Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ knüpft die Förderung an inhaltliche Auflagen und an Anforderungen an Berichte und Nachweise. Die zur ersten und zweiten Förderperiode veröffentlichten Abschlussberichte des Evaluationsverbundes betreffen nach ihrem eigenen Wortlaut die Wirkung und die Zielerreichung der Projekte. Für die seit 2025 laufende Förderperiode liegt bislang kein veröffentlichter Abschlussbericht vor.
Die Fragesteller interessiert, welche inhaltlichen Auflagen mit der Förderung verbunden sind, wie die Wirkung der Projekte fachlich nachgewiesen oder plausibilisiert wird und auf welchem Rechtsrahmen die Förderung beruht. Die Fragen beziehen sich auf Vorhaben mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 Erfurt– Weimar–Weimarer Land II und 189 Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis. Haushalts- und zuwendungsrechtliche Verwendungsnachweise werden nur insoweit angesprochen, wie sie Grundlage für die Prüfung von Auflagen, Zielerreichung oder Wirkung sind
Welche Auflagen zur parteipolitischen Neutralität und zum Verbot von Wahlwerbung sind Bestandteil der Zuwendungsbescheide im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, müssen die Empfänger dazu eine Erklärung abgeben, und wie wird die Einhaltung dieser inhaltlichen Auflagen fachlich oder rechtlich überprüft (bitte Rechtsgrundlage, Nebenbestimmung, geforderte Erklärung, Prüf- oder Plausibilisierungsverfahren und Maßnahmen bei Verstößen angeben)?
fasst und daher nicht förderfähig. Dies wird im Rahmen des Verwendungsnachweises jährlich überprüft.
Welche Vorgaben zu Gleichstellungs-, Diversitäts- oder Inklusionszielen bestehen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ als Förderbedingung, Nebenbestimmung oder Bewertungskriterium, und beziehen sich solche Vorgaben auch auf die Personalauswahl der geförderten Träger (bitte nach Säule bzw. Handlungsfeld, Vorgabeart, Verbindlichkeit und Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?
Die mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgten Ziele ergeben sich aus der Förderrichtlinie. Es bestehen keine Vorgaben zur Personalauswahl im Sinne der Fragestellung.
Werden die Zuwendungsempfänger, die Fördersummen und die Projektziele im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ öffentlich zugänglich gemacht, und wenn nein, aus welchen Gründen unterbleibt eine solche Veröffentlichung (bitte Veröffentlichungsform, Umfang der Angaben und Rechtsgrundlage angeben)?
Informationen zu Förderungen sind unter: demokratie-leben.de/dl/foerderung/w en-wir-foerdern abrufbar.
Die mit den Projekten verfolgten Ziele ergeben sich aus der aktuellen Förderrichtlinie.
Bestehen personelle oder organisatorische Verbindungen zwischen den geförderten Trägern und den Stellen, die über die Förderung entscheiden oder sie fachlich begleiten, etwa den Koordinierungs- und Fachstellen oder der wissenschaftlichen Begleitung (bitte gegebenenfalls Art der Verbindung und betroffene Stellen angeben, soweit der Bundesregierung bekannt)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Welche inhaltlichen Sachberichte, fachlichen Zwischenberichte, Wirkungsanalysen oder Prüfvermerke zur Zielerreichung von Projekten in den Wahlkreisen 192 und 189 lagen der Bundesregierung oder den von ihr beauftragten Stellen zum 31. Mai 2026 vor (bitte nach Projekt, Träger, Wahlkreis, Handlungsfeld, Berichtsart, Zeitraum, Eingangsdatum, bewertender Stelle und Feststellungen zur Zielerreichung oder Wirkung aufschlüsseln)?
Es wird auf Anlage 1* verwiesen. Für Gebietskörperschaften gilt gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften eine Einreichungsfrist der Verwendungsnachweise von spätestens einem Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Demnach liegen zum genannten Stichtag (31. Mai 2026) für die Gebietskörperschaften noch keine Verwendungsnachweise vor. Die unterjährige Erfolgskontrolle (Projektupdates) entfällt im Bereich der Partnerschaften für Demokratie, sodass diese Projekte in der Übersicht in Anlage 1* nicht abgebildet werden.
PDF-Seite 6 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
6Welche messbaren Ziele und Erfolgskriterien wurden den in den Jahren 2024, 2025 und 2026 in den Wahlkreisen 192 und 189 geförderten Projekten zugrunde gelegt, liegen dazu nach Förderende erhobene Wirkungsnachweise vor, oder beruhen die Nachweise auf Selbstauskünften der Träger oder auf Aussagen zu möglichen Wirkungen (bitte nach Projekt, Träger, Wahlkreis, Ziel, Indikator, Nachweisform, Zielerreichung und Abweichungen aufschlüsseln)?
7In welchem Umfang werden die Projekte in den Wahlkreisen 192 und 189 unabhängig und extern evaluiert, und in welchem Umfang beruhen die Wirkungs- und Sachberichte auf einer Selbstbewertung der Träger, und welche Stelle bewertet, plausibilisiert oder bestätigt die fachlichen Selbstauskünfte der Träger (bitte nach Projekt, Träger, Wahlkreis, Evaluationsform, bewertender oder bestätigender Stelle und Häufigkeit aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Evaluation der Projekte aus dem Jahr 2024 (letzte Förderperiode) ist veröffentlicht unter demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden. Die für die Evaluation ab dem Jahr 2025 zuständigen wissenschaftlichen Einrichtungen für die jeweiligen Programmbereiche sind unter demokratie-lebe n.de/dl/programm/evaluation einsehbar. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Welche der in den Jahren 2020 bis 2024 in den Wahlkreisen 192 und 189 geförderten Träger werden in der seit 2025 laufenden Förderperiode weiter gefördert (bitte nach Träger, Wahlkreis, früherem und aktuellem Förderformat, Laufzeit und Fördersumme aufschlüsseln)?
Die folgenden Projekte im Wahlkreis 189 (bis 14. März 2024 Wahlkreis 190) in der seit 2025 laufenden Förderperiode wurden bereits in den Jahren 2020 bis 2024 gefördert.
| Programm bereich | Zuwendungs empfänger | Förder zeitraum | Bundesmittel |
|---|---|---|---|
| Partnerschaft für Demokratie | Wartburgkreis | 01.01.2025 bis 31.12.2026 | 2025: 140.000 Euro 2026: 140.000 Euro Gesamt: 280.000 Euro |
| Partnerschaft für Demokratie | Wartburgstadt Eisenach | 01.01.2025 bis 31.12.2026 | 2025: 140.000 Euro 2026: 140.000 Euro Gesamt: 280.000 Euro |
| Partnerschaft für Demokratie | Unstrut-Hainich-Kreis | 01.01.2025 bis 31.12.2026 | 2025: 140.000 Euro 2026: 140.000 Euro Gesamt: 280.000 Euro |
Die folgenden Projekte im Wahlkreis 192 (bis 14. März 2024 Wahlkreis 193) in der seit 2025 laufenden Förderperiode wurden bereits in den Jahren 2020 bis 2024 gefördert.
| Programm bereich | Zuwendungs empfänger | Förderzeit raum | Bundesmittel |
|---|---|---|---|
| Innovationsprojekte | Distanz – Distanzierungsarbeit, jugendkulturelle Bildung und Beratung e. V. | 01.01.2025 bis 31.12.2026 | 2025: 250.000 Euro 2026: 250.000 Euro Gesamt: 500.000 Euro |
| Innovationsprojekte | Arbeit und Leben Thüringen e. V. | 01.01.2025 bis 31.12.2026 | 2025: 148.573,87 Euro 2026: 148.573,87 Euro Gesamt: 297.147,74 Euro |
| Landesdemokratiezentrum | Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie | 01.01.2025 bis 31.12.2026 | 2025: 1.881.604,04 Euro 2026: 1.881.604,04 Euro Gesamt: 3.763.208,08 Euro |
| Partnerschaft für Demokratie | Landeshauptstadt Erfurt | 01.01.2025 bis 31.12.2026 | 2025: 140.000 Euro 2026: 140.000 Euro Gesamt: 280.000,00 Euro |
| Partnerschaft für Demokratie | Stadt Weimar | 01.01.2025 bis 31.12.2026 | 2025: 140.000 Euro 2026: 140.000 Euro Gesamt: 280.000,00 Euro |
| Strafvollzug und Bewährung | UNITYED e. V. | 01.01.2025 bis 31.12.2026 | 2025: 649.354,06 Euro 2026: 649.029,58 Euro Gesamt: 1.298.383,64 Euro |
Auf welcher Förderrichtlinie mit welcher Fassung und Laufzeit beruht die Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in den Jahren 2024 bis 2026, und welchen Stand hat ein mögliches Demokratiefördergesetz, und wie haben sich der Wechsel der Förderperiode ab 2025 und die haushaltsrechtlichen Entwicklungen der Jahre 2025 und 2026 auf die inhaltlichen Auflagen, Zahl, Umfang und Laufzeit der Projekte in den Wahlkreisen 192 und 189 ausgewirkt (bitte Rechtsgrundlage, Geltungszeitraum, Handlungsfeld und Auswirkungen auf Förderbedingungen, Mittelhöhe, Projektzahl und Laufzeit angeben)?
Für den Zeitraum bis einschließlich 31. Dezember 2024 beruht die Förderung auf der Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ vom 5. August 2019 mit Änderungen vom 20. Oktober 2021 und 5. August 2022, GMBl. 2022, S. 810 ff. Für den Zeitraum ab 1. Januar 2025 beruht die Förderung auf der Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ vom 20. November 2024, GMBl. 2024, S. 1166 ff. Das Demokratiefördergesetz ist ein Vorhaben der vorherigen Bundesregierung. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu speziellen Auswirkungen des Wechsels der Förderperiode oder haushaltsrechtlicher Entwicklungen auf die Wahlkreise 192 und 189 vor.