Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Frühjahr 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Strukturen der stationären Versorgung an aktuelle Bedarfe anzupassen (www.tagesschau.de/video/video-156218 8.html). Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens und nun nach den ersten Monaten der praktischen Umsetzung haben verschiedene Akteure, darunter die Bundesländer im Rahmen des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 120/3/26), auf potenzielle Herausforderungen bei der praktischen Anwendung hingewiesen (www.ndr.de/nachrichten/info/bundesrat-stimmt-krankenkassenreform-zu-trot z-kritik-im-norden,krankenkassenreform-108.html). Angesichts der breit geäußerten fachlichen Bedenken von der Ärzteschaft (www.aerzteblatt.de/news/kra nkenhausreform-uneinigkeit-uber-anpassungen-4b4aaa99-4b24-4ea8-8b27-d4d d9a23edd7) und den Klinikverbänden (www.dkgev.de/dkg/presse/details/krank enhaeuser-kritisieren-aufgeschobene-probleme/) über die kommunalen Spitzenverbände (www.aerztezeitung.de/Politik/Anhoerung-im-Bundestag-Massive-A enderungswuensche-von-Aerzteorganisationen-Kassen-und-Kommunen-46143 4.html) bis hin zu den gesetzlichen Krankenkassen (www.gkv-spitzenverban d.de/media/dokumente/presse/p_stellungnahmen/2024_2025/2025_12_12_GK V_SV_Stellungnahme_GE_KHAG.pdf) besteht in den Augen der Fragesteller ein dringender parlamentarischer Aufklärungsbedarf, ob die praktischen Umsetzungsschritte des KHAG die angestrebten Reformziele tatsächlich noch erreichen können. Vor diesem Hintergrund und angesichts der anlaufenden Planungen der Krankenhäuser für das Folgejahr besteht bei den Fragestellern ein parlamentarisches Interesse an einer Sachstandsdarstellung durch die Bundesregierung bezüglich der zeitlichen Planung, der finanziellen Auswirkungen auf die Krankenhausträger sowie der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung. Die Fragesteller ersuchen die Bundesregierung um eine detaillierte Darlegung der aktuellen Datengrundlage und der bisherigen Erkenntnisse aus der Implementierungsphase.
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zum aktuellen Umsetzungsstand der Zuweisung von Leistungsgruppen im Kontext der in der Bundesratsdrucksache 120/3/26 geäußerten Rückmeldungen der Bundesländer, und wenn ja, wie lautet diese?
Hat sich die Bundesregierung zu den Auswirkungen auf die Investitionsplanung der Länder in den Jahren 2026 und 2027, die sich aus den geltenden Zeitplänen für die Umstellung der Krankenhausstrukturen ergeben, eine Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Welche Datenmodelle und Simulationsrechnungen liegen der Bundesregierung aktuell gegebenenfalls vor, um die Auswirkungen der Reform auf die Stabilität der Krankenhausstandorte während der Übergangsphase (2026 bis 2028) zu beurteilen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu den finanziellen Auswirkungen des KHAG auf kommunale Krankenhausstandorte vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die auskömmliche Mittelausstattung des aus Bundessteuermitteln gespeisten Transformationsfonds im Verhältnis zu den tatsächlichen strukturellen Umbaukosten, und weshalb sieht das KHAG vor, darüber hinausgehende strukturelle Transformationslasten sowie die laufende Finanzierung der neuen Vorhaltepauschalen unmittelbar den GKV (gesetzliche Krankenversicherung)-Beitragszahlern aufzubürden, anstatt diese vollumfänglich aus dem Transformationsfonds oder anderen Steuermitteln zu finanzieren?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um sicherzustellen, dass die Bundesländer ihren gesetzlichen Investitionsverpflichtungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) künftig vollumfänglich nachkommen, damit keine Zweckentfremdung von GKV- Beitragsmitteln zur Kompensation des Investitionsstaus erfolgt?
Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigungen aufgrund von „regionaler Unverzichtbarkeit“ wurden seit Inkrafttreten des KHAG gestellt, und wie stellt sich deren Bearbeitungsstand dar?
Von welchem bürokratischen und finanziellen Erfüllungsaufwand für die Krankenhausträger geht die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Nachweis und der Zertifizierung bzw. Zuweisung von Leistungsgruppen aus (bitte nach einmaligem Umstellungsaufwand und dauerhaftem Erfüllungsaufwand aufschlüsseln)? a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang dieser administrative Mehraufwand durch Effizienz- und Synergieeffekte in den klinischen Prozessen kompensiert werden kann? b) Inwieweit sieht die Bundesregierung das im Reformprozess formulierte Ziel des Bürokratieabbaus im Krankenhausbereich durch die Nachweispflichten bei den Leistungsgruppen gegebenenfalls gefährdet, und welche Maßnahmen plant sie gegebenenfalls zur Entlastung der Kliniken?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Veränderung des zeitlichen Aufwands für ärztliches und pflegerisches Personal durch die neuen Dokumentationsanforderungen des KHAG im Vergleich zum Vorjahr vor (bitte nach Berufsgruppen aufschlüsseln)?