Umsetzung von Screening- und Grenzverfahren

Drucksache 21/8090Antwortauf die Kleine Anfrage 21/785221.09.20268 Seiten14 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Seit dem Inkrafttreten des neuen „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) am 12. Juni 2026 werden auch in Deutschland Asylgrenzverfahren umgesetzt. Diese ersetzen das vorherige Flughafenverfahren. Nach einem Bericht des „Mediendienstes Integration“ finden Grenzverfahren bislang an den Standorten Frankfurt/Main, München und Berlin statt. Weitere Standorte sind geplant bzw. in Vorbereitung (https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/asylrecht/flughafenverfahren-zahlen-und-rechtslage/). Laut Durchführungsbeschluss der EU-Kommission muss Deutschland 374 Plätze für das Grenzverfahren bereitstellen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CE LEX:32024D2150).

Das Grenzverfahren umfasst ein vollständiges Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss innerhalb von acht Wochen über die Asylanträge entscheiden. Die Verfahren finden unter der „Fiktion der Nichteinreise statt“. Das bedeutet, dass die Asylsuchenden rechtlich als nicht eingereist gelten, obwohl sie sich faktisch auf deutschem Boden befinden.

Kritikerinnen und Kritiker heben hervor, dass der Zugang zu unabhängiger rechtlicher Beratung durch kurze Fristen und die Unterbringung in (faktischer) Haft stark beschränkt ist. Faire Einzelfallprüfungen seien unter diesen Bedingungen nicht möglich (www.proasyl.de/news/geas-startet-faq-zu-den-wichtigs ten-aspekten-der-europaeischen-asylreform/#1781095675821-9d4e1b36-71a2). Die Fragestellenden teilen diese Kritik.

Frage 1 Seite 1

Wie viele Screeningverfahren hat die Bundespolizei seit dem 12. Juni 2026 an der Außengrenze durchgeführt (bitte hier und im Folgenden jeweils nach Außengrenzstandorten sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 2 · 11 Zeilen × 2 Spalten
FlughafenAnzahl Personen
Berlin-Brandenburg4
Köln-Bonn6
Düsseldorf13
Karlsruhe/ Baden-Baden1
Frankfurt am Main59
Hannover4
Hamburg6
Frankfurt-Hahn3
München12
Stuttgart21
Gesamt129

Die überprüften Personen besaßen folgende Staatsangehörigkeiten:

Tabelle auf Seite 2 · 28 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl Personen
Ukrainisch48
Iranisch18
Afghanisch7
Syrisch6
Somalisch6
Brasilianisch5
Nigerianisch4
Kenianisch4
Georgisch3
sri-lankisch3
Kolumbianisch3
Irakisch3
Marokkanisch2
Angolanisch2
Guineisch2
Russisch2
Usbekisch1
Amerikanisch1
katarisch1
ghanaisch1
pakistanisch1
kasachisch1
chinesisch1
venezolanisch1
myanmarisch1
haitianisch1
kuwaitisch1
Gesamt129

Weitergehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.

Frage 2 Seite 3

In wie vielen Fällen wurde im Rahmen des Screeningverfahrens an der Außengrenze ein besonderer Schutzbedarf festgestellt?

Antwort

Die Bundesregierung geht davon aus, dass hier nach den Ergebnissen der vorläufigen Prüfung der Vulnerabilität gemäß Artikel 12 der Überprüfungsverordnung gefragt wird. Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.

Frage 3 Seite 3

In wie vielen Fällen wurden die Asylsuchenden in das Inlandsverfahren verwiesen (bitte hier jeweils nach Begründung: Feststellung besonderer Schutzbedarfe gemäß Artikel 53 i. V. m. Artikel 54 der Asylverfahrensverordnung [AsylVfVO], einschlägige medizinische Gründe, aufgrund des Vorliegens von Minderjährigkeit aufschlüsseln)?

Antwort

Im Zeitraum vom 12. Juni bis zum 31. Juli 2026 wurden zum Zeitpunkt der Vorgangserfassung im Vorgangsbearbeitungssystem der Bundespolizei 69 Personen als nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens an eine Aufnahmeeinrichtung im Inland weitergeleitet eingetragen. Ob in weiteren Fällen zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund neu hinzugetretener Erkenntnisse eine Weiterleitung erfolgt ist, wird statistisch nicht erfasst.

Weitergehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.

Frage 4 Seite 3

Wie alt waren die Asylsuchenden, die seit dem 12. Juni 2026 das Screeningverfahren an der Außengrenze durchlaufen haben (bitte nach 0 bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 29 Jahre, 30 bis 49 Jahre, 50 bis 59 Jahre, 60 bis 69 Jahre, 70 Jahre und älter aufschlüsseln)?

Antwort

Zur Beantwortung der im Zeitraum von 12. Juni bis zum 31. Juli 2026 überprüften Personen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen.

Tabelle auf Seite 3 · 8 Zeilen × 2 Spalten
AlterAnzahl Personen
0 bis 1321
14 bis 1717
18 bis 2938
30 bis 4943
50 bis 596
60 bis 693
70 und älter1
Gesamt129
Frage 5 Seite 3

Wie viele Grenzverfahren wurden seit dem 12. Juni 2026 durchgeführt (bitte hier und im Folgenden jeweils nach Außengrenzstandorten sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?

Antwort

Die Frage wird hier und im Folgenden dahingehend verstanden, dass Entscheidungen im Asylgrenzverfahren gemeint sind. Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Asylgrenzverfahren seit dem 12. Juni (bis einschließlich 31.08.2026) nach Standort der BAMF-Außenstelle
Gesamt34
AS Frankfurt/Flughafen28
AS Gießen im AZ, LAS1
AS München5
Tabelle auf Seite 4 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Asylgrenzverfahren seit dem 12. Juni (bis einschließlich 31.08.2026) nach Herkunftsländern
Gesamt34
Brasilien5
Georgien4
Kolumbien3
Afghanistan2
Somalia2
Nigeria2
Guinea2
Sri Lanka2
Irak2
Kongo, Demokratische Republik2
Angola1
Ghana1
Senegal1
Montenegro1
Venezuela1
Sonstige3
Frage 6 Seite 4

In wie vielen Fällen wurde im Rahmen des Grenzverfahrens ein besonderer Schutzbedarf festgestellt?

Antwort

Daten im Sinne der Fragestellung werden durch die Bundesregierung nicht systematisch erfasst oder gespeichert.

Frage 7 Seite 4

Sofern ein Grenzverfahren gemäß Artikel 45 Absatz 1 AsylVfVO durchgeführt wurde, welcher der in Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe c, f oder j aufgeführten Umstände lag in wie vielen Fällen vor?

Antwort
Tabelle auf Seite 4 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Artikel 42 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c AsylVfO2
Artikel 42 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f AsylVfO1
Artikel 42 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe j AsylVfO14
Frage 8 Seite 4

Wie alt waren die Asylsuchenden, die seit dem 12. Juni 2026 das Grenzverfahren durchlaufen haben (bitte nach 0 bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 29 Jahre, 30 bis 49 Jahre, 50 bis 59 Jahre, 60 bis 69 Jahre, 70 Jahre und älter aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 4 · 1 Zeilen × 9 Spalten
Asylgrenzverfahren seit dem 12. Juni (bis einschließlich 31.08.2026) nach Alter der Asylsuchenden
Gesamt0 bis 13 Jahre14 bis 17 Jahre18 bis 29 Jahre30 bis 49 Jahre50 bis 59 Jahre60 bis 69 Jahre70+ Jahre
Gesamt347181611-
Frage 9 Seite 5

An welchen Standorten in Deutschland werden derzeit Grenzverfahren durchgeführt (bitte unter Angabe der vorgehaltenen Plätze auflisten)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion die Linke auf Frage 15 auf die Bundestagsdrucksachennummer 21/7993 wird verwiesen.

Frage 10 + 11 Seite 5

10An welchen weiteren Standorten sind Einrichtungen zur Durchführung von Grenzverfahren geplant bzw. in Vorbereitung (bitte mit der Zahl der geplanten Plätze auflisten und auch angeben, wann die Einrichtungen in Betrieb genommen werden sollen)?

11Wann soll insbesondere die frühere Justizvollzugsanstalt (JVA) Ingolstadt für die Durchführung von Grenzverfahren in Betrieb genommen werden?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.

Der Freistaat Bayern plant, einen zweiten Standort für die Durchführung von Außengrenzverfahren in Ingolstadt einzurichten. Die Eröffnung des Standorts in Ingolstadt ist gemäß aktuellen Planungen für das zweite Quartal 2027 vorgesehen. In den Einrichtungen am Flughafen München und in Ingolstadt sollen insgesamt 54 Plätze zur Verfügung stehen.

Das Land Nordrhein-Westfalen plant eine Interimseinrichtung mit 60 Plätzen in Ratingen zu eröffnen, nach derzeitigem Stand ist die Inbetriebnahme voraussichtlich Anfang 2027 vorgesehen. Eine Dauereinrichtung auf dem Flughafengelände Düsseldorf mit 50 Plätzen befindet sich in Planung.

Ob eine Grenzverfahrens-Einrichtung am Flughafen Hamburg errichtet wird, befindet sich in Prüfung.

Frage 12 Seite 5

Kann die Bundesregierung Angaben zu den Kosten sowohl für den Umbau und weitere Maßnahmen bis zur Inbetriebnahme wie auch für den laufenden Betrieb der Einrichtungen machen, in denen Grenzverfahren durchgeführt werden, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Bundesregierung kann keine Angaben zu den Kosten für den Umbau und Betrieb der Grenzverfahrenseinrichtungen machen, da sich die Kostenermittlung in einem laufenden Prozess befindet.

Frage 13 Seite 5

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wie in den einzelnen Einrichtungen sichergestellt wird, dass die Bedarfe von Minderjährigen und anderen vulnerablen Gruppen berücksichtigt werden?

Antwort

Die Verwaltung und der Betrieb der einzelnen Grenzverfahrenseinrichtungen liegen bei den Ländern. Diese sind für die Einhaltung der in Kapitel IV der Aufnahmerichtlinie festgeschriebenen Garantien für Minderjährige und Personen mit besonderen Bedürfnissen verantwortlich. Die Bundesregierung steht hierzu in Kontakt mit den Ländern.

Frage 14 Seite 6

Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bislang im Grenzverfahren über die Asylanträge entschieden (bitte nach Herkunftsländern sowie nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Dublin- bzw. AMMVO-Entscheidung [AMMVO = Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement], unzulässig aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 6 · 17 Zeilen × 9 Spalten
Entscheidungen in Asylgrenzverfahren seit dem 12. Juni (bis einschließlich 31.08.2026) nach Herkunftsländern
Nach HerkunftsländernGesamtAsylberechtigungFlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotOffens. unbegr. abgelehntKeine Bearbeitung (Zuständigkeit anderer MS)unzulässig
Gesamt34-32-2234
Brasilien5----5--
Georgien4------4
Kolumbien3----3--
Afghanistan2-2-----
Somalia2----2--
Nigeria2----11-
Guinea2-11----
Sri Lanka2----2--
Irak2--1-1--
Kongo, Demokratische Republik2----2--
Angola1-----1-
Ghana1----1--
Senegal1----1--
Montenegro1----1--
Venezuela1----1--
Sonstige3----21-
Frage 15 Seite 6

Welche Angaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Dauer der Grenzverfahren machen (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 6, 7 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Dauer der Asylgrenzverfahren in Monaten im Zeitraum 12.06. – 31.08.2026 nach Herkunftsländern
Gesamt1,0
Brasilien1,5
Georgien0,3
Kolumbien1,1
Afghanistan0,7
Somalia1,3
Nigeria0,9
Guinea1,4
Sri Lanka0,6
Irak1,3
Kongo, Demokratische Republik1,0
Angola1,8
Ghana0,5
Senegal0,7
Montenegro0,2
Venezuela0,8
Sonstige1,0