Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundespolizei ist im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben für den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes zuständig. Moderne technische Systeme können nach Auffassung der Fragesteller dazu beitragen, Einsatzkräfte zielgerichteter einzusetzen, unerlaubte Grenzübertritte und grenzüberschreitende Kriminalität frühzeitig zu erkennen und grenzpolizeiliche Lagebilder schneller zu erstellen. Hierzu kommen insbesondere Wärmebild- und Infrarottechnik, stationäre und mobile Kamerasysteme, weitere Detektionssensorik, unbemannte Luftfahrtsysteme (Unmanned Aircraft Systems – UAS), automatische Kennzeichenerfassung sowie automatisierte Verfahren zur Datenanalyse in Betracht. Die Fraktion der AfD hat mit ihrem Antrag „Deutschlands Grenzen wirksam sichern – KI-Grenzschutz jetzt einführen“ auf Bundestagsdrucksache 21/6822 ein technologiebasiertes Grenzschutzkonzept vorgeschlagen. Dieses sieht unter anderem Wärmebild- und Infrarotsensorik, Bewegungs- und Bodensensoren, Drohnen, KI-gestützte Videosysteme sowie die Weiterentwicklung bestehender Strukturen zu einem KI-gestützten Grenzlage- und Analysezentrum vor. Der Deutsche Bundestag hat den Antrag am 25. September 2026 in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Innenausschuss. (https://dserver.bundestag.de/btd/21/068/2106822.pdf) Die Bundespolizei setzt bereits unterschiedliche technische Systeme ein. Nach Angaben der Bundesregierung setzt die Bundespolizei seit 2025 im Rahmen einer Pilotierung Unmanned Aircraft Systems (UAS) zur Unterstützung der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung – einschließlich grenzpolizeilicher Aufgaben – als ergänzendes Führungs- und Einsatzmittel ein. Im Jahr 2026 wurden nach Angaben der Bundesregierung darüber hinaus keine weiteren Aufklärungsdrohnen speziell für den Grenzschutz beschafft. Über den künftigen Einsatz von UAS soll auf Grundlage der Ergebnisse der Pilotierung entschieden werden. (https://dserver.bundestag.de/btd/21/051/2105159.pdf; S. 9; Antworten auf die Fragen 12 und 13) § 27 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) ermöglicht der Bundespolizei den Einsatz selbsttätiger Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte, um unerlaubte Grenzübertritte oder Gefahren für die Sicherheit an der Grenze zu erkennen. (www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__27.html) § 27b BPolG ermöglicht der Bundespolizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Absatz 2 BPolG unter den dort genannten Voraussetzungen im öffentlichen Verkehrsraum eine vorübergehende und nicht flächendeckende automatische Erhebung von Fahrzeugkennzeichen. Die erhobenen Daten können mit dem Fahndungsbestand nach § 34 Absatz 1 Satz 2 BPolG automatisiert abgeglichen werden. Liegt kein Treffer vor, sind die Daten nach § 27b Absatz 4 BPolG sofort und spurenlos zu löschen. (www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__27 b.html) Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein parlamentarisches Interesse an einem umfassenden Überblick über den gegenwärtigen technischen Ausstattungsstand der Bundespolizei im Grenzraum, die Ergebnisse bisheriger Pilotprojekte, bestehende technische und operative Fähigkeitslücken sowie geplante Beschaffungs- und Modernisierungsvorhaben. Die gewonnenen Erkenntnisse können zugleich dazu beitragen, Möglichkeiten und Grenzen eines technisch unterstützten und digital vernetzten Grenzschutzes auf einer belastbaren Tatsachengrundlage zu bewerten.
Welche technischen Systeme setzt die Bundespolizei derzeit zur Überwachung, Aufklärung und Lageerfassung im deutschen Grenzraum ein (bitte nach Systemart, Einsatzzweck und Bundespolizeidirektion aufschlüsseln)?
Über wie viele einsatzbereite Systeme beziehungsweise Geräte verfügt die Bundespolizei derzeit in den Bereichen a) Wärmebildtechnik, b) Infrarottechnik, c) stationäre Kamerasysteme, d) mobile Kamerasysteme, e) Boden- und Bewegungssensorik, f) Radar- oder vergleichbare Detektionstechnik und g) sonstige technische Systeme zur Detektion von Personen oder Fahrzeugen im Grenzraum (bitte jeweils nach Bundespolizeidirektion aufschlüsseln)?
Nach welchen fachlichen Kriterien entscheidet die Bundespolizei über den Einsatz solcher Systeme an bestimmten Grenzabschnitten?
Welche Pilotprojekte beziehungsweise Erprobungen technisch unterstützter Grenzüberwachung hat die Bundespolizei seit dem 1. Januar 2020 begonnen oder abgeschlossen (bitte nach Projekt, Technologie, Zeitraum, Ort beziehungsweise Bundespolizeidirektion, Kosten und Ergebnis aufschlüsseln)?
Welche der in Frage 4 genannten Technologien wurden a) in den Regelbetrieb übernommen, b) nach Abschluss der Erprobung nicht weiterverfolgt oder c) bislang nicht abschließend bewertet?
Aus welchen jeweils maßgeblichen technischen, operativen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen wurden erprobte Systeme nicht in den Regelbetrieb übernommen?
Welchen konkreten Stand hat die seit 2025 durchgeführte UAS- Pilotierung der Bundespolizei, und wann soll die abschließende Evaluierung vorliegen?
Wie viele UAS stehen der Bundespolizei derzeit zur Verfügung (bitte nach System beziehungsweise Größenklasse und Bundespolizeidirektion aufschlüsseln)?
Wie viele a) Einsätze, b) Einsatzstunden und c) Flugstunden wurden im Rahmen der Pilotierung bislang für grenzpolizeiliche Aufgaben durchgeführt?
In wie vielen Fällen führten Erkenntnisse aus UAS-Einsätzen zu a) Personenkontrollen, b) Feststellungen unerlaubter Grenzübertritte, c) Feststellungen von Schleusungsdelikten, d) Festnahmen oder e) sonstigen polizeilichen Maßnahmen?
Nach welchen konkreten Kriterien wird die Bundespolizei den Erfolg beziehungsweise Misserfolg der UAS-Pilotierung bewerten?
Seit wann wird von der Befugnis nach § 27b des Bundespolizeigesetzes Gebrauch gemacht, und wie häufig wurde sie bislang angewandt?
Wie verteilen sich die in Frage 12 genannten Anwendungen auf Maßnahmen a) zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person nach § 27b Absatz 1 Nummer 1 BPolG, b) aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte für Straftaten von erheblicher Bedeutung gegen die Sicherheit der Grenze nach § 27b Absatz 1 Nummer 2 BPolG und c) im Zusammenhang mit ausgeschriebenen Personen oder Fahrzeugen nach § 27b Absatz 1 Nummer 3 BPolG?
Wie viele Treffer wurden bei diesen Einsätzen erzielt, und in wie vielen Fällen a) Identitätsfeststellungen, b) Festnahmen, c) Sicherstellungen, d) Feststellungen im Zusammenhang mit Schleusungskriminalität oder e) sonstigen polizeilichen Maßnahmen?
Über wie viele für Maßnahmen nach § 27b des Bundespolizeigesetzes geeignete mobile beziehungsweise stationäre technische Systeme verfügt die Bundespolizei derzeit?
Welche technischen, operativen oder rechtlichen Grenzen hat die Bundespolizei bei der bisherigen praktischen Anwendung des § 27b des Bundespolizeigesetzes festgestellt?
Welche automatisierten Verfahren zur Analyse grenzpolizeilich relevanter Daten setzt die Bundespolizei derzeit ein oder erprobt sie, und welche davon stuft die Bundesregierung als Systeme der Künstlichen Intelligenz ein?
Welche konkreten grenzpolizeilichen Aufgaben werden mit diesen Verfahren unterstützt (vgl. Vorfrage)?
Können gegenwärtig Daten beziehungsweise Hinweise aus unterschiedlichen Quellen, insbesondere Kamerasystemen, UAS, automatischer Kennzeichenerfassung, Fahndungsbeständen und mobilen Einsatzkräften, technisch in einem gemeinsamen Lagebild zusammengeführt werden, und wenn ja, welche Systeme und Datenquellen sind hierfür miteinander verbunden?
Erfolgt diese Zusammenführung beziehungsweise Bereitstellung a) in Echtzeit? b) annähernd in Echtzeit? c) zeitversetzt?
Welche technischen oder rechtlichen Hindernisse verhindern derzeit eine weitergehende Zusammenführung und automatisierte Auswertung grenzpolizeilich relevanter Daten?
Welche bestehenden Lage- und Führungszentren der Bundespolizei übernehmen Aufgaben zur Erstellung grenzpolizeilicher Lagebilder?
Welche grenzpolizeilich relevanten Daten können dort automatisiert beziehungsweise digital zusammengeführt werden?
Welche technischen Schnittstellen bestehen hierbei zu a) dem Bundeskriminalamt? b) dem Zoll c) den Polizeien der Länder? d) den Polizeibehörden der deutschen Nachbarstaaten? e) der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)?
Welche technischen Fähigkeitslücken hat die Bundespolizei seit dem 1. Januar 2023 bei der Überwachung und Sicherung der deutschen Grenzen identifiziert?
Bei welchen dieser Fähigkeitslücken (vgl. Vorfrage) sieht die Bundesregierung derzeit vorrangigen Beschaffungs-, Entwicklungs- oder gesetzlichen Handlungsbedarf?
Welche technischen Systeme beziehungsweise Fähigkeiten wurden von der Bundespolizei für die Haushaltsjahre 2027 bis 2030 als zusätzlicher Bedarf angemeldet?
Welche Haushaltsmittel wurden seit 2020 jährlich für Beschaffung, Erprobung und Betrieb technischer Systeme zur grenzpolizeilichen Überwachung und Lageerfassung aufgewendet (bitte nach Haushaltsjahr und wesentlichen Systemgruppen aufschlüsseln)?
Welche Beschaffungs- und Modernisierungsvorhaben mit einem jeweiligen Finanzvolumen von mehr als einer Million Euro sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2027 bis 2030 im Bereich des technisch unterstützten Grenzschutzes vorgesehen beziehungsweise von der Bundespolizei angemeldet?
Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit neuer Grenzschutztechnik, insbesondere hinsichtlich a) Detektionswahrscheinlichkeit? b) Fehlalarmquote? c) Reaktionszeit? d) Zahl hierdurch veranlasster erfolgreicher Kontrollen? e) Aufgriffen? f) Personalaufwand?
Welche Erkenntnisse hat die Bundespolizei seit 2020 im Rahmen des Erfahrungsaustausches mit Frontex oder den Grenzbehörden anderer europäischer Staaten über den operativen Einsatz von a) UAS, b) Wärmebild- und Infrarottechnik, c) weiterer Sensorik, d) automatisierter Kennzeichenerfassung und e) automatisierter Datenanalyse beziehungsweise Künstlicher Intelligenz gewonnen?
Welche dort eingesetzten Technologien oder Verfahren (vgl. Vorfrage) wurden von der Bundesregierung beziehungsweise der Bundespolizei daraufhin geprüft, ob sie auf den Schutz deutscher Grenzen übertragbar sind?
Welche dieser Technologien oder Verfahren wurden anschließend a) erprobt, b) beschafft, c) für eine künftige Erprobung vorgesehen oder d) verworfen, und aus welchen Gründen?