1Sind Ausgaben an nachfolgende Firmen geleistet worden, wenn ja, in jeweils welcher Höhe, zu jeweils welchem Zweck, und aus jeweils welchen Haushaltstiteln in den Jahren 2024, 2023 und 2022:
1aTesla, Inc. und Tochterfirmen,
1bSpaceX und Tochterfirmen,
1cNeuralink und Tochterfirmen,
1dxAI und Tochterfirmen,
1eX Corp. und Tochterfirmen,
1fThe Boring Company und Tochterfirmen,
1gThe Trump Organization LLC und Tochterfirmen?
Zur Beantwortung der Frage wurde eine Ressortabfrage durchgeführt. Diese ergab folgende Ausgaben aus dem Bundeshaushalt:
Aus dem Kapitel 0501, Titel 687 27 wurden im Jahr 2023 19 610 000 Euro im Rahmen der Ukraine-Hilfe für Internet der Firma Starlink Internet Services Limited (im Folgenden: Starlink) verausgabt.
Aus dem Kapitel 0512, Titel 511 11 wurden im Jahr 2022 2 000 Euro, im Jahr 2023 6 000 Euro und im Jahr 2024 4 000 Euro mit dem Zweck satellitengestützter Internetzugang an die Firma Starlink verausgabt.
Aus dem Kapitel 0614, Titel 511 01 wurden im Jahr 2023 rund 100 Euro und im Jahr 2024 rund 100 Euro mit dem Zweck X-Premium-Account verausgabt.
Aus dem Kapitel 0624, Titel 511 01 wurden im Jahr 2022 5 000 Euro, im Jahr 2023 4 000 Euro und im Jahr 2024 1 000 Euro für Satellitenkommunikation und unabhängige Ausfallanbindung an das Internet an die Firma Starlink ver-Aus dem Kapitel 0624, Titel 811 01 wurden im Jahr 2023 123 000 Euro für ein Model Y und ein Model 3 der Firma Tesla, Inc. für polizeiliche Zwecke u. a. zur Testung von herstellerseitigen Funktionalitäten verausgabt.
Aus dem Kapitel 0624, Titel 812 01 wurden im Jahr 2024 rund 5 600 Euro mit dem Zweck Starlink: Performance Kit zur Nutzung in Einsatzlagen in Einsatzfahrzeugen verausgabt.
Aus dem Kapitel 0624, Titel 812 02 wurden im Jahr 2022 3 000 Euro und im Jahr 2023 4 000 Euro für Satellitenkommunikation und unabhängige Ausfallanbindung an das Internet an die Firma Starlink verausgabt.
Aus dem Kapitel 0635, Titel 532 02 wurden im Jahr 2021 1 000 Euro und im Jahr 2023 6 000 Euro für Anzeigenschaltung auf Twitter an die gleichnamige Firma verausgabt.
Aus dem Kapitel 0811, Titel 542 01 wurden in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 99,96 Euro mit dem Zweck Jahresabo zur Verifizierung des BMF-X-Kanals mit Status „Twitter Blue“ bzw. „X Pro“ an die Firma X Corp. verausgabt.
Aus dem Kapitel 1407, Titel 511 01 wurden im Jahr 2024 rund 700 Euro mit dem Zweck Internet Service an die Firma Starlink ausgezahlt.
Aus dem Kapitel 1616, Titel 532 02 wurden im Jahr 2022 1 000 Euro für eine Anzeigenkampagne auf Twitter an die Firma Twitter verausgabt.
Aus dem Kapitel 6092, Titel 683 04 wurden im Jahr 2022 709 000 Euro und im Jahr 2023 161 000 Euro im Rahmen der „Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität“ für zwei Verbundprojekte EMPOWERED – Electro Magnetic Power Optimization for Wireless Energy and Radio Emission Directives sowie Sichere autonome Fahrzeuge (elektrisch, effizient, emissionsarm) im Logistik-Yard an die Tesla Engineering Germany GmbH insgesamt verausgabt.
Aus dem Kapitel 6092, Titel 893 01 wurden im Jahr 2024 9 000 Euro zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) an die Tesla Automation GmbH verausgabt.
Aus dem Kapitel 6092, Titel 893 10 wurden im Jahr 2022 625 000 Euro und im Jahr 2023 188 000 Euro im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude an die Tesla Automation GmbH verausgabt.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung Ihrer Frage nach der Nutzung des Systems „Starlink“ des Unternehmens SpaceX für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) und die Bundespolizei (BPOL) nur als Verschlusssache (VS) in der Anlage 1* mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) erfolgen kann.
Darüber hinaus liegen keine Daten über Tochterunternehmen vor, die nicht die Bezeichnung der etwaigen Mutter im Titel tragen.
Sind Ausgaben zugunsten der in Frage 1 genannten Firmen aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2025 bereits geleistet worden oder sind Ausgaben fest eingeplant, wenn ja, in jeweils welcher Höhe, zu welchem Zweck, aus jeweils welchen Haushaltstiteln, und gibt es Verpflichtungsermächtigungen zugunsten der genannten Firmen über das Haushaltsjahr 2025 hinaus, wenn ja, in jeweils welcher Höhe?
Zur Beantwortung der Frage wurde eine Ressortabfrage durchgeführt. Diese ergab folgende Abflüsse aus dem Bundeshaushalt:
Aus dem Kapitel 0512, Titel 511 11 wurden im Jahr 2025 3 000 Euro für satellitengestützten Internetzugang an die Firma Starlink verausgabt. Das Soll für 2025 beträgt 4 000 Euro.
Aus dem Kapitel 0614, Titel 511 01 wurden im Jahr 2025 rund 100 Euro mit dem Zweck X-Premium-Account verausgabt.
Aus dem Kapitel 0624, Titel 518 01 wurden im Jahr 2025 rund 3 000 Euro für Test und Erprobung von Antennen und damit verbundener Lizenznutzung der Firma Starlink verausgabt. Das Soll für das Jahr 2025 beträgt 4 500 Euro.
Aus dem Kapitel 0624, Titel 511 01 wurden im Jahr 2025 4 000 Euro für Satellitenkommunikation und unabhängige Ausfallanbindung an das Internet an die Firma Starlink verausgabt. Das Soll für das Jahr 2025 beträgt 6 000 Euro.
Aus dem Kapitel 0811, Titel 542 01 wurden im Jahr 2025 99,96 Euro mit dem Zweck Jahresabo zur Verifizierung des BMF-X-Kanals mit Status „Twitter Blue“ bzw. „X Pro“ an die Firma xAI verausgabt.
Aus dem Kapitel 1407, Titel 511 01 wurden im Jahr 2025 rund 500 Euro mit dem Zweck Internet Service an Starlink ausgezahlt.
Aus dem Kapitel 6092, Titel 686 08 wurden im Jahr 2025 140 000 Euro im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft an die Tesla Automation GmbH verausgabt.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung Ihrer Frage nach der Nutzung des Systems „Starlink“ des Unternehmens SpaceX für das Jahr 2025 fortfolgende für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) und die Bundespolizei (BPOL) nur als Verschlusssache (VS) in der Anlage 1* mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) erfolgen kann.
Darüber hinaus liegen keine Daten über Tochterunternehmen vor, die nicht die Bezeichnung der etwaigen Mutter im Titel tragen.