Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit dem Militärputsch vom 1. Februar 2021 befindet sich Myanmar in einer tiefgreifenden politischen und humanitären Krise. Das Militär verfolgt Oppositionelle und zivilgesellschaftliche Akteure; bewaffnete Auseinandersetzungen, Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Vertreibung und Einschränkungen des humanitären Zugangs verschärfen die Lage weiter. Die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/4144 fest, dass die zwischen Dezember 2025 und Januar 2026 abgehaltenen Wahlen „weder frei, fair noch inklusiv“ waren. Am 3. April 2026 wählte das aus den Wahlen hervorgegangene und weiterhin vom Militär kontrollierte Parlament den bisherigen Militärchef Min Aung Hlaing zum Präsidenten. Zugleich sind seit Juli 2026 neue regionale Dynamiken erkennbar. Am 12. Juli trafen ASEAN-Außenministerinnen und -Außenminister in Bangkok mit dem Außenminister Myanmars zusammen und bezeichneten direkte Kontakte als Voraussetzung für ein mögliches „calibrated re-engagement“ (vgl. www.mfa.go.th/en/content/informal-meeting-aseanfmsmyanmar-eic-120726-en). Das ASEAN-Kommuniqué vom 21. Juli verwies bei fortgeltendem Five-Point Consensus auf mögliche weitere Schritte im Engagement mit Myanmar (vgl. https://asean.org/joint-communique-of-the-59th-asea n-foreign-ministers-meeting/). Zugleich verschlechtert sich die Lage im Land massiv. Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) dokumentiert in seinem Bericht vom 25. August 2026 unter anderem intensivierte Luftangriffe, die Verweigerung humanitärer Hilfe, Vertreibung, Zwangsrekrutierung sowie schwere Menschenrechtsverletzungen gegenüber Angehörigen der Rohingya-Bevölkerung. Die Gewalt trifft auch Kinder und junge Menschen sowie Bildungseinrichtungen (vgl. https://bangko k.ohchr.org/sites/default/files/documents/2026-08/a_hrc_63_21-hc-report-mya nmar-final.pdf). Wie sich diese Entwicklung fortsetzt, zeigte sich am 28. September 2026: Bei einem Luftangriff des Militärs auf einen Markt und eine angrenzende Brücke in Kyauktaw im Rakhine-Staat wurden nach Medienberichten mindestens 49 Zivilpersonen getötet und 58 verletzt (vgl. https://de.eurone ws.com/2026/09/29/luftangriff-im-westen-myanmar-tote). Wenige Tage später, am 4. und 5. Oktober 2026, trafen Luftangriffe zwei Lager für Binnenvertriebene in Ponnagyun (vgl. www.tbsnews.net/worldbiz/asia/myanmar-military-air strikes-rakhine-displacement-camps-kill-eight-rebel-group-says). Die Zahl der auf humanitäre Hilfe angewiesenen Menschen lag Mitte 2026 bei mehr als 16 Millionen, nahezu 3,8 Millionen waren binnenvertrieben. Der von OCHA koordinierte humanitäre Bedarfs- und Reaktionsplan 2026 war Mitte Juli erst zu 43 Prozent finanziert (vgl. www.unocha.org/publications/report/myanmar/m yanmar-humanitarian-update-no-52-13-july-2026). Zudem gewinnen transnationale kriminelle und konfliktbezogene Wirtschaftsstrukturen immer weiter an Bedeutung. OHCHR dokumentiert schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Cyber-Scam-Operationen und ordnet Scam-Center sowie illegalen Bergbau in die Konfliktökonomie Myanmars ein. Zugleich hat sich insbesondere in den Bundesstaaten Kachin und Shan der Abbau Seltener Erden mit erheblichen Umwelt- und Menschenrechtsfolgen ausgeweitet (vgl. https://b angkok.ohchr.org/sites/default/files/documents/2026-08/a_hrc_63_21-hc-repor t-myanmar-final.pdf). Vor dem Hintergrund der verschärften Entwicklungen halten die Fragesteller es für notwendig zu klären, ob eine Aktualisierung der bisherigen Erkenntnisse der Bundesregierung und eine entsprechende Anpassung ihrer bisherigen Haltung erforderlich ist.
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer in Bundestagsdrucksache 21/4144 geäußerten Bewertung, wonach die zwischen Dezember 2025 und Januar 2026 abgehaltenen Wahlen in Myanmar „weder frei, fair noch inklusiv“ waren, die seither erfolgte Konstituierung staatlicher Institutionen sowie die Wahl Min Aung Hlaings zum Präsidenten?
Welche politischen und diplomatischen Kontakte haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung seit dem 3. April 2026 mit Mitgliedern oder Vertreterinnen und Vertretern der seit den Wahlen gebildeten staatlichen Institutionen Myanmars geführt, und welche Leitlinien gelten für solche Kontakte hinsichtlich einer möglichen politischen Legitimierung der durch die vom Militär gelenkten Wahlen geschaffenen Ordnung?
Wie bewertet die Bundesregierung die seit Juli 2026 erfolgten direkten Kontakte zwischen ASEAN und Vertreterinnen und Vertretern der staatlichen Institutionen Myanmars sowie den im ASEAN-Rahmen diskutierten Ansatz eines sogenannten „calibrated re‑engagement“ mit Myanmar (vgl. www.mfa.go.th/en/content/informal-meeting-asean-fms-myanmar-ei c-120726-en)?
Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber ASEAN und innerhalb der Europäischen Union dafür ein, dass weitere Kontakte mit den seit den Wahlen gebildeten staatlichen Institutionen Myanmars nicht zu einer politischen Legitimierung der durch die militärkontrollierten Wahlen geschaffenen Ordnung führen und weiterhin auf die Umsetzung des Five-Point Consensus hingewirkt wird, den ASEAN 2021 als Rahmen zur Beendigung der Gewalt, für einen politischen Dialog und die Bereitstellung humanitärer Hilfe vereinbart hat?
Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung für den Zeitraum seit dem 31. Mai 2026 zu Luftangriffen und sonstigen Angriffen auf Zivilpersonen und zivile Infrastruktur in Myanmar vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den im Bericht des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) vom 25. August 2026 dokumentierten Entwicklungen?
Hat die Bundesregierung den Luftangriff des myanmarischen Militärs auf den Markt in Kyauktaw (Rakhine-Staat) am 28. September 2026 sowie die Luftangriffe auf Lager für Binnenvertriebene in Ponnagyun am 4. und 5. Oktober 2026 eigenständig verurteilt (wenn ja, wann und in welcher Form; wenn nein, warum nicht), und bewertet sie diese Angriffe als Kriegsverbrechen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über seit Beginn des Jahres 2026 begangene Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Rohingya-Bevölkerung durch a) die Streitkräfte Myanmars und b) die Arakan Army, die große Teile des Rakhine-Staats im Westen Myanmars kontrolliert, vor, insbesondere hinsichtlich Tötungen, willkürlicher Inhaftierung, Folter, sexualisierter Gewalt, Zwangsarbeit, Zwangsrekrutierung, Vertreibung sowie Eingriffen in Land- und Eigentumsrechte?
Über welche politischen, diplomatischen oder sonstigen Gesprächskanäle wirkt die Bundesregierung unmittelbar oder über Partner gegenüber der Arakan Army darauf hin, den Schutz der Rohingya-Bevölkerung, die Anerkennung ihrer Identität, die Wahrung ihrer Land- und Eigentumsrechte sowie die Beendigung von Zwangsrekrutierung und Zwangsarbeit sicherzustellen?
In welcher Höhe und in welcher Form, insbesondere finanziell, personell und politisch, unterstützt die Bundesregierung im Jahr 2026 den Independent Investigative Mechanism for Myanmar sowie weitere internationale oder nationale Mechanismen zur Dokumentation und strafrechtlichen Verfolgung schwerer Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen in Myanmar, und wie haben sich diese Beiträge gegenüber 2024 und 2025 entwickelt?
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der im OHCHR-Bericht vom 25. August 2026 dokumentierten Entwicklungen sowie der Luftangriffe in Kyauktaw und Ponnagyun die Notwendigkeit weiterer Sanktionen im Rahmen des Myanmar-Sanktionsregimes der Europäischen Union, und für welche Kategorien von Verantwortlichen, Unternehmen oder wirtschaftlichen Strukturen hält sie weitere restriktive Maßnahmen für grundsätzlich angezeigt?
Unterstützt die Bundesregierung die Empfehlung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Lieferung von Kerosin an Myanmar einzustellen, wenn ein eindeutiges Risiko besteht, dass es für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht genutzt wird (vgl. www.ohch r.org/en/documents/country-reports/ahrc6321-situation-human-rights-rohi ngya-muslims-and-other-minorities)? Wie setzt sie sich auf EU-Ebene für ein entsprechendes Lieferverbot ein?
Welche Mittel hat das Auswärtige Amt im Haushaltsjahr 2026 für humanitäre Maßnahmen in a) Myanmar und b) Bangladesch im Zusammenhang mit der Rohingya-Krise bewilligt beziehungsweise ausgezahlt (bitte nach Projekt, Umsetzungspartner, Laufzeit, Förderhöhe und jeweiligem Auszahlungsstand aufschlüsseln)?
Welche Mittel hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Haushaltsjahr 2026 für Maßnahmen mit Bezug zu Myanmar sowie zur Unterstützung von Rohingya und Aufnahmegemeinden in Bangladesch bewilligt, gebunden beziehungsweise ausgezahlt (bitte nach Haushaltstitel, Projekt, Land, Partner, Laufzeit und Förderhöhe aufschlüsseln)?
In welchem Umfang sind die im März 2026 im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe genannten 6,5 Mio. Euro für Bangladesch inzwischen bewilligt beziehungsweise ausgezahlt worden, welcher Anteil davon kommt unmittelbar der Rohingya-Hilfe in Cox’s Bazar beziehungsweise Bhasan Char zugute?
Welchen Finanzierungsstand des priorisierten Joint Response Plan für die Rohingya-Flüchtlingskrise in Bangladesch 2026 verzeichnete die Bundesregierung zum 31. Juli 2026, und welchen Anteil daran leistet Deutschland?
In welchem Umfang werden aus deutschen Mitteln im Jahr 2026 unmittelbar oder mittelbar lokale zivilgesellschaftliche und humanitäre Organisationen in Myanmar finanziert, und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung grenzüberschreitende humanitäre Hilfe insbesondere aus Thailand, Indien oder Bangladesch in schwer zugängliche Gebiete Myanmars?
Wie bewertet die Bundesregierung den Finanzierungsstand des Myanmar Humanitarian Needs and Response Plan 2026 vor dem Hintergrund der OCHA-Angabe vom 13. Juli 2026, wonach 43 Prozent der benötigten 890 Mio. US-Dollar bereitgestellt waren, welcher Finanzierungsstand lag ihr zum 31. Juli 2026 vor, und beabsichtigt sie angesichts bestehender Finanzierungslücken, im weiteren Verlauf des Jahres zusätzliche Mittel bereitzustellen?
Wie viele Menschen wurden im Jahr 2026 bislang durch von der Bundesregierung finanzierte humanitäre Maßnahmen in Myanmar erreicht, wie hat sich diese Zahl gegenüber 2024 und 2025 entwickelt, und welche Maßnahmen oder Leistungen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2026 aufgrund mangelnder Finanzierung reduziert, ausgesetzt oder beendet werden?
Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit ihren Antworten auf die Fragen 27 und 30 auf Bundestagsdrucksache 21/4144 zu Anzahl und Standorten, Betreiber- und Eigentümerstrukturen, Finanzierungs- und Zahlungswegen sowie möglichen Verbindungen sogenannter Scam-Center in Myanmar zum Militär, militärnahen Milizen oder anderen bewaffneten Akteuren gewonnen?
Welche Maßnahmen ergreift oder unterstützt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Personen, die durch Menschenhandel in Scam-Center gelangt und dort zu Straftaten gezwungen wurden, als mögliche Opfer von Menschenhandel identifiziert werden und das Nichtbestrafungsprinzip auf sie Anwendung findet?
Welche konkreten Maßnahmen, Projekte oder Finanzierungen hat die Bundesregierung seit April 2026 bilateral oder im Rahmen der Europäischen Union unterstützt, um die im EU‑ASEAN-Kontext vereinbarte Zusammenarbeit bei Prävention und Strafverfolgung, der Bekämpfung und Zerschlagung von Scam-Centern sowie beim Schutz, bei der Unterstützung und der Rückkehr von Opfern des Menschenhandels umzusetzen (vgl. https://asean.org/joint-ministerial-statement-of-the-25th-asean-eu-mi nisterial-meeting/)?
Wie viele Geschädigte in Deutschland sind den Bundesbehörden seit 2021 in Betrugsfällen bekannt geworden, bei denen ein Bezug zu Scam-Centern in Myanmar festgestellt wurde (bitte nach Jahr und Betrugsform aufschlüsseln), und auf welche Höhe beläuft sich der dabei entstandene finanzielle Schaden?
Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit ihren Antworten auf die Fragen 37 bis 40 auf Bundestagsdrucksache 21/4144 hinsichtlich Umfangs und Entwicklung des Abbaus Seltener Erden in Myanmar, der beteiligten wirtschaftlichen und bewaffneten Akteure sowie der hieraus erzielten Einnahmen vor, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Feststellungen des OHCHR-Berichts vom 25. August 2026?
Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang in Myanmar gewonnene Seltene Erden über China oder andere Drittstaaten in deutsche beziehungsweise europäische Lieferketten gelangen, und welche Konsequenzen zieht sie aus den von OHCHR dokumentierten grenzüberschreitenden Umwelt- und Menschenrechtsfolgen für Rückverfolgbarkeit und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem von OHCHR beschriebenen möglichen Transfer von Arbeitskräften aus Scam-Centern in Bergbaugebiete Myanmars unter Bedingungen von Zwangsarbeit vor, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Maßnahmen gegen Menschenhandel, Zwangsarbeit und konfliktbezogene Rohstofflieferketten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Umfang der russischen Beteiligung an der Wiederbelebung der Sonderwirtschaftszone Dawei einschließlich des geplanten Tiefseehafens und weiterer Energie- und Infrastrukturvorhaben sowie über einen möglichen Zusammenhang zwischen den seit Juli 2026 berichteten militärischen Operationen in der Region, der Sicherung des Projektgebiets und den wirtschaftlichen Interessen beteiligter staatlicher oder militärnaher Akteure, und welche politischen, menschenrechtlichen oder sanktionspolitischen Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Möglichkeiten bestehen für junge Menschen aus Myanmar, insbesondere für Geflüchtete, Binnenvertriebene sowie Personen, die aufgrund ihrer politischen Tätigkeit oder der Sicherheitslage vom regulären Bildungs- und Hochschulsystem ausgeschlossen sind, durch von der Bundesregierung unterstützte Stipendienprogramme, Hochschulkooperationen oder sonstige Förderinstrumente Zugang zu Hochschul- und Berufsbildung in Deutschland oder in Drittstaaten zu erhalten?
Welche Rolle spielen die deutschen Auslandsvertretungen in Yangon, Bangkok, Neu‑Delhi und Dhaka bei der Unterstützung junger Menschen aus Myanmar beim Zugang zu Bildungs- und Förderangeboten, insbesondere hinsichtlich Beratung, Visaverfahren sowie der Unterstützung gefährdeter Studierender, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler?