Aktuelle Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

Drucksache 21/8217Kleine Anfrage25.09.202613 FragenFraktion Die LinkeÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Laut der Schweizer Bank UBS ist Deutschland eines der Länder in der Welt mit dem höchsten Anteil an Milliardären, die ihr Vermögen ererbt haben (74 Prozent laut Billionaire Ambitions Report 2025, www.ubs.com/global/en/wealthm anagement/family-office-uhnw/reports/billionaire-ambitions-report.html, S. 48 – ein Anstieg gegenüber dem Report 2024 mit 71,8 Prozent). Auch die in Deutschland von Finanzämtern festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg 2025 deutlich auf 21,4 Mrd. Euro an, genauso wie die im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung erlassenen Steuern mit 3,7 Mrd. Euro. Allerdings beziehen sich diese Erlasse nicht auf die im gleichen Jahr festgesetzten Steuern, vielmehr ist unklar, wie viel von den 2025 festgesetzten Steuern nach Steuererlassen erhoben werden (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteil ungen/2026/08/PD26_306_736.html). Nach der letzten großen Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer 2016 wurde auch das neue Recht vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt, zum einen mit einer Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 804/22), zum anderen mit einer verfassungsrechtlichen Überprüfung (Az. 1 BvF 1/23). In diesen Fällen findet am 12. und 13. Oktober 2026 die mündliche Verhandlung statt, ein Urteil dürfte Anfang 2027 fallen, und damit wird nach Ansicht der Fragestellenden voraussichtlich eine neue Reform nötig sein.

Frage 1

Wie hat sich der ausgewiesene Kapitalwert abzugsfähiger Nutzungs- und Duldungsauflagen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer seit 2010 entwickelt (bitte pro Jahr angeben und, wenn möglich, nach Vermögensarten und dabei nach Immobilien und Unternehmensvermögen aufschlüsseln)?

Frage 2

Hält es die Bundesregierung für eine positive Entwicklung, dass sich der Betrag des ausgewiesenen Kapitalwerts abzugsfähiger Nutzungs- und Duldungsauflagen – also insbesondere Nießbrauch – innerhalb von zehn Jahren bis 2024 ungefähr verzehnfacht haben soll (siehe Julia Jirmann, Mythos: Immobilienerben unter Druck, 2026, www.rosalux.de/fileadmin/r ls_uploads/pdfs/Studien/Studien_8-26_Immobilienerben.pdf, S. 12)? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diese Entwicklung zu bremsen, zu stoppen oder umzukehren?

Frage 3

Kann die Bundesregierung angeben oder gegebenenfalls abschätzen, in welcher Höhe Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2025 nicht festgesetzt wurde, weil Nutzungs- und Duldungsauflagen abgezogen wurden?

Frage 4

Kennt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverbands Mittelständische Wirtschaft (siehe Positionspapier „Steuern und Finanzen im Mittelstand“, 2024, www.bvmw.de/uploads/topics/Steuern-und-Finanzen/ Downloads/Positionspapier-Steuern-und-Finanzen-im-Mittelstand.pdf; wenn nein, bitte begründen), dass bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer aktuell a) „das sehr komplexe Regelungsgeflecht in der Praxis zu dem Ergebnis führen [kann], dass die Erwerber eines großen und eines mittelständischen Unternehmens mit der gleichen Steuerbelastung konfrontiert sind“, b) „die von Großerwerben begünstigten Personen – ganz anders als bei KMU [kleinen und mittleren Unternehmen] – häufig keine persönliche oder operative Verantwortung für das Unternehmensvermögen tragen, sondern lediglich das formale Eigentum innehaben und von den Entnahmen profitieren“ bzw. c) „die Verschonungsbedarfsprüfung […] für Großerwerbe sogar die Möglichkeit [bietet], sich durch Gestaltungsmaßnahmen gezielt in eine Steuerbegünstigung hinein zu strukturieren“, und wie ist ihre Position dazu?

Frage 5

Wie viele Fälle mit Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), die 2025 abgeschlossen wurden, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung, und was war a) der Gesamtwert der Erwerbe vor Verschonung, b) die festgesetzte Steuer und c) die erlassene Steuer?

Frage 6

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in der Frage 5 genannten Fällen die Anzahl der Fälle mit einem Wert der Erwerbe vor Verschonung jeweils über 50 Mio., 100 Mio., 500 Mio., 1 Mrd., 2 Mrd. oder 5 Mrd. Euro?

Frage 7

Bei wie vielen Erbschaften bzw. Schenkungen, bei denen im Jahr 2025 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG abgeschlossen wurde, waren nach Kenntnis der Bundesregierung Familienstiftungen beteiligt, in wie vielen Fällen davon wurde für diese eine Verschonungsbedarfsprüfung vorgenommen, und was war in diesen Fällen insgesamt a) der Gesamtwert der Erwerbe vor Verschonung, b) die festgesetzte Steuer und c) die erlassene Steuer?

Frage 8

Bei wie vielen Erbschaften bzw. Schenkungen, bei denen im Jahr 2025 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG abgeschlossen wurde, waren nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr bzw. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr beteiligt, und was war in diesen Fällen jeweils a) der Gesamtwert der Erwerbe vor Verschonung, b) die festgesetzte Steuer und c) die erlassene Steuer?

Frage 9

Wie viele Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG wurden bisher in Westdeutschland („alte“ Bundesländer) und wie viele in Ostdeutschland („neue“ Bundesländer) gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in Westdeutschland und Ostdeutschland positiv beschieden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Frage 10

Arbeitet die Bundesregierung bereits an konkreten Reformvorschlägen für die Erbschaftsteuer, vor allem im Hinblick auf die erwarteten Urteile des Bundesverfassungsgerichts (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Frage 11

Welche Kontakte mit Dritten (Verbände, Organisationen, Unternehmen, Einzelpersonen oder andere) hatte die Bundesregierung in diesem Jahr zum Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer (bitte jeweils mit Datum, Teilnehmenden auf beiden Seiten, Art des Kontakts, Angabe zur Initiative für den Kontakt und Thema, unter dem Dokumente zu dem Kontakt veraktet wurden, auflisten)?

Frage 12

Kennt die Bundesregierung die Kritik des Steuerexperten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Dr. Stefan Bach an der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Statistik zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, dass ohne Berücksichtigung der späteren Steuererlasse ein erheblicher Teil der festgesetzten Steuer – laut Dr. Stefan Bach um die 6 Mrd. Euro – nicht erhoben werden dürften (https://bsky.app/profile/sbachtax.bs ky.social/post/3mu2c6yp7fs24), wenn ja, wie ist ihre Position dazu, und wenn nein, warum nicht?

Frage 13

Kennt die Bundesregierung die Anregungen von Dr. Stefan Bach zur Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik (www.diw.de/documents/dokum entenarchiv/17/diw_01.c.1011805.de/memorandum_diw_verbesserung-er bschaftsteuerstatistik_sbach_v26_06_25_bf.pdf), konkret a) Personen und Steuerfälle über die Steuer-ID zu verbinden, b) sämtliche Informationen der Erbschaftsteuererklärungen in den Steuerstatistik-Datensatz zu übernehmen, c) die Verschonungsbedarfsprüfung in den Steuerstatistik-Datensatz zu übernehmen, d) die Erbschaftsteuerstatistik mit weiteren Steuerstatistiken zu verbinden sowie e) weitere Verwaltungsdaten zu Vermögensübertragungen zu erschließen, und wie ist ihre Haltung dazu?