Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber - Stand: 30. Juni 2025

Drucksache 21/986Antwortauf die Kleine Anfrage 21/81522.07.20254 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit der Kleinen Anfrage „Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber – Stand: 30. Juni 2024“ (Bundestagsdrucksache 20/12455) wurde unter anderem erfragt, wie viele Asylbewerber im Rahmen der sogenannten humanitären Aufnahme in dem Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2024 auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist sind. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht werden.

Frage 1 Seite 1

Wie viele Asylbewerber bzw. Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der sogenannten humanitären Aufnahme in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 jährlich auf dem Luftweg aus welchem Land nach Deutschland eingereist, und bei wie vielen von diesen Personen hat der deutsche Staat die Kosten für die An- und Einreise übernommen (bitte jeweils nach Jahresscheiben, Staatsangehörigkeit und Geschlecht der eingereisten Person aufschlüsseln)?

Antwort

Deutschland grundsätzlich kein Asylverfahren durchlaufen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 sind 6 912 Schutzberechtigte aufgenommen worden. Für alle Personen hat der Bund die Kosten für die An- und Einreise übernommen. Im vorgenannten Zeitraum sind Einreisen aus Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon, Türkei und über den Evakuierungsmechanismus des UNHCR über Niger bzw. Ruanda aus Libyen erfolgt. Ebenfalls umfasst sind Einreisen im Rahmen der Unallocated Quota auch aus weiteren Ländern sowie Einreisen von afghanischen Staatsangehörigen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan aus Pakistan.

Die Aufstellungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 77 Zeilen × 4 Spalten
EinreisejahrGeschlechtStaatsangehörigkeitAnzahl
2024männlichAfghanistan521
Ägypten2
Äthiopien20
Burundi25
Eritrea56
Gambia7
Ghana1
Irak15
Jemen22
Kongo, Dem. Republik94
Mali1
Pakistan1
Personen aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)2
Ruanda1
Somalia163
Sudan (ohne Südsudan)220
Südsudan141
Syrien, Arabische Republik1 448
Ungeklärt1
Zentralafrikanische Republik3
männlich2 744
weiblichAfghanistan479
Ägypten2
Äthiopien26
Benin1
Burundi34
Eritrea92
Guinea1
Irak14
Jemen19
Jordanien2
Kongo, Dem. Republik79
Pakistan2
Personen aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)1
Ruanda3
Sierra Leone1
Somalia170
Sudan (ohne Südsudan)251
Südsudan170
Syrien, Arabische Republik1 459
Zentralafrikanische Republik5
weiblich2 811
20245 555
2025männlichAfghanistan182
Äthiopien3
Burundi29
China5
Eritrea20
Irak2
Jemen2
Kamerun1
Kongo, Dem. Republik59
Nigeria2
Somalia45
Staatenlos3
Sudan (ohne Südsudan)95
Südsudan97
Syrien, Arabische Republik96
männlich641
weiblichAfghanistan233
Äthiopien7
Burundi25
China5
Eritrea15
Irak4
Kongo, Dem. Republik59
Nigeria2
Sierra Leone1
Somalia43
Staatenlos3
Sudan (ohne Südsudan)98
Südsudan106
Syrien, Arabische Republik113
Zentralafrikanische Republik2
weiblich716
20251 357
gesamt6 912
Frage 2 Seite 3

Wie hoch waren die Kosten für die in Frage 1 genannten eingeflogenen Personen, die dem deutschen Staat während des erfragten Zeitraums entstanden sind (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bund trägt die Kosten für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und für den Transport der Schutzberechtigten nach Deutschland. Die Kostenübernahme in den Aufnahmeverfahren beruht auf Einigungen zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und den Ländern. Hiernach sind Kosten für die Aufnahme bis zum Abschluss der „Erstaufnahme“, die spätestens nach einem 14-tägigen Aufenthalt in von den Ländern zur Verfügung gestellten Zwischenunterbringungseinrichtung endet, vom Bund zu tragen. Die Ausgaben im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 beliefen sich auf 45 118 487,97 Euro. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 wurden mit Stand vom 16. Juli 2025 noch nicht alle angefallenen Reisekosten seitens der Dienstleister mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgerechnet, so dass die Kosten im Sinne der Fragestellung aus buchhalterischen Gründen noch nicht genau beziffert werden können. Die Ausgaben beinhalten nicht nur Kosten für An- und Einreise, sondern ebenfalls die dem BAMF entstehenden direkten Kosten der Aufnahmeverfahren. Hierunter fallen beispielsweise auch Ausgaben für medizinische Untersuchungen, Dolmetscherkosten im Ausland, Unterbringung und Versorgung während der Zwischenunterbringung sowie Erstorientierungskurse.

Frage 3 Seite 4

Wie viele von den in den Fragen 1 und 2 erfragten und auf Kosten des deutschen Staates eingereisten Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt ihrer Einreise nach Deutschland minderjährig, und wie wurde festgestellt, dass es sich bei den betroffenen Personen um Minderjährige handelt (bitte nach Jahresscheiben, Staatsangehörigkeit und Geschlecht aufschlüsseln)?

Antwort

Entsprechende Nachweise zum Alter der einreisenden Personen werden je nach Verfügbarkeit über Geburtsurkunden, Familienbücher oder Identitätsdokumente erlangt.

Die Aufstellung zu Minderjährigen (< 18 Jahre), die in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 nach § 23 Absatz 2 und § 23 Absatz 4 AufenthG aufgenommen wurden, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 4 · 22 Zeilen × 8 Spalten
männlichmännlichweiblichweiblichSumme
20242025gesamt20242025gesamt
Staatsangehörigkeit
Afghanistan1827125317581256509
Ägypten22224
Äthiopien91101021222
Benin0111
Burundi11182915112655
China33336
Eritrea2714412873576
Irak22668
Jemen889917
Kongo, Dem. Republik542983455095178
Nigeria1101
Pakistan11112
Ruanda0111
Somalia95241197474193
Staatenlos0222
Sudan (ohne Südsudan)1385319110144145336
Südsudan61471087648124232
Syrien, Arabische Republik81756873718597771 650
Zentralafrikanische Republik112134
gesamt1 4083171 7251 2643081 5723 297