Effiziente Strafverfolgung im digitalen Raum - Technische Methoden und digitale Analyseverfahren des Bundeskriminalamts gegen Kinderpornografie

Drucksache 21/8321Antwortauf die Kleine Anfrage 21/789302.10.20268 Seiten16 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere Sicherheit
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder (oftmals als Child Sexual Abuse Material (CSAM) bezeichnet) und des sexuellen Missbrauchs von Kindern zählt zu den dringlichsten Aufgaben der deutschen Strafverfolgungsbehörden. Die fortschreitende Digitalisierung und die zunehmende Nutzung verschlüsselter Messengerdienste, globaler Cloudspeicher sowie international agierender Plattformen führen dazu, dass Komplexität und Umfang entsprechender Ermittlungsverfahren in den vergangenen Jahren massiv zugenommen haben. Gleichzeitig stehen Ermittler vor der Herausforderung, stetig anwachsende und hochgradig datenintensive Beweismengen forensisch auszuwerten.

Die Dimension des Problems wird durch die offiziellen Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) verdeutlicht. Laut dem Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024“ verbleiben die registrierten Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs mit 16 354 Fällen auf einem hohen Niveau über dem Fünfjahresdurchschnitt, dabei wurden 18 085 Opfer unter 14 Jahren erfasst (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLa gebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezN vKindernuJugendlichen_node.html). Einen historischen Höchstwert erreichte das Lagebild bei der Herstellung, Verbreitung, dem Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte mit 9 601 Fällen, was einem Anstieg von 8,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/St atistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/Sexua ldeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html). Die Delikte rund um kinderpornografische Inhalte verharren trotz eines leichten statistischen Rückgangs bei 42 854 erfassten Fällen weiterhin auf einem hohen Niveau (www.bka.de/D E/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNv KindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html). Sowohl das BKA als auch kriminologische Experten betonen jedoch, dass diese Zahlen lediglich das Hellfeld der polizeilichen Registrierung abbilden. Die tatsächliche Dunkelziffer an Opfern sexualisierter Gewalt sowie an unentdecktem Bild- und Videomaterial im Netz wird auf ein Vielfaches geschätzt (www.swr.de/swraktuell-radio/das-problem-bei-der-bekaempfung-von-kindes missbrauch-ist-die-dunkelziffer-100.html).

Eine zentrale Rolle bei der Erkennung dieser Delikte nimmt das BKA als nationale Zentralstelle ein. Dies zeigt sich insbesondere an der Flut digitaler Hinweise aus dem Ausland. Im Jahr 2024 leitete das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) insgesamt 205 728 Verdachtsmeldungen an das BKA weiter (www.bka.de/DE/AktuelleInformatio nen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendliche n/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html). Davon stufte das BKA mit 106 353 Hinweisen mehr als die Hälfte nach deutschem Recht als strafrechtlich relevant ein (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLag ebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNv KindernuJugendlichen_node.html).

Vor diesem Hintergrund wurden beim Bundeskriminalamt spezialisierte Organisationseinheiten ausgebaut, um im Rahmen der gesetzlichen Zentralstellenfunktion die steigende Zahl an Verfahren und die immensen Datenmengen bewältigen zu können. Zu den Kernaufgaben dieser Einheiten gehört es, die Bundesländer bei der Identifizierung unbekannter Opfer und Täter zu unterstützen sowie nationale und internationale Ermittlungs- und Auswertungsmaßnahmen zu koordinieren. Die Bewältigung dieser stetig anwachsenden Beweismengen im digitalen Raum erfordert von den zuständigen Strukturen den Einsatz moderner technischer, operativer und kriminalistischer Werkzeuge. Die polizeiliche Praxis steht dabei vor der Herausforderung, neben herkömmlichen Ermittlungsmethoden auch auf softwaregestützte Verfahren zur Bild- und Videoanalyse sowie auf moderne Methoden zur Strukturierung forensischer Massendaten zurückzugreifen, um eine zeitnahe Auswertung überhaupt zu ermöglichen.

Während die öffentliche Berichterstattung meist auf aggregierte Fallzahlen oder einzelne Ermittlungserfolge blickt, bleibt für die parlamentarische Kontrolle weitgehend unklar, wie die im BKA installierten Spezialstrukturen im Detail arbeiten und wie deren Effektivität bemessen wird. Es besteht daher ein erhebliches parlamentarisches Informationsbedürfnis darüber, welche konkreten digitalen Ermittlungsmethoden und technischen Hilfsmittel angewandt werden, in welchem Maße automatisierte Verfahren die Sichtung des Materials unterstützen und anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Erfolgsquote, den Ressourceneinsatz und die Effizienz dieser spezialisierten Strukturen bewertet.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundes regierung

Die Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern stellt eine der prioritären Aufgaben der deutschen Strafverfolgungsbehörden dar.

Das BKA nimmt im polizeilichen Gefüge des Bundes und der Länder im Deliktsbereich Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen eine Zentralstellenfunktion wahr. Für die Strafverfolgung sind nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes grundsätzlich die Strafverfolgungsbehörden der Länder zuständig. Die im BKA spezialisierte Gruppe SO4 unterstützt die Länder insbesondere koordinierend. In der Funktion als nationale Zentralstelle übernimmt das BKA auch die Verarbeitung internationaler Hinweise und den Austausch mit internationalen Partnern.

Frage 1 Seite 3

Wie stellt sich die personelle und materielle Ausstattung der spezialisierten Gruppe SO 4 (Gewalt- und Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen) im BKA im laufenden Haushaltsjahr 2026 dar (bitte nach Referaten, Planstellen, tatsächlich besetzten Stellen sowie Sach- und IT-Mitteln aufschlüsseln)?

Antwort

Für den Arbeitsbereich Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen sind zurzeit 130 Planstellen im BKA vorgesehen. Die bis dato in 2026 verausgabten Sach- und IT-Mittel im Bereich Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen belaufen sich auf insgesamt 553 500 Euro. Zur Erreichung des gesetzlichen Auftrags des Gesetzes über das BKA und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten und im Kontext phänomenologischer Entwicklungen werden die vorhandenen (Personal-)Ressourcen schwerpunktbasiert priorisiert und zugewiesen.

Eine sorgfältige Abwägung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine darüberhinausgehende Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht eingestuft – erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und strategischen Entwicklung des BKA stehen. Würde die Frage offen beantwortet, ließe dies im Ergebnis weitgehende Rückschlüsse auf die kriminaltaktischen und kriminaltechnischen Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BKA sowie auf aktuelle und künftige Schwerpunktsetzungen zu. Dadurch steht zu befürchten, dass die zur effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr notwendigen taktischen und technischen Fähigkeiten des BKA in erheblicher Weise negativ beeinflusst und somit auch zukünftige Maßnahmen der verdeckten und forensischen Informationsgewinnung erheblich erschwert beziehungsweise unmöglich werden. Eine öffentliche Bekanntgabe der erbetenen Informationen birgt das Risiko, dass die Entwicklung und die Schwerpunktsetzung bei der Bekämpfung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen auch unbefugten Dritten zur Kenntnis gelangen und dadurch die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet oder geschädigt werden. Insbesondere durch die Auskunft über die tatsächlich besetzten Stellen und die Aufschlüsselung von Sach- und IT-Mitteln könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Schwerpunktsetzung des BKA gezogen werden. Eine Offenlegung der entsprechenden Information würde die Aufgabenerfüllung des BKA beeinträchtigen, was wiederum schädlich für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland wäre. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das geringfügige Risiko des Bekanntwerdens, das unter keinen Umständen hingenommen werden kann Die Information über die tatsächlich besetzten Stellen und die Aufschlüsselung von Sach- und IT-Mitteln könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Schwerpunktsetzung des BKA möglich machen. Insbesondere eine Verknüpfung mit weiteren Informationsfragmenten aus anderen Quellen könnte auch Rückschlüsse auf die Personalsituation und -entwicklung der Abteilungen und Fachbereiche sowie entsprechende Bedarfseinschätzungen zulassen. Insbesondere Angaben zur Stellenverteilung, die über die öffentlich bekannten Strukturdaten über das BKA hinausgehen, sind daher aus Gründen der operativen Sicherheit nicht angezeigt. Angesichts der beschriebenen besonderen Sensibilität der erfragten Daten ist ausnahmsweise auch eine eingestufte Zugänglichmachung nicht möglich. Das Fragerecht der Abgeordneten muss hier daher ausnahmsweise gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.

Frage 2 Seite 4

Wie viele der in der Gruppe SO 4 beschäftigten Mitarbeiter sind speziell im Bereich der IT-Forensik, Datenanalyse und Softwareentwicklung tätig?

Antwort

In der Gruppe SO4 des BKA sind zwei Mitarbeitende mit den bezeichneten Aufgaben betraut. Anlassbezogen erfolgt eine Unterstützung durch IT-Forensikerinnen und IT-Forensiker anderer Servicebereiche.

Frage 3 Seite 4

In welchem Umfang und mit welchen spezifischen Softwarelösungen nutzt das BKA das sogenannte Hashing-Verfahren, um bekanntes Bild- und Videomaterial in sichergestellten Datenträgern oder Datenströmen automatisiert zu identifizieren?

Antwort

Ein Abgleich von Bild- und Videomaterialien auf sichergestellten Datenträgern mit Hashlisten erfolgt anlassbezogen und lediglich zum Zweck einer Vorfilterung kinderpornografischen Materials. Anschließend erfolgt in jedem Fall eine manuelle Auswertung der sich auf dem Datenträger befindlichen Dateien. Als Vergleichsbasis werden mehrere Millionen von Hashwerten polizeilich bekannter kinder- und jugendpornografischer Bilder und Videos genutzt. Das BKA nutzt für den Abgleich Produkte der Firma Magnet Forensics. Ein automatisierter Hashlistenabgleich von Datenströmen erfolgt innerhalb der Gruppe SO4 des BKA nicht.

Frage 4 Seite 4

Wie wird sichergestellt, dass bei der Nutzung von Hashing-Verfahren die Fehlerquote minimiert wird, und findet vor einer strafrechtlichen Verfolgung in jedem Fall eine manuelle Verifizierung durch menschliche Ermittler statt?

Antwort

Durch die Nutzung standardisierter Verfahren, wird sichergestellt, dass bei der Verwendung von Hashing-Verfahren die Fehlerquote minimiert wird.

Vor einer strafrechtlichen Verfolgung findet in jedem Fall eine manuelle Verifizierung durch Ermittlerinnen und Ermittler statt.

Frage 5 Seite 4

Inwieweit nutzt das BKA Hashing-Datenbanken im internationalen Verbund (z. B. über Europol, Interpol oder das NCMEC), und wie ist der datenschutzkonforme Austausch dieser Hashwerte rechtlich und technisch geregelt?

Antwort

Das BKA nutzt im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit den datenschutzkonformen Austausch von Hashwerten. Dem BKA werden Hashes von Europol und Interpol über die jeweiligen Plattformen zur Verfügung gestellt.

Über den Abgleich von im Zuge der polizeilichen Ermittlungsarbeit erlangten Bild- und Videodateien mit den im Rahmen des internationalen Austausches zur Verfügung gestellten Hashwerten soll festgestellt werden, ob es sich um neues, das heißt der Polizei noch nicht bekanntes, Material handelt. Sofern es sich um Material handelt, was einen noch nicht geklärten und unter Umständen noch andauernden sexuellen Missbrauch von Kindern zeigt, können geeignete Maßnahmen zur Aufklärung und gegebenenfalls Beendigung des Missbrauchs eingeleitet werden.

Frage 6 Seite 5

Welche konkreten KI-gestützten oder automatisierten Bild- und Videoanalyseverfahren (z. B. zur Erkennung von Mustern, Objekten oder zur Altersbestimmung auf Bilddateien) werden im BKA derzeit erprobt oder bereits im Wirkbetrieb eingesetzt, um bisher unbekanntes Material vorzusortieren?

Antwort

Das BKA nutzt und erprobt keine KI-gestützten oder automatisierten Bild- und Videoanalyseverfahren, um bisher unbekanntes Material vorzusortieren.

Frage 7 + 7a + 7b Seite 5

7Setzt das BKA im Rahmen der Bekämpfung von CSAM im In- oder Ausland verdeckte Ermittlungsmethoden ein, bei denen eigene Plattformen, Foren oder Server als sogenannte Honeypots betrieben oder übernommen werden, um die Identität von Nutzern aufzudecken?

7aWenn ja, auf welchen rechtlichen Grundlagen (z. B. im Bundeskriminalamtgesetz oder der Strafprozessordnung) basiert das Betreiben oder die Infiltration solcher Honeypots?

7bWenn ja, wie wird dabei das Spannungsfeld gelöst, dass staatliche Stellen zur Aufrechterhaltung der Plattform unter Umständen illegales Material hosten, übertragen oder zugänglich machen müssen (Problematik der staatlichen Tatprovokation bzw. Strafbarkeit der Ermittler)?

Antwort

Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.

Das BKA setzt keine der in der Fragestellung genannten Methoden ein.

Frage 8 Seite 5

In wie vielen Fällen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 haben Ermittler des BKA verdeckt auf ausländischen Foren, Darknet-Marktplätzen oder Chatplattformen agiert, und wie viele Täteridentifizierungen konnten hieraus direkt abgeleitet werden?

Antwort

Die Anzahl der Fälle wird beim BKA, Gruppe SO4 statistisch nicht erfasst. Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen werden in der Regel nicht isoliert eingesetzt, sondern als Teilelement. Eine Erhebung, welche der Einzelmaßnahmen letztlich zur Identifizierung eines Täters geführt hat, erfolgt daher nicht.

Frage 9 Seite 5

Wie stellt sich der genaue technische und administrative Ablauf dar, sobald eine Verdachtsmeldung des US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) beim BKA eingeht (bitte den Weg von der automatisierten Filterung bis zur Weiterleitung an die Bundesländer skizzieren)?

Antwort

Das National Center for Missing and Exploited Children leitet digital Hinweise an das BKA als zentrale Eingangsstelle für Deutschland weiter. Das BKA prüft die Hinweise hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz. Nach Feststellung einer entsprechenden Relevanz sowie einer örtlichen Zuständigkeit werden die Hinweise digital an das Landeskriminalamt des örtlich zuständigen Landes weitergeleitet.

Frage 10 Seite 5

Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer NCMEC-Meldung im BKA im Jahr 2024 und 2025 von der Übermittlung bis zur Abgabe an das zuständige Bundesland?

Antwort

Daten zur Bearbeitungszeit werden beim BKA nicht statistisch erfasst.

Frage 11 + 11a + 11b + 11c Seite 6

11Wie viele der im Jahr 2024 vom BKA als strafrechtlich relevant eingestuften 106 353 NCMEC-Hinweise führten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern zu

11ader Einleitung eines Ermittlungsverfahrens,

11bder Durchführung von Durchsuchungsmaßnahmen,

11ceiner Anklageerhebung oder Verurteilung?

Antwort

Der Fortgang der an die Länder abgegebenen Hinweise des National Center for Missing and Exploited Children im Hinblick auf die Einleitung von Ermittlungsverfahren, Durchführung von Durchsuchungsmaßnahmen und Anklageerhebungen oder Verurteilungen wird beim BKA nicht statistisch erfasst.

Frage 12 Seite 6

Welche technischen oder rechtlichen Hürden bestehen beim direkten Datenaustausch und der IT-Interoperabilität zwischen der Spezialgruppe SO 4 des BKA und den entsprechenden Dienststellen der 16 Bundesländer?

Antwort

Zur Verbesserung der IT-Interoperabilität zwischen dem BKA und den Ländern auf dem Gebiet der Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen wurde ein technischer Standard für den direkten Datenaustausch entwickelt, welcher fortlaufend angepasst und optimiert wird. Rechtliche Hürden bestehen nicht, der Informationsaustausch erfolgt gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Bundeskriminalamtgesetzes.

Frage 13 Seite 6

Inwieweit sind die im BKA genutzten Analysewerkzeuge vollumfänglich mit den Systemen der Bundesländer kompatibel, und welche Verzögerungen ergeben sich durch Medienbrüche bei der Übermittlung digitaler Beweismittel?

Antwort

Durch den ständigen Austausch des BKA mit den Ländern ergeben sich keine Verzögerungen, da die Übermittlung von digitalem Beweismaterial medienbruchfrei erfolgt.

Frage 14 Seite 6

Anhand welcher konkreten, messbaren Indikatoren bewertet das BKA die Effektivität und den Erfolg seiner spezialisierten Einheiten im Bereich der CSAM-Bekämpfung?

Antwort

Das BKA kann durch Ermittlungs- und Identifizierungserfolge durch die effiziente Bewältigung der stetig steigenden Anzahl von Hinweisen und polizeilichen Vorgängen sowie durch die Verfügbarkeitsstörung und -reduzierung Erfolge messen. Da die polizeiliche Arbeit insbesondere das Hellfeld abbildet, ist eine isolierte Messung der Effektivität anhand einzelner Kennzeichen jedoch nicht möglich.

Frage 15 Seite 6

Welche der eingesetzten Methoden haben nach Einschätzung der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren den größten Beitrag zur Identifizierung von Opfern und Tatverdächtigen geleistet?

Antwort

Einen wesentlichen Beitrag zur Identifizierung von Betroffenen im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen des BKA im vorliegenden Deliktsbereich ergibt sich aus der guten Zusammenarbeit der verschiedenen national und international zuständigen Dienststellen mit ihren jeweils spezialisierten Fähigkeiten.

Frage 16 Seite 7

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wirksamkeit der eingesetzten Methoden zur Bekämpfung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder weiter zu erhöhen?

Antwort

Die Identifizierung von Handelnden anhand von IP-Adressen stellt ein wesentliches Instrument bei internetbasierten Straftaten dar. Die geplante Verpflichtung für Zugangsprovider, IP-Adressen befristet zu speichern, wird die Identifizierung von Tatverdächtigen und Opfern in vielen Fällen erleichtern oder sogar erst ermöglichen.

Im Bereich Löschung von Missbrauchsmaterial werden die eingesetzten Methoden in Abstimmung mit den Beschwerdestellen kontinuierlich evaluiert und angepasst.