Familien in der Grundsicherung im Jahr 2026

Drucksache 21/8516Kleine Anfrage13.10.202616 FragenFraktion der AfDGesellschaftspolitik, soziale GruppenSoziale Sicherung

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Juli 2024 stellten ausländische Familien mehr als die Hälfte aller Familien im Bürgergeldbezug. Bei den Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern, in denen ein arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) haushaltsführend war, standen zu diesem Zeitpunkt 379 619 ausländische BG mit Kindern (61 Prozent) 242 586 deutschen BG mit Kindern (39 Prozent) gegenüber (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14083, siehe Tabelle 4). Im Juni 2010 war das Verhältnis noch umgekehrt: Damals standen 481 393 deutschen BG mit Kindern (70,6 Prozent) 200 358 ausländische BG mit Kindern (29,4 Prozent) gegenüber. Somit hat sich die Zahl der deutschen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen ein arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter für den Haushalt verantwortlich ist, in den letzten 14 Jahren halbiert, während die Zahl der ausländischen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen ein arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter für den Haushalt verantwortlich ist, um rund 179 000 gestiegen ist (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 20/8967, siehe Tabelle 6).

Frage 1

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren) entwickelt, in denen mindestens ein erziehungsberechtigter Regelleistungsberechtigter (RLB) lebte (bitte nach Männern und Frauen differenzieren sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU- Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, ausweisen)?

Frage 2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren) entwickelt, in denen mindestens ein erziehungsberechtigter erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) lebte (bitte nach Männern und Frauen differenzieren sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, ausweisen)?

Frage 3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erziehungsberechtigter ELB erwerbstätig war, entwickelt (bitte nach Männern und Frauen differenzieren sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top‑8-nichteuropäische- Asylherkunftsländer, ausweisen)?

Frage 4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren) entwickelt, in denen mindestens ein erziehungsberechtigter arbeitsloser erwachsener ELB lebte (bitte nach Männern und Frauen differenzieren sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top‑8nichteuropäische-Asylherkunftsländer, ausweisen)?

Frage 5

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erziehungsberechtigter ELB Langzeitleistungsbezieher war, entwickelt (Langzeitleistungsbezieher sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren) (bitte nach Männern und Frauen differenzieren sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top‑8nichteuropäische-Asylherkunftsländer, ausweisen)?

Frage 6

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften entwickelt (bitte differenziert nach folgenden Staatsangehörigkeiten für die jeweilige Grundgesamtheit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top‑8-nichteuropäische- Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien, ausweisen)?

Frage 7

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil der Kinder unter 18 Jahren folgender Alterskohorten a) unter 15 Jahren, b) unter 3 Jahren, c) 3 bis unter 6 Jahren, d) 6 bis unter 15 Jahren sowie e) 15 bis unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften entwickelt (bitte nach folgenden Staatsangehörigkeiten für die jeweilige Grundgesamtheit differenziert: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top‑8-nichteuropäische- Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien, ausweisen)?

Frage 8

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 sowie aktuell Anzahl und Anteil (an allen Kindern in BG) von Kindern unter 18 Jahren in folgenden Bedarfsgemeinschaftstypen a) BG mit einem Kind, b) BG mit zwei Kindern, c) BG mit drei Kindern, d) BG mit vier Kindern und e) BG mit fünf und mehr Kindern jeweils entwickelt (bitte differenziert nach folgenden Staatsangehörigkeiten für die jeweilige Grundgesamtheit: Deutsche, Ausländer, EU- Ausländer, EU-Osterweiterung (EU 11), Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien, ausweisen)?

Frage 9

Wie hoch war in den Jahren 2024 und 2025 der jährliche Gesamtbetrag, der an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern ausgezahlt wurde (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erziehungsberechtigter RLB lebte (bitte jeweils nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien, ausweisen)?

Frage 10

Wie hoch war in den Jahren 2024 und 2025 der jährliche Gesamtbetrag, der an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern ausgezahlt wurde (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erziehungsberechtigter ELB lebte (bitte jeweils nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung [EU 11], Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien, ausweisen)?

Frage 11

Wie hoch war in den Jahren 2024 und 2025 der jährliche Gesamtbetrag, der an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern ausgezahlt wurde (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erziehungsberechtigter erwerbstätiger ELB lebte (bitte jeweils nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung (EU 11), Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top‑8-nichteuropäische- Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien, ausweisen)?

Frage 12

Wie hoch war in den Jahren 2024 und 2025 der jährliche Gesamtbetrag, der an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern ausgezahlt wurde (bitte nach BG mit Kindern, BG mit einem Kind, BG mit zwei Kindern, BG mit drei Kindern, BG mit vier Kindern und BG mit fünf und mehr Kindern differenzieren), in denen mindestens ein erziehungsberechtigter Langzeitleistungsbezieher lebte (bitte jeweils nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung (EU 11), Westbalkan, Osteuropa exklusive Ukraine, Ukraine, Top‑8nichteuropäische-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien, ausweisen)?

Frage 13

Wie viele Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Wege des Familiennachzugs eingereist?

Frage 14

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der neuen Grundsicherung auf Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, insbesondere hinsichtlich Vermittlungsvorrang, Mitwirkungspflichten und Leistungsminderungen?

Frage 15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Lohnabstand zwischen Bedarfsgemeinschaften mit einem, drei und fünf Kindern im Leistungsbezug und vergleichbaren Haushalten mit einem Vollzeitverdiener zum Mindestlohn, und liegen ihr hierzu eigene Modellrechnungen vor, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Frage 16

Welche Erkenntnisse, etwa aus Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), liegen der Bundesregierung darüber vor, wie häufig Kinder, die in Bedarfsgemeinschaften aufgewachsen sind, als Erwachsene selbst Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, und unterscheidet sich dieser Anteil nach Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund?