Stand und Hindernisse eines deutsch-bosnisch-herzegowinischen Kriegsgräberabkommens sowie die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Bosnien und Herzegowina

Drucksache 21/8695Kleine Anfrage19.10.202628 FragenFraktion der AfDAußenpolitik und internationale BeziehungenKultur

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Kriegsgräberfürsorge im Ausland wird im Auftrag der Bundesregierung durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. wahrgenommen. Nach Angaben der Bundesregierung beruhen die Tätigkeiten des Volksbundes im Ausland auf bilateralen Kriegsgräberabkommen oder diplomatischen Absprachen. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Finanzierung der Kriegsgräberfürsorge vom 14. November 2024 ist Bosnien und Herzegowina in der Aufstellung der Staaten mit einem solchen Abkommen oder einer entsprechenden Absprache nicht aufgeführt (https://dserver.bundesta g.de/btd/20/137/2013777.pdf). Die Bemühungen um eine vertragliche Grundlage reichen weit zurück. Bereits in einer Denkschrift der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 zu einem Kriegsgräberabkommen mit Montenegro wird ausgeführt, dass Verhandlungen mit Bosnien und Herzegowina angelaufen seien. Noch im Jahr 2022 erklärte der Volksbund, dass in Bosnien und Herzegowina ein Kriegsgräberabkommen weiterhin verhandelt werden müsse. Damit ist eine abschließende bilaterale Regelung trotz langjähriger Verhandlungen bislang nicht öffentlich dokumentiert (vgl. Bundesrat, Drucksache 440/12 vom 2. August 2012, S. 12: https://dserver. bundestag.de/brd/2012/0440-12.pdf; vgl. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, 2022: www.volksbund.de/nachrichten/volksbund-kann-arbeit-im-kosov o-aufnehmen). Bosnien und Herzegowina besteht nach der durch das Dayton-Abkommen geprägten Verfassungsordnung aus den beiden Entitäten Föderation Bosnien und Herzegowina und Republika Srpska sowie dem Sonderverwaltungsgebiet Brčko (vgl. Das Allgemeine Rahmenabkommen für den Frieden in Bosnien und Herzegowina: https://cdn.osce.org/sites/default/files/f/documents/e/0/1261 73.pdf). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche staatlichen und entitätsspezifischen Zuständigkeiten für Kriegsgräber, Exhumierungen, Umbettungen und Genehmigungen bestehen und ob unterschiedliche Verwaltungspraktiken in den beiden Entitäten den Abschluss oder die praktische Umsetzung eines gesamtstaatlichen Abkommens erschweren. Trotz des fehlenden bilateralen Abkommens findet in Bosnien und Herzegowina in begrenztem Umfang praktische Kriegsgräberarbeit statt. Der Volksbund weist für das Jahr 2025 für Bosnien und Herzegowina 132 Kriegstote aus, wobei es sich nach seinen Angaben ausschließlich um sogenannte Gebeinübernahmen handelte. Dies spricht in den Augen der Fragesteller dafür, dass Überreste, die von lokalen Stellen oder Dritten geborgen wurden, an den Volksbund übergeben werden konnten, während systematische eigene Exhumierungen und Arbeiten vor Ort besonderen rechtlichen und administrativen Beschränkungen unterliegen können (vgl. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, „Nur halb so viele Exhumierungen wie im Vorjahr“, 26. Januar 2026: www.volksbund.de/na chrichten/nur-halb-so-viele-exhumierungen-wie-im-vorjahr). Auch die Gräbersuche des Volksbundes weist einzelne deutsche Kriegstote mit Grablagen im Gebiet der heutigen Republika Srpska aus, etwa in Banja Luka. In solchen Einträgen wird darauf hingewiesen, dass eine Überführung auf eine vom Volksbund errichtete Kriegsgräberstätte bislang nicht erfolgt sei und der Volksbund auf eine zukünftige Möglichkeit zur Bergung und Umbettung hoffe (vgl. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Gräbersuche-Online, Beispiel Banja Luka: www.volksbund.de/en/erinnern-gedenken/gravesearch-online/deta il/a3TJy0000006KxfMAE). Nach Auffassung der Fragesteller besteht daher ein parlamentarisches Informationsinteresse daran, den tatsächlichen Stand der seit Jahren geführten Verhandlungen, die Zuständigkeitsverteilung zwischen Gesamtstaat, Föderation Bosnien und Herzegowina, der Republika Srpska und dem Brčko-Distrikt, die konkreten administrativen Hindernisse sowie die Folgen des fehlenden Abkommens für die Suche, Bergung, Identifizierung und würdige Bestattung deutscher Kriegstoter zu klären. Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang unterschiedliche Positionen oder Genehmigungspraxen der beiden Entitäten den Abschluss eines gesamtstaatlichen Kriegsgräberabkommens verzögern (vgl. Bundesregierung/Bundesrat, Drucksache 440/12; Bundestagsdrucksache 0/13777; Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Veröffentlichungen 2022 und 2026; siehe vorstehende Nachweise).

Frage 1

Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Bosnien und Herzegowina über ein bilaterales Kriegsgräberabkommen?

Frage 2

Seit welchem Jahr werden entsprechende Verhandlungen geführt, und welche wesentlichen Verhandlungsrunden oder Gesprächsphasen haben seitdem stattgefunden (bitte nach Jahr, beteiligten Stellen und Verhandlungsgegenstand aufschlüsseln)?

Frage 3

Welche konkreten Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang verhindert, dass ein deutsch-bosnisch-herzegowinisches Kriegsgräberabkommen abgeschlossen und in Kraft gesetzt werden konnte?

Frage 4

Liegt inzwischen ein abgestimmter oder teilweise abgestimmter Entwurf eines solchen Abkommens vor, und wenn ja, welche Punkte sind zwischen den Beteiligten noch ungeklärt?

Frage 5

Welche staatlichen Stellen Bosnien und Herzegowinas sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den Abschluss und die Umsetzung eines Kriegsgräberabkommens zuständig?

Frage 6

Welche Zuständigkeiten liegen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung bei a) den Institutionen des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina, b) der Föderation Bosnien und Herzegowina, c) der Republika Srpska, d) dem Brčko-Distrikt?

Frage 7

Bestehen zwischen deutschen Stellen beziehungsweise dem Volksbund und Behörden der Föderation Bosnien und Herzegowina gesonderte Vereinbarungen, Verwaltungsabsprachen, Genehmigungen oder sonstige Regelungen zur Suche, Bergung, Umbettung und Pflege deutscher Kriegstoter, und wenn ja, welche?

Frage 8

Bestehen entsprechende Vereinbarungen, Verwaltungsabsprachen, Genehmigungen oder sonstige Regelungen mit Behörden der Republika Srpska, und wenn ja, welche?

Frage 9

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein gesamtstaatliches Kriegsgräberabkommen bislang auch deshalb nicht zustande gekommen ist, weil innerhalb der Republika Srpska erforderliche Zustimmungen, Genehmigungen oder politische Einigungen nicht erzielt werden konnten, und wenn ja, welche konkreten Punkte betrifft dies?

Frage 10

Wenn die Annahme in Frage 9 nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zutrifft, welche Stellen oder Sachfragen sind stattdessen für die Verzögerung des Abkommens maßgeblich?

Frage 11

Welche administrativen Genehmigungen benötigt der Volksbund derzeit für Arbeiten in der Föderation Bosnien und Herzegowina, insbesondere für a) Prospektionen und Grablagenerfassungen, b) Exhumierungen, c) Umbettungen, d) Identifizierungsmaßnahmen, e) die Anlage oder Pflege von Kriegsgräberstätten?

Frage 12

Welche entsprechenden Genehmigungen benötigt der Volksbund derzeit in der Republika Srpska (vgl. Vorfrage)?

Frage 13

Unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Genehmigungsverfahren, Bearbeitungszeiten oder sonstigen administrativen Anforderungen zwischen der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska, und wenn ja, in welcher Weise?

Frage 14

Wie viele Anträge oder Ersuchen des Volksbundes beziehungsweise deutscher Stellen auf Genehmigung von Such-, Bergungs-, Exhumierungs-, Umbettungs- oder Pflegearbeiten wurden seit 2015 in a) der Föderation Bosnien und Herzegowina und b) der Republika Srpska gestellt, bewilligt, abgelehnt oder bislang nicht abschließend beschieden (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?

Frage 15

Wie viele deutsche Kriegstote beziehungsweise noch ungeklärte deutsche Grablagen sind der Bundesregierung oder dem Volksbund derzeit in Bosnien und Herzegowina bekannt (bitte nach Föderation Bosnien und Herzegowina, Republika Srpska und Brčko-Distrikt aufschlüsseln)?

Frage 16

Wie viele bekannte oder vermutete deutsche Kriegsgräberstätten beziehungsweise Einzelgrablagen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Entitäten und im Brčko-Distrikt?

Frage 17

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung insbesondere über deutsche Grablagen im Raum Banja Luka und über die Gründe, aus denen dort bislang nicht alle bekannten deutschen Kriegstoten geborgen oder auf zentrale Kriegsgräberstätten umgebettet werden konnten?

Frage 18

Auf welche Fundorte und Gebiete bezogen sich die vom Volksbund für das Jahr 2025 ausgewiesenen 132 Gebeinübernahmen aus Bosnien und Herzegowina, und durch welche Behörden, Organisationen oder sonstigen Stellen waren die Gebeine zuvor geborgen worden (vgl. Vorbemerkung)?

Frage 19

In welchem Umfang kann der Volksbund nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig selbst aktive Such- und Exhumierungsarbeiten in Bosnien und Herzegowina durchführen, und in welchem Umfang ist er auf Gebeinübernahmen durch lokale Stellen oder Dritte angewiesen?

Frage 20

Welche konkreten Auswirkungen hat das Fehlen eines bilateralen Kriegsgräberabkommens nach Einschätzung der Bundesregierung auf a) den dauerhaften Schutz bekannter Grablagen, b) das Ruherecht, c) den Zugang zu Grablagen, d) Exhumierungen und Umbettungen, e) die Errichtung zentraler Kriegsgräberstätten, f) die Information von Angehörigen?

Frage 21

Sind der Bundesregierung Fälle seit 2015 bekannt, in denen deutsche Kriegsgräber oder vermutete Grablagen in Bosnien und Herzegowina durch Bauvorhaben, Infrastrukturmaßnahmen, private Nutzung, Plünderung oder sonstige Eingriffe gefährdet, beschädigt oder zerstört wurden, und wenn ja, wie viele?

Frage 22

Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit 2015 mit der Regierung Bosnien und Herzegowinas sowie mit Vertretern der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska über den Abschluss eines Kriegsgräberabkommens geführt (bitte nach Datum beziehungsweise Jahr und Gesprächsebene aufschlüsseln)?

Frage 23

Wurden die offenen Fragen zur Kriegsgräberfürsorge seit 2015 gegenüber führenden Vertretern der Republika Srpska ausdrücklich angesprochen, und wenn ja, mit welchen Reaktionen und Ergebnissen?

Frage 24

Liegen der Bundesregierung Hinweise darauf vor, dass historische oder erinnerungspolitische Einwände gegen die Pflege deutscher Kriegsgräber den Abschluss oder die praktische Umsetzung eines Abkommens erschweren, und wenn ja, welche?

Frage 25

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung, bereits vor Abschluss eines gesamtstaatlichen Abkommens durch Verwaltungsabsprachen oder Vereinbarungen mit den jeweils zuständigen Behörden der Entitäten einen verlässlicheren Schutz und eine systematischere Bearbeitung deutscher Grablagen zu ermöglichen?

Frage 26

Welche finanziellen Mittel des Bundes wurden seit 2015 für die Kriegsgräberarbeit des Volksbundes in Bosnien und Herzegowina eingesetzt (bitte nach Jahr und Verwendungszweck aufschlüsseln)?

Frage 27

Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die seit mindestens 2012 dokumentierten Verhandlungen über ein Kriegsgräberabkommen zu einem Abschluss zu bringen?

Frage 28

Welchen zeitlichen Horizont hält die Bundesregierung für einen Abschluss des Abkommens für realistisch, und welche noch offenen Entscheidungen auf deutscher oder bosnisch-herzegowinischer Seite sind hierfür erforderlich?