Zudem werden Treffen von Mitarbeitenden der Ressorts und ihrer Geschäftsbereichsbehörden statistisch nicht erfasst und können schon wegen der großen Zahl der Mitarbeitenden nicht nachträglich verlässlich rekonstruiert werden. Die Antwort wird daher auf die Leitungsebenen der Ressorts beschränkt, das heißt, ab der Ebene der Staatssekretäre und Staatssekretärinnen.

In diesem Sinne wird die Frage verneint.

Frage 28 + 28a + 28b + 28c + 28d Seite 13

28Auf welche Weise wurden die Stimmen von syrischen oppositionellen Aktivisten im bundesgeförderten Projekt Eye on Syria in die Öffentlichkeit getragen (Print- und Onlinebeiträge etc., vgl. www.lobbyregister.bun destag.de/suche/R004050/32496?backUrl=%2Fsuche%3Fq%3DAdopt% 2Ba%2Brevolution%26pageSize%3D25%26filter%255Bactivelobbyist %255D%255Btrue%255D%3Dtrue%26sort%3DRELEVANCE_DESC), und sieht die Bundesregierung es als problematisch an, eine Organisation zu fördern, die

28afür einen bundesweiten Abschiebestopp nach Syrien,

28bfür die Abschaffung der Passbeschaffungspflicht gemäß dem Aufenthaltsgesetz,

28cfür die Beendigung des EU-Türkei-Deals bei der Migration,

28dgegen die Ausweitung sicherer Gebiete in Syrien eintritt (bitte begründen, vgl. www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R0 04050/32496?backUrl=%2Fsuche%3Fq%3DAdopt%2Ba%2Brevolution %26pageSize%3D25%26filter%255Bactivelobbyist%255D%255Btrue% 255D%3Dtrue%26sort%3DRELEVANCE_DESC)?

Antwort

Im Rahmen der freien Meinungsäußerung können Zuwendungsempfänger außerhalb der durch die Bundesregierung geförderten Projekte einzelne Positionen verfolgen, die nicht mit der aktuellen politischen Position der Bundesregierung übereinstimmen, solange ein grundsätzliches deutsches Bundesinteresse an der Förderung besteht.

Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.

Frage 29 Seite 14

Warum hat die Bundesregierung im Jahr 2015 im Zuge der Migrationskrise an den Syrien-Sanktionen festgehalten, die den Migrationsdruck aus Syrien bis heute verstärken und gleichzeitig ihre Hilfe für die UN-Hilfsorganisationen vor Ort und in den Nachbarstaaten Syrien reduziert (vgl. www.nachdenkseiten.de/?p=131050 sowie www.unhcr.org/news/st ories/wfp-food-cuts-threaten-tens-thousands-syrian-families-unhcr-w arns)?

Antwort

Die EU-Sanktionslistungen wurden 2011 als Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen und die damit verbundenen Verbrechen des Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verhängt. Die ergriffenen Maßnahmen richteten sich gezielt gegen das Regime und dessen Unterstützer sowie gegen jene Wirtschaftszweige, von denen das Regime profitierte.

Die Summen der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, die die Bundesregierung 2015 in Syrien und in von der Syrienkrise betroffenen Nachbarstaaten gezahlt hat, wurden gegenüber den Hilfsleistungen für die Syrienkrise von 2014 angehoben.

Frage 30 Seite 14

Hat sich die Bundesregierung zur Gefahr und Wahrscheinlichkeit von militärischen Zusammenstößen zwischen der Türkei und Israel in Syrien eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.indian punchline.com/syria-enters-new-era-amidst-uncertainties/)?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sich für die Achtung der territorialen Integrität Syriens ein.

Frage 31 + 31a + 31b + 31c + 31d + 31e Seite 14

31Sieht die Bundesregierung die Chancen und die Notwendigkeit einer internationalen Zusammenarbeit hinsichtlich Syrien in den Bereichen

31aNon-Proliferation von Massenvernichtungswaffen,

31bEindämmung des illegalen Waffenhandels,

31cVernichtung aller chemischen Waffen,

31dBekämpfung des internationalen Terrorismus,

31eweitere Bereiche (bitte nennen), und wenn ja, welche diplomatischen Schritte, z. B. auf Ebene der Vereinten Nationen, unternimmt die Bundesregierung hierzu (vgl. www.ng.ru/d ipkurer/2024-12-22/9_9161_syria.html)?

Antwort

Der Sturz des Assad-Regimes und die Formierung der neuen syrischen Regierung haben eine wichtige Chance zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit in den genannten Bereichen im Bereich der Bekämpfung von Massenvernichtungswaffen und des internationalen Terrorismus eröffnet.

Syrien ist Mitglied der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW). Die OVCW steht mit der Übergangsregierung Syriens in engem Austausch, um die chemischen Waffen des Assad-Regimes verifiziert zu vernichten, Beweismittel sicherzustellen und das syrische Chemiewaffenprogramm endgültig zu beenden. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen finanziell und steht auch bereit, konkret an der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen mitzuwirken, sofern die syrische Regierung diese Unterstützung anfordert.

Syrien ist Signatarstaat des Übereinkommens über das Verbot von biologischen und Toxinwaffen, hat dieses aber nicht ratifiziert. Die Bundesregierung setzt sich für die Universalisierung dieses wichtigen völkerrechtlichen Vertrags, der eine gesamte Kategorie von Massenvernichtungswaffen verbietet, ein und wirbt dafür, dass Syrien möglichst bald Vertragsstaat wird.

Im Nuklearbereich erfolgt die Zusammenarbeit mit Syrien über die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO). Hier gab es unter dem Assad-Regime Nachfragen der IAEO zu vergangenen Nuklearaktivitäten Syriens. Die Bemühungen der IAEO zur Klärung dieser noch offenen Safeguards-Fragen werden von der Bundesregierung unterstützt. Im Rahmen des neuen Dialogs mit der syrischen Regierung wird die Bundesregierung auch dafür eintreten, dass Syrien den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen unterzeichnet und für die Ratifikation des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen werben.

Die Bundesregierung setzt sich auch für eine Zusammenarbeit der Anti-IS-Koalition mit Syrien ein.

Die Bundesregierung befürwortet die Bemühungen der Vereinten Nationen und des VN-Sondergesandten für Syrien zur Unterstützung der politischen Transition in Syrien.

Frage 32 Seite 15

Wie stellt die Bundesregierung eine ausreichende Beteiligung von deutschen Unternehmen am Wiederaufbau Syriens sicher (bitte begründen)?

Antwort

Um den Wiederaufbau Syriens zu ermöglichen, ist zunächst eine weitere zielgerichtete Lockerung von Sanktionen und der damit verbundene Abbau von Investitionshemmnissen notwendig. Dafür setzt sich die Bundesregierung weiterhin ein.

Frage 33 Seite 15

Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Frauen in Syrien vor dem Hintergrund ihrer „feministischen Außenpolitik“ ein (vgl. www.auswaert iges-amt.de/resource/blob/2585008/d444590d5a7741acc6e37a14295917 0e/ll-ffp-data.pdf)?

Antwort

Die Lage der Frauen in Syrien ist für die Bundesregierung von großer Bedeutung und wurde in diversen Gesprächen mit der neuen Regierung thematisiert. Einbindung in den und Teilhabe von Frauen im politischen Transitionsprozess sind essentiell für eine Stabilisierung Syriens.

Frage 34 + 35 Seite 15

34Welche Gründe liegen der Diskrepanz zwischen den angegebenen Förderbeträgen von 220 559,63 Euro für das Jahr 2018 und der früher genannten Summe von 195 000 Euro zugrunde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

35Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Angabe, dass das Büro der ETILAF in Berlin seit 2015 gefördert wird, und der Aussage der ETILAF, dass eine Förderung bereits seit 2013 besteht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 98 und 99 des Abgeordneten Steffen Kotré auf Bundestagsdrucksache 20/12255 verwiesen.

Frage 36 Seite 16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über politische Verfolgung gegenüber Anhängern der Assad-Regierung, den bisherigen, vor dem 8. Dezember 2024 bestehenden Parteien, und wenn ja, wie lauten diese, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus (vgl. csi-d e.de/artikel/syrien-islamistischer-druck-auf-christen-waechst/)?

Antwort

Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die politische Verfolgung von Assad-Anhängern. Die Bundesregierung verurteilt Gewalt gegen Zivilisten aller politischer Ausrichtungen, Ethnien und Religionen auf das Schärfste.

Frage 37 Seite 16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der ausländischen Kämpfer auf dem syrischen Territorium, und wenn ja, welche (bitte Organisation, Staatsangehörigkeit bzw. Ethnie oder den Wohnsitz vor Ausreise nach Syrien nennen und insbesondere auf die Tschetschenen und die deutschen Staatsangehörigen eingehen, vgl. www.lemkininstitut e.com/red-flag-alerts/red-flag-alert-for-syria:-genocidal-sectarian-violenc e-against-alawites?%20fbclid=IwY2xjawI_gPhleHRuA2FlbQIxMAAB HapmevG4stVA9knD3ow9xM9tUIMO_e4yai5znZ5Le_Cn07bgYJmKd H8AWA_aem_qBxNBsR6lbrrAwGNb16nLw)?

Antwort

Die Bundesregierung hat keine eigenen detaillierten Kenntnisse über die genaue Anzahl und Herkunft ausländischer Kämpfender in Syrien.

Zu deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland liegen Erkenntnisse zu mehr als 1 150 Personen vor, die ursprünglich in Richtung Syrien/Irak gereist sind. Zu etwa 65 Prozent dieser gereisten Personen liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass diese auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates, der Al-Qaida oder denen nahestehender Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen bzw. teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterstützen bzw. unterstützt haben. Aktuell halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung 400 Personen im Ausland auf.

Frage 38 Seite 16

An welche Bedingungen soll die Unterstützung der Stabilisierung und des wirtschaftlichen Wiederaufbaus Syriens laut der Bundesregierung geknüpft werden (vgl. dynamic.faz.net/download/2025/KoaV_2025_Gesa mt_Stand_0409.pdf, S. 128)?

Antwort

Das Engagement der Bundesregierung für die Stabilisierung und den Wiederaufbau Syriens ist an Erwartungen an einen inklusiven politischen Prozess geknüpft, die der syrischen Regierung in Gesprächen wiederholt vermittelt wurden.