Deutsch-französischer Nukleardialog und mögliche deutsche Beteiligung am französischen nuklearen Schutzschirm

Drucksache 21/8709Kleine Anfrage19.10.202624 FragenFraktion der AfDAußenpolitik und internationale Beziehungen

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Im März 2026 hat der französische Präsident Emmanuel Macron Deutschland und weiteren europäischen Partnern erneut eine Beteiligung am französischen nuklearen Schutzschirm („force de frappe“) angeboten und eine Ausweitung der französischen nuklearen Abschreckung auf Europa angekündigt (www.d w.com/de/frankreich-und-deutschland-kooperieren-bei-atom-abschreckung-ato mwaffen-macron-merz/a-76193210). Im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung mit Bundeskanzler Friedrich Merz wurde eine hochrangige deutsch-französische „nuclear steering group“ eingerichtet, die den strategischen Dialog und die Koordinierung zwischen konventionellen und französischen nuklearen Fähigkeiten vorantreiben soll (www.bun desregierung.de/breg-de/impressum/joint-declaration-merz-macron-2409276). Konkrete erste Schritte umfassen die Beteiligung deutscher konventioneller Kräfte an französischen Nuklearübungen ab Herbst 2026 sowie gemeinsame Besuche strategischer Standorte (www.lefigaro.fr/international/l-allemagnevaparticiper-d-ici-2027-a-un-exercice-francais-de-dissuasion-nucleaire-annonce-f riedrich-merz-20260717). Die Bundesregierung betont dabei stets, dass es sich nicht um einen Ersatz, sondern lediglich um eine Ergänzung der US-amerikanischen nuklearen Abschreckung und der NATO-Nuklearen Teilhabe handele. Demnach kann der aktuelle Stand als fortlaufend, aber noch in einer sehr frühen und unverbindlichen strategischen Annäherung befindlichen Phase beschrieben werden, ohne dass eine echte nukleare Teilhabe Deutschlands, die Stationierung französischer Atomwaffen auf deutschem Boden oder eine verbindliche französische Schutzgarantie vereinbart worden wären (https://carnegieendowment.org/europe/strate gic-europe/2026/03/taking-the-pulse-is-frances-new-nuclear-doctrine-ambitiou s-enough). Diese Entwicklung wirft bei den Fragestellern grundlegende Fragen zur künftigen sicherheitspolitischen Ausrichtung der Bundesrepublik sowie zur Verlässlichkeit des französischen Angebots auf. Die Fragesteller betrachten die Entwicklungen unter dem Blickwinkel, ob die französischen Fähigkeiten, Planungsprozesse und der politische Wille ausreichend angepasst werden können, um dem Anspruch Macrons gerecht zu werden, oder ob es sich hierbei wie bei bisherigen deutsch-französischen Absprachen (FCAS/MGCS) um eine teure Schaufensterpolitik handelt, ohne tatsächlichen oder längerfristigen Mehrwert.

Frage 1

Wie vereinbart die Bundesregierung die Teilnahme an einer französischen Nuklearübung mit der eigenen Verpflichtung aus Artikel VI des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, auch Atomwaffensperrvertrag genannt (NVV), „in Treu und Glauben“ auf nukleare Abrüstung hinzuwirken? Hat die Bundesregierung konkrete Initiativen zur nuklearen Abrüstung hat Deutschland im Jahre 2026 unternommen und wenn ja, welche (wenn nein, bitte begründen)?

Frage 2

Wird die Bundesregierung bei der nächsten Überprüfungskonferenz des NVV 2027 als Mitglied der Stockholm-Initiative weiterhin konkrete Abrüstungsvorschläge einbringen, und wenn ja, welche (bitte unter Nennung von mindestens einem Vorschlag, der über bereits 2022 vorgelegte Formulierungen hinausgeht)?

Frage 3

Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung seit dem 2. März 2026 auf Ebene des Auswärtigen Amts explizit über die französische Nuklearkooperation gesprochen, welche Übereinstimmung oder Bedenken wurden dabei konkret vorgetragen, und in welchen Fällen hat die Bundesregierung eine schriftliche Antwort oder Erläuterung übermittelt (vgl. Vorbemerkung)?

Frage 4

Hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur „Konferenz über die Begrenzung spaltbaren Materials“ seit März 2026 ihre Position geändert oder neu begründet, und wenn ja, worin besteht die Änderung (bitte unter Angabe des Datums der entsprechenden Erklärung (www.bundesregierun g.de/resource/blob/992814/2225550/b6b6e311975356723784975d4e07a1 c0/101-2-bmaa-spaltmaterial-data.pdf?download=1)?

Frage 5

Hat die Bundesregierung auf Ebene der UN oder bilateral mit den Teilnehmerstaaten (Brasilien, Mexiko, Ägypten, Neuseeland, Südafrika, Irland) der New Agenda Coalition seit März 2026 eine schriftliche oder mündliche Erläuterung der deutsch-französischen Kooperation angeboten oder übermittelt, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis (www.nti.org/education-center/treaties-and-regimes/ne w-agenda-coalition/; www.ireland.ie/en/un/newyork/news-and-speeches/s peeches-archive/new-agenda-coalition-statement-at-main-committee-1-11 th-review-conference-of-the-parties-of-the-treaty-on-the-non-proliferatio n-of-nuclear-weapons/)?

Frage 6

Plant die Bundesregierung konkrete, terminierte vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Nichtkernwaffenstaaten als Ausgleich zur angezielten vertieften nuklearen Kooperation mit Frankreich und wenn ja, welche?

Frage 7

Hat die Bundesregierung die Äußerungen von Dmitri Medwedew vom 7. Mai 2026, darunter die Aussage, eine deutsche Annäherung an Nuklearwaffen sei ein „Casus belli“, gegenüber der russischen Regierung offiziell zurückgewiesen oder kommentiert, wenn ja, wann, in welcher Form und mit welchem Wortlaut, wenn nein, warum nicht (https://germany.mid.ru/d e/aktuelles/pressemitteilungen/remilitarisierung_deutschlands_renaissanc e_des_geistes_oder_revanchismus/)?

Frage 8

Plant die Bundesregierung konkrete, terminierte vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Russland als Ausgleich zur vertieften nuklearen Kooperation mit Frankreich, um Missverständnisse zu vermeiden und wenn ja, welche?

Frage 9

Anhand welcher konkreten, überprüfbaren Indikatoren misst die Bundesregierung, ob die deutsch-französische Nuklearkooperation die Abschreckung gegenüber Russland tatsächlich verstärkt, und liegt bereits eine solche Auswertung für den Zeitraum März bis September 2026 vor?

Frage 10

Auf welcher rechtlich verbindlichen Grundlage beruht die von Präsident Macron proklamierte „erweiterte Abschreckung“ nach Kenntnis der Bundesregierung und liegt hierzu ein Dokument vor, das über die Gemeinsame Erklärung vom 2. März 2026 hinausgeht (www.n-tv.de/politik/Macr on-gewinnt-Finnland-fuer-erweiterte-nukleare-Abschreckung-id3130375 4.html)?

Frage 11

Wurden seit März 2026 zwischen deutschen und französischen Stellen konkrete Einsatzszenarien oder Wirkräume für den möglichen Einsatz französischer Nuklearwaffen im Verteidigungsfall Deutschlands erörtert, wenn ja, auf welcher Ebene und in welchem Gremium fand dies statt? a) Wenn ja, welche Staaten und Territorien wären potenzielle Operationsziele? b) Wie wird gegebenenfalls sichergestellt, dass die eigene Bedrohungswahrnehmung die Kalkulationen in Paris maßgeblich beeinflusst?

Frage 12

Welche eigenen Lageeinschätzungen liegen der Bundesregierung gegebenenfalls dazu vor, ob Russland die deutsch-französische Kooperation als hinreichend glaubwürdige Abschreckung wahrnimmt oder ob sie das Risiko von Grenztests russischer Entschlossenheit („Probing“) erhöht, und stützt sich diese mögliche Einschätzung auf eine Analyse des Bundesnachrichtendienstes?

Frage 13

Hat die Bundesregierung Rückversicherung von der US-Regierung eingeholt, dass die deutsch-französische Kooperation nicht als Signal einer Abschwächung des Vertrauens in die US-amerikanische erweiterte Abschreckung verstanden wird – wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Frage 14

Wie oft hat die deutsch-französische „Nuclear Steering Group“ seit ihrer Einrichtung am 2. März 2026 bereits getagt und wenn ja, wie oft– bitte mit Datum je Sitzung?

Frage 15

Auf welcher Ebene erfolgte die Vorbereitung und welche Ressorts waren bei jeder einzelnen Sitzung vertreten?

Frage 16

Welche Bedeutung hatten die Fragen nach einer Vorwärtsverlegung französischer strategischer Ressourcen nach Deutschland, Modalitäten der Konsultationen und der Kostenbeteiligung? Gibt es darauf Antworten und welche sind das jeweils?

Frage 17

Verfügt die Bundesregierung über eigene Erkenntnisse, inwiefern das auf Vergeltung optimierte französische Kernwaffenarsenal (Prof. Lauren Sukin, Universität Oxford https://carnegieendowment.org/europe/strategic-e urope/2026/03/taking-the-pulse-is-frances-new-nuclear-doctrine-ambitiou s-enough) überhaupt vorbereitet ist auf flexible Optionen als Reaktionen auf begrenzte nukleare Nötigungen, mit denen Deutschland und andere Staaten im plausibelsten Fall zu rechnen haben? a) War diese Maxime der französischen Nukleardoktrin bisher Thema der Konsultationen? Wenn ja, wird mit einer Anpassung der Nukleardoktrin Frankreichs zu rechnen sein? b) Wurde oder wird in diesem Zusammenhang die Option einer Erweiterung des Arsenals angeregt? Wenn ja, von wem?

Frage 18

Wurde die NATO-Nukleare Planungsgruppe (NPG) über die Einrichtung und bisherigen Ergebnisse der deutsch-französischen Steuerungsgruppe unterrichtet – wenn ja, an welchem Datum und durch wen?

Frage 19

Wurde die Gemeinsame Erklärung vom 2. März 2026 (www.bundesregier ung.de/breg-de/aktuelles/joint-declaration-of-president-macron-and-chanc ellor-merz-2409268) dem Bundestag zur Kenntnis gegeben oder zur Zustimmung vorgelegt, und wenn es sich um eine bloße politische Absichtserklärung ohne Zustimmungsgesetz handelt – auf welcher Rechtsgrundlage werden dafür künftig gegebenenfalls Haushaltsmittel bereitgestellt?

Frage 20

Verfügt die Bundesregierung über eine eigene, vom französischen Generalstab unabhängige Bewertung der französischen nuklearen Zielplanung, und wenn ja, durch welche deutsche Stelle wurde diese zuletzt erstellt und an welchem Datum?

Frage 21

Welche deutschen Behörden waren an der letzten strategischen Neubewertung der deutsch-französischen Nuklearkooperation beteiligt, wann fand diese statt, und wann ist die nächste turnusmäßige Neubewertung vorgesehen?

Frage 22

Existiert ein schriftlich fixiertes Verfahren, das im Krisenfall festlegt, welches Gremium – NATO‑NPG, deutsch-französische Steuerungsgruppe oder ausschließlich nationale deutsche Entscheidungsträger – die Federführung übernimmt, und wenn nicht, bis wann soll ein solches Verfahren gegebenenfalls erarbeitet werden?

Frage 23

Welche konkrete Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesregierung ist dafür zuständig, Kohärenzverluste zwischen der NATO-Nuklearplanung und der deutsch-französischen Steuerungsgruppe zu verhindern, und wie oft hat diese Stelle bislang tatsächlich getagt?

Frage 24

Welche weiteren Schritte zur Ausformung und Vitalisierung des deutschfranzösischen Nukleardialogs sind in den folgenden Jahren, insbesondere aber 2027, geplant, um die Kooperation zu vertiefen? Wie soll in diesem Zusammenhang die Kooperation mit den übrigen Teilnehmerstaaten erfolgen?