Gewalttat in Stade und Schutz von Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe und bundesgeförderter Beratungsstellen - Datenlage, Prävention und Schutzkonzepte

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Gewalttat in Stade war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Bundesförderung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration, Transparenz- und Kontrollmechanismen sowie Schlussfolgerungen aus der Gewalttat in Stade“ auf Bundestagsdrucksache 21/7624 (https://dserver.bundestag.de/btd/21/076/21076 24.pdf). Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort darauf (Bundestagsdrucksache 21/7889) hinsichtlich möglicher Zusammenhänge mit dem Fall Stade auf die laufenden Ermittlungen der zuständigen kommunalen beziehungsweise Landesbehörden verwiesen und erklärt, deren Ergebnisse seien abzuwarten. Unabhängig von der abschließenden Bewertung des konkreten Falls wirft die Gewalttat in Stade aus Sicht der Fragesteller die über den Einzelfall hinausgehende Frage auf, welche Erkenntnisse über Bedrohungen und Gewalt gegenüber Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe und bundesgeförderter Beratungsstellen vorliegen und welche Präventions- und Schutzmaßnahmen bestehen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/7889 mitgeteilt, dass die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik in der zweiten Jahreshälfte 2025 eine Fachkräfteerhebung bei Jugendämtern und Diensten stationärer Hilfen zur Erziehung durchgeführt habe. Zu Gewalttaten im Zusammenhang mit familiengerichtlichen oder sorgerechtlichen Konflikten liegen der Bundesregierung nach eigener Auskunft keine Erkenntnisse vor. Für den Schutz von Mitarbeitern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verweist sie aufgrund der Kompetenzverteilung auf Länder und Kommunen. Auch hinsichtlich einer bundesweiten systematischen Erfassung von Bedrohungen oder Gewalt gegen Mitarbeiter öffentlich geförderter Beratungsstellen sowie hinsichtlich regelmäßiger Schulungen der Mitarbeiter zum Umgang mit eskalierenden Konfliktsituationen liegen der Bundesregierung nach eigener Auskunft keine Kenntnisse vor. Wissenschaftliche Untersuchungen zur Sicherheit von Mitarbeitern in Jugendhilfeeinrichtungen im Sinne der Fragestellung wurden nach Angaben der Bundesregierung seit 2020 durch den Bund nicht gefördert. Gleichzeitig hat das Bundeskabinett am 12. August 2026 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf beginnt nach Angaben der Bundesregierung eine zweistufige Strukturreform. Als Herausforderungen benennt das zuständige Bundesministerium unter anderem steigende Fallzahlen, komplexere Problemlagen und Personalengpässe. Die zweite Stufe soll sich insbesondere mit Wirkung, Effizienz, Planung, Finanzierung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe befassen (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/erstes-gesetz-zu r-strukturreform-der-kinder-und-jugendhilfe-282938). Parallel hierzu wird die Weiterentwicklung institutioneller Schutzkonzepte fachwissenschaftlich diskutiert. Das Deutsche Jugendinstitut hat anlässlich einer schriftlichen Anhörung zum Thema „Gewaltschutz stärken“ im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie des Thüringer Landtags am 8. September 2026 eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin werden unter anderem verbindliche Bestandteile institutioneller Schutzkonzepte sowie Fortbildungen für Fachkräfte behandelt. Der Schwerpunkt dieser Stellungnahme liegt auf dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt (www.dji.de/v eroeffentlichungen/aktuelles/news/article/kinder-und-jugendliche-besser-vor-ge walt-schuetzen.html). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang der Schutz der Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in bundesgeförderten Beratungsstellen vor Bedrohungen und Gewalt systematisch berücksichtigt wird und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus entsprechenden Vorfällen für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich zieht.

Frage 1

Liegen der Bundesregierung inzwischen über ihre Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/7889 hinausgehende Erkenntnisse der zuständigen Behörden zur Gewalttat in Stade vor, soweit diese für die in der genannten Kleinen Anfrage aufgeworfenen Fragen zu Beratungsstrukturen, Prävention oder zum Schutz von Mitarbeitern von Bedeutung sind? a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich, falls nein, bemüht sie sich darum, diese zu erlangen? b) Wenn nein, warum nicht?

Frage 2

Ist die Auswertung der in der zweiten Jahreshälfte 2025 durchgeführten Fachkräfteerhebung bei Jugendämtern und Diensten stationärer Hilfen zur Erziehung inzwischen abgeschlossen? a) Wenn ja, wann erfolgte dies? b) Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss der Auswertung und der vollständigen Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen?

Frage 3

Welche Fragestellungen der Fachkräfteerhebung betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung Bedrohungen, Beleidigungen, Einschüchterungen, körperliche oder psychische Gewalt oder sonstige Übergriffe gegenüber Beschäftigten?

Frage 4

Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung aus dieser Erhebung bereits hinsichtlich entsprechender Erfahrungen von Mitarbeitern vor (vgl. Vorfragen)?

Frage 5

Welche weiteren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls aus Daten der Länder, Kommunen, Unfallversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Wohlfahrts- oder Berufsverbände über Häufigkeit und Entwicklung von Bedrohungen und Gewalt gegen Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe vor?

Frage 6

Hat die Bundesregierung seit 2020 Hinweise von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Trägerverbänden, Berufsverbänden oder Gewerkschaften auf eine Veränderung der Häufigkeit oder Intensität solcher Vorfälle erhalten? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht?

Frage 7

Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen eine bundesweit vergleichbare Erfassung von Bedrohungen und Gewalttaten gegenüber Beschäftigten der Kinder- und Jugendhilfe und bundesgeförderter Beratungsstellen? a) Wenn ja, in welchem Umfang? b) Wenn nein, aus welchen Gründen besteht eine solche Erfassung bislang nicht?

Frage 8

Hält die Bundesregierung eine bundesweit vergleichbare Datengrundlage über entsprechende Vorfälle für erforderlich oder fachlich sinnvoll, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

Frage 9

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung innerhalb ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen, gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Trägern, eine vergleichbare Datengrundlage zu schaffen?

Frage 10

Inwieweit berücksichtigen gegebenenfalls bestehende oder derzeit weiterentwickelte institutionelle Schutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe neben dem Schutz der betreuten Kinder und Jugendlichen auch den Schutz der dort tätigen Mitarbeiter vor Bedrohungen und Gewalt?

Frage 11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die Verbreitung von Deeskalationsschulungen, Notfallplänen, Alarmierungssystemen, Supervision oder anderen Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und bundesgeförderten Beratungsstellen vor?

Frage 12

Können entsprechende Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen bestehender Bundesprogramme oder Bundesförderungen finanziert werden? a) Wenn ja, aus welchen? b) Wenn nein, warum nicht?

Frage 13

Aus welchen Gründen hat der Bund seit 2020 keine wissenschaftlichen Untersuchungen gefördert, die die Sicherheit von Mitarbeitern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise deren Bedrohungs- und Gewalterfahrungen eigenständig untersuchen?

Frage 14

Beabsichtigt die Bundesregierung, bei möglichen künftigen Forschungsvorhaben zu institutionellen Schutzkonzepten Bedrohungs- und Gewalterfahrungen der dort beschäftigten Fachkräfte systematisch einzubeziehen?

Frage 15

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Schutz der Beschäftigten vor Bedrohungen und Gewalt im Rahmen der gegenwärtigen Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe bei?

Frage 16

Welche Regelungen oder Maßnahmen des am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe dienen unmittelbar oder mittelbar der Verbesserung der Sicherheit der Mitarbeiter?

Frage 17

Beabsichtigt die Bundesregierung, Fragen des Schutzes von Mitarbeitern vor Bedrohungen und Gewalt in die angekündigte zweite Stufe der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe einzubeziehen? a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden hierzu derzeit geprüft, und falls nein, aus welchen Gründen nicht? b) Wenn nein, warum nicht?