Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 20. August 2026 veröffentlichte UN-Generalsekretär António Guterres den lange erwarteten „Review on the Future of all Forms of Peace Operations“ (https://digitallibrary.un.org/record/4125482?v=pdf). Der Review geht auf einen Auftrag der Mitgliedstaaten aus dem im September 2024 verabschiedeten „Zukunftspakt“ zurück und formuliert 47 Empfehlungen in acht Themenbereichen, die einen „Neuanfang“ für UN-Friedenseinsätze markieren sollen. Zu den zentralen Vorschlägen zählen unter anderem (https://theglobalobservatory.org/2 026/08/review-of-un-peace-operations/): – eine deutlich proaktivere Rolle des UN-Generalsekretärs und des Sekretariats bei „Guten Diensten“ und Friedensvermittlung, einschließlich der Anregung, von der Befugnis nach Artikel 99 der UN-Charta stärker Gebrauch zu machen; – politisch fokussierte, „realistische“ und flexiblere Mandate mit Priorität auf dem Schutz der Zivilbevölkerung, verbunden mit einer stärkeren strategischen Steuerungsrolle des Sicherheitsrats; – eine engere strukturierte Abstimmung zwischen Sicherheitsrat, Missionen und Gastregierungen, ohne diesen jedoch ein Mandatsveto einzuräumen; – einen „vernetzten Ansatz“ (network approach), in dessen Rahmen Aufgaben wie Rechtsstaatlichkeitsförderung, Governance oder Kinderschutz an spezialisierte UN-Sonderorganisationen delegiert werden sollen, mit der Peacebuilding Commission als „zentraler Plattform“; – den forcierten Einsatz neuer Technologien (Frühwarnung, Fernüberwachung, Mobilität) bei zugleich kaum behandelten Risiken des Einsatzes Künstlicher Intelligenz; – mehr Agilität und Flexibilität bei der Verwendung von Mitgliedstaatenbeiträgen und Ressourcen im UN-System, obwohl Friedenseinsätze für 2025/26 bereits Mittelkürzungen von rund 25 Prozent bei den Feldeinsätzen hinnehmen mussten; – eine ausdrückliche Unterstützung der „überfälligen“ Reform des UN- Sicherheitsrats durch Aufnahme afrikanischer Staaten, um die Legitimität des Gremiums und die Stimme des sogenannten Globalen Südens zu stärken. Die Fraktion der AfD hat mit ihrem Antrag „Die Vereinten Nationen grundlegend reformieren – Für Frieden, Sicherheit und Wohlstand“ (Bundestagsdrucksache 20/13833, https://dserver.bundestag.de/btd/20/138/2013833.pdf) eine eigenständige Reformagenda für die Vereinten Nationen vorgelegt. Die Fraktion anerkennt die UN grundsätzlich als für Frieden und Sicherheit in der Welt unverzichtbares Instrument, fordert jedoch zugleich, dass internationale Zusammenarbeit nationalstaatliches Handeln ergänzen, nicht aber ersetzen dürfe. Die Fraktion der AfD tritt, wie die Bundesregierung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/8223, https://dserver.bundestag.de/btd/21/082/2108223.pdf), für einen ständigen deutschen Sitz im UN-Sicherheitsrat ein, fordert eine Zurückdrängung des Einflusses von Nichtregierungsorganisationen auf UN-Prozesse, lehnt Agenda 2030, das Pariser Klimaabkommen und die UN-Migrationspakte ab und verlangt, deutsche Zahlungen an die Vereinten Nationen zu kürzen, sofern keine grundlegende Reform im Sinne der AfD-Forderungen erfolgt. Zudem fordern sie eine konsequente Aufklärung und Ahndung von Fehlverhalten bei Blauhelm-Einsätzen. Zwischen dieser Programmatik und den Vorschlägen des Reviews bestehen erhebliche Spannungsfelder. Der Review verlangt mehr, nicht weniger Ressourcen und Handlungsspielräume für das UN-System, setzt auf eine Stärkung der Aufnahme afrikanischer Staaten statt eines deutschen ständigen Sitzes und plädiert für ein autonomeres, initiativfreudigeres Sekretariat, mithin Elemente, die dem im Antrag der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 20/13833) formulierten Primat des Nationalstaats erkennbar entgegenstehen. Die Bundesregierung hat sich bislang nicht öffentlich im Detail zu den einzelnen Empfehlungen des Reviews positioniert.
Hat sich die Bundesregierung zum in der Vorbemerkung erwähnten Review eine Auffassung gebildet und wenn ja, wie lautet diese?
Welche der 47 Empfehlungen des Reviews unterstützt die Bundesregierung ausdrücklich, welche lehnt sie ab, und welche bedürfen aus ihrer Sicht weiterer Konkretisierung?
Wird sich die Bundesregierung aktiv für die Umsetzung der Review- Empfehlungen einsetzen, und wenn ja, mit welchen konkreten Schwerpunkten?
Hat sich die Bundesregierung zu der im Review enthaltenen Forderung nach mehr „politischem Mut, Risikobereitschaft und Kreativität“ des UN- Generalsekretärs bei der Ausübung seiner „Guten Dienste“, einschließlich der Anregung, verstärkt von Artikel 99 der UN-Charta Gebrauch zu machen, eine Positionierung erarbeitet und wenn ja, wie lautet diese?
Sieht die Bundesregierung in einer stärkeren eigenständigen Initiativrolle des Generalsekretärs eine sinnvolle Stärkung der UN als Vermittlungsakteur, oder bestehen aus ihrer Sicht Bedenken hinsichtlich einer Verschiebung von Entscheidungsbefugnissen von den Mitgliedstaaten hin zum Sekretariat?
Ist der Bundesregierung die Kritik am scheidenden Generalsekretär Guterres bekannt, wonach er von seinen Gute-Dienste-Befugnisse während seiner Amtszeit nur unzureichend genutzt habe (www.zif-berlin.org/ veroeffentlichungen/zif-kompakt-gelingt-ein-neuanfang-fuer-un-friedense i n s a e tze) und wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung während Guterres‘ Amtszeit diesbezüglich in der UN positioniert?
Unterstützt die Bundesregierung die im Review geforderte stärkere strategische Steuerungsrolle des Sicherheitsrats bei der Formulierung und Überprüfung von Missionsmandaten, und wie will sie sich hierfür in ihrer eigenen Sicherheitsratspolitik einsetzen?
Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zu dem im Review vorgeschlagenen Verzicht auf ein Vetorecht von Gastregierungen bei der Mandatierung von Friedenseinsätzen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrerseits nach einem Sitz im UN- Sicherheitsrat strebt (www.tagesschau.de/ausland/amerika/un-sicherheitsr at-bewerbung-100.html) und angesichts der im Papier genannten problematischen Erfahrungen in der Demokratischen Republik Kongo, in Mali und im Sudan?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den im Review beschriebenen widersprüchlichen Beziehungen zwischen Gastregierungen und UN-Missionen (siehe Review, S. 9, 12, 13) für die künftige deutsche Beteiligung an und Finanzierung von Friedenseinsätzen?
Wie steht die Bundesregierung zu der im Review vorgeschlagenen Delegation von Aufgaben (Rechtsstaatlichkeit, Governance, Kinderschutz) von Friedensmissionen an spezialisierte UN-Sonderorganisationen (siehe Review, S. 15, 16), und welche Auswirkungen erwartet sie hiervon auf die Steuerbarkeit und Kontrolle dieser Mittelverwendung durch die Mitgliedstaaten?
Ist die Bundesregierung bereit, den im Review geforderten flexibleren Zugriff von Friedenseinsätzen auf gebündelte Ressourcen im UN-System (siehe Review, S. 16), auch zu Lasten der bisherigen Kontrolle der Mitgliedstaaten über die Verwendung ihrer Beiträge, mitzutragen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Reviews nach mehr Ressourcen und Flexibilität für Friedenseinsätze (siehe Review, S. 16 bis 18) mit Blick auf die bereits erfolgten Mittelkürzungen von rund 25 Prozent bei den Feldeinsätzen für 2025/26 (www.zif-berlin.org/veroeffentlich ungen/zif-kompakt-gelingt-ein-neuanfang-fuer-un-friedenseinsaetze), und plant die Bundesregierung, ihre freiwilligen Beiträge zu UN- Friedenseinsätzen zu erhöhen, unverändert zu lassen oder zu kürzen?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, dass der Review den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Entscheidungsprozessen und Führungsstrukturen von Friedenseinsätzen kaum thematisiert, und sieht sie hierin gegebenenfalls ein Regulierungs- oder Kontrolldefizit?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegebenenfalls zum geplanten Ausbau technologiegestützter Fähigkeiten (Frühwarnung, Fernüberwachung, Mobilität) in UN-Friedenseinsätzen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und die Kontrolle über eingesetzte Technologien Dritter (siehe Review, S. 17, 19)?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung über die im Review enthaltene ausdrückliche Unterstützung für die Aufnahme afrikanischer Staaten in den UN-Sicherheitsrat gebildet, wenn ja, wie lautet diese und wie verhält sich diese Position zu den fortbestehenden deutschen Bestrebungen um einen eigenen ständigen Sitz im Rahmen der G4‑Initiative?
Erwägt die Bundesregierung, ihre Sicherheitsratsreform-Bemühungen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-o rdnung/uno/05-reform-sicherheitsrat-205630) zeitlich oder inhaltlich mit den im Review formulierten Vorschlägen zur Aufnahme afrikanischer Staaten zu koordinieren, oder verfolgt sie hier eine eigenständige, davon unabhängige Agenda?
Wird die Bundesregierung die Aufnahme afrikanischer Staaten in den Sicherheitsrat befürworten und aktiv unterstützen?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, dass der Review keine Umstrukturierung oder Zusammenlegung der für Friedenseinsätze zuständigen Hauptabteilungen (DPO – Department of Peace Operations und DPPA – Department of Political and Peacebuilding Affairs) vorschlägt, obwohl die angestrebte Agilität und der vernetzte Ansatz nach Einschätzung von Beobachtern strukturelle Anpassungen erforderlich machen könnten und eine solche Vereinigung in der UN80-Initiative, S. 6 (www.un.org/un80-initiative/sites/default/files/2026-04/UN80_Progress- Next-Steps_260427_2108.pdf) vorgeschlagen wurde und wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung in dieser Frage bisher positioniert?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet und wenn ja, wie lautet diese, welchen der Kandidaten für den Posten des UN- Generalsekretärs sie unterstützt (wenn ja, bitte Gründe angeben; vgl. https://dgvn.de/meldung/wer-fuehrt-kuenftig-die-un-wahl-der-naechsten-g eneralsekretaerin-oder-des-naechsten-generalsekretaers)?