Bürogebäude und Büroanmietungen der Bundesregierung und der Bundesbehörden: Anzahl, Flächen und Kosten

Drucksache 21/7952Antwortauf die Kleine Anfrage 21/691808.09.202612 Seiten9 FragenFraktion der AfDBundesministerium der FinanzenStaat und VerwaltungÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben2 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der zivilen Bundesbauten ist seit 2022 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) konzentriert (https://dserver.bundestag.de/brd/2022/0660-22.pdf). Die BImA tritt als zentrale Bauherrin und Eigentümerin der Bundesliegenschaften auf und untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Für die obersten Bundesbehörden nimmt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) eigene Bauherrenaufgaben wahr.

Der Bund unterhält und errichtet eine wachsende Zahl von Bürogebäuden für Bundesministerien und nachgeordnete Behörden und mietet zugleich in erheblichem Umfang Büroflächen an. Einzelfälle haben Aufmerksamkeit erregt, etwa die langfristige Anmietung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für laut Stand der Vertragsverhandlungen bei Bekanntwerden weitere 15 Jahre für insgesamt 107 Mio. Euro (www.berliner-zeitung.de/article/neuesgesundheitsministerium-mauerstrasse-berlin-mitte-sanierung-verzoegert-sich-11764).

Das BMF hat den Ressorts im Jahr 2023 eine Flächeneinsparung von 25 Prozent für Büronutzungen und ein Flächenbudget als Höchstfläche vorgegeben. Bei der Bedarfsermittlung wird nach den Planungsgrundlagen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein Anwesenheitsfaktor von 75 Prozent der im Haushaltsplan aufgeführten Stellen angesetzt (www.bundesamtsozialesicherun g.de/de/service/rundschreiben/detail/default-e1f1723bb74584b8dcc6fa969653 b82d/). Der Bundesrechnungshof hat angemahnt, dass der Bund Büroflächen reduzieren muss (https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006530.pdf Abschnitt 22).

Baumaßnahmen der BImA durchlaufen seit der Reform nicht mehr das Haushaltsaufstellungsverfahren. Vor diesem Hintergrund fragen die Fragesteller nach Bestand, Entwicklung, Neubauten und Anmietungen der Büroflächen des Bundes sowie nach der Umsetzung der Einsparvorgaben. Für alle Fragen bitten die Fragesteller um Flächenangaben in m² und, soweit möglich, um alle Daten in maschinenlesbarer Form.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.

Im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) obliegt der BImA die Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke sowie die Überlassung und Verwaltung der Liegenschaften, die von Dienststellen der Bundesverwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben genutzt werden. Dabei handelt es sich zum einen um bundeseigene und zum anderen um von den Ressorts über die BImA bei Dritten angemietete Liegenschaften (Drittliegenschaft). Daten zur Bürofläche (Nutzungsfläche nach DIN 277) insbesondere ohne zusätzliche Sonder-, Verkehrs- oder Technikflächen liegen für diese beiden Immobiliengruppen nicht konsistent für die gesamte Bundesregierung vor. Eine umfassende und belastbare Auswertung zu Büroflächen (Nutzungsfläche nach DIN 277) im Sinne der vorliegenden Fragen 1 bis 3 ist daher aufgrund der divergenten Datenlage derzeit nicht möglich.

Frage 1 + 2 + 3 Seite 2

1Über wie viel Bürofläche (Nutzungsfläche nach DIN 277) verfügen Bundesministerien und nachgeordnete Bundesbehörden derzeit insgesamt, aufgeschlüsselt nach Ressortbereich sowie nach bundeseigenen und angemieteten Flächen, und sofern keine zentrale Erhebung vorliegt, hilfsweise getrennt nach BImA und Ressorts?

2Wie hat sich diese Bürofläche seit 2015 entwickelt (je Jahr, aufgeteilt in Eigentum und Anmietung, soweit Daten vorliegen, sonst ab dem nächstverfügbaren Jahr, Datenbrüche bitte kenntlich machen)?

3Für wie viele Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) waren diese Flächen in den genannten Jahren vorgesehen, und wie hoch war jeweils die Bürofläche je Beschäftigten (bitte tabellarisch auflisten)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 4 + 5 + 6 Seite 2

4Welche Neubau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsvorhaben für die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden befinden sich derzeit im Bau bzw. in Planung (Bürofläche bitte tabellarisch, aufgeschlüsselt nach Projektbezeichnung, Standort mit Ort und Bundesland, Nutzer, Bauherr beziehungsweise durchführender Stelle und vorgesehenen Büroeinheiten angeben)?

5In welcher Planungs- beziehungsweise Leistungsphase und in welchem baulichen Realisierungsstand befindet sich jedes der in Frage 4 genannten Vorhaben, und welcher Fertigstellungstermin ist jeweils geplant (bitte tabellarisch je Vorhaben angeben)?

6Wie hoch sind je Vorhaben die aktuell prognostizierten Gesamtkosten unter Angabe von Preis- und Planungsstand, und wie haben sie sich gegenüber der ersten verbindlichen Kostenschätzung entwickelt (bitte je Vorhaben mit Erstansatz, aktuellem Stand sowie Differenz absolut und in Prozent angeben)?

Antwort

Die Auswertungen zu den Fragen 4 bis 6 sind der Anlage 1* zu entnehmen. Aufgelistet sind die nachgefragten Neubau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsvorhaben. Zu jeder Liegenschaft erfolgen nacheinander Angaben zur angewandten Fassung der RBBau (alt/neu), dem Nutzer, dem Ressort des Nutzers, dem Standort und Bundesland, ausführende Institution, Nutzungsfläche (NUF in m²), die aktuelle Projektphase sowie geplante Fertigstellung, die aktuelle Kostenprognose gemäß neuer RBBau (PKZ) bzw. die haushaltsmäßig anerkannte Kostenobergrenze gemäß alter RBBau sowie die prozentual absolute und relative Abweichung davon.

Die Gesamtkosten eines Bauprojekts werden gemäß RBBau, Abschnitt C.8, über das Projektkostenziel abgebildet. Es enthält die Baukosten (KG 200-600), die Baunebenkosten (KG 700), die prognostizierte Baukostensteigerung sowie Risikokosten. In Anlage 3* wird dem jeweiligen Projektkostenziel die aktuelle Projektkostenprognose gegenübergestellt. Aus vergaberechtlichen und vergabestrategischen Gründen werden für Bauprojekte, die sich noch in der Aufstellung der FPU bzw. EW-Bau befinden, keine Kosten angegeben.

Für Projekte nach alter RBBau wurde eine haushaltsmäßig anerkannte Kostenobergrenze aufgestellt. Diese beinhaltet nur die reinen Baukosten. Die Projektkostenprognose sieht aus Gründen der Projektsteuerung auch die weiteren Kostenbestandteile nach C.8 vor. Dementsprechend wirkt sich die Kostenveränderung überproportional aus.

AnlageAnlage 1

PDF-Seiten 6–8 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 3

PDF-Seiten 9–11 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7 Seite 3

Welche Bürobauvorhaben wurden seit dem 1. Januar 2021 fertiggestellt und übergeben, mit jeweils wie vielen Büroeinheiten und welchen Gesamtkosten bei Übergabe (bitte tabellarisch je Vorhaben angeben)?

Antwort

Es wird auf die Anlage 2** verwiesen.

Aufgelistet sind die nachgefragten Neubau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsvorhaben. Zu jeder Liegenschaft erfolgen nacheinander Angaben zum Nutzer, dem Ressort des Nutzers, dem Standort und Bundesland, ausführende Institution, Nutzungsfläche (NUF in m²) und die Gesamtkosten.

Frage 8 + 9 Seite 3

8Wie viel Bürofläche mieten die Bundesregierung und die nachgeordneten Behörden an, und wie hoch sind die jährlichen Mietausgaben (bitte aufgeschlüsselt nach Ressortbereich sowie, soweit möglich, nach Standort und Bundesland angeben, sofern keine zentrale Gesamterhebung vorliegt, bitte hilfsweise getrennt nach den datenführenden Stellen, insbesondere BImA und Ressorts angeben)?

9Wie haben sich die angemieteten Büroflächen und die jährlichen Mietausgaben seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte tabellarisch je Jahr angeben)?

Antwort

Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.

Zu den Büroflächen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und hinsichtlich der Auswertungen zu den Mietausgaben auf Anlage 3* verwiesen.

Aufgelistet sind die nachgefragten Ressortliegenschaften und Geschäftsbereichsbehörden (Nutzergruppen). Zudem erfolgen nacheinander Angaben zu Mietausgaben für Drittanmietungen der Jahre 2025 rückläufig bis 2021.

Frage 10 Seite 4

Welche zehn Anmietungen weisen die höchsten Jahresmieten auf (je Anmietung: Ort, Bundesland, Nutzer, Fläche, Laufzeit, Jahresmiete; ohne Vermietername, soweit dem Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen, auf welche Rechtsgrundlage stützt sich eine etwaige Schwärzung)?

Antwort

Die folgende Tabelle listet die nachgefragten Anmietungen auf. Die Angaben erfolgen in der Reihenfolge nach Ort, Nutzer, der vertraglich vereinbarten Mietfläche nach MF/G (gif) in m², Vertragslaufzeit und Jahresmiete.

Tabelle auf Seite 4 · 10 Zeilen × 5 Spalten
OrtNutzerVertraglich vereinbarte Fläche/MFG in m²Laufzeit MietvertragJahresmiete in Euro
BerlinBundeskriminalamt (BKA)30 85431.07.203619 327 001
MünchenDeutsches Patent- und Markenamt (DPM)44 70211.12.203918 762 524
BerlinBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)21 37515.11.203912 957 364
BerlinBundesarchiv5 34431.10.203812 406 282
BonnBundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)44 10131.05.203312 371 020
BerlinAuswärtiges Amt (AA)17 88801.10.203711 501 103
BerlinBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)25 07931.07.203710 328 308
BonnInformations Technik Zentrum Bund (ITZBund)59211.11.20338 857 697
BerlinBundesministerium des Innern (BMI)17 05530.09.20298 847 541
BerlinBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)19 64427.02.20388 372 813
Frage 11 + 13 Seite 4

11Wie werden die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 23. Juli 2023 und die Vorgaben der BImA vom 24. April 2024 (25 Prozent Einsparung, Anwesenheitsfaktor 75 Prozent, Stufenplan Bestand) bei Neubau- und Bestandsvorhaben umgesetzt, und welche Flächenreduzierung ergibt sich je Vorhaben?

13Wie setzt die Bundesregierung die BRH (Bundesrechnungshof)-Empfehlung (Bundestagsdrucksache 20/6530 Abschnitt 22) um (konkrete Maßnahmen, Flächen- und Kosteneffekt, Zeitplan; seither beendete der rund 1 300 Anmietungen (zum Stichtag 20. August 2019 laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/12880))?

Antwort

Die Fragen 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet.

Die BImA legt für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen durch das BMF gebilligte Bedarfe der Nutzer zugrunde. Diese Bedarfe wurden entsprechend der Vorgaben zu Muster 13 RBBau aufgestellt. Muster 13 basiert auf den Vorgaben des BMF-Erlasses zur Reduzierung des Flächenbedarfs bei Bundesbehörden vom 25. Juli 2023. Im Einzelnen regelt der Erlass, dass für neue Flächenbedarfe ein Flächenbudget für Büroflächen vorgegeben wird, welches sich aus den Stellenzahlen * 0,75 = Arbeitsplätze ergibt. Die Arbeitsplätze werden für das Flächenbudget mit jeweils 18 m² multipliziert. Dabei setzen sich die 18 m² aus den Büroflächen und zusätzlichen Serviceflächen wie Besprechungsräumen, Pausenräumen, Lagerräumen und Archiven zusammen. Damit ergibt sich ein Flächeneinsparpotenzial von 25 Prozent über den Berechnungsfaktor 0,75, der u. a. modernen Arbeitsformen wie Arbeiten im Homeoffice Rechnung trägt.

Der BMF-Erlass zur Reduzierung des Büroflächenbedarfs im Bestand der Bundesbehörden vom 21. Oktober 2024 setzt eine Flächeneinsparung von ebenfalls 25 Prozent zum Ziel, indem die Büroraumbelegung für die Beschäftigten stufenweise auf 75 Prozent (7,5 Räume für 10 Stellen) abgesenkt werden soll. Hierbei sind zunächst Abmietungen von Drittliegenschaften im Fokus; die Effizienz von Flächeneinsparungen ist bei Bestandsliegenschaften darüber hinaus in Abhängigkeit von Flächenvorgaben des Baukörpers und weiterer immobilienwirtschaftlicher Aspekte zu prüfen. Die BImA berät und unterstützt die Nutzer bei der Umsetzung dieser Erlasse im Hinblick auf die optimale Ausnutzung ihrer Bestandsflächen.

Frage 12 Seite 5

Welche Flächen- und Kosteneinsparungen wurden seit Einführung dieser Vorgaben tatsächlich realisiert (bitte tabellarisch je Jahr angeben)?

Antwort

Bis Jahresende 2025 ergab sich eine Einsparung von insgesamt 198 000 m² Bürofläche.

Es wurden bereits rund 300 Mietverträge beendet. Weitere konkrete monetäre Einsparungen über die Abmietungen hinaus lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt des laufenden Flächenreduktionsprogramms der Bundesregierung noch nicht belastbar beziffern.

Frage 14 Seite 5

Wie werden die aus dem BImA-Wirtschaftsplan finanzierten Bauvorhaben veranschlagt, ab welcher Kostenschwelle erfolgt eine Befassung welches Gremiums, und welche Vorhaben der letzten fünf Jahre wurden dem Parlament einzeln vorgelegt, und welche nicht?

Antwort

Der Verwaltungsrat der BImA beschließt die Finanzierung und Durchführung von Maßnahmen des zivilen Bundesbaus. Die Wertgrenze für die Befassung des Verwaltungsrates lag bisher bei 6 Mio. Euro (KG 200-600). Mit Rundschreiben des BMF vom 25. Juni 2026 wurden die Änderungen der VV Nrn. 1.3 zu § 24 BHO und 1.1 zu § 54 BHO in Kraft gesetzt. Die hierdurch erfolgte Erhöhung der Wertgrenzen für Bauaufgaben von 6 auf 10 Mio. Euro und für den Geschäftsbereich des BMVg auf 20 Mio. Euro wurden in der RBBau nachvollzogen. Die geänderte Fassung der RBBau wurde durch BImA und BBR am 31. Juli 2026 eingeführt.

Frage 15 Seite 5

Falls die Bundesregierung zu einzelnen der vorstehenden Fragen keine oder nur eine eingeschränkte Auskunft erteilt, auf welche Rechtsgrundlage stützt sie dies jeweils, und für welche Punkte gilt das?

Antwort

Die Bundesregierung hat umfassend Auskunft erteilt.