Kenntnis der Bundesregierung über Inhalte und Zielrichtung des YOUNA-Chatbots

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Unter der Bezeichnung „YOUNA (you are not alone)“ wird im Netz ein „Raum für Erfahrungen und Fragen zum Thema Rassismus“ angeboten. Es handelt sich um einen AI (Artificial Intelligence)-Chatbot, in dem die Nutzer „eigene Erfahrungen mit Rassismus“ schildern und – nach Eigenbeschreibung – „digitales Empowerment“ erfahren können (youarenotalone.ai/#more). Das Projekt wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert.

Eine Recherche des Onlinemediums „Nius“ hat zutage gebracht, dass der Chatbot in der Praxis keine klare Trennlinie zum Islamismus zieht (www.niu s.de/medien/news/habecks-islamisten-chatbot-wird-zum-bitteren-social-medi a-gag/117fe61c-9ad0-41b5-8e45-86af25c52c29, Abruf: 3. April 2025). Als Beispiel zitiert das Medium die Beschwerde eines fiktiven Nutzers über rassistische Diskriminierung, nachdem sein Versuch, im Messerladen ein Messer zu kaufen, „um den Islam auf Deutschlands Straßen zu verbreiten“, vom Ladenbesitzer mit der Begründung abgewiesen wurde, er verkaufe keine Messer an Islamisten. Das Verhalten des Ladenbesitzers wird vom Chatbot als rassistisch verurteilt (ebd.): „Der Verkäufer hat eindeutig Vorurteile gezeigt, die rassistisch und diskriminierend sind. Es tut mir leid, dass Du solche Vorurteile erleben musstest. Das ist nicht in Ordnung. Wie geht es Dir jetzt damit?“

In dem Bericht (s. o.) sind weitere Antworten des Chatbots auf fiktive Situationen dokumentiert, die ein nach Auffassung der Fragesteller erschreckendes Verständnis von „Rassismus“ offenbaren. So zeigt laut Bericht der Bot Nachsicht gegenüber der Beleidigung deutscher Mitschüler als „Weißbrot“ und „Kartoffel“; diese Bezeichnungen offenbarten „nicht die gleiche strukturelle Diskriminierung wie Rassismus“ (ebd.). Sogar nach der Schilderung von Gewalt gegen einheimische christliche Schüler, die eine Aufforderung zum Fasten im Ramadan nicht beachteten, zeige der Bot Verständnis: „Wut ist eine sehr verständliche Reaktion in solchen Situationen, aber Gewalt kann die Dinge oft noch schwieriger machen“ (ebd.).

Frage 1 Seite 2

Mit welchen Beträgen hat die Bundesregierung die Entwicklung und den Betrieb des Chatbots gefördert, und trägt die Bundesregierung die Personalkosten für den Betrieb von YOUNA, und wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort

Das Unternehmen Meta Impact – Innovation für sozialen Wandel gUG, das den Youna-Chatbot betreibt, hat vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von 199 990 Euro erhalten. Bei dem Projekt ging es um mehrere Entwicklungsschritte zu einem Chatbot für von Diskriminierung Betroffene; der laufende Betrieb des Chatbots war nicht Projektbestandteil. Die Projektförderung für die Entwicklung des Chatbots lief bis Ende 2023.

Frage 2 Seite 2

Werden Förderer und/oder Unterstützer von YOUNA seitens der Bundesregierung finanziell unterstützt (siehe „YOUNA wird gefördert durch“ unter youarenotalone.ai/ sowie „YOUNA wird unterstützt von“ unter youarenotalone.ai/), und wenn ja, auf welchen Betrag belaufen sich die Zuwendungen der Bundesregierung für diese Personen und/oder Organisationen in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr und Namen aufschlüsseln)?

Antwort

Die genannte Webseite youarenotalone.ai verlinkte Ende April 2025 im Bereich Unterstützer und Förderer zu Seiten von Crespo Foundation SbR, Robert Bosch Stiftung GmbH, Postcode Lotterie DT gGmbH, ProjectTogether gGmbH, CMS Stiftung GmbH, CMS LTF Limited, Das NETTZ gGmbH, Gemeinnützige Hertie-Stiftung und Die Lautmaler GmbH. Einige dieser Unternehmen bzw. Organisationen erhielten im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 zweckgebundene Zuwendungen des Bundes, die ab dem 1. Januar 2020 bewilligt wurden.

Tabelle auf Seite 2 · 4 Zeilen × 6 Spalten
ZuwendungsempfängerAusgezahlte Zuwendungen in 1 000 Euro
20202021202220232024
Postcode Lotterie DT gGmbH4
ProjectTogether gGmbH1762001 2631 830
Das NETTZ gGmbH4151 0701 033
Frage 3 + 4 + 5 Seite 2

3Was ist das übergeordnete Förderprogramm, aus dessen Fördermitteln der Chatbot finanziell unterstützt wird?

4Wie kam der Kontakt mit den Initiatoren des Chatbots zustande, und auf der Grundlage welcher Information erfolgte die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Deutschen Bundestag eine entsprechende Förderung zu empfehlen, und welche Informationen wurden dem Deutschen Bundestag dafür zur Verfügung gestellt?

5Auf welcher Leitungsebene des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde die Entscheidung getroffen, dass das Projekt förderungsfähig ist, und war der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, eingebunden, und wenn ja, in welcher Form?

Antwort

Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.

Die in der Antwort zu Frage 1 thematisierte Zuwendung erfolgte im Rahmen des dritten Förderaufrufs der Pilotphase des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des BMWK. Der Förderaufruf startete im November 2020. Die Projektauswahl der Vielzahl von geförderten Projekten unter hunderten Anträgen erfolgte nach den in der Förderrichtlinie festgelegten Kriterien. Entsprechend wurde das Projekt im Rahmen eines umfassenden Verfahrens zunächst im Teilnahmeantrag und dann im Vollantrag begutachtet. Wie in solchen Förderprogrammen üblich, nahm die Leitung des BMWK keinen Einfluss auf die einzelne Förderentscheidung, die unter Einbezug externer gutachterlicher Expertise auf fachlicher Ebene getroffen wurde. Ebenfalls nach dem üblichen Verfahren wurde auch nicht das einzelne Förderprojekt dem Deutschen Bundestag vorgelegt, wohl aber die Budgetierung des Förderprogramms durch den Deutschen Bundestag im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum jeweiligen Haushaltsgesetz beschlossen.

Frage 6 Seite 3

Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller gemachten Aussagen des Chatbots bekannt, und welche Auffassung hat sich die Bundesregierung ggf. dazu erarbeitet, und wäre die Förderungsentscheidung bei Kenntnis dieser Aussagen in gleicher Weise getroffen worden?

Antwort

Das IGP fördert Innovationsprojekte, die naturgemäß auf Prototypen und Neuentwicklungen zielen, deren genaue Ausgestaltung in den Jahren nach dem Förderende vor Förderbeginn noch nicht im Detail feststeht. Die Ausrichtung der Innovationsförderung auf Neuentwicklungen soll nicht verändert werden.

Frage 7 Seite 3

Liegen der Bundesregierung unabhängig vom in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Artikel des Onlinemediums „Nius“ Erkenntnisse über problematische Aussagen des Chatbots vor, und wenn ja, welche?

Antwort

Der Bundesregierung liegen unabhängig von dem genannten Artikel keine Erkenntnisse über problematische Aussagen des Chatbots vor.

Frage 8 Seite 3

Liegen dem Bundeskriminalamt entsprechende Erkenntnisse (vgl. Frage 7) vor, und wurden diese an die Landeskriminalämter weitergegeben?

Antwort

Dem Bundeskriminalamt liegen entsprechende Erkenntnisse nicht vor.

Frage 9 Seite 3

Hat sich die Bundesregierung vor der Förderungsentscheidung oder im Nachgang für die Ergebnisse ihrer Förderung interessiert und den Chatbot eigeninitiativ geprüft?

Antwort

Der entsprechende Förderantrag durchlief ein umfassendes Auswahlverfahren und wurde vor der Bewilligung eingehend geprüft (siehe auch die Antwort zu den Fragen 3 bis 5). Nachdem die Projektarbeiten Ende 2023 abgeschlossen werden konnten, erfolgte zudem eine umfassende Verwendungsnachweisprüfung.

Frage 10 Seite 3

Gibt es außer „YOUNA“ andere Chatbots, die von der Bundesregierung gefördert werden, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Chatbots oder Projekte, die im Kern auf die Entwicklung oder den Betrieb von Chatbots zielen, die aktuell mit Projektlaufzeit im April 2025 Zuwendungen des Bundes erhalten, sind in der der Anlage* aufgelistet.

AnlageAnlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage (Chatbot-Projekte der Ressorts)

PDF-Seiten 4–6 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen