Antisemitische Straftaten im zweiten Quartal 2026

Drucksache 21/8096Antwortauf die Kleine Anfrage 21/794121.09.202660 Seiten5 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernInnere Sicherheit1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Zahl antisemitischer Straftaten bewegt sich in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor auf hohem Niveau. Obwohl der übergroße Anteil der Taten dem Rechtsextremismus zuzuordnen ist, zeigen verschiedene Untersuchungen, wie beispielsweise die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung durchgeführten „Mitte-Studien“ (vgl. Mitte-Studie 2025: Die angespannte Mitte) oder die Leipziger Autoritarismus-Studie (vgl. Leipziger Autoritarismus-Studie 2024 |Heinrich-Böll-Stiftung), dass Antisemitismus in der gesamten Gesellschaft verbreitet ist. Antisemitismus ist Teil der deutschen Geschichte, existiert nach wie vor auch in tradierten Motiven und hat auch Wurzeln in der christlichen Kultur. Antisemitische Straftaten bedrohen jüdische Menschen in Deutschland und stellen einen Angriff auf unsere Demokratie dar. Die Fraktion Die Linke erfragt seit 2008 quartalsmäßig die Zahlen antisemitischer Straftaten.

Frage 1 Seite 1

Wie viele antisemitische Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2026 verübt (bitte nach Anzahl, Datum, Art und Motivation der Straftat, Bundesländern und Ort aufschlüsseln)?

Antwort

Für das zweite Quartal 2026 wurden dem Bundeskriminalamt (BKA) über den kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) bislang insgesamt 516 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes (UTF) „Antisemitisch“ gemeldet, darunter waren vier Gewalttaten sowie 234 Volksverhetzungen (Stichtag: 31. Juli 2026).

Eine Aufschlüsselung der Straftaten nach Art und Motivation der Straftat sowie nach Bundesländern ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Weitergehende Informationen zu Tatort und Tatzeit sind der beigefügten Tabelle (Anlage) zu

Tabelle auf Seite 2 · 17 Zeilen × 11 Spalten
PMK -rechts-PMK -links-PMK -ausländische Ideologie-PMK -religiöse Ideologie-PMK -Sonstige Zuordnung-
LandGewalttatenSonstige StraftatenGewalttatenSonstige StraftatenGewalttatenSonstige StraftatenGewalttatenSonstige StraftatenGewalttatenSonstige Straftaten
BB06000010401
BE06002140102
BW1520401801010
BY041010401011
HB0601040100
HE01900020200
HH020000130100
MV01600000000
NI0300010001
NW026010901012
RP01801020002
SH01400050101
SL01500000001
SN13301030302
ST0600000002
TH03500000000
Summe236809274016045

Stand: 31. Juli 2026

AnlageAnlage: Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 (Tabelle)

PDF-Seiten 4–59 (56 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 2

Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antisemitischer Straftaten im zweiten Quartal 2026 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

Antwort

Zu den für das zweite Quartal 2026 erfassten 516 politisch motivierten Straftaten mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ wurden bislang insgesamt 196 Tatverdächtige ermittelt. Es wurde eine Person festgenommen und kein Haftbefehl erlassen. Die Aufschlüsselung nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 17 Zeilen × 16 Spalten
PMK -rechts-PMK -links-PMK ausländische IdeologiePMK -religiöse Ideologie-PMK -Sonstige Zuordnung-
LandTVFHTVFHTVFHTVFHTVFH
BB3200000000100100
BE100000800000100
BW1800000300000100
BY1200000200100200
HB400000200100000
HE400000000100000
HH1500000100100000
MV1400000000000000
NI000000000000000
NW610100500000100
RP600000000000100
SH400000100000000
SL1100000000000000
SN1400000300000100
ST200000000000100
TH1300000000000000
Summe156101002500500900

T = Tatverdächtige, VF = vorläufige Festnahme, H = Haftbefehle; Stand: 31. Juli 2026

Frage 3 + 3a + 3b + 3c Seite 3

3Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2026 bei Überfällen mit antisemitischer oder zu vermutender antisemitischer Motivations

3aleicht verletzt,

3bschwer verletzt bzw.

3cgetötet (bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)?

Antwort

Im zweiten Quartal 2026 wurden insgesamt drei Personen infolge einer politisch motivierten Straftat im Zusammenhang mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ leicht verletzt. Alle drei Personen wurden in Sachsen sowie aufgrund von Straftaten, die dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet sind, leicht verletzt. Es gab keine Todesopfer (Stichtag: 31. Juli 2026).

Frage 4 Seite 3

Wie viele Nachmeldungen hat es zu den in den Fragen 1 bis 3 erfragten Sachverhalten bis jetzt für das Jahr 2026 gegeben, und wie verteilen sie sich auf die einzelnen Quartale?

Antwort

Eine automatisierte Erhebung der Nachmeldungen für das erste Quartal 2026 aus der BKA-Fallzahlendatei ist nicht möglich. Vor diesem Hintergrund werden die aktuellen Fallzahlen mit Stichtag 31. Juli 2026 aufgeführt:

Im ersten Quartal 2026 wurden insgesamt 743 Straftaten mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ gemeldet. Darunter waren 20 Gewalttaten, 117 Propagandadelikte und 395 Volksverhetzungen. Es wurden bislang insgesamt 403 Tatverdächtige ermittelt. Es gab keine Festnahmen. Es wurde kein Haftbefehl erlassen. Im ersten Quartal 2026 wurden elf Personen infolge einer politisch motivierten Straftat mit Nennung des UTF „Antisemitisch“ leicht verletzt. Es wurden keine Todesopfer gemeldet.

Frage 5 Seite 3

Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es wegen überregionaler antisemitischer Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben?

Antwort

Die Bundesregierung erteilt grundsätzlich keine Auskünfte zu operativen polizeilichen Maßnahmen im Rahmen von laufenden Ermittlungsverfahren, um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden. Aus dem Rechtsstaats- und Gewaltenteilungsprinzip folgt das Gebot, laufende Ermittlungen nicht durch die Preisgabe einzelner Erkenntnisse zu gefährden, um so den staatlichen Rechtsdurchsetzungsanspruch durch die hierfür zuständigen Organe der Rechtspflege zu gewährleisten.