Auswirkungen der geplanten Kürzung des Unterhaltsvorschusses

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Knapp jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend (www.destatis.de/ DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_N051_12.html). 2,36 Millionen Kinder in Deutschland wachsen bei einem alleinerziehenden Elternteil auf (ebd.). 84,4 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter (ebd.). Obwohl ein Großteil der Alleinerziehenden sich um ihre Kinder kümmert und erwerbstätig ist, sind 44 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (www.dji.de/themen/diskriminierung/teilhabechance n.html). Alleinerziehende sind mehr als doppelt so häufig armutsgefährdet wie Familien mit beiden Eltern in einem Haushalt. Alleinerziehende Mütter sind häufiger betroffen als alleinerziehende Väter. Sie haben häufiger eine schlechte allgemeine Gesundheit sowie Depressionen, insbesondere wenn sie zudem nicht erwerbstätig, armutsgefährdet oder von beidem betroffen sind (https://edo c.rki.de/bitstream/handle/176904/11758/JHealthMonit_2024_03_Gesundheit_ Alleinerziehender.pdf?sequence=1&isAllowed=y, S. 12). In vielen alleinerziehenden Familien tragen ausbleibende Unterhaltszahlungen erheblich zu finanziellen Schwierigkeiten bei. Vier von zehn Alleinerziehenden erhalten den vereinbarten Unterhalt nicht oder nur eingeschränkt (www.dji.de/v eroeffentlichungen/pressemitteilungen/detailansicht/article/867-wenn-unterhalt spflichtige-elternteile-nicht-zahlen.html). In diesen Fällen haben Alleinerziehende Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, der eine wichtige Absicherung ist, um ihre enorme finanzielle Benachteiligung bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen auszugleichen. Insgesamt wurde in 2025 für knapp 860 000 Kinder von Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss gezahlt; in über 90 Prozent der Fälle sind es Mütter (UVG-Statistik 2025). Die Bundesregierung hat allerdings angekündigt den Kreis der Anspruchsberechtigten für den Unterhaltsvorschuss auf Kinder unter 16 Jahre zu begrenzen. Diese Kürzung würde mehr als 108 000 Kinder in Deutschland hart treffen. Für diese Kinder und ihre Familien würden knapp 400 Euro pro Monat ersatzlos gestrichen werden. Der Unterhaltsvorschuss ist keine klassische Sozialleistung – er funktioniert wie ein Kredit für die unterhaltssäumigen Elternteile. Von den 2025 ausgezahlten 3,27 Mrd. Euro Unterhaltsvorschuss holt sich der Staat aktuell nur 17,9 Prozent von den säumigen Unterhaltspflichtigen zurück (UVG-Statistik 2025). Ein Großteil der säumigen Unterhaltspflichtigen (in ca. 90 Prozent der Fälle sind es Männer) erfahren keine Konsequenzen für ihre ausbleibenden Zahlungen (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/alleinerziehende-unterhalt-102.html). Der Rückgriff muss dringend verbessert werden, statt die Finanzierbarkeit der Leistung in Frage zu stellen.

Frage 1

Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass Kinder von Alleinerziehenden mit niedrigen Einkommen durch die angekündigte Begrenzung des Kreises der Anspruchsberechtigten für den Unterhaltsvorschuss auf Kinder unter 16 Jahren, nicht unter die Armutsgrenze fallen?

Frage 2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern sich die Kinderarmutsquote in Deutschland durch die Begrenzung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf den Unterhaltsvorschuss verändern würde?

Frage 3

Wie begründet die Bundesregierung die geplante Heruntersetzung der Altersgrenze angesichts dessen, dass Personen in Alleinerziehenden- Haushalten 2025 mit 28,9 Prozent mehr als doppelt so häufig armutsgefährdet waren wie Personen in Paarhaushalten mit Kindern mit 12,0 Prozent (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_N05 1_12.html )?

Frage 4

Plant die Bundesregierung, den Bundesanteil an den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz von bisher 40 auf zukünftig 30 Prozent zu senken? a) Falls ja, wann soll die Änderung in Kraft treten? b) Falls ja, welche jährlichen finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung dadurch für Bund, Länder und Kommunen (bitte für jedes Bundesland getrennt ausweisen, welche Mehrkosten das Land selbst und welche seine Kommunen voraussichtlich tragen würden)? c) Da die begründet ihre Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss auch mit der finanziellen Belastung der Kommunen Bundesregierung, wie bewertet sie vor diesem Hintergrund eine Änderung der Finanzierung, die Kommunen in einzelnen Ländern zusätzlich belasten könnte?

Frage 5

Da die Bundesministerin Karin Prien die erwartete Einsparung durch die geplante Begrenzung des Kreises der Anspruchsberechtigten für Kinder unter 16 Jahre auf den Unterhaltsvorschuss mit 245 Mio. Euro jährlich beim Bund beziffert, welche Zahl betroffener Jugendlicher, welche durchschnittliche Bezugsdauer und welche weiteren Annahmen liegen dieser Berechnung zugrunde?

Frage 6

Welche finanziellen Einsparungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante Kürzung des Unterhaltsvorschusses in den Jahren 2027, 2028 und 2029, jeweils getrennt nach Bund, Ländern und Kommunen?

Frage 7

Wie viele Jugendliche, die von der geplanten Kürzung betroffen wären, leben bereits in Haushalten mit SGB‑II-Leistungsbezug und in welchem Umfang würden sich deren SGB‑II-Leistungen durch den Wegfall des Unterhaltsvorschusses voraussichtlich erhöhen?

Frage 8

Für wie viele weitere Haushalte erwartet die Bundesregierung durch die geplante Kürzung erstmals einen SGB‑II-Anspruch, und welche jährlichen Mehrausgaben entstehen voraussichtlich?

Frage 9

Für wie viele Haushalte erwartet die Bundesregierung durch die geplante Kürzung einen neuen oder höheren Anspruch auf Kinderzuschlag, und welche jährlichen Mehrausgaben entstehen voraussichtlich?

Frage 10

Inwiefern hat die Bundesregierung bei ihren Berechnungen berücksichtigt, dass zugleich Kürzungen beim Wohngeld geplant sind? Wie viele der vom Wegfall des Unterhaltsvorschusses betroffenen Haushalte würden nach ihrer Schätzung unter Berücksichtigung beider Vorhaben einen SGB‑II-Anspruch erhalten, den sie bei Fortgeltung des bisherigen Rechts nicht hätten?

Frage 11

Welche zusätzlichen Verwaltungskosten erwartet die Bundesregierung ausschließlich infolge des Wegfalls des Unterhaltsvorschusses, insbesondere durch neue Anträge und die Neuberechnung bestehender Ansprüche bei Jobcentern und Familienkassen?

Frage 12

Wie hoch ist nach Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungs- und Verwaltungsausgaben die jährliche Nettoeinsparung beim Bund und wie hoch ist die Nettoeinsparung aller öffentlichen Haushalte zusammen (bitte jeweils für 2027, 2028 und 2029 ausweisen)?

Frage 13

Falls eine solche Berechnung nicht vorliegen sollte, auf welcher Grundlage bewertet die Bundesregierung die Kürzung des Unterhaltsvorschusses als Einsparung für den Staat?

Frage 14

Welche Alternativen zur Kürzung des Leistungsanspruchs hat die Bundesregierung geprüft, insbesondere eine Verbesserung des Unterhaltsrückgriffs gegenüber zahlungsfähigen säumigen Elternteilen, und warum wurden diese verworfen?

Frage 15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen der finanziellen Lage eines Haushalts und dem Risiko vor, dass Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlassen, eine Ausbildung nicht aufnehmen oder eine Ausbildung abbrechen?

Frage 16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich ein Wegfall des Unterhaltsvorschusses für 16- und 17‑Jährige auf Schulbesuch, Schulabschluss und den Übergang in Ausbildung auswirken könnte?

Frage 17

Hat die Bundesregierung mögliche längerfristige Auswirkungen auf Sozialausgaben und öffentliche Einnahmen durch veränderte Bildungs- und Erwerbschancen in ihre Abwägung bezüglich einer möglichen Kürzung des Unterhaltsvorschusses einbezogen?

Frage 18

Wie viele 16- und 17-Jährige wären von der Kürzung des Unterhaltsvorschusses betroffen, und wie hoch ist jeweils ihr Anteil an allen Jugendlichen dieser Altersgruppe sowie an den Jugendlichen, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Frage 19

Welche regionalen Auswirkungen der geplanten Kürzung hat die Bundesregierung geprüft, insbesondere für Regionen mit vielen betroffenen Jugendlichen und einem hohen Anteil von Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Abschluss?

Frage 20

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung inzwischen darüber vor, in wie vielen Fällen unterhaltspflichtige Elternteile ganz oder teilweise leistungsfähig sind, ihrer Unterhaltspflicht jedoch nicht oder nicht vollständig nachkommen, da die Bundesregierung im Februar 2026 noch angegeben hat keine Kenntnisse dazu vorliegen zu haben (Bundestagsdrucksache 21/4111), Bundesministerin Prien aber inzwischen die Schätzung abgegeben hat, dass nur 40 Prozent der säumigen Unterhaltspflichtigen zahlungsfähig wären?

Frage 21

Nachdem Bundesministerin Prien erklärt hat, dass die Verbesserung des Rückgriffs auf unterhaltspflichtige Elternteile ein zentrales Ziel der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes sei, welche konkreten gesetzlichen, organisatorischen oder finanziellen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erhöhung der Rückgriffquote auf säumige Unterhaltspflichtige, a) bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden, b) welche Ebene (Bund, Länder, Kommunen) ist jeweils zuständig, c) wird mit einem Personalaufwuchs zur Umsetzung dieser Maßnahmen gerechnet, d) welche quantitativen Effekte auf die Rückgriffquote werden erwartet, e) und welche zusätzlichen Rückgriffseinnahmen erwartet die Bundesregierung durch diese Maßnahmen jeweils in den Jahren 2027 bis 2029?

Frage 22

Da die Initiative für einen handlungsfähigen Staat empfiehlt, die staatliche Verfolgung von Unterhaltsforderungen bei einer spezialisierten Stelle zu bündeln, plant die Bundesregierung, diesen Vorschlag aufzugreifen? a) Falls ja, auf welcher Ebene soll die Stelle angesiedelt werden und wann soll sie ihre Arbeit aufnehmen? b) Falls ja, welche Aufgaben und finanziellen Mittel übernimmt der Bund beim Aufbau und Betrieb gebündelter Rückgriffstellen und mit welchen zusätzlichen Personal- und Sachkosten rechnet die Bundesregierung jeweils für Länder und Kommunen? c) Falls ja, bis wann erwartet die Bundesregierung durch die geplanten Maßnahmen höhere Rückflüsse aus dem Unterhaltsrückgriff, und welche zusätzlichen Beträge prognostiziert sie für die einzelnen Jahre?

Frage 23

Wie will die Bundesregierung die Wirksamkeit der angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Unterhaltsrückgriffs einschätzen, falls ihr keine bundesweiten Daten dazu vorliegen sollten, wie viele unterhaltspflichtige Elternteile leistungsfähig sind, ihrer Unterhaltspflicht aber nicht nachkommen?

Frage 24

Wann plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte, hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss umzusetzen?

Frage 25

Wie bewertet die Bundesregierung unter Gesichtspunkten der Leistungsgerechtigkeit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, dass sie Familien durch eine Erhöhung des Kindergeldes entlasten will, diese Erhöhung aber bei Kindern mit Unterhaltsvorschuss weiterhin vollständig auf die Leistung anrechnet?

Frage 26

Wie viele Kinder von Alleinerziehenden haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (sog. Bildungs- und Teilhabepaket), weil sie (bitte Angaben seit 2016, Anzahl und Alter der Kinder, Bundesland auflisten) a) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), b) Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), c) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), d) Wohngeld oder e) Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz – BKGG) beziehen?

Frage 27

Wie hoch ist der bei der Ermittlung des sächlichen Existenzminimums eines Kindes derzeit zugrunde gelegte monatliche Wohnkostenanteil, und wie verhält sich dieser zu den tatsächlichen durchschnittlichen Wohnkosten von Familien, differenziert nach Regionen und Gemeindegrößen?

Frage 28

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus etwaigen Abweichungen der Wohnkosten für die Ermittlung des Mindestunterhalts?

Frage 29

Wie viele Alleinerziehende erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (bitte Angaben seit 2016 nach Bundesland auflisten)?

Frage 30

Welche Daten sind für Alleinerziehende aus der bundesweiten Statistik zur Wohnungslosigkeit erkennbar?