Rechtsextreme Aufmärsche im ersten Halbjahr 2025

Drucksache 21/1097Antwortauf die Kleine Anfrage 21/93130.07.202518 Seiten4 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernInnere SicherheitPolitisches Leben, Parteien1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung

Kundgebungen und Demonstrationen gehören zum typischen Aktionsrepertoire der extremen Rechten. Die Größe solcher Aufmärsche reicht von einer Mahnwache mit einem Dutzend bis zu Großdemonstrationen von mehreren tausend Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Insbesondere an jährlich wiederkehrenden Daten, wie der alliierten Bombardierung bestimmter Städte, dem 1. Mai oder dem 1. September als Antikriegstag, mobilisiert die extreme Rechte zu regionalen und bundesweiten Aufmärschen. Zudem finden rechte Aufmärsche statt, die gezielt Stimmung gegen gesellschaftlichen Fortschritt und gegen Minderheiten machen, unter anderem gegen Pride-Veranstaltungen oder gegen Geflüchtetenunterkünfte.

Rechtsextreme Aufmärsche dienen zur Einschüchterung all derjenigen, die zum Feindbild ernannt wurden, wie Migrantinnen und Migranten, politisch Andersdenkende, Queers und andere Minderheiten. Ein weiterer beabsichtigter Effekt ist die Zermürbung der demokratischen Öffentlichkeit, die an die scheinbare Normalität rechtsextremer Aufmärsche gewöhnt werden soll.

Die Strategie der „Raumaneignung“ spielt dabei eine zentrale Rolle: Rechtsextreme Gruppen versuchen, durch wiederholte Präsenz bestimmte Orte als eigene Territorien zu markieren.

Studien weisen darauf hin, dass solche Veranstaltungen mitunter als Erlebnisräume und Rekrutierungsorte für den rechtsextremen Nachwuchs sowie zur Vernetzung dienen (Garsztecki, Laux, Nebelin [Hg.]: 2023, S. 168).

Frage 1 Seite 1

Wie viele Aufmärsche, Mahnwachen oder sonstige öffentliche Auftritte der extremen Rechten fanden im ersten Halbjahr 2025 statt, wer trat bei diesen Aufmärschen als Anmelder in Erscheinung, und wo fanden die Demonstrationen statt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Rechtsextremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmer abweichen kann.

Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft.

Frage 2 + 3 + 4 + 5 + 6 Seite 2

2Mit welchem Motto bzw. Thema wurden die in Frage 1 genannten Aufzüge angemeldet, wie viele Personen nahmen an den einzelnen Aufzügen teil, und fand eine überregionale Mobilisierung statt?

3An welchen der in Frage 1 genannten Aufzüge war die Partei „Die Heimat“ (vormals Nationaldemokratische Partei Deutschlands [NPD]) oder eine ihrer Unterorganisationen organisatorisch beteiligt?

4An welchen der in Frage 1 genannten Aufzüge war die Partei „Der III. Weg“ oder eine ihrer Unterorganisationen organisatorisch beteiligt?

5An welcher der in Frage 1 genannten Aufzüge war die AfD oder eine ihrer Unterorganisationen organisatorisch beteiligt?

6Welche der in Frage 1 genannten Aufzüge wurden aus dem Spektrum der Kameradschaften bzw. sonstigen Neonaziszene organisiert, und um welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen handelte es sich hierbei?

Antwort

Die Fragen 2 bis 6 werden im Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu Frage 1 in Verbindung mit der Anlage und dort auf die Rubriken „Veranstalter“ bzw. „Zuordnung“ wird verwiesen.*

AnlageAnlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißin

PDF-Seiten 4–17 (14 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7 Seite 2

Bei welchen Aufmärschen, Mahnwachen oder sonstigen öffentlichen Auftritten der extremen Rechten kam es im ersten Halbjahr 2025 zu Straftaten, und um welche Straftaten handelte es sich hierbei?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/9268 verwiesen. Die dortigen Ausführungen sind weiterhin zutreffend.

Frage 8 Seite 2

Hat es zu den in den Fragen 1 bis 8 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das vierte Quartal 2024 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben?

Antwort

Für das vierte Quartal 2024 wurden die nachfolgend tabellarisch aufgelisteten, von Rechtsextremisten durchgeführten oder von Rechtsextremisten dominierten Kundgebungen nachgemeldet. Hierbei handelt es sich um Kundgebungen, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Rechtsextremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmer abweichen kann.

Tabelle auf Seite 3 · 2 Zeilen × 7 Spalten
DatumLandOrtVeranstalterZuordnungMottoTeiln. (ca.)
21.12.2024THEisenachEinzelpersonNeonazismus„Gedenken zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20.12.2024“160
30.12.2024BBCottbusAfD (Verdachtsfall)Partei„Es reicht! Abschieben & Grenzen dicht“n.b.

Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.