Gewalt an Schulen

Drucksache 21/904Antwortauf die Kleine Anfrage 21/76615.07.20254 Seiten5 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernBildung und ErziehungInnere Sicherheit
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In den letzten Jahren ist die Zahl der Fälle von gewalttätigen oder störenden Schülern in Schulen gestiegen: Im Jahr 2019 wurden insgesamt 18 886 Gewaltdelikte an Schulen registriert, während es 2023 bereits 27 470 waren, was einem Anstieg von etwa 45 Prozent entspricht (www.n-tv.de/panorama/Starke r-Anstieg-bei-Gewaltdelikten-an-Schulen-article25207763.html).

Besonders alarmierend sind dabei Messerangriffe an Schulen. Insgesamt wurden im Jahr 2024 über 29 000 Messerangriffe registriert, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/D E/publikationen/themen/sicherheit/BMI25028_pks-2024.pdf?__blob=publicati onFile&v=8). Auch an Schulen sind Messerangriffe keine Seltenheit mehr, vor allem in städtischen Ballungsgebieten wie Berlin und Nordrhein-Westfalen (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/05/berlin-grundschule-angriff-polizeivernimmt-tatverdaechtigen-jungen.html).

Tausende von Vorfällen wurden in verschiedenen Bundesländern gemeldet, wobei die Zahlen in größeren Städten besonders hoch sind. So musste beispielsweise die Berliner Polizei im Jahr 2023 durchschnittlich fünfmal pro Schultag wegen eines Zwischenfalls einen Polizeieinsatz auf einem Schulgelände beziehungsweise in Räumlichkeiten von Schulen durchführen (www.bzberlin.de/berlin/1076-polizeieinsatze-an-berliner-schulen). Die Gewalt betrifft nicht nur Schüler untereinander, sondern auch Lehrer. Die Zahl der Angriffe auf Lehrkräfte hat ebenfalls zugenommen, sowohl in Form von körperlicher Gewalt als auch verbalen Bedrohungen, wobei die Lehrkräfte beschimpft, beleidigt, bedroht, gemobbt, belästigt, gestoßen, mit Gegenständen geschlagen, getreten, geschüttelt oder an den Haaren gezogen wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5939).

Diese Entwicklung stellt eine wachsende Bedrohung für das Schulumfeld dar und erschwert die Arbeit der Lehrkräfte erheblich. Die steigende Gewalt an Schulen, insbesondere durch Messerangriffe und Übergriffe auf Lehrer, zeigt nach Auffassung der Fragesteller den dringenden Bedarf nach verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und präventiven Programmen, um diese gefährliche Entwicklung einzudämmen.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5939) heißt es:

„Durch das Bund-Länder-finanzierte Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) wurden verschiedene Konzepte, Medien und Initiativen entwickelt, die u. a. auch Gewalt an Schulen thematisieren“.

All diese Maßnahmen haben in den Augen der Fragesteller nicht dazu beigetragen, dass sich die Gewalt im Bildungssektor reduziert.

Zum Themenbereich „Forschung über Ausmaß, Muster und Gründe von Gewalt an Schulen“ heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11410 auf S. 3: „Dementsprechend werden im Jahr 2025 zum Berichtsjahr 2024 erstmals valide Daten zu den Tatörtlichkeiten erwartet. Gleiches gilt für den Ereigniskatalog. Hier existiert der Wert ‚Schulische Veranstaltung‘ erst seit dem Berichtsjahr 2024“.

Frage 1 + 2 Seite 2

1Welche Schulformen sind nach Kenntnis der Bundesregierung am intensivsten betroffen, und wie viele Brennpunktschulen sind seit welchem Jahr je Bundesland bekannt, und welches sind die Brennpunktschulen je Bundesland?

2An welchen Schulen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Sicherheitskräfte eingesetzt, und welche Kosten sind diesbezüglich je Jahr je Bundesland aufgelaufen?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.

Für Schulen sind nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 3 Seite 2

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem nicht erfolgten Rückgang der Kriminalität an Schulen nach der Einführung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten ProPK, und auf welche Weise, wann und mit welchen Instrumenten wird die Bundesregierung in Rücksprache mit den Ländern diesbezüglich ggf. wirksam nachsteuern?

Antwort

Durch das Bund-Länder-finanzierte Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) wurden verschiedene Konzepte, Medien und Initiativen entwickelt, die u. a. auch Gewalt an Schulen thematisieren. Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die vom Fragesteller in Bezug genommenen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/5939 und 20/11410 verwiesen.

Unabhängig hiervon sind für Schulen nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Insofern obliegt den Ländern die Entscheidung darüber, ob und ggf. in welchem Umfang die von ProPK bereitgestellten Materialien eingesetzt werden.

Frage 4 Seite 3

Welche Ergebnisse liegen im Zusammenhang mit der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Erfassung valider Taten zur Tatörtlichkeit Schule und dem Wert „schulische Veranstaltung“ ggf. mittlerweile vor, bzw. was sind die Gründe dafür, dass diese Ergebnisse noch nicht vorliegen?

Antwort

In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) werden seit dem Berichtsjahr 2024 die Tatörtlichkeit „Schule“ sowie das Ereignis „schulische Veranstaltung“ bundesweit verpflichtend erfasst.

Die Tatörtlichkeit „Schule“ umfasst öffentliche und private Schulen bis zur Abiturstufe, Berufsschulen und Gebäude bzw. Flächen, die schulisch genutzt werden. Der Schulweg gehört nicht dazu.

Das Ereignis „schulische Veranstaltung“ ist in allen Fällen mit unmittelbarem schulischem Bezug zu erfassen. Hierzu zählen neben den klassischen Unterrichtsveranstaltungen unter anderem Klassenfahrten und Schulsport außerhalb des Schulgeländes. Ebenfalls umfasst werden solche Veranstaltungen, die im Rahmen des Schulbetriebes organisiert werden, aber auch „externe“ Besucherinnen und Besucher haben, z. B. Musik- oder Theateraufführungen, Ausstellungen von Schulexponaten. Hiervon abzugrenzen sind Veranstaltungen, die zwar Räumlichkeiten der Schule nutzen, aber keinen Schulbezug aufweisen.

In Fällen, in denen das Ereignis „schulische Veranstaltung“ im Zusammenhang mit anderen Veranstaltungen (z. B. sportlich, musikalisch) steht, ist der Wert „schulische Veranstaltung“ „vorrangig“ zu erfassen.

Die nachstehende Tabelle enthält die Fallzahlen für das Berichtsjahr 2024 für die Tatörtlichkeit „Schule“ und das Ereignis „Schulische Veranstaltung“ differenziert nach „Straftaten insgesamt“ und „Gewaltkriminalität“. Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Fragesteller werden zudem Informationen zum Phänomen „Messerangriff“ mit ausgewiesen.

Tabelle auf Seite 3, 4 · 11 Zeilen × 3 Spalten
Straftaten insgesamt892000 Gewaltkriminalität*
Anzahl alle Fälle5.837.445217.277
Anzahl alle Fälle mit Phänomen „Messerangriff“29.01415.741
Anteil Fälle mit Phänomen „Messerangriff“ an allen Fällen (in Prozent)0,57,2
Anzahl Fälle mit Tatörtlichkeit (TÖ) Schule94.3187.243
Anteil Fälle mit TÖ Schule an allen Fällen (in Prozent)1,63,3
Anzahl Fälle mit TÖ Schule mit Phänomen „Messerangriff“743208
Anteil Fälle mit TÖ Schule mit Phänomen „Messerangriff“ an allen Fällen mit TÖ Schule (in Prozent)0,82,9
Anzahl Fälle mit Ereignis „Schulische Veranstaltung“24.2922.606
Anteil Fälle mit Ereignis „Schulische Veranstaltung“ an allen Fällen (in Prozent)0,41,2
Anzahl Fälle mit Ereignis „Schulische Veranstaltung“ mit Phänomen „Messerangriff“28469
Anteil Fälle mit Ereignis „Schulische Veranstaltung“ mit Phänomen „Messerangriff“ an allen Fällen mit Ereignis „Schulische Veranstaltung“ (in Prozent)1,22,6
Frage 5 Seite 4

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland für die Sanktionierung gewaltbereiter Schüler, und wie wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung je Jahr und Bundesland seit 2020 eingesetzt?

Antwort

Für Schulen sind nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 6 + 7 Seite 4

6Welche rechtlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung für Eltern von gewalttätigen Schülern ggf. umgesetzt, um ihre Verantwortung für das Verhalten ihrer Kinder zu stärken (sollten bereits Maßnahmen in den vergangenen fünf Jahren vorgenommen worden sein, wird um die Erläuterung dieser Maßnahmen gebeten)?

7Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung ggf. geplant, um die Eltern von Kindern, die in Schulen gewalttätig oder störend auftreten, stärker in die Verantwortung zu nehmen?

Antwort

Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.

Kinder- und Jugendgewaltprävention ist der Bundesregierung ein sehr wichtiges Anliegen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend prüft derzeit die aktuellen Zahlen und Entwicklungen zum Thema „Kinder- und Jugendgewalt“ sorgfältig, gerade auch im Hinblick auf die Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich; dies gilt auch in Bezug auf die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe, Eltern bei Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben zu unterstützen.