Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Frisören und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit 5. August 2025

Drucksache 21/8318Kleine Anfrage02.10.20266 FragenFraktion der AfDStaat und Verwaltung

Die Antwort 21/8718 vom 19.10.2026 ist im DIP verzeichnet, als PDF aber noch nicht abrufbar.

Vorbemerkung der Fragesteller

In der vergangenen 20. Legislaturperiode wurden teils hohe Summen aus dem Bundeshaushalt verwendet, um Frisöre, Visagisten, Fotografen und andere Dienstleister im Auftrag der Mitglieder der Bundesregierung zu finanzieren. Besonders für Aufmerksamkeit sorgte dabei die ehemalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock, die in einem Jahr bis zu 137 000 Euro für Visagistendienstleistungen investierte und sich öffentlich damit verteidigte, dass man sonst aussehe „wie ein Totengräber“ (www.bild.de/politik/inland/baer bock-ueber-friseur-rechnung-sonst-sieht-man-aus-wie-ein-totengraeber-667f47 362952e6116de64b15). Die aktuelle Kleine Anfrage baut auf den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/1311 auf.

Frage 1

In welchen Bundesbehörden sind seit dem 5. August 2025 Fotografen entweder a) auf Grundlage eines Anstellungsverhältnisses oder b) auf sonstiger vertraglicher Basis tätig (bitte für jeden Fall den jeweiligen Vertragszeitraum sowie die Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, also z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc. einzeln auflisten)?

Frage 2

Welche Kosten entstanden seit dem 5. August 2025 für die Inanspruchnahme von Fotografen in den Bundesbehörden (bitte einzeln und mit Haushaltsstellen nach Bundesbehörden jeweils in Anspruch nehmenden Personen, z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc. analog zu Frage 1 auflisten)?

Frage 3

Werden oder wurden die Reisekosten der Fotografen sowie sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt, und wenn ja, auf welche Summe belaufen sich die Reisekosten seit dem 5. August 2025 jeweils (bitte Haushaltstitel sowie Bundesbehörde angeben und die Reisen einzeln nach dem Ziel und die Dauer sowie den die Leistung in Anspruch nehmenden Personen oder Funktionen analog Frage 1 auflisten)?

Frage 4

In welchen Bundesbehörden werden oder wurden seit dem 5. August 2025 Visagisten, Kosmetiker, Frisöre oder sonstige Dienstleister aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen (z. B. Masseure) a) auf Basis eines Anstellungsverhältnisses oder b) auf sonstiger Basis (beispielsweise Dienst- oder Werkvertrag) beschäftigt beziehungsweise deren Dienste kostenpflichtig in Anspruch genommen (bitte einzeln nach Vertragszeitraum, Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc. auflisten)?

Frage 5

Welche Kosten entstanden seit dem 5. August 2025 durch die Inanspruchnahme der Dienstleister aus dem Bereich der Frisöre, Kosmetiker, Visagisten und sonstiger körpernaher Dienstleistungen analog Frage 4 (bitte einzeln nach Bundesbehörden, Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen sowie Haushaltsstellen auflisten)?

Frage 6

Werden oder wurden die Reisekosten der Dienstleister aus dem Bereich der Frisöre, Kosmetiker, Visagisten und sonstiger körpernaher Dienstleistungen sowie sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt, und wenn ja, auf welche Summe belaufen sich die Reisekosten und sonstigen Kosten seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode jeweils (bitte Haushaltstitel angeben und einzeln nach Bundesbehörden, Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, Reisezielen und Reisedauer auflisten)?