Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg-Berlin durch die Deutsche Bahn InfraGO AG

Drucksache 21/896Antwortauf die Kleine Anfrage 21/53914.07.20258 Seiten20 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für VerkehrVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Laut Presseberichten sollen sich die Kosten für die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin und für andere Generalsanierungen gegenüber den ursprünglichen Plänen deutlich erhöhen. Der Geschäftsführer des Verbands „Die Güterbahnen“ Peter Westenberger nennt unter anderem die schlechte Planung der Deutschen Bahn (DB) InfraGO AG als einen maßgeblichen Grund für diese Mehrkosten (www.dvz.de/unternehmen/schiene/detail/news/bahnsanierungen-teurer-als-geplant.html).

Frage 1 Seite 1

Mit welchen Gesamtkosten für die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin rechnet die Bundesregierung aktuell?

Antwort

Die aktuellen Projektkosten belaufen sich nach Auskunft der DB InfraGO AG auf 2,2 Mrd. Euro.

Frage 2 Seite 1

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin Maßnahmen, die ursprünglich vorgesehen waren, jetzt aber aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht mehr umgesetzt werden können (wenn ja, bitte auflisten und jeweils Gründe nennen)?

Antwort

Mit fortschreitender Planung kommt es zur Konkretisierung und ggf. zu Anpassungen. Es entfällt unter anderem die kostenintensive Doppelausrüstung der Strecke mit dem European Train Control System (ETCS) Level 2 mit Signalen.

Frage 3 Seite 2

Was genau bedeutet es nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn die DB AG bei der Generalsanierung die Bahnstrecke Hamburg – Berlin nur „auf den zukünftigen Einsatz von ETCS [European Train Control System] vorbereiten“ will (siehe www.deutschebahn.com/de/presse/pressest art_zentrales_uebersicht/Hamburg-Berlin-DB-vergibt-planmaessig-letzt e-Bauauftraege-fuer-Generalsanierung--13379814; bitte genau auflisten und erklären, welche technischen Maßnahmen die Vorbereitung umfasst)?

Antwort

Die DB InfraGO AG wird die Stellwerke sowie die Achszähltechnik auf den Einsatz von ETCS vorbereiten (ETCS-ready). Die konventionellen Zugsicherungssysteme PZB (punktförmige Zugbeeinflussung) und LZB (linienförmige Zugbeeinflussung) bleiben in Betrieb.

Frage 4 Seite 2

Wie viele Überleitstellen bzw. Überholgleise waren nach Kenntnis der Bundesregierung ursprünglich bei der Generalsanierung Hamburg – Berlin geplant, und wie viele werden umgesetzt?

Antwort

Von den ursprünglich geplanten 12 Überleitstellen sollen 6 umgesetzt werden.

Frage 5 Seite 2

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Vergabe der Bauleistungen für den Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen aufgrund eines Mangels an Angeboten seitens der Bieter, aufgrund zu hoher von den Bietern verlangter Preise und bzw. oder aufgrund einer fehlenden Eignung der Bieter nicht wie geplant im April 2025 erfolgt, oder was war sonst der Grund?

Antwort

Die Bauleistungen für den Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen wurden im Mai 2025 vollständig vergeben.

Frage 6 + 6a + 6b Seite 2

6Hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die späte Vergabe für die Bauleistungen auf dem Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen zur Folge, dass

6aeine Verteuerung der Generalsanierung erfolgt ist (ggf. in welcher Höhe) und bzw. oder

6bMaßnahmen gestrichen werden mussten (ggf. bitte auflisten)?

Antwort

Nein.

Frage 7 Seite 2

Kann die DB InfraGO AG nach Kenntnis der Bundesregierung sicherstellen, dass trotz der verspäteten Vergabe der Bauleistungen für den Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen eine längere Sperrung der Strecke ausgeschlossen bleibt?

Antwort

Ja.

Frage 8 Seite 3

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die umgeleiteten Fern- und Güterzüge auf der Umleitungsstrecke Uelzen – Stelle trotz schon zum jetzigen Zeitpunkt bestehender Überlastung nicht von weiteren Verspätungen betroffen sind (vgl. www.dbinfrag o.com/resource/blob/9726442/251ff8a12a73c2bc8b5188576b113c11/pe k_uelzen-Stelle-data.pdf)?

Antwort

Die DB InfraGO AG plant Baumaßnahmen mit entsprechendem Vorlauf und ermöglicht die Eintaktung aller Züge inkl. Fernverkehr in den Netzfahrplan/Jahresfahrplan. Die Erfahrungen der Baumaßnahmen auf dem Korridor Hamburg – Berlin in 2021 und 2024 zeigen, dass das Umleitungskonzept funktioniert.

Frage 9 Seite 3

Mit welcher Rechtfertigung kann sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufgabenträger für die vier Stationen Schwanheide, Prizier, Brahlsdorf und Boizenburg (Elbe) eine Bahnsteighöhe von 38 cm wünschen, obwohl Bahnsteige auf eine Höhe von 76 cm über der Schienenoberkante genormt sind und andere Baumaßnahmen an den Stationen geplant sind (vgl. Frage 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 20/11673, § 13 Absatz 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung – EBO)?

Antwort

Die beim Aufgabenträger vorhandenen Züge sind aktuell nicht für höhere Bahnsteighöhen geeignet. Eine Änderung der Bahnsteighöhen würde zu einer Verschlechterung der Einstiegssituation der Reisenden führen.

Frage 10 + 12 Seite 3

10Aus welchem Grund wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Barrierefreiheit an der Station Werden nicht im Rahmen der Generalsanierung Hamburg – Berlin hergestellt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt?

12Wann plant nach Kenntnis der Bundesregierung die DB InfraGO AG Maßnahmen zu ergreifen, um bei der Station Werden Barrierefreiheit herzustellen?

Antwort

Die Fragen 10 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

Auf dem Korridor Hamburg – Berlin gibt es keine Station Werden.

Frage 11 Seite 3

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin die öffentliche WLAN-Infrastruktur an den Verkehrsstationen ausgebaut?

Antwort

Ein Ausbau ist nach Auskunft der DB InfraGO AG am Bahnhof Ludwigslust vorgesehen.

Frage 13 Seite 3

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Unternehmensgruppe Eco-Vista einen lückenlos barrierefreien Schienenersatzverkehr während der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin anbieten können?

Antwort

Die DB InfraGO AG geht davon aus, dass die Unternehmensgruppe ecoVista den Schienenersatzverkehr wie vertraglich vereinbart umsetzt. Das schließt auch die Barrierefreiheit ein.

Frage 14 Seite 4

Prüft die Bundesregierung, ob bei der Finanzierung eines Ersatzverkehrs mit Zügen ab Wustermark von der grundsätzlich vereinbarten Kostenteilung zwischen Bund, Bahn und Bundesländern abgewichen werden kann, damit die Länder nicht auf den Kosten für diese Züge sitzenbleiben (siehe www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bahnstrecke-berlin-ha mburg-ab-august-gesperrt-fahrgaeste-muessen-leiden-wofuer-eigentlich-l i.2328021)?

Antwort

Es erfolgt keine Prüfung, da der § 11c Abs. 6 BSWAG eindeutig regelt, dass entweder nur straßengebundene oder nur schienengebundene Ersatzverkehre gefördert werden können.

Frage 15 Seite 4

Erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen, die auf der Ersatzverkehrsstrecke während der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin deutlich länger fahren müssen als früher, eine Reduktion bei den Fahrpreisen?

Antwort

Nein.

Frage 16 Seite 4

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung letztlich die Kosten der Generalsanierung der Riedbahn, und in welcher Höhe waren sie geplant?

Antwort

Die Kosten belaufen sich aktuell auf rund 1,5 Mrd. Euro im Vergleich zu den nach Vergaben geplanten Kosten von 1,2 Mrd. Euro.

Frage 17 Seite 4

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den etwaigen Kostensteigerungen bei der Riedbahn für andere Strecken, die zur Generalsanierung anstehen, insbesondere für die Strecke Hamburg – Berlin?

Antwort

Bei der Korridorsanierung Hamburg – Berlin sind die Vergaben der Bauleistungen für den Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen gewerkeweise erfolgt.

Frage 18 + 19 Seite 4

18Welcher Leistungsumfang war bei der Generalsanierung der Riedbahn vorgesehen, welcher wurde letztlich realisiert, und welche Gründe gab es hierfür?

19Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem etwaigen geringen realisierten Leistungsumfang bei der Generalsanierung der Riedbahn für andere Generalsanierungen von Strecken, insbesondere der Strecke Hamburg – Berlin?

Antwort

Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

Es wurden alle geplanten Maßnahmen umgesetzt.

Frage 20 Seite 4

Ab wann greift die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD (S. 26) festgeschriebene Finanzierung der Hochleistungskorridore (HLK) durch das Sondervermögen Infrastruktur?

Antwort

Die Finanzierung ist ab dem Jahr 2025 vorgesehen.

Frage 21 Seite 5

In welcher Höhe plant die Bundesregierung aus dem Sondervermögen Infrastruktur Gelder für die Generalsanierungen ein (bitte ggf. nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Aufgrund der der noch nicht abgeschlossenen Bedarfsermittlung für die LV InfraGO kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

Frage 22 Seite 5

Welche Zeitpläne hat die Bundesregierung in Bezug auf die im Koalitionsvertrag (S. 26) angekündigte Überprüfung und Anpassung des Sanierungskonzepts Hochleistungskorridore, und kommt dies bereits für die Strecke Hamburg – Berlin zum Tragen?

Antwort

Derzeit erarbeitet die DB InfraGo AG mit der Bauindustrie einen neuen Zeitplan (vgl.: www.bmv.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2025/schniederdvz-30-06-2025.html). Für die Korridorsanierung Hamburg – Berlin kommen etwaige Anpassungen aufgrund des Baubeginns am 1. August 2025 nicht mehr zum Tragen.