Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei der nephrologischen Versorgung - Auswirkungen von Zuwanderung und fragliche Ineffizienz bei Präventionsprogrammen

Drucksache 21/8353Kleine Anfrage06.10.202615 FragenFraktion der AfDGesundheit

Die Antwort 21/8752 vom 21.10.2026 ist im DIP verzeichnet, als PDF aber noch nicht abrufbar.

Vorbemerkung der Fragesteller

Die chronische Nierenerkrankung (CKD) stellt das deutsche Gesundheitssystem vor enorme finanzielle Herausforderungen. Besonders kostenintensiv ist die Dialysebehandlung, die bei verspäteter Diagnose oft als kostenintensive Akutbehandlung einsetzt (www.dgfn.eu/pressemeldung/pm-20231006-02-niere nkrankheiten-unterschaetzt.html). Während der „Check-up 35“ als wesentliches Instrument der Gesundheitsvorsorge allen gesetzlich Versicherten ab dem 35. Lebensjahr offensteht, belegen Daten, dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen diesem universellen Angebot und der tatsächlichen Inanspruchnahme bei bestimmten Bevölkerungsgruppen besteht, insbesondere bei Zuwanderern (https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/P MC11382529/). Dass Sprach- und Kulturbarrieren bei der Nierengesundheit fatale Folgen haben, zeigen Berichte deutscher Unikliniken: Migranten tragen aufgrund von Vorerkrankungen wie Diabetes oft ein höheres Risiko für Nierenschäden. Setzt die Dialysepflicht ein, führen Kommunikationshürden bei der hochkomplexen Therapie im Alltag zu gefährlichen Anwendungsfehlern und vermeidbaren Folgekosten (www.ddg.info/presse/2025/neue-studie-zu-diabeteskomplikationen-d ie-rolle-des-migrationsstatus-bei-folgeerkrankungen-und-sterberisiko; www.rk i.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Journal-of-Health-Monito-ring/GBEDownloa dsJ/Focus/JHealthMonit_2024_02_Diabetes_Migrationsgeschichte.html). Gleichzeitig werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und andere Institutionen in zunehmendem Maße Mittel für spezielle „Inklusionsprogramme“, „interkulturelle Öffnungen“ und mehrsprachige Informationskampagnen bereitgestellt, um Sprach- und Kulturbarrieren im Gesundheitswesen abzubauen. Beispielhaft sind hier vom G-BA geförderte Projekte wie „Notfallversorgung von Migranten und Geflüchteten“ (NoMiG; https://innovationsf onds.g-ba.de/projekte/nomig.37) zu nennen, welche Ursachen für eine aus Sicht der Fragesteller unangemessene Notfallversorgungsnutzung durch Migranten untersuchen, oder nephrologische Versorgungsforschungsprojekte wie „CKDup“, die zielgruppenspezifische Anpassungen fordern (www.charite.de/forschu ng/forschung_an_der_charite/forschungsprojekte_und_programme/innovations fonds/nomig; https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokument e/795/2025-01-24_CKD-up_Ergebnisbericht.pdf). Aus Sicht der Fragesteller ist kritisch zu prüfen, ob diese Programme tatsächlich zu einer Senkung der Krankheitslast führen oder lediglich eine zusätzliche bürokratische Belastung des Solidarsystems darstellen, während die grundlegenden Probleme der Zuwanderung in die Sozialsysteme ungelöst bleiben. Da die Dialyse eine der teuersten chronischen Behandlungen im GKV-System (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) ist, besteht in den Augen der Fragesteller ein dringendes öffentliches Interesse an der Transparenz über die tatsächliche Kostenlast durch Zuwanderer sowie an der Wirksamkeit staatlich finanzierter Präventionsmaßnahmen.

Frage 1

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamtkosten für Dialysebehandlungen in Deutschland (bitte für die Jahre von 2020 bis 2025 jeweils einzeln angeben)?

Frage 2

Welcher Anteil dieser Kosten (vgl. Frage 1) entfällt auf Patienten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen oder über § 264 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V; Empfänger von Sozialhilfe) abgerechnet werden?

Frage 3

Wie viele Dialysebehandlungen wurden in den letzten fünf Jahren als „Akutdialyse“ (Erstdiagnose im Endstadium ohne vorherige nephrologische Anbindung) bei Personen durchgeführt, die Leistungen nach dem AsylbLG oder § 264 SGB V erhalten?

Frage 4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kostenunterschiede in der nephrologischen Behandlung zwischen Versicherten mit und ohne Migrationshintergrund vor (bitte nach Fallpauschalen und Dialysesachkosten differenzieren)?

Frage 5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Inanspruchnahmequote des universellen „Check-up 35“ bei Versicherten mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit (insbesondere Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG oder Zweiten Buch Sozialgesetzbuch [SGB II]) im Vergleich zum Durchschnitt der Gesamtbevölkerung?

Frage 6

Wenn die Auswertung der Daten zu Frage 3 eine überdurchschnittliche Rate an Akutdialysen bei Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund ergeben, wie erklärt die Bundesregierung diesen Umstand vor dem Hintergrund, dass der „Check-up 35“ als universelles Vorsorgeangebot grundsätzlich allen Versicherten offensteht?

Frage 7

Liegen der Bundesregierung Daten vor, wonach Zuwanderer aus bestimmten Herkunftsregionen (z. B. Naher Osten, Afrika) aufgrund spezifischer Risikofaktoren ein höheres Risiko für ein Nierenversagen haben, und wie wird dies in der Versorgungsplanung berücksichtigt?

Frage 8

Welche konkreten Projekte zur „Inklusion“ oder „interkulturellen Öffnung“ im Bereich der Nephrologie wurden in der laufenden und vergangenen Legislaturperiode durch den G-BA oder das Bundesministerium für Gesundheit gegebenenfalls gefördert?

Frage 9

Inwieweit fließen gegebenenfalls Mittel aus dem Innovationsfonds des G- BA in Projekte wie „NoMiG“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) oder in vergleichbare nephrologische Vorhaben, und wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz dieser Maßnahmen im Vergleich zu einer konsequenten Sprachförderung als Voraussetzung für die Behandlungskompetenz der Patienten?

Frage 10

Wie hoch war gegebenenfalls das Gesamtbudget für diese Programme (siehe Fragen 8 und 9), und welche messbaren Erfolge hinsichtlich der Senkung von Spätfolgen (z. B. Senkung der Dialyse-Inzidenz in den Zielgruppen) wurden möglicherweise dabei dokumentiert?

Frage 11

Wenn die Fragen 9 und 10 ganz oder teilweise bejaht wurden und für fremdsprachige bzw. mehrsprachige Informations- und Aufklärungskampagnen zur Bewerbung von Vorsorgeangeboten (insbesondere des „Check-up 35“) Bundes- oder Beitragsmittel aufgewendet wurden, wie begründet bzw. rechtfertigt die Bundesregierung den Einsatz dieser Mittel für Informationsangebote in anderen Sprachen als Deutsch vor dem Hintergrund, dass der Erwerb der deutschen Sprache als wesentlicher Bestandteil der Integrationspflicht auch den eigenständigen Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung und Prävention ermöglichen soll?

Frage 12

Welche Evaluationen, Wirkungsanalysen oder sonstigen wissenschaftlichen Begleituntersuchungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Wirksamkeit der genannten Programme gegebenenfalls vor, und zu welchen konkreten Ergebnissen kommen diese bezüglich des Verhältnisses zwischen dem administrativen bzw. finanziellen Aufwand und einer messbaren Steigerung der Inanspruchnahme von Präventionsangeboten (insbesondere dem „Check-up 35“)?

Frage 13

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten für externe Dolmetscherleistungen bzw. Sprachmittlung im Rahmen von nephrologischen Facharztkonsultationen und Dialysebehandlungen von gesetzlichen Krankenkassen, Sozialhilfeträgern (insbesondere nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) oder sonstigen öffentlichen Kostenträgern übernommen, und wie hoch beziffert die Bundesregierung die hierfür in den letzten fünf Jahren jährlich entstandenen Gesamtkosten (bitte nach Jahren und Kostenträgern aufschlüsseln)?

Frage 14

Welche zusätzlichen Verwaltungskosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Krankenkassen durch die Bearbeitung von Leistungsansprüchen für Dialysepatienten mit ungeklärtem oder befristetem Aufenthaltsstatus?

Frage 15

Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine systematische Erfassung der Behandlungskosten nach Aufenthaltsstatus oder Migrationshintergrund, um das Solidarsystem vor Fehlallokationen zu schützen, wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung eine Änderung dieser Praxis?