Finanzwirksame Maßnahmen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt in gesellschaftspolitischen Themenfeldern

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und sein Geschäftsbereich setzen Bundesmittel insbesondere in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Technologie, Innovation und Wissenschaftskommunikation über unterschiedliche finanzwirksame Maßnahmen ein. Zu den zentralen Formen des Mitteleinsatzes gehören die Projektförderung, die institutionelle Förderung, die Finanzierung eigener Forschung im Geschäftsbereich sowie die Vergabe von Forschungsaufträgen, Gutachten und Studien.

Soweit diese finanzwirksamen Maßnahmen gesellschaftspolitische Themenfelder betreffen, ist nach Auffassung der Fragesteller eine besondere parlamentarische Transparenz erforderlich. Diese Themenfelder berühren Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der politischen Meinungsbildung und der staatlichen Gestaltung. Beispielsweise wissenschaftliche Untersuchungen, Wissenschaftskommunikation, Beratungen und Handlungsempfehlungen können in diesen Bereichen nicht nur Erkenntnisse vermitteln, sondern auch die öffentliche Wahrnehmung, die Schwerpunktsetzung öffentlicher Debatten und die Ausgestaltung weitergehender staatlicher Maßnahmen beeinflussen (vgl. Wissenschaftsrat, Wissenschaftskommunikation, Positionspapier, Drucksache 9367‑21, Oktober 2021). Für die parlamentarische Bewertung ist in den Augen der Fragesteller daher insbesondere offenzulegen, welche Inhalte in diesen Bereichen finanziert werden, welchen Zwecken sie dienen, welche Empfänger hieraus Mittel erhalten und in welcher Höhe sie bereitgestellt werden.

Die folgenden Fragen beziehen sich auf sämtliche finanzwirksamen Maßnahmen des BMFTR und seines Geschäftsbereichs in den nachfolgend genannten Themenfeldern, für die seit dem 6. Mai 2025 Bundesmittel bewilligt, bereitgestellt, verbindlich zugesagt oder verausgabt bzw. Aufträge erteilt oder Verpflichtungen eingegangen wurden („finanzwirksame Maßnahmen im Abfragebereich“):

– Desinformation und Falschinformationen, Verschwörungserzählungen, digitale Gewalt und Medienkompetenz, – Demokratieförderung, Demokratieforschung, politische Bildung, Zivilgesellschaft und politische Partizipation,

– Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Extremismusprävention, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus,

– Feminismus und Antifeminismus, Antidiskriminierung, Diversität, Gleichstellung, Geschlechterforschung, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie Intersektionalität,

– Migration, Integration, Inklusion, gesellschaftlicher Zusammenhalt, soziale Ungleichheit und soziale Gerechtigkeit,

– Klima- und Nachhaltigkeitskommunikation, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Klima- und Umweltgerechtigkeit, sozial-ökologische Transformation, Akzeptanzforschung, Postwachstum, Suffizienz, soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierung und

– Postkoloniale Forschung, Kolonialismusaufarbeitung, Erinnerungskultur, globale Gerechtigkeit sowie Friedens- und Konfliktforschung.

Erfasst sind auch finanzwirksame Maßnahmen im vorstehend beschriebenen Rahmen, deren Zuordnung zu einem oder mehreren dieser Themenfelder sich aus dem Förderzweck, der Projektbeschreibung, der Leistungsbeschreibung, dem Arbeitsprogramm oder einer anderen dem BMFTR oder seinem Geschäftsbereich vorliegenden Grundlage ergibt.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 Seite 2

1Welche Förderprogramme, Förderrichtlinien und sonstigen Finanzierungsgrundlagen liegen finanzwirksamen Maßnahmen im Abfragebereich zugrunde (bitte nach Bezeichnung, Themenfeld, Zweck, Laufzeit, Haushaltskapitel und Haushaltstitel sowie Höhe der veranschlagten und verausgabten Bundesmittel bzw. Umfang der eingegangenen Verpflichtungen, jeweils nach Haushaltsjahren, aufschlüsseln)?

2Welche finanziellen Leistungen, Finanzierungen und Risikoübernahmen an Dritte oder zugunsten Dritter zählen zu finanzwirksamen Maßnahmen im Abfragebereich (bitte nach Bezeichnung, Art der Leistung, Finanzierung oder Risikoübernahme, Themenfeld, Zweck, Empfänger oder Begünstigtem, Finanzierungsgrundlage, Laufzeit, Haushaltskapitel und Haushaltstitel sowie Höhe der Bundesmittel oder des übernommenen finanziellen Risikos, jeweils nach Haushaltsjahren, aufschlüsseln)?

3Welche Aufträge und sonstigen entgeltlichen Verträge gehören zu finanzwirksamen Maßnahmen im Abfragebereich (bitte nach Bezeichnung, Art der Leistung, Themenfeld, Zweck, Auftragnehmer, Laufzeit, Haushaltskapitel und Haushaltstitel sowie Auftrags- oder Vertragswert, jeweils nach Haushaltsjahren, aufschlüsseln)?

4Welche eigenen Vorhaben und sonstigen Ausgaben des BMFTR und seines Geschäftsbereichs zählen zu finanzwirksamen Maßnahmen im Abfragebereich (bitte nach Bezeichnung, Art des Vorhabens oder der Ausgabe, Themenfeld, Zweck, ausführender Stelle, Laufzeit, Haushaltskapitel und Haushaltstitel sowie Höhe der eingesetzten oder gebundenen Bundesmittel, jeweils nach Haushaltsjahren, aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.

Das BMFTR nutzt zur Förderung grundsätzlich die Instrumente der Projektförderung und der institutionellen Förderung.

Im Rahmen der institutionellen Förderung erfolgt die Zuwendung zur Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben der jeweiligen Einrichtung. Innerhalb dieses Aufgabenbereichs steht es den geförderten Einrichtungen frei, eigene inhaltliche Schwerpunkte zu setzen.

Im Rahmen der Projektförderung fördert das BMFTR im Rahmen von Förderrichtlinien Vorhaben gegen Antisemitismus, zur Friedens- und Konfliktforschung und zu Desinformation. Für die Weiteren der abgefragten Themenfelder besteht keine ausschließlich auf dieses Themenfeld ausgerichtete Förderrichtlinie. Einzelne Vorhaben werden innerhalb der genannten Themenfelder im Rahmen anderer, in der Regel weiter gefasster Förderrichtlinien gefördert.

Zu den Förderangeboten des BMFTR stehen umfangreiche öffentlich zugängliche Informationen zur Verfügung. Insbesondere enthält die Förderdatenbank des Bundes zu den dort erfassten Förderprogrammen Angaben unter anderem zu Fördergegenstand, Förderart, Förderbereich, Förderberechtigten und Fördergebern sowie zu den jeweiligen Fördergrundlagen und weiterführenden Informationen. Angaben zu Zielen und näheren Förderbedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Programmeinträgen sowie den dort in Bezug genommenen Förderbekanntmachungen, Richtlinien und weiteren Programminformationen.

Soweit haushaltsrechtliche Angaben betroffen sind, ergeben sich die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Ansätze aus dem jeweiligen Einzelplan des Bundeshaushalts und den dort ausgewiesenen Kapiteln und Titeln.