Umgang der Bundesregierung mit aktuellen Entwicklungen in Serbien

Drucksache 21/8339Kleine Anfrage05.10.202647 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENAußenpolitik und internationale Beziehungen

Die Antwort 21/8769 vom 22.10.2026 ist im DIP verzeichnet, als PDF aber noch nicht abrufbar.

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Entwicklung der Republik Serbien hat weitreichende Konsequenzen für die Westbalkanregion sowie Stabilität und Sicherheit in Europa. Was die Integration der Republik Serbien in die Europäische Union betrifft, ist die Lage unverändert schwierig: Einerseits strebt Serbien offiziell einen EU-Beitritt weiterhin an und die Beitrittsverhandlungen laufen offiziell seit 2014: Aktuell sind 22 Kapitel von insgesamt 33 geöffnet, aber nur 2 davon sind vorläufig geschlossen. Andererseits unterminierte der nach Auffassung der Fragestellenden sowie zahlreicher internationaler Beobachterinnen und Beobachter zunehmend autokratische Führungsstil des früheren Ministerpräsidenten und bisherigen Präsidenten Aleksandar Vučić die serbische Demokratie und die damit verbundene Unabhängigkeit von Institutionen und dem Justizwesen (https://freedomh ouse.org/country/serbia/freedom-world/2026). Des Weiteren stehen nicht nur die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien, sondern auch Kulturschaffende sowie Universitäten mit ihrem Personal und den Studierenden unter massivem Druck (https://amp.dw.com/de/serbien-geben-united-group-medien-kritische-ha ltung-gegenueber-praesident-aleksandar-vucic-auf/a-76182467). Aleksandar Vučić hat Ende Juni 2026 seinen Rücktritt als Präsident angekündigt. Unter seiner Führung gab es bereits viermal vorgezogene Neuwahlen. Dabei bleibt das politische Klima in Serbien nach den umstrittenen Parlamentswahlen 2023 und einer Reihe von Kommunalwahlen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 weiterhin hart umkämpft. Die Empfehlungen der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa)- bzw. der ODIHR (Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte)-Wahlbeobachtungsmission aus dem Jahr 2023 sind von Serbien noch nicht umgesetzt worden. Damals stellte das ODIHR fest, dass die serbischen Parlamentswahlen 2023 nicht frei und fair verlaufen seien und diese durch umfassende Einflüsse des Präsidenten Aleksandar Vučić auf die Wahlen, den Missbrauch öffentlicher Mittel, die Voreingenommenheit der Medien und der Wahlkommission sowie den Druck auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst gekennzeichnet waren (https://odihr.osce.or g/odihr/elections/serbia/563502 ). Ähnliche Bedenken bestanden auch nach den Kommunalwahlen 2024 (https://odihr.osce.org/odihr/elections/serbia/575488 ). Im Januar 2026 hat der nach der Auffassung der Fragestellenden und zahlreicher internationaler Beobachterinnen und Beobachter gravierende Abbau der Unabhängigkeit der serbischen Justiz eine neue, ernst zu nehmende Dimension bekommen: mit den sogenannten Mrdic laws hat die Nationalversammlung der Republik Serbien mit Mehrheit der Regierungspartei SNS ein Gesetzespaket mit fünf Änderungen für zentrale Justizgesetze verabschiedet. Die Venedig- Kommission des Europarates kam in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die Änderungen erhebliche rechtsstaatliche Bedenken aufwerfen, und empfahl in mehreren Punkten eine Rücknahme oder Änderung dieser Reformen (https://europeanwesternbalkans.com/2026/04/24/venice-commission-recomme nds-addressing-concerning-shortcomingsin-judicial-laws/). Die Proteste, die der Einsturz eines Bahnhofsvordachs in der nordserbischen Stadt Novi Sad im November 2024 ausgelöst hat und bei dem 16 Menschen umkamen, dauern nach fast zwei Jahren weiterhin an. Diese Proteste, die weitgehend von Studentinnen und Studenten getragen werden, sind zu einer landesweiten Bewegung mit der zentralen Forderung für ein Ende von Korruption und die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit angewachsen. Doch die Unterstützer der Proteste stehen unter immensem Druck durch die Exekutive: Es gibt immer wieder Berichte, dass Protestierende festgenommen und strafrechtlich verfolgt werden, dass Professorinnen und Professoren entlassen oder ihre Gehälter ausgesetzt werden (https://sciencebusiness.net/news/serbias-academics-lo se-jobs-over-support-student-pro-democracy-movement ). Zugleich verschärft sich die Lage für unabhängigen Journalismus in Serbien. Die Europäische Journalisten-Föderation (EFJ), die Media Freedom Rapid Response (MFRR) sowie die Plattform des Europarats für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten dokumentieren einen deutlichen Anstieg von Verstößen gegen die Pressefreiheit. Für das Jahr 2025 wurden insgesamt 209 Fälle von Übergriffen gegen Medienschaffende registriert, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Erfasst wurden unter anderem körperliche Angriffe, Morddrohungen, Onlinehasskampagnen, missbräuchliche Klagen gegen Medienschaffende (Strategic Lawsuits against Public Participation (SLAPPs)) sowie Formen digitaler Überwachung. Viele Medienorganisationen äußern ihre Sorge über die politische Einflussnahme auf die Medienlandschaft sowie über Defizite bei der Aufklärung und Verfolgung von Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten (vgl. https://europeanjournalists.org/blog/2026/07/16/serbia-a-dan gerous-spiral-of-violence-against-journalists/ ). Die Rundfunkregulierung und somit die Medienfreiheit hat sich ebenfalls verschlechtert. Serbien verfügte seit dem Scheitern des Ernennungsverfahrens für die Regulierungsbehörde für elektronische Medien (REM) nach Auffassung der Fragestellenden und zahlreicher internationaler Beobachterinnen und Beobachter für einen längeren Zeitraum faktisch über keine funktionierende unabhängige Medienaufsichtsbehörde mehr. Nach der inzwischen erfolgten Besetzung bestehen Zweifel hinsichtlich der Unabhängigkeit der Behörde und einer wirksamen Aufsicht über regierungsnahe Sender fort, während unabhängige Fernsehsender weiterhin von den nationalen Frequenzen ausgeschlossen sind (www.ce nzolovka.rs/drzava-i-mediji/kandidati-se-povukli-propao-postupak-za-izbor-no vog-saveta-rem-a/). Trotz dieser substanziellen Zweifel zeigt der Umgang der EU-Kommission, vertreten durch die Präsidentin Dr. Ursula von der Leyen und dem Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, mit Aleksandar Vučić nach kritischen Berichten nicht die konsequente Verteidigung von europäischen Werten, von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, sondern folgt geopolitischen Interessen (www.zeit.de/politik/ausland/2025-09/eu-beitritt-serbien-westbalkan-aleksanda r-vucic-proteste). Hier darf die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden nicht schweigen, sondern muss sich dafür einsetzen, dass europäische Werte gegenüber autoritären Tendenzen glaubwürdig und konsequent vertreten werden. Die autoritäre Entwicklung Serbiens ist auch für Deutschland von Bedeutung, nicht zuletzt schadet sie bereits heute den deutschen Unternehmen vor Ort und den wirtschaftlichen Beziehungen. Deutschland bleibt für Serbien stärkster bilateraler Handels- und Wirtschaftspartner und größter bilateraler Entwicklungspartner. Das bilaterale Handelsvolumen betrug 2025 rund 10,1 Mrd. Euro (www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/serbien-node/bilateral-207492). Für deutsche Unternehmen ist Serbien ein wichtiger Wirtschaftsstandort: Die rund 900 Firmen mit deutschem Kapital, beschäftigen in Serbien etwa 80 000 Mitarbeitende; deutsche Einfuhren nach Serbien hatten im Jahr 2025 einen Wert von über 5 Mrd. Euro (www.gtai.de/de/trade/serbien-wirtschaft/wirtschaft sausblick). Serbiens EU-Beitrittsprozess spiegelt eine deutliche Diskrepanz zwischen formaler Erfüllung der Kriterien und institutioneller Realität wider. Während die EU-Kommission die technischen Kriterien für Cluster 3 als erfüllt betrachtet, identifiziert ihr eigener Serbien-Bericht weiterhin gravierende Mängel in den Bereichen Justizunabhängigkeit, Korruption, Wahlen, Medienfreiheit, parlamentarische Kontrolle, Zivilgesellschaft und akademische Autonomie (https://e nlargement.ec.europa.eu/document/download/6e68ce26-b95b-48e1-921a-c60c1 2da8f00_en?filename=serbia-report-2025.pdf). Die Glaubwürdigkeit des EU- Beitrittsprozesses für die serbische Bevölkerung kann nach Auffassung der Fragestellenden nur hergestellt werden, wenn die EU ihre Werte Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, aber auch Unabhängigkeit der Presse- und Medienlandschaft und die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Begleitung der anstehenden Reformen in Serbien fordert.

Frage 1

Warum haben sich weder Bundeskanzler Friedrich Merz noch der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, unmittelbar zur feierlichen und vom serbischen Staat unterstützten Rückführung und Beisetzung des Leichnams des bosnisch-serbischen Kriegsverbrechers Ratko Mladi in Belgrad geäußert?

Frage 2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass der Leichnam des bosnisch-serbischen Kriegsverbrechers Ratko Mladić, der vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IC- TY) unter anderem wegen Völkermord, Verfolgung, Vernichtung, Mord, Terror, unrechtmäßiger Angriffe auf Zivilpersonen und Geiselnahmen in Zusammenhang unter anderem mit der menschenverachtenden Belagerung Sarajevos und dem Völkermord von Srebrenica zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, vom serbischen Staat feierlich nach Belgrad überführt und dort mit militärischen Ehren in Anwesenheit von serbischen Regierungsmitgliedern aufgebahrt und beigesetzt wurde? a) Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den genannten Vorgängen mit Blick auf die Haltung Serbiens zum Völkerrecht, zur Nichtanerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien und zu europäischen Werten, insbesondere der Rechtsstaatlichkeit? b) Welche Erwartungen hat die Bundesregierung diesbezüglich insbesondere an den zurückgetretenen serbischen Präsidenten und erklärten Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten, Aleksandar Vučić? c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den genannten Vorgängen für ihre Haltung zum EU-Beitrittsverfahren Serbiens?

Frage 3

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass die technischen Kriterien für Cluster 3 erfüllt sind?

Frage 4

Aus welchen konkreten Gründen hat die Bundesregierung sich der Bewertung von den Niederlanden, Schweden, Kroatien, Bulgarien, Luxemburg, Lettland und Dänemark nicht angeschlossen, und hat sich ihre Bewertung seit Anfang Juli 2026 verändert?

Frage 5

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen und den Angleichungsstand in Serbien bezüglich der im Cluster 3 beinhalteten Angleichung der Gesetzgebung an die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“, die die Voraussetzungen für den freien Verkehr von Fernsehsendungen innerhalb der EU schafft, erfüllt?

Frage 6

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der jüngsten Entwicklungen im Bereich der Regulierungsbehörde für elektronische Medien (REM) und die Besetzung ihrer Ratsmitglieder inklusive des Amtes der Präsidenten auf das EU-Beitrittsverfahren mit Serbien?

Frage 7

Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Verschlechterung des Medienpluralismus durch den Verkauf unter anderem von Sendern wie N1 und Nova, durch die „United Media and die Alpac Capital“-Gruppe, der bereits Euronews Serbia gehört, und dass nach Auffassung von Reporter Sans Frontiers und YIHR durch den Verkauf Serbiens letzte unabhängige Fernsehsender aus ihrer bisherigen Eigentümerstruktur herausgelöst wurden, als problematisch auch für die EU-Beitrittsverhandlungen und auch im Bereich der von der Europäischen Kommission anvisierten Eröffnung von Cluster 3 an?

Frage 8

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, die in ihrem jüngsten Rechtstaatlichkeitsbericht zum Schluss kommt, dass Serbien im Bereich der Rechtsstaatlichkeit Rückschritte erzielt hat, und wenn diese Einschätzung von der Bundesregierung geteilt wird, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die anvisierte Eröffnung von Cluster 3?

Frage 9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über politischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Druck auf unabhängige Journalistinnen und Journalisten sowie Medienorganisationen in Serbien vor, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre bilaterale Zusammenarbeit mit Serbien?

Frage 10

Welche Auswirkungen haben die dokumentierten Einschränkungen der Presse- und Medienfreiheit nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Arbeit deutscher oder durch Deutschland geförderter Medienakteure in Serbien, insbesondere der Deutschen Welle und ihrer lokalen Partnerinnen und Partner, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zu deren Unterstützung?

Frage 11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Thematisierung der Presse- und Medienfreiheit in Serbien beim Gipfeltreffen EU-Westbalkan am 5. Juni 2026 in Tivat, Montenegro?

Frage 12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Hintergründen der versuchten Einreise von 87 serbischen Staatsangehörigen nach Montenegro am 3. Juni 2026 im Vorfeld des EU-Westbalkan-Gipfels in Tivat (https://balkaninsight.com/2026/06/03/montenegro-bars-87-serbian-citize ns-ahead-of-eu-western-balkans-summit/bi/) vor, und inwiefern bewertet die Bundesregierung den Vorfall als relevant für die Bewertung Serbiens im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen, insbesondere hinsichtlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gutnachbarlicher Beziehungen?

Frage 13

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer bisherigen Positionierung den Umgang der serbischen Regierung mit den Protesten und Studentendemonstrationen seit dem Einsturz des Bahnhofvordaches in Novi Sad am 1. November 2024?

Frage 14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die juristische Aufarbeitung in Serbien über den Einsturz des Vordachs des Bahnhofs in Novi Sad am 1. November 2024?

Frage 15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Tausende von Teilnehmern der SNS-Kundgebungen mit organisierten Bussen nach Belgrad gebracht werden und dabei oft Verpflegung sowie nach Berichten einen freien Arbeitstag erhalten?

Frage 16

Welche Vorwürfe seitens der serbischen Regierung, des Präsidenten oder von Parlamentarierinnen und Parlamentariern sind der Bundesregierung bekannt, die seit dem Beginn der Studentenproteste in Serbien von der serbischen Regierung oder regierungsnahen Medien an die deutsche Bundesregierung oder einzelne deutsche Abgeordnete gerichtet wurden?

Frage 17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die unabhängige Untersuchung sowie juristische Aufarbeitung der serbischen Behörden in Bezug auf den mutmaßlichen Einsatz mindestens einer Schallwaffe gegen friedliche Demonstranten am 15. März 2025?

Frage 18

Wenn der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse über die unabhängige Untersuchung sowie die juristische Aufarbeitung des mutmaßlichen Einsatzes von Schallwaffen bei den Protesten vorliegen, welche Bewertung zieht die Bundesregierung aus den vorliegenden Berichten vor dem Hintergrund ihrer bisherigen Positionierung?

Frage 19

Haben Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Botschaft in Serbien Prozesse gegen Teilnehmende von Demonstrationen oder Medienschaffende beobachtet, und wenn nein, warum nicht?

Frage 20

Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die Lage der Freiheit der Wissenschaft in Serbien?

Frage 21

Mit welchen konkreten Maßnahmen und Programmen unterstützt die deutsche Botschaft den wissenschaftlichen Austausch und die Zusammenarbeit zwischen deutschen und serbischen Universitäten?

Frage 22

Wie hoch beläuft sich die Förderung des wissenschaftlichen Austausches zwischen Serbien und Deutschland aus dem deutschen Bundeshaushalt 2026?

Frage 23

Welche Hinweise auf staatlich gelenkte Repression hat die deutsche Bundesregierung bislang von serbischen Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstlern sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erhalten?

Frage 24

Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses den Abbau der Wissenschaftsfreiheit und die staatlichen Eingriffe in die Universitäten für die Qualität zukünftiger Hochschulabschlüsse?

Frage 25

Wie viele offizielle Besuche und Gespräche zum Thema Wirtschaftskooperation gab es zwischen den Vertretern der serbischen Regierung und der Bundesregierung im Jahr 2025 und bisher im Jahr 2026 (bitte jeweils nach Datum, Ort, Art des Treffens, teilnehmenden Personen und deren Funktionen sowie Anlass bzw. Gegenstand des Gesprächs aufschlüsseln)?

Frage 26

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem zunehmend autokratischen Kurs Serbiens unter dem früheren Ministerpräsidenten und bisherigen Präsidenten Aleksandar Vučić für Langzeitberatungstätigkeit eines Mitarbeiters der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im serbischen Präsidialamt? a) Gibt es andere Langzeitberater, die im Auftrag der Bundesregierung seit mehr als zehn Jahren in autokratischen oder semiautokratischen Staaten in höchsten Regierungsinstitutionen angesiedelt sind? b) Warum ist der GIZ-Langzeitberater im serbischen Präsidialamt, das nicht Teil der serbischen Regierung ist, angesiedelt und nicht innerhalb der serbischen Regierung? c) Ist es vorgesehen, dass der GIZ-Langzeitberater nach der vorgezogenen Parlamentswahl am 25. Oktober 2026, bei der Präsident Aleksandar Vučić erneut für das Amt des Ministerpräsidenten kandidiert, weiter im serbischen Präsidialamt tätig ist?

Frage 27

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen von Vertretern der serbischen Zivilgesellschaft erhobenen Vorwurf, dass Industrieinteressen deutscher Firmen und strategische Interessen der Bundesregierung Vorrang vor Umweltschutz, demokratischen Standards und der Rechtsstaatlichkeit haben?

Frage 28

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der EU- Beitrittskandidat Serbien sicherstellt, dass sein nationales Vergaberecht mit dem EU-Besitzstand im Einklang steht und wirksam angewandt wird?

Frage 29

Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die Rechtslage bezüglich der Expo 2027 in Serbien, wo anstatt auf den bestehenden Rechtsrahmen für das öffentliche Beschaffungswesen sowie für Planung und Bau zurückgegriffen wird, eine Sonderregelung (Lex Specialis; Službeni glasnik RS 92/2023) verabschiedet wurde, die es ermöglicht, Projekte, die als „im Dienste der Expo“ stehend gelten, nach speziellen Verfahren abzuwickeln?

Frage 30

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Sorge der Zivilgesellschaft (www. danas.rs/vesti/ekonomija/transparensi-internesnal-o-expo-2027-postoji-riz ik-od-naduvanih-ugovornih-cena-i-nekvalitetnih-gradjevinskih-radova) in Serbien, dass die Anwendung von Ausnahmeregelungen bei der Auftragsvergabe, das Fehlen offener Architekturwettbewerbe, fehlende Machbarkeitsstudien und Umweltverträglichkeitsprüfungen, unklare Kriterien für die Aufnahme von Projekten unter das Expo-Label sowie ein eingeschränkter öffentlicher Zugang zu Verträgen und Entscheidungsprozessen das Risiko überhöhter Preise, politisch vernetzter Auftragnehmer und mangelhafter Bauqualität erhöhen?

Frage 31

Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die aktuelle Situation der Kultur- und Kunstfreiheit in Serbien?

Frage 32

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über politische Einflussnahmen auf Kulturinstitutionen, insbesondere bei der Besetzung von Leitungspositionen und der Vergabe öffentlicher Kulturfördermittel, vor?

Frage 33

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Einschränkungen der Hochschul- und Wissenschaftsfreiheit sowie über politischen, finanziellen oder rechtlichen Druck auf Studierende, Lehrende und Hochschulleitungen im Zusammenhang mit den anhaltenden Protesten vor?

Frage 34

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die in Serbien tätigen deutschen Mittlerorganisationen, insbesondere das Goethe-Institut, den DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst), die Alexandervon-Humboldt-Stiftung, bei der Unterstützung unabhängiger Kultur-, Bildungs-, Wissenschafts- und Zivilgesellschaftsakteure angesichts der geschilderten Einschränkungen von Kultur-, Wissenschafts- und Zivilgesellschaftsfreiheit zu stärken, und welche zusätzlichen finanziellen oder programmatischen Mittel stellt sie hierfür bereit?

Frage 35

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Vertreterinnen und Vertretern der unabhängigen serbischen Kultur- und Kunstszene, die eine Einbeziehung in die Expo 2027 in Belgrad aufgrund der aus ihrer Sicht bestehenden Marginalisierung wesentlicher Teile des unabhängigen Kultursektors als nicht glaubwürdig ablehnten und sich faktisch als ausgeschlossen betrachteten, und inwiefern berücksichtigt sie diese Einschätzung bei ihren kulturpolitischen Beziehungen zu Serbien?

Frage 36

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) für freie und faire Wahlen durch die serbische Regierung vor?

Frage 37

Inwieweit sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Empfehlungen des ODIHR und die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die Bedingungen für faire und freie Neuwahlen für das Parlament und für das Präsidentenamt in Serbien als erfüllt, werden sie, wie angekündigt durch Präsident Aleksandar Vučić, noch in diesem Jahr stattfinden?

Frage 38

Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Empfehlungen des ODIHR und die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die Rahmenbedingungen für faire Wahlkampagnen in Serbien, wenn die Grenzen zwischen Staat und der Regierungspartei SNS zunehmend verschwommen sind, und inwieweit thematisiert die Bundesregierung dies gegenüber der serbischen Regierung und EU-Institutionen?

Frage 39

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das laut Beobachtern zu verzeichnende Aufkommen einer aus Russland bekannten, aber für Serbien neuen Praxis der sogenannten Phantom-Wahlbeobachter, bei denen es sich um Organisationen und Einzelpersonen, die den Prozess formal überwachen, ihn in der Praxis jedoch zu stören und zu kontrollieren versuchen, handelt? (www.boell.de/de/2026/03/26/kommunalwahlen-als-bedrohung-s erbiens-regime-setzt-alles-daran-zu-gewinnen)

Frage 40

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über von einer Nichtregierungsorganisation dokumentierte Cyberangriffe und den Einsatz von Überwachungssoftware gegen Vertreter der Zivilgesellschaft und unabhängige Medien in Serbien vor, und welche Auswirkungen sieht sie hierdurch auf die Rechtsstaatlichkeit und den EU-Beitrittsprozess Serbiens?

Frage 41

Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die Vergabe der serbischen Staatsbürgerschaft an russische Staatsangehörige im Verfahren des „nationalen Interesses“, wo seit 2022 mehr als 200 serbische Pässe an teils sanktionierten russischen Staatsangehörigen verliehen wurden, insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Sicherheit der Europäischen Union und den EU-Beitrittsprozess Serbiens?

Frage 42

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine Zusammenarbeit serbischer Sicherheits- und Nachrichtendienste mit russischen Stellen im Bereich Cybersicherheit und Informationsoperationen vor?

Frage 43

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Pläne der serbischen Regierung zur Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Kommission vor, die strukturelle und operative Unabhängigkeit der Spezialstaatsanwaltschaft für Cyberkriminalität zu stärken, und wie bewertet sie den bisherigen Umsetzungsstand?

Frage 44

Wie bewertet die Bundesregierung den Umsetzungsstand im Rahmen der strategischen Rohstoffpartnerschaft der Europäischen Union mit Serbien hinsichtlich der Vereinbarkeit der Sicherung kritischer Rohstoffe mit den Anforderungen an Umwelt-, Wasser- und Naturschutz sowie einer wirksamen Beteiligung der betroffenen Bevölkerung, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden?

Frage 45

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass ein erheblicher Teil der für die europäische Industrie strategisch bedeutsamen Kupferproduktion in Bor, Serbien, von einem chinesischen Staatsunternehmen betrieben wird, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die europäische Rohstoffstrategie?

Frage 46

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Rolle Serbiens und insbesondere dem zurückgetretenen Präsidenten und erklärten Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten, Aleksandar Vučić, für die regionale Sicherheitsordnung auf dem Westbalkan bei, wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Auswirkungen der aktuellen politischen Situation in Serbien auf die Stabilität und politische Entwicklung in Bosnien und Herzegowina, insbesondere im Vorfeld der für den 4. Oktober 2026 angesetzten Wahlen, und wie bewertet sie Serbiens Verhalten gegenüber Bosnien und Herzegowina im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses Serbiens?

Frage 47

Bewertet die Bundesregierung die außenpolitische Positionierung Serbiens weiterhin als Schaukelpolitik (www.bundesregierung.de/breg-de/aktue lles/kanzler-eu-westbalkangipfel-pk-2437746), und wie will sie ausschließen, dass eine taktische Verhaltensänderung der serbischen Regierung Akteure innerhalb der EU dazu verleiten könnte, die eklatanten Defizite in Serbien bei den innenpolitischen Beitrittskriterien als weniger gewichtig zu beurteilen?