Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit dem Regierungsantritt der schwarz-roten Koalition wurden 250 Menschen aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Anfangs waren von den Abschiebungen ausschließlich Personen betroffen, die wegen einer Straftat verurteilt waren oder als sogenannte Gefährder geführt wurden. Im Juli 2026 kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt an, die Abschiebungen nach Afghanistan auf andere Gruppen auszuweiten (www.zeit.de/politik/deutschlan d/2026-09/abschiebungen-afghanistan-bundespolizei-alexander-dobrindt-gxe). Hierzu fand am 8. Juli 2026 ein „Praktiker-Austausch“ auf Arbeitsebene zwischen dem Bundespolizeipräsidium und Vertretern der Bundesländer statt. Dabei wurden „organisatorische und operative Fragestellungen im Kontext des Rückführungsmechanismus Afghanistan“ besprochen. Unter anderem teilte das Bundespolizeipräsidium den Ländern mit, dass sie Personen „ohne strafrechtlichen Hintergrund“ für die Passersatzpapierbeschaffung anmelden können. Darüber hinaus wurden die Bundesländer über zuvor erzielte Ergebnisse aus Gesprächen bezüglich der Verstetigung und des Ausbaus der Zusammenarbeit bei Abschiebungen mit Taliban-Vertretern informiert. Nähere Angaben zu den Inhalten des „Praktiker-Austauschs“ wollte die Bundesregierung „aus Gründen des Staatswohls“ nicht machen (Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig an die Abgeordnete Clara Bünger vom 25. September 2026). Aus einem Schreiben des hessischen Innenministeriums an die hessischen Regierungspräsidien vom 10. Juli 2026, das auf den Austausch mit der Bundespolizei Bezug nimmt, geht weiter hervor, dass erkrankte Personen und Personen mit einem Bezug zum „Islamischen Staat“ (IS) bzw. zum „Islamischen Staat Provinz Khorasan“ (ISPK) nicht für Abschiebungen nach Afghanistan in Betracht kommen. Ferner würden die Kriterien männlich, alleinstehend, volljährig und vollziehbar ausreisepflichtig unverändert gelten (https://fr-hessen.de/ wp-content/uploads/2026/07/2026-07-10_Erlass-Meldungen-AFG.pdf). Ende Juli 2026 wurde zum ersten Mal ein Mann nach Afghanistan abgeschoben, der nicht strafrechtlich verurteilt worden war (www.tagesschau.de/inland/innenpoli tik/abschiebeflug-afghanen-102.html). Mitte September 2026 lagen der Bundespolizei 488 Amtshilfeersuchen der Länder auf Abschiebungen nach Afghanistan seit dem 8. Juli vor. Nach Kenntnis der Bundespolizei wurden 267 dieser Personen nicht strafrechtlich verurteilt, was einem Anteil von 55 Prozent entspricht. Die Amtshilfeersuchen stammen von allen Bundesländern bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Bremen. Zusätzlich befanden sich am 23. September 2026 nach Informationen der Bundesregierung sieben afghanische Staatsangehörige auf Antrag der Bundespolizei in Abschiebungshaft und eine Person in Haft zur Sicherung der Zurückweisung (Plenarprotokoll 21/95, S. 11777). Wie viele dieser Personen wegen einer Straftat verurteilt wurden, teilte die Bundesregierung nicht mit, obwohl sie in der Frage darauf hingewiesen worden war, dass sich dies aus dem polizeilichen Informationssystem ermitteln lässt, wie das Bundesinnenministerium (BMI) zuvor auf eine andere Nachfrage erklärt hatte (Mail des BMI vom 18. August 2026 an die Abgeordnete Clara Bünger). Um die Abschiebungen vorzubereiten, arbeiten deutsche Behörden mittlerweile eng mit Vertretern der Taliban zusammen. Seit November 2025 gab es regelmäßige Anhörungen mit afghanischen Vertretern zum Zweck der Passersatzbeschaffung (Bundestagsdrucksache 21/6802). Hierzu wurden bereits 2025 zwei Konsularbeamte der Taliban in Deutschland akkreditiert. Nach Kenntnis und Einschätzung des NDR hat einer von ihnen faktisch die Leitung der afghanischen Botschaft in Berlin übernommen, der andere soll das Generalkonsulat in Bonn leiten. Einem Bericht zufolge reisten Ende August 2026 drei weitere Taliban-Vertreter aus Afghanistan nach Deutschland, nachdem sie in der deutschen Vertretung in Katar Visa für 30 Tage erhalten haben sollen. Nach einem Aufenthalt in Berlin reisten sie demnach nach Bonn und München weiter. Nach Auskunft des Auswärtigen Amts hätten sie die Aufgabe, bei der Ausstellung von Dokumenten zu unterstützen, um weitere Abschiebungen zu ermöglichen. Außerdem sollen sie beauftragt gewesen sein, sicherzustellen, dass die hohen Einnahmen, die bei der Ausstellung von Pässen und Urkunden erzielt werden, im Sinne der Taliban verwendet werden (www.tagesschau.de/inland/innenpoliti k/abschiebungen-taliban-100.html, www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanist an-taliban-botschaft-eu-100.html). In einem den Fragestellenden vorliegenden Bescheid mit einer Verpflichtung zur Vorsprache im afghanischen Generalkonsulat heißt es: „Das Herkunftsland Afghanistan verlangt von allen Staatsangehörigen – egal ob ein Reisedokument vorliegt oder nicht – die abschließende Verifizierung der afghanischen Staatsangehörigkeit mittels persönlicher Vorsprache im Generalkonsulat“.
Wie viele Menschen wurden seit 2024 aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben (bitte nach Quartalen und für die Jahre 2025 und 2026 nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele der Afghanistan-Abschiebungen im bisherigen Jahr 2026 erfolgten mit Linienflügen (bitte mit Datum, anordnendem Bundesland und Anzahl der Personen auflisten), wie viele mit Charterflügen (bitte die Charterabschiebungen einzeln mit Datum, Abflughafen, möglichen Zwischenhalten, Zielflughafen, Zahl der abgeschobenen Personen, beteiligte Bundesländer, Zahl der Begleitbeamten, Kosten/Kostenerstattung durch EU/Frontex? auflisten)?
Mit welchen Fluggesellschaften wurden die Abschiebungen seit 2024 vollzogen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Verbleib der abgeschobenen Personen in Afghanistan? Ist der Bundesregierung insbesondere bekannt, ob infolge der Abschiebung am 1. September 2026 die Betroffenen nach der Ankunft in Kabul in Handschellen gefesselt in ein Gefängnis gebracht wurden, woraufhin entschieden werden sollte, wer wieder freigelassen wird und wer in Haft bleiben muss, wie es ein Taliban-Mitglied gegenüber einem Journalisten berichtet haben soll (https://thruttig.wordpress.com/2026/09/01/afghanistanabschiebeflug-nr-8-ab-jetzt-dreimal-pro-monat/, bitte erläutern)?
Falls die Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse hat, wird sie entsprechende Informationen einholen?
Ist es zutreffend, dass Personen mit Bezug zum „Islamischen Staat“ (IS) bzw. zum „Islamischen Staat Provinz Khorasan“ (ISPK) nicht für Abschiebungen nach Afghanistan in Betracht kommen, wie es das hessische Innenministerium mitteilt (siehe Vorbemerkung)? a) Falls ja, was ist der Grund dafür, steht dahinter der Wunsch der Taliban, dass solche Personen nicht nach Afghanistan abgeschoben werden sollen (bitte erläutern)? b) Falls nein, wie verhält es sich stattdessen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Afghanen sich in Deutschland aufhalten, bei denen die Behörden davon ausgehen, dass sie einen Bezug zum IS bzw. ISPK haben, und wenn ja, welche?
Wie viele afghanische Staatsangehörige werden nach Kenntnis der Bundesregierung als „Gefährder“ geführt?
Gab es nach dem 8. Juli 2026 weitere Bund-Länder-Treffen zum Thema Afghanistan-Abschiebungen, und wenn ja, wann und wer war daran beteiligt? Was wurde dort gegebenenfalls besprochen bzw. vereinbart?
Ist es zutreffend, dass die Taliban bis zu drei Charter-Abschiebeflüge im Monat akzeptieren (https://thruttig.wordpress.com/2026/09/01/afghanista n-abschiebeflug-nr-8-ab-jetzt-dreimal-pro-monat/)? a) Wenn nein, wie verhält es sich stattdessen? b) Wenn ja, gibt es auch Vereinbarungen darüber, wie viele Personen mit einem Charterflug höchstens abgeschoben werden dürfen? Gibt es ferner Vereinbarungen zur Zahl der Abschiebungen mit Linienflügen, und wenn ja, welche?
Wie viele Amtshilfeersuchen der Länder auf Abschiebungen nach Afghanistan seit dem 8. Juli 2026 liegen der Bundespolizei vor, und wie viele der betroffenen Personen wurden nach Kenntnis der Bundespolizei nicht strafrechtlich verurteilt (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele afghanische Staatsangehörige befinden sich derzeit auf Antrag der Bundespolizei in Zurückweisungs-, Zurückschiebungs- oder Abschiebungshaft (bitte differenzieren und angeben, bei wie vielem dieser Inhaftierten es sich nach Kenntnis der Bundespolizei um Menschen handelt, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, was sich durch einen Zugriff auf das polizeiliche Informationssystem ermitteln lässt)?
Welche Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der Taliban zum Thema Abschiebungen gab es seit Anfang des Jahres 2026 (bitte einzeln mit Ort und Datum auflisten)? a) Wie viele Personen nahmen jeweils für die deutsche Seite an den Gesprächen teil und in welchen Behörden bzw. Ministerien sind sie auf welcher Ebene tätig? b) Was wurde dabei besprochen? Wurde den Taliban insbesondere zugesagt, dass sie im Gegenzug für die Akzeptanz von mehr Abschiebungen weitere Diplomaten nach Deutschland entsenden können, wie dies verschiedene Medien berichteten (www.tagesschau.de/inland/bundesregierung-taliban-abschiebun g-100.html, bitte erläutern)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der (ungefähren) Höhe der Einnahmen, die in den afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland mit der Ausstellung von Pässen und Urkunden erzielt werden, und wenn ja, welche?
Wie viele Anhörungen mit afghanischen Vertretern zum Zweck der Beschaffung von Passersatzpapieren bzw. Reisedokumenten hat die Bundespolizei seit 2025 organisiert bzw. durchgeführt (bitte mit Ort und Datum auflisten)? a) Welche Bundesländer haben sich an den Anhörungen jeweils beteiligt? b) Wie viele mutmaßliche afghanische Staatsangehörige wurden bei diesen Vorführungen angehört? c) Bei wie vielen der vorgeführten Personen wurde die Identität bzw. Staatsbürgerschaft durch afghanische Vertreter bestätigt? d) Wie vielen der vorgeführten Personen wurden Reisepapiere ausgestellt, die eine Abschiebung ermöglichen? e) Gab es Personen, bei denen afghanische Vertreter es ablehnten, Passbzw. Reisedokumente auszustellen, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Werden bei den Anhörungen auch Personen vorgeführt, die bereits afghanische Papiere haben, bei denen es also keinen Zweifel an der Identität und Staatsbürgerschaft geben dürfte, und wenn ja, aus welchem Grund?
Hält die Bundesregierung es für zulässig, Personen, die bereits afghanische Papiere haben und an deren Identität es keinen Zweifel gibt, bei solchen Anhörungen vorzuführen und falls ja, auf welche Rechtsgrundlage stützt sich dies?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere § 82 Absatz 4 Satz 1 AufenthG eine ausreichende Rechtsgrundlage für solche Vorführungen/Anhörungen, da diese erfolgen sollen, damit der Betroffene „die zur Klärung seiner Identität erforderlichen Angaben macht“ – eine Identitätsklärung ist aber gerade nicht erforderlich, wenn ein gültiger Reisepass vorliegt (bitte nachvollziehbar begründen)?
Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage können deutsche Behörden die Vorsprache bei einer Vertretung eines Staates verlangen, den der deutsche Staat nicht anerkennt?
Welche Begründung hat die afghanische Seite dafür gegeben, dass auch Personen mit gültigem Reisepass und geklärter Identität im afghanischen Generalkonsulat vorsprechen sollen/müssen, und wurde dies explizit als Voraussetzung für eine Abschiebung nach Afghanistan vereinbart/ verlangt? Was ist unter einer „abschließenden Verifizierung“ der afghanischen Staatsangehörigkeit (siehe Vorbemerkung) zu verstehen?
Falls keine Gründe von der afghanischen Seite genannt wurden, was ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Grund für diese Maßnahme (bitte darlegen), und hält die Bundesregierung eine solche Vorsprache in Fällen, in denen gültige Reisedokumente vorliegen, für zumutbar (bitte begründen)?
Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele derer, die seit 2025 bei solchen Anhörungen vorgeführt und als afghanische Staatsbürger identifiziert wurden, tatsächlich abgeschoben wurden und wenn ja, welche?
Wie viele afghanische Staatsangehörige wurden 2025 und im bisherigen Jahr 2026 aus Deutschland ausgewiesen und wie viele derer, gegen die 2025 bzw. 2026 eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, waren im Ausländerzentralregister zuletzt als „aufhältig“ bzw. „nicht aufhältig“ gespeichert?
Ist die Annahme der Fragestellenden zutreffend, dass die Bundespolizei den afghanischen Vertretern zwar keine Gelder für die Durchführung der Anhörungen zur Identitätsfeststellung zahlt, aber deren Reisekosten erstattet (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 21/6802, bitte erläutern)? a) Wenn ja, in welcher Höhe sind solche Reisekosten im bisherigen Jahr 2026 entstanden und erstattet worden? b) Wenn nein, wie verhält es sich stattdessen?
Ist Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung das einzige Land in Europa, in dem in den afghanischen Auslandsvertretungen Vertreter der Taliban tätig sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Taliban versuchen, Druck auf andere EU-Staaten auszuüben, damit diese sich ebenfalls bereiterklären, Diplomaten der Taliban zu akkreditieren (www.tagesschau.de/ausland/asi en/afghanistan-taliban-botschaft-eu-100.html)?
Ist die Bundesregierung diesbezüglich im Austausch mit anderen europäischen Regierungen und falls ja, welche näheren Angaben kann sie dazu machen?
Bleibt die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt dabei, dass man davon ausgehe, dass die afghanische Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Bonn nach wie vor von Vertretern der Vorgängerregierung der Taliban geleitet würden, weil eine Übernahme der afghanischen Missionen durch Taliban-Vertreter nicht offiziell mitgeteilt wurde (https:// ta z.de/Afghanische-Vertretung-in-Deutschland/!6168685/, bitte begründen)?
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass sie trotz der engen Zusammenarbeit bei Abschiebungen lediglich „technische Kontakte“ zu den Taliban unterhält und wenn ja, warum?
Ist die Annahme der Fragestellenden zutreffend, dass die beiden von den Taliban entsandten Konsularbeamten, die seit letztem Jahr in Deutschland tätig sind, aufgrund des Wiener Übereinkommens für konsularische Beziehungen akkreditiert wurden (Bundestagsdrucksache 21/1627, Antwort zu Frage 30)? Falls nein, wie verhält es sich stattdessen? a) Ist ferner die Annahme der Fragestellenden zutreffend, dass Afghanistan kein Mitglied des Wiener Übereinkommens für konsularische Beziehungen ist? Falls ja, wie ist es dann möglich, von den Taliban entsandte Konsularbeamte auf dieser Grundlage einreisen zu lassen bzw. sie zu akkreditieren? b) Wurden die beiden Konsularbeamten stattdessen auf Grundlage des Wiener Übereinkommens für diplomatische Beziehungen akkreditiert, in dem Afghanistan Mitglied ist? Falls ja, was folgt daraus rechtlich, und wie wäre dies damit zu vereinbaren, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, keine diplomatischen Beziehungen zu den Taliban zu unterhalten?