Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Koordinator der Bundesregierung für die transatlantische Zusammenarbeit versteht sich nach Darstellung der Bundesregierung „als Brückenbauer zwischen den Partnern“ (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/tra nsatlantische-zusammenarbeit-node). Der seit dem 28. Mai 2025 amtierende Koordinator Metin Hakverdi ist wiederholt durch öffentliche Äußerungen aufgefallen, die diesem Neutralitätsanspruch nach Auffassung der Fragesteller widersprechen: Zuletzt reiste Metin Hakverdi im September 2026 im Rahmen einer offiziellen USA-Reise – Anlass war die Übergabe eines F‑35A-Kampfjets an die Bundeswehr in Fort Worth, Texas – an den Grenzzaun zu Mexiko bei El Paso. Dort veröffentlichte er ein Video, in dem er die innenpolitische Migrations- und Grenzsicherungsdebatte der Vereinigten Staaten als „hysterisch“ bezeichnete, dem amtierenden Präsidenten der Vereinigten Staaten sinngemäß „Schaum vorm Mund“ attestierte und den Grenzzaun als lokales städtebauliches Problem relativierte, das von den Anwohnern nicht gewollt sei (vgl. www.bild.de/politi k/inland/am-zaun-zu-mexiko-schaum-vorm-mund-merz-us-beauftragter-provoz iert-trump-6ab2971b67ff1f5bff587759). Nach Presseberichten stieß dies auch innerhalb der Regierungskoalition auf Kritik (vgl. www.bild.de/politik/inland/a m-zaun-zu-mexiko-schaum-vorm-mund-merz-us-beauftragter-provoziert-trum p-6ab2971b67ff1f5bff587759). Bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5264 hatte sich die Bundesregierung zu mehreren einschlägigen Voräußerungen Hakverdis – u. a. zu dessen Wahlprognose zugunsten von Kamala Harris vom 3. November 2024, zu dessen Äußerungen über die Kanzlereignung von Friedrich Merz sowie zu dessen Aussage vom 10. Oktober 2025, er wäre „fine“ damit, sollte Donald Trump den Friedensnobelpreis erhalten – nach Ansicht der Fragesteller mit dem Hinweis entzogen, diese seien „vor seiner Ernennung zum Transatlantik-Koordinator“ bzw. „in seiner Funktion als Mitglied des Deutschen Bundestages“ gefallen; „Hierzu äußert sich die Bundesregierung nicht.“ Diese Antworten ließen die gestellte Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Amtsverständnis unbeantwortet. Der El-Paso-Vorfall ereignete sich indes nachweislich während einer amtlichen Dienstreise und im Rahmen der Amtsausübung, sodass ein Verweis auf die private bzw. mandatsbezogene Sphäre hier ausscheidet.
War der Abstecher des Koordinators Metin Hakverdi nach El Paso Bestandteil des offiziellen, vom Auswärtigen Amt genehmigten bzw. zur Kenntnis genommenen Reiseprogramms der USA-Reise im September 2026, und wenn ja, mit welcher dienstlichen Zielsetzung wurde dieser Programmpunkt festgelegt?
Wer hat den Besuch am Grenzzaun initiiert bzw. genehmigt, und welche Kosten sind dem Bund für diesen Reiseabschnitt entstanden?
War die Erstellung und Veröffentlichung des Instagram-Videos am Grenzzaun mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundeskanzleramt oder der Pressestelle der Bundesregierung abgestimmt, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung inhaltlich die in dem Video (vgl. www. instagram.com/reel/Ddfw1j4IFiI/?stkn=MXJtczVteDJtcWFpbA%3 D%3D) getroffenen Aussagen, wonach die US-amerikanische Debatte über Grenzsicherung „hysterisch“ sei und der amtierende US-Präsident dabei sinngemäß „Schaum vorm Mund“ habe, im Hinblick auf die Aufgabe des Koordinators, als neutraler Brückenbauer gegenüber der amtierenden US-Administration zu wirken?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Reaktionen der US- Administration, des US-Außenministeriums oder der US-Botschaft in Berlin auf diesen Vorfall vor, und wenn ja, welche?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Vorfall für die künftige Ausgestaltung von Dienstreisen des Koordinators, insbesondere im Hinblick auf spontane Social-Media-Veröffentlichungen während amtlicher Reisen?
Haben das Auswärtige Amt oder das Bundeskanzleramt Metin Hakverdi im Zusammenhang mit dem El‑Paso-Vorfall auf sein öffentliches Auftreten angesprochen, ihn ermahnt oder in sonstiger Weise auf die Vorgabe zur Neutralität hingewiesen?
Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass Äußerungen, die vor Amtsantritt gefallen sind, für die Beurteilung der Eignung und Neutralität eines amtierenden Koordinators grundsätzlich irrelevant sind – und falls ja, auf welcher Grundlage (vgl. Vorbemerkung)?
Sieht die Bundesregierung in der Häufung solcher öffentlichen Äußerungen – Wahlprognose zugunsten Kamala Harris, Bewertungen zur Kanzlereignung von Friedrich Merz, Aussage zum Friedensnobelpreis für Donald Trump, El‑Paso-Video (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) – ein Muster mangelnder politischer Zurückhaltung, das die Wahrnehmung des Koordinatorenamtes als überparteilich und neutral beeinträchtigt?
Zieht die Bundesregierung aus dem El-Paso-Vorfall in Verbindung mit den auf Bundestagsdrucksache 21/5264 dokumentierten Vorfällen die Konsequenz, die Eignung Metin Hakverdis für das Amt des Transatlantik- Koordinators neu zu bewerten?