Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Wie verschiedene Medien berichteten, verhandeln Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlande derzeit mit Ruanda über die Einrichtung sogenannter Return Hubs in dem Land (www.spiegel.de/ausland/migration-deutschland-verhandelt-mit-eu-staaten-ueber-abschiebezentren-in-r uanda-a-ffcd7720-2b79-48bd-8c51-971e2f572832).
Dabei handelt es sich um Lager außerhalb der EU, in die Menschen gegen ihren Willen verbracht werden sollen, wenn sie etwa aufgrund fehlender Papiere nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Damit finden sich die Betroffenen unter Umständen in einem Land wieder, das sie nie zuvor betreten haben, dessen Sprache sie nicht sprechen und in dem sie niemanden kennen. Die Rechtswissenschaftlerin Dr. Dana Schmalz ist daher der Auffassung, dass dies mit dem allgemeinen Verständnis einer „Rückführung“ nichts zu tun habe. Eher müsse von einer (staatlichen) Entführung gesprochen werden (https://verfassungsblog.de/keine-ruckfuhrung-sondern-eine-entfuhrung/).
Die rechtliche Grundlage für die „Return Hubs“ findet sich in der Rückführungsverordnung, der das Europäische Parlament mit den Stimmen der konservativen und rechten Fraktionen im Juni 2026 unter Applaus und „Send them back“-Rufen zugestimmt hat. Konkrete Standards für den Aufenthalt und die Versorgung der abgeschobenen Menschen in den Drittstaaten fehlen in der Rückkehrverordnung. Zwar legt diese fest, dass in den Aufnahmestaaten internationale Menschenrechtsstandards und das Refoulement-Verbot eingehalten werden müssen. Doch die Erfahrung zeigt, wie Pro Asyl aus Sicht der Fragestellenden treffend hervorhebt, dass diese Vorgaben zu vage sind, um Menschenrechtsverletzungen wirksam zu verhindern (www.proasyl.de/news/d ie-neue-rueckfuehrungsverordnung-frontalangriff-auf-die-rechte-von-gefluech teten/).
Der ruandische Außenminister bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass Vertreter Deutschlands und weiterer europäischer Staaten in der letzten Augustwoche 2026 in Ruanda Gespräche über die Einrichtung von „Abschiebezentren“ führten. Nähere Angaben zu den Teilnehmenden, dem Ort oder den Inhalten der Gespräche machte er nicht. Es soll sich um Gespräche „auf technischer Ebene“ gehandelt haben. Das „Transitzentrum Gashora“ gilt Berichten zufolge als möglicher Ort für ein solches Abschiebelager. Dort werden seit 2019 Menschen untergebracht, die aus libyschen Folterlagern nach Ruanda „evakuiert“ werden (https://unsmil.unmissions.org/en/press-releases/fi rst-group-of-vulnerable-refugees-evacuated-from-libya-to-rwanda, www.zei t.de/politik/2026-08/ruanda-abschiebezentren-eu-asyl-deutschland). Die Einrichtung entstand mit Unterstützung der Afrikanischen Union und des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR; www.migazin.de/202 6/08/30/ruanda-bestaetigt-gespraeche-mit-eu-ueber-abschiebezentren/).
Als Großbritannien vor einigen Jahren ein Abschiebeabkommen mit Ruanda plante, kam von ruandischen Oppositionspolitikern deutliche Kritik, etwa daran, dass wohlhabende Staaten ihre Verantwortung für Geflüchtete gegen Geld an ärmere Länder auslagerten. Eine der Kritikerinnen ist derzeit aus politischen Gründen in Haft, ebenso wie weitere Oppositionspolitiker und Journalisten. Aufgrund des repressiven politischen Klimas warnen Menschenrechtsorganisationen davor, Ruanda als Standort für Abschiebezentren auszuwählen (ebd.). Kritisiert wird ferner, dass die ruandischen Streitkräfte nach UN-Berichten (UN = Vereinte Nationen) die Rebellenmiliz M23 im Kongo unterstützen (www.spiegel.de/ausland/migration-deutschland-verhandelt-mit-eu-staate n-ueber-abschiebezentren-in-ruanda-a-ffcd7720-2b79-48bd-8c51-971e2f57 2832).
Die Niederlande hatten bereits im vergangenen Jahr eine Absichtserklärung mit Uganda über die Errichtung eines Abschiebezentrums geschlossen. Einige EU-Staaten sehen ein Abkommen mit Uganda nach einem Bericht des „Spiegels“ jedoch wegen der dortigen Menschenrechtssituation kritisch. Der Oppositionsführer Bobi Wine musste außer Landes fliehen, nachdem sein Haus Anfang des Jahres 2026 gestürmt worden war. Außerdem steht Homosexualität in Uganda unter Strafe und kann unter bestimmten Umständen sogar mit dem Tod bestraft werden (www.spiegel.de/ausland/migration-deutschland-verhand elt-mit-eu-staaten-ueber-abschiebezentren-in-ruanda-a-ffcd7720-2b79-48bd-8 c51-971e2f572832).
In den USA gibt es die Praxis, unerwünschte Personen in Länder abzuschieben, zu denen sie keinen Bezug haben, bereits. Davon sind auch Menschen betroffen, die sich im laufenden Asylverfahren befinden oder einen humanitären Schutzstatus in den USA erhalten haben. Seit Donald Trumps zweitem Amtsantritt im Januar 2025 wurden mehr als 23 000 Menschen aus den USA in 26 Drittstaaten deportiert (www.welt.de/politik/ausland/plus6a8ea126511d4 fd3bc4e4342/abschiebefluege-nach-afrika-wer-sind-diese-menschen-sie-sindabgetaucht-ganz-im-sinne-von-trump.html). Die USA haben entsprechende Vereinbarungen mit mindestens 27 Ländern geschlossen. Viele der Abkommen werden bisher geheim gehalten, sodass Einzelheiten nicht bekannt sind. Einige mussten jedoch infolge von Klagen oder Informationsfreiheitsanfragen veröffentlicht werden. Daraus geht hervor, dass die Drittstaaten teilweise Geld erhalten, damit sie die abgeschobenen Personen aufnehmen; anderen drohten die USA mit Zöllen oder dem Entzug von Hilfsgeldern und Visa (https://passb lue.com/2026/06/30/how-a-un-agency-helps-to-enable-us-policy-on-third-cou ntry-deportees/).
Teilweise werden die Abgeschobenen in den Drittstaaten in geschlossenen Lagern oder sogar Hochsicherheitsgefängnissen festgesetzt (www.welt.de/politi k/ausland/plus6a8ea126511d4fd3bc4e4342/abschiebefluege-nach-afrika-wer-s ind-diese-menschen-sie-sind-abgetaucht-ganz-im-sinne-von-trump.html). Häufig haben sie keinen Zugang zu rechtlicher Hilfe. Amnesty International berichtet über vier Männer aus Myanmar, Kuba, Laos und Vietnam, die im Mai 2025 aus den USA nach Südsudan abgeschoben und anschließend an einem unbekannten Ort festgehalten wurden (www.amnesty.de/mitmachen/ur gent-action/suedsudan-nach-abschiebung-aufenthaltsort-unbekannt). In der Kritik steht auch die Rolle der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bei den US-Abschiebungen. Ein Sprecher der Organisation erklärte, man stelle „humanitäre Unterstützung“ nach der Ankunft im Drittstaat für die abgeschobenen Menschen bereit. Offenbar ist die IOM jedoch darüber hinaus daran beteiligt, „freiwillige“ Weiterreisen der betroffenen Personen in ihre Herkunftsländer zu organisieren. Das betraf beispielsweise eine lesbische Frau aus Marokko, die aus den USA nach Kamerun deportiert wurde, wo Homosexualität unter Strafe steht. Deshalb entschied sie sich, nach Marokko zurückzukehren, von wo sie ursprünglich aus Angst vor Gewalt geflüchtet war. Nach Angaben ihres Anwalts muss sich nun dort verstecken (https://passblue.com/2 026/06/30/how-a-un-agency-helps-to-enable-us-policy-on-third-country-depor tees/).
Um die Abschiebungen in Drittstaaten wurden in den USA gerichtliche Auseinandersetzungen geführt. Der US-Supreme Court erlaubte solche Abschiebungen im Juni 2025, nachdem ein Bundesgericht sie zuvor untersagt hatte (https://taz.de/Abschiebungen-aus-den-USA/!6086081/, www.derstandard.at/s tory/3000000275150/oberstes-us-gericht-erlaubt-abschiebungen-in-drittsta aten).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung sieht es als einen Baustein einer funktionsfähigen Migrationspolitik an, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Innovative Lösungen wie Return Hubs können bestehende europäische Ansätze zur Migrationssteuerung und -kontrolle ergänzen. Hierdurch sollen Anreize zu irregulärer Migration genommen und das Geschäftsmodell von Schleppern bekämpft werden.
Mit der EU-Rückkehrverordnung wird erstmalig eine europarechtliche Grundlage für die Einrichtung von Return Hubs im Rahmen von umfassenden Partnerschaften mit Drittstaaten geschaffen. Die Verordnung regelt klar, dass Return Hubs nur in solchen Drittstaaten eingerichtet werden dürfen, in denen internationale Menschenrechtsnormen und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht eingehalten werden, insbesondere das Refoulementverbot.
Return Hubs sollen Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen ohne Bleiberecht ermöglichen, die bisher beispielsweise aufgrund fehlender Kooperation des Herkunftsstaats oder der ausreisepflichtigen Person, beispielsweise bei der Passbeschaffung oder Identitätsklärung, nicht zurückgeführt werden können. Dabei sind Return Hubs nicht mit den in der Vergangenheit zwischen Großbritannien und Ruanda vereinbarten Modellen gleichzusetzen, in denen das Asylverfahren selbst jeweils im Drittstaat durchgeführt werden sollte.
Ziel der aktuellen Bestrebungen ist es, umfassende Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten partnerschaftlich und im gemeinsamen Interesse auszubauen und Return Hubs gemeinsam umzusetzen und dabei auch Internationale Organisationen einzubinden. Deutschland tauscht sich hierzu in einer Arbeitsgruppe mit Österreich, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland aus (siehe auch Bundesministerium des Innern (BMI) – Presse – Arbeitsgruppe zu innovativen Drittstaatenmodellen gestartet: Deutschland und Niederlande haben zum 1. Treffen eingeladen). Aktuell werden bilaterale und multilaterale Gespräche mit möglichen Partnerstaaten geführt. Diese sind vertrauensvoll, partnerschaftlich und ergebnisoffen. Das Ziel sind konkrete Schritte bis Ende des Jahres. Für Aussagen dazu, mit welchen Partnerstaaten eine Zusammenarbeit erfolgen wird und wie diese ausgestaltet werden, ist es derzeit noch zu früh. Vielmehr ist im Sinne des partnerschaftlichen Ansatzes Vertraulichkeit vereinbart. Daraus ergibt sich auch, dass weder eine Bestätigung noch eine Dementierung von Gesprächen mit einzelnen Staaten, weder direkt noch indirekt, im jetzigen Stadium erfolgt.
1Welche EU-Staaten haben sich an den Gesprächen mit Ruanda in der letzten Augustwoche 2026 beteiligt?
2An welchen Tagen und wo fanden diese statt?
3Vertreter welcher Bundesministerien und welcher Ebene haben die Bundesregierung in diesen Gesprächen vertreten?
4Was genau ist unter „technischen Gesprächen“ zu verstehen?
5Kann die Bundesregierung Angaben zu den Inhalten und (vorläufigen) Ergebnissen der Gespräche machen, und wenn ja, welche?
6Gab es zuvor bereits Gespräche der Bundesregierung oder anderer europäischer Regierungen mit ruandischen Vertretern über die Einrichtung von „Return Hubs“, wenn ja, wann, und wer war daran beteiligt?
7Wie ist es nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung zu verstehen, dass die ruandische Regierung von Gesprächen mit europäischen Regierungen über ein nicht näher definiertes „Migrationsabkommen“ sprach (www.spiegel.de/ausland/migration-deutschland-verhandelt-mit-e u-staaten-ueber-abschiebezentren-in-ruanda-a-ffcd7720-2b79-48bd-8c5 1-971e2f572832), und sollen in dem Abkommen auch andere Sachverhalte geregelt werden als die Einrichtung von „Return Hubs“?
8Ist die Information zutreffend, dass das „Transitzentrum Gashora“ als möglicher Ort für ein Abschiebezentrum im Gespräch ist, und wie viele Plätze gibt es dort?
9Sollen die abgeschobenen Personen das Abschiebezentrum jederzeit verlassen können?
10Wie lange sollen sie in Ruanda bleiben, welche Art von Aufenthaltsrecht sollen sie dort erhalten, sollen sie eine Arbeitserlaubnis bekommen, und ist vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche eine Schule besuchen können?
Die Fragen 1 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung strebt gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten, sogenannte Return Hubs, an und ist hierzu in ersten Gesprächen mit möglichen Partnerstaaten. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe auf technischer Ebene tauschen sich dazu migrations- und flüchtlingspolitische Experten Österreichs, der Niederlande, Dänemarks, Griechenlands und Deutschlands unter Begleitung der EU-Kommission aus. Hierfür ist das Bundesministerium des Innern federführend.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5366 verwiesen.
Eine weitergehende Beantwortung erfolgt nicht. Die Beratungen und Erwägungen der Bundesregierung über die praktische Umsetzung des Konzepts der Rückkehrzentren in Drittstaaten dauern an, sodass es sich um laufende Vorgänge handelt. Diese berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weshalb die Bundesregierung hierzu keine Auskunft erteilt. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]).
Eine frühzeitige Veröffentlichung regierungsinterner Beratungs- und Diskussionsprozesse zur etwaigen praktischen Umsetzung des Konzepts der Rückkehrzentren in Drittstaaten ist geeignet, die Offenheit künftiger Prüf- und Diskussionsprozesse zu beeinträchtigen. Eine Herausgabe dieser Informationen würde künftige Prüfungen negativ beeinflussen, weil sämtliche Erörterungen zu politisch sensiblen und hochkomplexen Themen stets vor dem Hintergrund getroffen werden müssten, dass sie im Anschluss öffentlich werden könnten. Die Prüfung würde in der Konsequenz so vorgenommen, als erfolgte sie in der Öffentlichkeit.
Ist der Bundesregierung bekannt, wie die politische Opposition in Ruanda zur möglichen Errichtung eines oder mehrerer Abschiebezentren steht, und wenn ja, welche näheren Angaben kann sie dazu machen?
Über eine Positionierung oppositioneller Gruppen in Ruanda zu dem Thema hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Ruanda ein, und inwieweit wird diese bei der Planung möglicher Abschiebezentren in dem Land berücksichtigt?
Die Verbesserung der Menschenrechtslage ist eines der Entwicklungsziele der ruandischen Regierung, insbesondere in den Bereichen der Kontrolle über politische Rechte, Meinungs- und Pressefreiheit sowie zivilgesellschaftliche Betätigungsräume besteht Raum für Verbesserungen. Zugleich sind in einigen Bereichen Erfolge sichtbar. Homosexualität ist entgegen regionaler Trends nicht kriminalisiert. LGBTIQ+-Personen genießen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Schutz unter dem Diskriminierungsverbot. Zudem nimmt Ruanda Geflüchtete aus der Region in enger Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und unter Einhaltung der internationalen Vorgaben auf und bemüht sich beispielhaft um die Integration von Flüchtlingen. Allgemein wird bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Return Hubs auf die Vorbemerkung verwiesen.
Was ist der Bundesregierung über eine Zusammenarbeit der ruandischen Streitkräfte mit der Rebellenbewegung M23 im Kongo bekannt (www.ip g-journal.de/regionen/afrika/artikel/krieg-im-schatten-8096/)?
Auf Basis von Berichten der Vereinten Nationen geht die Bundesregierung davon aus, dass die ruandischen Streitkräfte die kongolesische Rebellengruppe M23 weiterhin militärisch unterstützen. Die Bundesregierung hat sich als Mitglied – und 2025 Vorsitz – der Internationalen Kontaktgruppe Große Seen dafür ausgesprochen, dass Ruanda seine Unterstützung für die M23 beendet.
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die ruandische Regierung sich über die Kooperation mit europäischen Staaten bei Abschiebungen politische Rückendeckung für eine repressive Innen- sowie eine völkerrechtswidrige Außenpolitik erkaufen will (bitte erläutern)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Wie viele Asylanträge von ruandischen Asylsuchenden wurden seit 2021 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Angaben können der öffentlich zugänglichen Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf dessen Webseite entnommen werden (Link: www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/AsylG esStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html).
Wie hat das BAMF über diese Asylanträge entschieden (bitte nach Jahren sowie nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebeverbot, Ablehnung und Unzulässigkeitsentscheidung aufschlüsseln), und wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Schutzquote für das Herkunftsland Ruanda seit 2021 entwickelt?
Die Daten zu Entscheidungen über Asylanträge von Personen mit ruandischer Staatsangehörigkeit können der öffentlich zugänglichen Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf dessen Webseite entnommen werden (Link: www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/Asy lGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html).
Die Angaben zu den erfragten Quoten ohne Berücksichtigung von Entscheidungen zu formellen Ablehnungen von Asylanträgen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
| Jahr | Quote zu Entscheidungen über Asylanträge von Personen mit ruandischer Staatsangehörigkeit ohne Berücksichtigung von formellen Ablehnungen |
|---|---|
| 2021 | 23,66 Prozent |
| 2022 | 35,71 Prozent |
| 2023 | 23,33 Prozent |
| 2024 | 30,65 Prozent |
| 2025 | 10,17 Prozent |
| Januar bis Juni 2026 | 7,12 Prozent |
Wie haben die Gerichte seit 2021 über die Klagen ruandischer Asylsuchender gegen Bescheide des BAMF entschieden (bitte wie zur Frage 16 aufschlüsseln), und wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Aufhebungsquote der Verwaltungsgerichte bei Asylsuchenden aus Ruanda seit 2021 entwickelt?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
| Jahr | Gerichtsentscheidungen über Klagen von Asylsuchenden aus Ruanda | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | Asyl Artikel 16a GG u. Fam. Asyl | (GFK) Flüchtlings- schutz | subsidiärer Schutz | Abschiebungs- verbot | Ablehnungen | sonst. Verfahrens erledigungen (z. B. Rücknahmen) | Aufhebungsquote (ohne Berücksichtigung formeller Asylentscheidungen) in Prozent | |
| 2021 | 41 | 7 | 3 | - | - | - | 31 | 100 |
| 2022 | 117 | 3 | 18 | - | 8 | 54 | 34 | 34,9 |
| 2023 | 113 | 12 | 21 | 1 | 6 | 37 | 36 | 51,9 |
| 2024 | 109 | 3 | 16 | 3 | - | 43 | 44 | 33,8 |
| 2025 | 174 | 1 | 17 | - | 5 | 36 | 115 | 39,0 |
| 2026 (bis Juni) | 122 | 6 | 13 | - | 1 | 24 | 78 | 45,5 |
Befürwortet die Bundesregierung ein Abschiebeabkommen mit Uganda?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 10 sowie ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5366 verwiesen.
Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Uganda ein, und inwieweit wird diese bei der möglichen Planung von Abschiebezentren in dem Land berücksichtigt?
Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechtslage in Uganda genau, die aktuellen Entwicklungen werden als unbefriedigend eingeschätzt. Nach den Wahlen im Januar 2026 hat die Regierung ihr Vorgehen gegen Oppositionelle, Demonstranten und Journalisten nochmals verschärft, bis hin zu zahlreichen willkürlichen Verhaftungen und Vorwürfen von Folter. Angehörige sexueller Minderheiten berichten von gesellschaftlicher und rechtlicher Diskriminierung. Zudem wird der Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft zunehmend eingeschränkt. Im Mai 2026 trat ein Souveränitätsgesetz in Kraft, das Registrierungspflichten für „foreign agents“ und damit viele Nichtregierungsorganisationen einführt. Die Flüchtlingspolitik Ugandas ist hingegen auch nach Einschätzung des UNHCR fortschrittlich. Allgemein wird bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Return Hubs auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie viele Asylanträge von ugandischen Asylsuchenden wurden seit 2021 beim BAMF registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Angaben können der öffentlich zugänglichen Asylgeschäftsstatistik des BAMF auf dessen Webseite entnommen werden (Link: www.bamf.de/DE/The men/Statistik/Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html).
Wie hat das BAMF über diese Asylanträge entschieden (bitte nach Jahren sowie nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebeverbot, Ablehnung und Unzulässigkeitsentscheidung aufschlüsseln), und wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Schutzquote für das Herkunftsland Uganda seit 2021 entwickelt?
Die Daten zu Entscheidungen über Asylanträge von Personen mit ugandischer Staatsangehörigkeit können der öffentlich zugänglichen Asylgeschäftsstatistik des BAMF auf dessen Webseite entnommen werden (Link: www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-nod e.html).
Die Angaben zu den erfragten Quoten ohne Berücksichtigung von Entscheidungen zu formellen Ablehnungen von Asylanträgen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
| Jahr | Quote zu Entscheidungen über Asylanträge von Personen mit ugandischer Staatsangehörigkeit ohne Berücksichtigung von formellen Ablehnungen |
|---|---|
| 2021 | 30,65 Prozent |
| 2022 | 19,05 Prozent |
| 2023 | 51,19 Prozent |
| 2024 | 29,87 Prozent |
| 2025 | 22,52 Prozent |
| 2026 (bis Juni) | 11,57 Prozent |
Wie haben die Gerichte seit 2021 über die Klagen ugandischer Asylsuchender gegen Bescheide des BAMF entschieden (bitte wie zur Frage 21 aufschlüsseln), und wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Aufhebungsquote der Verwaltungsgerichte bei Asylsuchenden aus Uganda seit 2021 entwickelt?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
| Jahr | Gerichtsentscheidungen über Klagen von Asylsuchenden aus Uganda | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | Asyl Artikel 16a GG u. Fam. Asyl | (GFK) Flüchtlings- schutz | subsidiärer Schutz | Abschiebungs- verbot | Ablehnungen | sonst. Verfahrens erledigungen (z. B. Rücknahmen) | Aufhebungsquote (ohne Berücksichtigung formeller Asylentscheidungen) in Prozent | |
| 2021 | 68 | - | 2 | - | 2 | 24 | 40 | 14,3 |
| 2022 | 88 | - | 5 | - | 1 | 46 | 36 | 11,5 |
| 2023 | 148 | 4 | 2 | - | - | 69 | 73 | 8,0 |
| 2024 | 150 | 3 | 2 | - | - | 70 | 75 | 6,7 |
| 2025 | 125 | 8 | 3 | - | 1 | 66 | 47 | 15,4 |
| 2026 (bis Juni) | 66 | - | 1 | - | 3 | 31 | 31 | 11,4 |
Ist die Bundesregierung aktiv geworden, um queere Personen in Uganda zu unterstützen, wenn ja, wie, und führt sie zu diesem Thema Gespräche mit der ugandischen Regierung?
Die Bundesregierung steht über das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in regelmäßigem Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Rechte von queeren Personen in Uganda einsetzen, so z. B. mit der Schwulenberatung Berlin. Die Anliegen der Zivilgesellschaft und insbesondere von queeren Personen trägt die Bundesregierung regelmäßig gegenüber der ugandischen Regierung vor.
24Steht die Bundesregierung mit der US-Regierung zu Abschiebungen in Drittstaaten im Austausch, wenn ja, inwiefern, gab es dazu Gespräche, Treffen o. Ä., und wenn ja, wann, mit welcher Beteiligung, und mit welchen Inhalten?
25Ist angedacht bzw. geplant, Strukturen, die die USA in Drittstaaten aufgebaut haben, nachzuahmen oder sogar (teilweise) gemeinsam zu nutzen?
Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
26Was ist der Bundesregierung über die Rolle der IOM bei den US-Abschiebungen in Drittstaaten sowie bei „freiwilligen“ Weiterreisen der Betroffenen bekannt (bitte erläutern)?
27Ist es nach ihrer Kenntnis zutreffend, dass das US-Abschiebesystem ohne die Unterstützung und Mitwirkung der Organisation nicht möglich wäre (https://passblue.com/2026/06/30/how-a-un-agency-helps-to-enable-us-p olicy-on-third-country-deportees/; bitte erläutern), und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zur bilateralen Zusammenarbeit anderer Staaten mit internationalen Organisationen.
Ist geplant, die IOM in Abschiebeabkommen der Bundesregierung bzw. europäischer Staaten mit Drittstaaten einzubinden, und wenn ja, inwiefern?
Die Einbindung von Internationalen Organisationen wird bei der laufenden Prüfung der Bundesregierung zur Konzeptionierung von Return Hubs berücksichtigt.
Wie hoch sind die Haushaltmittel des Bundes im Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für Vorhaben in Ruanda von 2021 bis heute (bitte nach Haushaltsjahr, Haushaltstitel, Projektbezeichnung und Durchführungsorganisation aufschlüsseln)?
Für die Haushaltsmittel des Bundes aus dem Einzelplan 23 für Vorhaben in Ruanda seit 2021 wird auf das Transparenzportal des BMZ (BMZ, Link: www.t ransparenzportal.bund.de/de/detailsuche) verwiesen. Auf der Seite Detailsuche sind folgende Filter einzugeben: Allgemeines > Länder und Regionen > Ruanda sowie Allgemeines > Laufzeit > 2021–2026.
Wann hat die Bundesregierung seit 2021 bis heute mit Vertretenden der Regierung von Ruanda bilaterale Gespräche mit dem Thema wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geführt, insbesondere zu Projektmitteln (bitte nach Datum, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Ergebnis und Ort aufschlüsseln)?
Das BMZ führt regelmäßig Regierungsverhandlungen und -konsultationen mit der ruandischen Regierung durch. Diese finden in der Regel im jährlichen Wechsel statt. Abweichungen (z. B. durch die Reisebeschränkungen während der COVID-19-Pandemie) sind möglich. Seit 2021 fanden statt:
• 30. November bis 3. Dezember 2021: Regierungskonsultationen in Kigali,
• 25. bis 26. Oktober 2022: Regierungsverhandlungen in Kigali,
• 26. April 2023: Regierungskonsultationen in Kigali,
• 4. bis 6. Juni 2024: Regierungsverhandlungen in Berlin.
Zu einzelnen Inhalten von vertraulichen Gesprächen äußert sich die Bundesregierung nicht.
Wie hoch sind die Haushaltmittel des Bundes aus Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Vorhaben in Uganda von 2021 bis heute (bitte nach Haushaltsjahr, Haushaltstitel, Projektbezeichnung und Durchführungsorganisation aufschlüsseln)?
Für die Haushaltsmittel des Bundes aus dem Einzelplan 23 für Vorhaben in Uganda seit 2021 wird auf das Transparenzportal des BMZ (BMZ, Link: www. transparenzportal.bund.de/de/detailsuche) verwiesen. Auf der Seite Detailsuche sind folgende Filter einzugeben: Allgemeines > Länder und Regionen > Uganda sowie Allgemeines > Laufzeit > 2021–2026.
Wann hat die Bundesregierung seit 2021 bis heute mit Vertretenden der Regierung von Uganda bilaterale Gespräche mit dem Thema wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geführt, insbesondere zu Projektmitteln (bitte nach Datum, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Ergebnis und Ort aufschlüsseln)?
Das BMZ führt regelmäßig Regierungsverhandlungen und -konsultationen mit der ugandischen Regierung durch. Diese finden in der Regel im jährlichen Wechsel statt. Abweichungen (z. B. durch die Reisebeschränkungen während der COVID-19-Pandemie) sind möglich. Seit 2021 fanden statt:
• 20. bis 23. Juni 2022: Regierungskonsultationen in Kampala,
• 10. bis 12. Oktober 2022: Regierungsverhandlungen in Berlin,
• 22. bis 23. Juni 2023: Regierungskonsultationen in Kampala,
• 4. bis 5. November 2024: Regierungsverhandlungen in Kampala,
• 25. bis 26. September 2025: Regierungskonsultationen in Kampala.
Zu einzelnen Inhalten von vertraulichen Gesprächen äußert sich die Bundesregierung nicht.
Wie hoch sind die Haushaltmittel des Bundes im Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts (AA) für Vorhaben in Ruanda von 2021 bis heute (bitte nach Haushaltsjahr, Betrag, Haushaltstitel, Projektbezeichnung und Durchführungsorganisation aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung wird auf die nachstehenden Übersichten verwiesen:
| Haushaltstitel Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung 0501 – 687 34 | ||
|---|---|---|
| Projekt | Organisation | Volumen nach Haushaltsjahren |
| Building Capacity to Prevent the Use of Children as Weapons of War | Roméo Dallaire Child Soldiers Initiative (DI) über Dalhousie University | 2022: 110,848 Euro 2023: 1 003 977 Euro 2024: 765 899 Euro |
| Länderkomponente im Rahmen des Grenzgovernanceprogramms | Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) | 2021: 35 000 Euro 2022: 30 000 Euro 2023: 8 700 Euro 2024: 8 400 Euro 2025: 51 000 Euro 2026: 8 500 Euro |
| Peace Conversation Circles Project: Post genocide intergenerational Reconciliation dialogue | CARSA (Christian Action for Reconciliation and Social Assistance) (über ifa zivik) | 2021: 18 410 Euro 2022: 183 599 Euro |
| Haushaltstitel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 0501-687 32 | |||
|---|---|---|---|
| Haushaltsjahr | Organisation | Projektbezeichnung | Summe in Euro |
| 2021 | Handicap International | Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Bedürfnissen in psychischer Gesundheit und psychosozialen Bedürfnissen in humanitäre Programme in Ruanda | 955 000,00 |
| IKRK | Ungebundener Beitrag zum Feldbudget | 86 400,00 | |
| UNHCR | Hilfs- und Schutzmaßnahmen für burundische Flüchtlinge in Burundi, Demokratische Republik Kongo (DR Kongo), Ruanda, Tansania, Uganda | 125 000,00 | |
| WFP | Nahrungsmittelnothilfe in Burundi, Äthiopien, Kenia, Ruanda, Somalia, Südsudan, Sudan, Uganda und Tansania für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden gemäß des Strategischen Ziels 1 des WFP Länderprogramms (ohne UNHAS-Flüge) | 2 080 000,00 | |
| 2022 | Handicap International | Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Bedürfnissen in psychischer Gesundheit und psychosozialen Bedürfnissen in humanitäre Programme in Ruanda | 873 832,00 |
| UNHCR | Hilfs- und Schutzmaßnahmen für burundische Flüchtlinge in Burundi, DR Kongo, Ruanda, Tansania, Uganda | 2 279 100,00 | |
| WFP | Nahrungsmittelnothilfe in Burundi, Äthiopien, Kenia, Ruanda, Somalia, Südsudan, Sudan, Uganda und Tansania für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden gemäß des Strategischen Ziels 1 des WFP Länderprogramms (ohne UNHAS-Flüge) | 1 850 000,00 | |
| 2023 | Handicap International | Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Bedürfnissen in psychischer Gesundheit und psychosozialen Bedürfnissen in humanitäre Programme in Ruanda | 1 244 931,00 |
| UNHCR | Hilfs- und Schutzmaßnahmen für burundische Flüchtlinge in Burundi, DR Kongo, Ruanda, Tansania, Uganda | 539 836,00 | |
| WFP | Nahrungsmittelnothilfe in Burundi, Äthiopien, Kenia, Ruanda, Somalia, Südsudan, Sudan, Uganda und Tansania für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden gemäß des Strategischen Ziels 1 des WFP Länderprogramms (ohne UNHAS-Flüge) | 3 400 000,00 | |
| 2024 | UNHCR | Humanitäre Hilfe durch UNHCR in Ostafrika und der Große- Seen-Region; Ziel: Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in der Region Ostafrika/Große Seen | 532 500,00 |
| WFP | Humanitäre Hilfe durch WFP in Ostafrika und Burundi | 1 500 000,00 | |
| WHO | Support to WHO’s Health Emergency Appeal 2023 – Response to disease outbreaks and health crises in Africa | 100 000,00 |
| Haushaltstitel ZANMO 0504 – 687 18 | ||
|---|---|---|
| Projekt | Durchführer | Volumen in Euro |
| African Feminisms Academy – Rechte, Repräsentanz und Ressourcen (Verbesserung des Zugangs zu politischen Prozessen bzw. politischer Teilhabe, finanziellen Mitteln „Hilfe zur Selbsthilfe“) | Goethe-Institut e. V. | 01.07.2024–31.12.2026: 565 000 Regionalprojekt (Südafrika, Nigeria, Ruanda) Nur einige Teilmaßnahmen wurden in Ruanda umgesetzt, Aufschlüsselung nach Haushaltsjahren und Ländern daher nicht möglich. |
| Haushaltstitel 0504 – 546 11 | ||
|---|---|---|
| Projekt | Durchführer | Volumen in Euro |
| 77 Street Debate | Deutsche Welle | 01.01.2023–31.12.2023: 419 989,50 Regionalprojekt (Subsahara-Afrika) Nur einige Teilmaßnahmen wurden in Ruanda umgesetzt, Aufschlüsselung nach Ländern nicht möglich. |
| Haushaltstitel 0504 – 68717 | ||
|---|---|---|
| Projekt | Durchführer | Volumen in Euro |
| Aus- und Fortbildung von Schwimmtrainern und -trainerinnen Schwimmen in Ruanda und Uganda (Kurzzeitprojekt) | Deutscher Olympischer Sportbund | 01.09.2023–15.12.2023 Gesamt: 69 890,00 Ruanda: 34 945,00 Regionalprojekt (Ruanda, Uganda) |
| Inklusionssport in Kenia und Uganda | Deutscher Olympischer Sportbund | 15.03.2024–31.12.2024 Gesamt: 96 392,50 Uganda: 48 196,25 |
| Haushaltstitel 0504 – 68 718 | ||
|---|---|---|
| Projekt | Durchführer | Volumen in Euro |
| AMAZE! Zukunft der Journalistenausbildung in Subsahara-Afrika | Erich-Brost Institut | 01.05.2024–31.12.2024: 148 216,21 Ruanda: 12 000 Regionalprojekt (Subsahara-Afrika) |
| African Feminisms Academy – Rechte, Repräsentanz und Ressourcen (Verbesserung des Zugangs zu politischen Prozessen bzw. politischer Teilhabe, finanziellen Mitteln „Hilfe zur Selbsthilfe“) | Goethe-Institut e. V. | 01.07.2024–31.12.2026: Gesamt: 565 000 Euro Regionalprojekt Nur einige Teilmaßnahmen wurden in Ruanda umgesetzt, Aufschlüsselung nach Ländern nicht möglich. |
34Wann hat die Bundesregierung seit 2021 bis heute mit Vertretenden der Regierung von Ruanda bilaterale Gespräche mit dem Thema Außenpolitik und humanitäre Hilfe geführt, insbesondere zu Projektmitteln (bitte nach Datum, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Ergebnis und Ort aufschlüsseln)?
36Wann hat die Bundesregierung seit 2021 bis heute mit Vertretenden der Regierung von Ruanda bilaterale Gespräche mit dem Thema Außenpolitik und humanitäre Hilfe geführt, insbesondere zu Projektmitteln (bitte nach Datum, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Ergebnis und Ort aufschlüsseln)?
Die Fragen 34 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Kontakt zur Regierung von Ruanda zu den genannten Themen. Zu einzelnen Inhalten von vertraulichen Gesprächen äußert sich die Bundesregierung nicht.
Wie hoch sind die Haushaltmittel des Bundes im Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts für Vorhaben in Uganda von 2021 bis heute (bitte nach Haushaltsjahr, Betrag, Haushaltstitel, Projektbezeichnung und Durchführungsorganisation aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung wird auf die nachstehenden Übersichten verwiesen:
| Haushaltstitel: Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung 0501 – 687 34 | ||
|---|---|---|
| Projekt | Durchführer | Volumen nach Haushaltsjahren in Euro |
| Länderkomponente im Rahmen des GIZ- Grenzmanagementprogramms | GIZ | 2020 bis heute: 620 000 (extrapoliert) |
| Promoting inter-community engagement (dialogue) for reconciliation, peace & social cohesion in refugee settlements in West Nile/North Uganda | Community Empowerment for Peace and Development (CEPAD) | 2022: 79 000 2023: 78 000 |
| Youth Peace Champions Project | Center for Conflict resolution (CECORE) | 2021: 100 000 |
| The Safe Horizons Project: Creating Safe Horizons for Uganda’s Trans Community | NRO Tranz Network Uganda Limited (über ifa zivik) | 2025: 93 000 |
| Enhancing the Demobilization, Reintegration and Roconciliatioin Efforts in North Karamoja, Uganda | NRO The Registered Trustees of Kotido Diocese – Justice and Peace Department (JPD-K) | 2025: 92 000 |
| Länderkomponente im Rahmen des National Chapter Funds des African Women Leaders Network | UN Women | 2025: 10 000 |
| Ehancing Women’s Participation in the Democratic Process of Uganda | Gender Equality and Women Empowerment for Development (über ifa zivik) | 2020: 112 929 2021: 90 215 |
| Youth Peace Champions project | Center for Conflict Resolution (über ifa zivik) | 2021: 101 412 |
| Promoting Inter-community Engagement (dialogue) for Reconciliation, Peace & Social cohesion in Refugee Settlements in West Nile, Uganda | Community Empowerment for Peace & Development (über ifa zivik) | 2021: 31 839 |
| Youth Peace Champions Project – Phase II | Center for Conflict Resolution | 2022: 380 611 |
| Promoting Inter-Community Engagement (Dialogue) for reconciliation, peace and social cohesion in Refugee Settlements and host communities in West Nile. | Community Empowerment for Peace and Development – West Nile (CEPAD-WN) (über ifa zivik) | 2022: 77 063 2023: 87 954 |
| Youth Peace Champions Project III | Center for Conflict Resolution (über ifa zivik) | 2023: 363 063 |
| Building the Capacity of Women's Groups for Peaceful Resolution of Civil Conflicts in Communities in Uganda | All in One Women's Association (ALOWA) (über ifa zivik) | 2023: 96 424 |
| Building the Capacities of Peace Committees and Actors for peaceful Resolution of Land Conflicts in Uganda | Friends of Women Initiative (über ifa zivik) | 2024: 100 000 |
| The Safe Horizons Project: Creating Safe Horizons for Uganda’s Trans Community | Tranz Network Uganda Limited (über ifa zivik) | 2024: 100 000 |
| Enhancing the Demobilization, Reintegration and Reconciliation Efforts in North Karamoja, Uganda | Justice and Peace Department, Kotido Catholic Diocese (über ifa zivik) | 2025: 92 181 |
| Safe Horizons 2.0: Creating Safe Horizons for Uganda’s Trans Community | Tranz Network Uganda Limited (über ifa zivik) | 2026: 98 980 2027: 200 443 |
| Haushaltstitel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 0501-687 32 | |||
|---|---|---|---|
| Haushaltsjahr | Organisation | Projektbezeichnung | Summe in Euro |
| 2021 | Aktion gegen den Hunger | Multisektorale humanitäre Reaktion auf die sich verschlechternde globale Ernährungslage in Subsahara-Afrika | 301 800,00 |
| Johanniter Unfallhilfe | Regionale Nothilfe für von der Krise betroffene Bevölkerung im Südsudan, Kenia und Uganda | 1 016 666,67 | |
| Plan International | Länderübergreifendes Projekt zum Schutz von von der Südsudan-Krise betroffenen Kindern und Jugendlichen in Äthiopien, Sudan, Südsudan, Uganda | 468 750,00 | |
| IKRK | Ungebundener Beitrag zum Feldbudget 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 | 43 200,00 | |
| UNHCR | Hilfs- und Schutzmaßnahmen für burundische Flüchtlinge in Burundi, DR Kongo, Ruanda, Tansania, Uganda | 30 000,00 | |
| UNHCR | Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Binnenvertriebene im Südsudan und südsudanesische Flüchtlinge in Nachbarländern | 1 400 000,00 | |
| WFP | Nahrungsmittelnothilfe in Burundi, Äthiopien, Kenia, Ruanda, Somalia, Südsudan, Sudan, Uganda und Tansania für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden gemäß des Strategischen Ziels 1 des WFP Länderprogramms (ohne UNHAS-Flüge) | 5 356 000,00 |
| Haushaltstitel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 0501-687 32 | |||
|---|---|---|---|
| Haushaltsjahr | Organisation | Projektbezeichnung | Summe in Euro |
| 2022 | Aktion gegen den Hunger | Multisektorale humanitäre Reaktion auf die sich verschlechternde globale Ernährungslage in Subsahara-Afrika | 402 290,50 |
| Care Deutschland | Verbesserung des Zugangs zu lebensrettender sexueller und reproduzierender Gesundheit, Schutz- Dienste für Vertriebene und Gastgemeinden in der Demokratische Republik Kongo, Südsudan, Uganda | 175 000,00 | |
| Christoffel Blindenmission | Inklusive humanitäre Hilfe in den Sektoren Gesundheit und Schutz für von Vertreibung betroffene Bevölkerungsgruppen und ihre Aufnahmegemeinden in West- und Zentralafrika. | 133 310,49 | |
| Deutsches Rotes Kreuz | Weltweite multisektorale humanitäre Hilfe zur Reduzierung der negativen Auswirkungen von plötzlich auftretenden Katastrophen und Krisen sowie von bestehenden langanhaltenden und vergessenen Krisen auf die Bevölkerung | 1 829 409,59 | |
| Handicap International | Phase 4 – Leave No One Behind, Behinderung in der Humanitären Hilfe im Einklang mit den IASC (Inter-Agency Standing Committee) Leitlinien zur Inklusion | 129 449,16 | |
| Johanniter Unfallhilfe | Regionale Nothilfe für von der Krise betroffene Bevölkerung im Südsudan, Kenia und Uganda | 574 788,50 | |
| Malteser Hilfsdienst | Länderübergreifende programmbasierte Förderung | 1 797 928,00 | |
| Norwegian Refugee Council | Klimasensible, Afrikaweite, multisektorale Hilfe mit Schwerpunkt auf die Bedarfe Geflüchteter, Binnenvertriebener und Rückkehrenden | 650 000,00 | |
| Plan International | Länderübergreifendes Projekt zum Schutz von von der Südsudan-Krise betroffenen Kindern und Jugendlichen in Äthiopien, Sudan, Südsudan, Uganda | 90 496,22 | |
| IKRK | Regionalprojekt im Bereich Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen | 2 500 000,00 | |
| UNHCR | Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Binnenvertriebene im Südsudan und südsudanesische Flüchtlinge in Nachbarländern | 6 637 500,00 | |
| WFP | Nahrungsmittelnothilfe in Burundi, Äthiopien, Kenia, Ruanda, Somalia, Südsudan, Sudan, Uganda und Tansania für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden gemäß des Strategischen Ziels 1 des WFP Länderprogramms (ohne UNHAS-Flüge) | 6 000 000,00 | |
| WHO | Grundsatzförderung zur Unterstützung der WHO | 476 656,00 |
| Haushaltstitel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 0501-687 32 | |||
|---|---|---|---|
| Haushaltsjahr | Organisation | Projektbezeichnung | Summe in Euro |
| 2023 | Aktion gegen den Hunger | Multisektorale humanitäre Reaktion auf die sich verschlechternde globale Ernährungslage in Subsahara-Afrika | 1 000 000,00 |
| Care Deutschland | Verbesserung des Zugangs zu lebensrettender sexueller und reproduzierender Gesundheit, Schutz- Dienste für Vertriebene und Gastgemeinden in der Demokratische Republik Kongo, Südsudan, Uganda | 699 239,07 | |
| Deutsche Welthungerhilfe | Unterstützung von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen, Aufnahmegemeinden und vulnerablen Personen (u. a. in Form von Geldleistungen) in den Bereichen Ernährung, Wasser/sanitäre Einrichtungen und Soforthilfe in humanitären Krisen in Subsahara-Afrika | 455 352,77 | |
| Deutsches Rotes Kreuz | Humanitäre Hilfe im Bereich Wasser, sanitäre und hygienische Versorgung (WaSH) und Gesundheit für südsudanesische Flüchtlinge und Gastgemeinden in Palorinya, Uganda | 652 136,00 | |
| Handicap International | Phase 4 – Leave No One Behind, Behinderung in der HuHi im Einklang mit den IASC (Inter-Agency Standing Committee) Leitlinien zur Inklusion | 237 865,46 | |
| Johanniter | Multisektorale humanitäre Hilfe im SSD mit Ausweitung der Aktivitäten auf Nachbarstaaten Kenia und Uganda | 767 633,16 | |
| Malteser Hilfsdienst | Länderübergreifende programmbasierte Förderung | 820 000,00 | |
| Malteser Hilfsdienst | Programme to provide emergency aid and improve humanitarian response capacity in countries affected by crises and displacement in sub-Saharan Africa. | 471 428,57 | |
| Malteser Hilfsdienst | Programme to provide emergency aid and improve humanitarian response capacity in countries affected by crises and displacement in sub-Saharan Africa. | 563 775,00 | |
| Norwegian Refugee Council | Klimasensible, Afrikaweite, multisektorale Hilfe mit Schwerpunkt auf die Bedarfe Geflüchteter, Binnenvertriebener und Rückkehrenden | 1 066 646,58 | |
| IKRK | Regionalprojekt im Bereich Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen | 250 000,00 | |
| UNHCR | Humanitäre Hilfe durch UNHCR in Ostafrika und der Große-Seen-Region; Ziel: Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in der Region Ostafrika/Große Seen | 900 000,00 | |
| WFP | Humanitäre Hilfe durch WFP in Ostafrika und Burundi | 10 950 000,00 |
| Haushaltstitel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 0501-687 32 | |||
|---|---|---|---|
| Haushaltsjahr | Organisation | Projektbezeichnung | Summe in Euro |
| 2024 | Aktion gegen den Hunger | Multisektorale, humanitäre Reaktion auf die sich verschlechternde globale Ernährungslage mit Fokus auf stark betroffene Krisenkontexte | 942 215,90 |
| Care Deutschland | Verbesserung des Zugangs zu lebensrettender sexueller und reproduzierender Gesundheit, Schutz- Dienste für Vertriebene und Gastgemeinden in der Demokratische Republik Kongo, Südsudan, Uganda | 486 750,06 | |
| Deutsche Welthungerhilfe | Unterstützung von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen, Aufnahmegemeinden und vulnerablen Personen (u. a. in Form von Geldleistungen) in den Bereichen Ernährung, Wasser/sanitäre Einrichtungen und Soforthilfe in humanitären Krisen in Subsahara-Afrika | 951 433,00 | |
| Deutsches Rotes Kreuz | Humanitäre Hilfe im Bereich Wasser, sanitäre und hygienische Versorgung (WaSH) und Gesundheit für südsudanesische Flüchtlinge und Gastgemeinden in Palorinya, Uganda | 499 136,00 | |
| Johanniter | Multisektorale humanitäre Hilfe im Südsudan mit Ausweitung der Aktivitäten auf Nachbarstaaten Kenia und Uganda | 177 403,50 | |
| Malteser Hilfsdienst | Multisektorales humanitäres Nothilfeprogramm für vulnerable Bevölkerungsgruppen in Subsahara-Afrika | 1 140 778,00 | |
| Norwegian Refugee Council | Klimasensible, Afrikaweite, multisektorale Hilfe mit Schwerpunkt auf die Bedarfe Geflüchteter, Binnenvertriebener und Rückkehrenden | 608 799,00 | |
| FAO | Scale-up der vorrausschauenden humanitären Hilfe zum Schutz von landwirtschaftlichen Lebensgrundlagen und Ernährungssicherheit | 101 106,00 | |
| IKRK | Regionalprojekt im Bereich Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen | 3 000 000,00 | |
| UNHCR | Humanitäre Hilfe durch UNHCR in Ostafrika und der Große-Seen-Region; Ziel: Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in der Region Ostafrika/Große Seen | 2 662 500,00 | |
| WFP | Humanitäre Hilfe durch WFP in Ostafrika und Burundi | 1 500 000,00 | |
| WHO | Support to WHO’s Health Emergency Appeal 2023 – Response to disease outbreaks and health crises in Africa | 100 000,00 | |
| 2025 | Aktion gegen den Hunger | Multisektorale, humanitäre Reaktion auf die sich verschlechternde globale Ernährungslage mit Fokus auf stark betroffene Krisenkontexte | 1 052 065,90 |
| Deutsche Welthungerhilfe | Unterstützung von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen, Aufnahmegemeinden und vulnerablen Personen (u. a. in Form von Geldleistungen) in den Bereichen Ernährung, Wasser/sanitäre Einrichtungen und Soforthilfe in humanitären Krisen in Subsahara-Afrika | 400 000,00 | |
| Deutsche Welthungerhilfe | Aufbau einer „vorausschauenden humanitären Maßnahmen-Fazilität“ | 60 053,75 | |
| Deutsches Rotes Kreuz | Humanitäre Hilfe im Bereich WASH und Gesundheit für südsudanesische Flüchtlinge und Gastgemeinden in Palorinya, Uganda | 500 337,62 | |
| Handicap International | Phase 4 – Leave No One Behind, Behinderung in der HuHi im Einklang mit den IASC (Inter-Agency Standing Committee) Leitlinien zur Inklusion | 189 293,05 | |
| Malteser Hilfsdienst | Multisektorales humanitäres Nothilfeprogramm für vulnerable Bevölkerungsgruppen in Subsahara-Afrika | 1 464 390,00 | |
| UNHCR | Humanitäre Hilfe durch UNHCR in Ostafrika und der Große-Seen-Region; Ziel: Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in der Region Ostafrika/Große Seen | 900 000,00 | |
| WFP | Humanitäre Hilfe durch WFP in Ostafrika und Burundi | 1 000 000,00 | |
| WHO | Support to WHO’s Health Emergency Appeal 2023 – Response to disease outbreaks and health crises in Africa | 500 000,00 |
| Haushaltstitel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 0501-687 32 | |||
|---|---|---|---|
| Haushaltsjahr | Organisation | Projektbezeichnung | Summe in Euro |
| 2026 | Deutsche Welthungerhilfe | Aufbau einer „vorausschauenden humanitären Maßnahmen-Fazilität“ | 25 546,25 |
| Handicap International | Phase 4 – Leave No One Behind, Behinderung in der HuHi im Einklang mit den IASC (Inter-Agency Standing Committee) Leitlinien zur Inklusion | 210 706,95 | |
| Malteser Hilfsdienst | Multisektorales humanitäres Nothilfeprogramm für vulnerable Bevölkerungsgruppen in Subsahara-Afrika | 1 555 583,00 | |
| UNHCR | Humanitäre Hilfe durch UNHCR in West- und Zentralafrika | 1 734 272,00 | |
| WHO | Support to WHO’s Health Emergency Appeal 2023 – Response to disease outbreaks and health crises in Africa | 672 897,00 |
| Haushaltstitel: 0501 – 687 23 | |||
|---|---|---|---|
| Haushaltsjahr | Projekt | Durchführer | Volumen nach Haushaltsjahren in Euro |
| 2022 | Action for Strengthening Women’s Political Participation in Uganda | ACFODE (Action for Development) | 58 325,00 |
| 2023 | Strategic Rapid Response and Support for Human Rights Defenders | Chapter Four Uganda | 21 427,00 |
| 2026 | Strengthening Advocacy for the Rights of Children Born of CRSV in Uganda | WAN (Women’s Advocacy Network) | 30 000,00 |
| Haushaltstitel: 0504 – 687 16 | |||
|---|---|---|---|
| Haushaltsjahr | Projekt | Durchführer | Volumen nach Haushaltsjahren in Euro |
| 2024 | Tag der deutschen Sprache | Deutschlehrerverband Uganda | 4 666,67 |
| 2025 | Tag der deutschen Sprache | Deutschlehrerverband Uganda | 5 253,00 |
| 2026 | Tag der deutschen Sprache | Deutschlehrerverband Uganda | 6 719,00 |
| Haushaltstitel 0504 – 546 11 | ||
|---|---|---|
| Projekt | Durchführer | Volumen in Euro |
| 77 Street Debate | Deutsche Welle | 01.01.2023–31.12.2023: 419 989,50 Regionalprojekt (Subsahara-Afrika) Nur einige Teilmaßnahmen wurden in Uganda umgesetzt, Aufschlüsselung nach Ländern nicht möglich. |
| Haushaltstitel 0504 – 687 17 | ||
|---|---|---|
| Projekt | Durchführer | Volumen in Euro |
| Aus- und Fortbildung von Schwimmtrainern und -trainerinnen in Ruanda und Uganda (Kurzzeitprojekt) | Deutscher Olympischer Sportbund | 01.09.2023–15.12.2023 Gesamt: 69 890,00 Uganda: 34 945,00 Regionalprojekt (Ruanda, Uganda) |
| Inklusionssport in Kenia und Uganda | Deutscher Olympischer Sportbund | 15.03.2024–31.12.2024 Gesamt: 96 392,5 Uganda: 48 196,25 |
| Haushaltstitel 0504 – 687 18 | ||
|---|---|---|
| Projekt | Durchführer | Volumen in Euro |
| AMAZE! Zukunft der Journalistenausbildung in Subsahara-Afrika | Erich-Brost Institut | 01.05.2024–31.12.2024: 148 216,21 Uganda: 14 000 Ruanda: 12 000 Regionalprojekt (Subsahara-Afrika) |
| STREAC Disinfo Sahel (Strengthening Resilience and Competence in the Field of Disinformation in Sahel) | Erich Brost-Institut für Journalismus in Europa gGmbH | 01.05.2026–28.02.2027: 140 000 Uganda: 7 000 Euro Regionalprojekt (Subsahara-Afrika) |