Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Konzept des sogenannten „Deutschland-Stacks“ das Ziel, eine einheitliche, souveräne und modulare ITArchitektur für die digitale Verwaltung zu schaffen. Dieser Ansatz soll die bislang zersplitterte Systemlandschaft der Bundesverwaltung durch standardisierte, wiederverwendbare Basiskomponenten ablösen und damit sowohl die technische Interoperabilität als auch die digitale Souveränität des Staates stärken (https://bmds.bund.de/themen/digitaler-staat/deutschland-stack). Angesichts der massiven strukturellen Defizite, die der Bundesrechnungshof in seinem Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen für die 21. Legislaturperiode dokumentiert hat, kommt dem Deutschland-Stack eine besondere Bedeutung zu (www.bunde srechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/verwaltungsdigita lisierung-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Er soll als technisches Fundament dienen, um die vom Bundesrechnungshof bemängelte Standardisierungslücke und das Nebeneinander redundanter IT-Systeme in den Ressorts endlich zu überwinden. Anlass der vorliegenden Kleinen Anfrage sind Berichte, wonach die konkrete Umsetzung des Deutschland-Stacks bislang durch dieselben strukturellen Schwächen belastet wird, die bereits frühere Digitalisierungsvorhaben der Bundesverwaltung zum Scheitern gebracht haben. Kritisiert werden insbesondere eine unklare Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und den übrigen Ressorts, eine unzureichende verbindliche Festlegung technischer Standards sowie eine Finanzierungsstruktur, die einzelne Ressorts weiterhin zu eigenständigen, nicht abgestimmten IT-Entwicklungen veranlasst (https://netzpolitik.org/2026/verwaltung sdigitalisierung-digitalminister-wildberger-wiederholt-alte-fehler/). Sollte sich der Deutschland-Stack als bloßes Konzeptpapier ohne verbindliche Durchsetzungsmechanismen erweisen, drohen dieselben Fehler wie beim Onlinezugangsgesetz (OZG), dessen Umsetzung an der fehlenden zentralen Steuerung und uneinheitlichen technischen Vorgaben gescheitert ist. Eine erfolgreiche Staatsmodernisierung setzt voraus, dass zentrale Basiskomponenten nicht nur konzipiert, sondern auch mit verbindlicher Geltungskraft, ausreichenden Ressourcen und einer wirksamen Erfolgskontrolle in der gesamten Bundesverwaltung implementiert werden. Es ist daher von zentraler Bedeutung zu klären, ob der Deutschland-Stack tatsächlich den notwendigen strukturellen Bruch mit der bisherigen fragmentierten IT-Landschaft des Bundes mar- Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Informationsbedürfnis darüber, wie der aktuelle Entwicklungsstand des DeutschlandStacks aussieht, nach welchen technischen Standards die Architektur ausgestaltet wird, welche Ressourcen hierfür bereitgestellt werden und wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass dieses Vorhaben nicht die bekannten Fehler früherer Digitalisierungsprojekte wiederholt.
Wie ist der aktuelle Entwicklungsstand des „Deutschland-Stacks“ und welche konkreten Basiskomponenten (Module) sind bereits in einer produktiv nutzbaren Version verfügbar?
Nach welchem Zeitplan sollen die noch ausstehenden Basiskomponenten des Deutschland-Stacks fertiggestellt und flächendeckend zur Verfügung gestellt werden?
Welche technischen Standards (z. B. Schnittstellen, Datenformate, Sicherheitsprotokolle) liegen der Architektur des Deutschland-Stacks zugrunde und wer definiert deren verbindliche Ausgestaltung?
Ist die Nutzung des Deutschland-Stacks für neue IT-Vorhaben der Bundesverwaltung rechtlich oder organisatorisch verbindlich vorgeschrieben, oder handelt es sich um ein Angebot, dessen Nutzung im Ermessen der einzelnen Ressorts liegt?
Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung vor, wenn einzelne Ressorts oder nachgeordnete Behörden eigene, nicht mit dem DeutschlandStack kompatible IT-Lösungen entwickeln oder beschaffen?
Inwieweit ist die Nutzung des Deutschland-Stacks auch für die Länder und Kommunen verbindlich vorgesehen und über welche vertraglichen oder gesetzlichen Mechanismen soll dies sichergestellt werden?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass laufende oder bereits geplante IT-Großprojekte der Ressorts nachträglich an die Architektur des Deutschland-Stacks angepasst werden, anstatt parallel fortgeführt zu werden?
Welche Haushaltsmittel wurden für die Entwicklung des DeutschlandStacks in den Jahren 2024, 2025 und 2026 bereitgestellt und welche Mittel sind für die kommenden Haushaltsjahre eingeplant (bitte nach Komponenten aufschlüsseln)?
Wie viele Personalstellen (Vollzeitäquivalente) sind aktuell für die Entwicklung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Deutschland-Stacks vorgesehen und in welchem Umfang werden hierfür externe Dienstleister beauftragt?
Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für externe Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Konzeption und Umsetzung des Deutschland-Stacks bereits angefallen?
Inwieweit basiert der Deutschland-Stack auf Open-Source-Software und welche Abhängigkeiten von proprietären, insbesondere außereuropäischen Software- oder Cloud-Anbietern bestehen bei einzelnen Komponenten weiterhin? kiert oder ob er lediglich eine neue technische Hülle für altbekannte Steuerungsprobleme darstellt.
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die im Rahmen des Deutschland-Stacks entstehende Software und Dokumentation dauerhaft offen und für Dritte nachnutzbar bereitzustellen? Drucksache 21/8765 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333
Welche konkreten Risiken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick darauf identifiziert, dass der Deutschland-Stack mangels verbindlicher Vorgaben zu einer weiteren, parallelen IT-Struktur neben den bestehenden Systemen der Ressorts wird und welche Maßnahmen sollen dies verhindern?
Welche IT-Sicherheitsanforderungen wurden für die Basiskomponenten des Deutschland-Stacks definiert und welche Stelle ist für deren Prüfung und Zertifizierung zuständig?
Wie ist der langfristige Betrieb und die Wartung des Deutschland-Stacks organisatorisch sichergestellt und welche Behörde trägt hierfür die zentrale Verantwortung?