Finanzielle Leistungen der Bundesregierung an amerikanische Universitäten

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 21/8047 hervorgeht, wurde der Columbia University in New York im Jahr 2021 eine Zuwendung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 44 883,56 Euro bewilligt. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und, falls ja, in welchem Umfang weitere Zahlungen, Zuwendungen, Fördermittel oder sonstige finanzielle Leistungen unmittelbar oder mittelbar aus dem Bundeshaushalt an US-amerikanische Universitäten erbracht wurden.

Frage 1

Wurden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30. September 2026 Zahlungen, Zuwendungen, Fördermittel oder sonstige finanzielle Leistungen unmittelbar oder mittelbar aus dem Bundeshaushalt an amerikanische Universitäten erbracht? Wenn ja, wann genau wurde welche Leistung, in welcher Höhe, von welcher Stelle an welche amerikanische Universität zu welchem Zweck jeweils bewilligt und in welcher Höhe jeweils tatsächlich erbracht (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Frage 2

Aufgrund welcher jeweiligen Rechtsgrundlage und aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln des Bundeshaushalts wurden die in Frage 1 abgefragten finanziellen Leistungen jeweils gegebenenfalls erbracht?

Frage 3

Verfügt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30. September 2026 Zahlungen, Zuwendungen, Fördermittel oder sonstige finanzielle Leistungen unmittelbar oder mittelbar von öffentlichen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika an deutsche Universitäten erbracht wurden? Wenn ja, wann genau wurde welche Leistung, in welcher Höhe, von welcher Stelle an welche deutsche Universität zu welchem Zweck jeweils bewilligt und in welcher Höhe jeweils tatsächlich erbracht (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?