Einhaltung des gesetzlichen Stiftungszwecks und Mittelverwendung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6318)

Drucksache 21/7827Antwortauf die Kleine Anfrage 21/760501.09.202631 Seiten4 FragenFraktion der AfDBundesministerium der FinanzenKulturPolitisches Leben, Parteien1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Den Fragestellern stellen sich mehrere Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6318. Bei den nachfolgenden Fragen bezieht sich die Quelle immer auf die Bundestagsdrucksache 21/6318, soweit nicht anders angegeben.

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e + 1f + 1g + 1h Seite 1

1Welche Projekte wurden unter den folgenden Themenblöcken seit 2017 gefördert (bitte den Projekttitel, den Träger und die Fördersumme nennen, vgl. Anlage 3*)

1aAuseinandersetzung mit der NS-Geschichte,

1bBilden (Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte und Jugendaustausch),

1cBildungs-Agenda NS-Unrecht,

1dExpanded,

1eEVZ (Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft) Academy Expanded,

1fHandeln für Menschenrechte,

1gHandeln (gegen Antisemitismus, Antiziganismus; Stärkung von Roma, LGBTIQ, jüdischen Selbstorganisationen),

1hHandeln für Überlebende der NS-Verfolgung?

Antwort

wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Einhaltung des gesetzlichen Stiftungszwecks und Mittelverwendung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ Bundestagsdrucksache 21/6318 verwiesen.

Frage 2 Seite 2

Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung darüber gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, warum in der Pressemitteilung der Stiftung EVZ zum Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin nicht erwähnt wird, dass es sich um einen islamistischen Terrorakt gehandelt hat (vgl. www.stiftung-evz.de/was-wir-foerdern/neuigkeiten-aus-den-projekten/neu igkeit/unsere-gedanken-sind-bei-allen-betroffenen-des-anschlags-auf-dencsd-in-berlin/)?

Antwort

Die Pressemitteilung der Stiftung steht für sich.

Frage 3 Seite 2

Von wem (Islamisten, Rechtsextremisten) geht nach Ansicht der Bundesregierung die vorgeblich „zunehmende Gewalt gegen queere Menschen in Deutschland und Europa“ (vgl. www.stiftung-evz.de/was-wir-foerder n/neuigkeiten-aus-den-projekten/neuigkeit/unsere-gedanken-sind-bei-alle n-betroffenen-des-anschlags-auf-den-csd-in-berlin/) aus (bitte begründen)?

Antwort

Die zunehmende Gewalt gegen queere Menschen in Deutschland lässt sich unter anderem an der Entwicklung der im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfassten Straftaten ablesen, die eine höhere Straftatenanzahl dem Phänomenbereich (PHB) Rechts zuordnet. Innerhalb des Oberthemenfelds „Hasskriminalität“ sind hierfür die beiden Unterthemenfelder (UTF) „geschlechtsbezogene Diversität“ (seit 2022) und „sexuelle Orientierung“ (seit 2017) einschlägig (www.bmi.bund.de/Shared Docs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI26014-pmk-jahresfa llzahlen2025.html).

Frage 4 Seite 2

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, ob der sogenannte intersektionale Ansatz dazu führen könnte, dass Antisemitismus relativiert wird und andere vorgebliche Formen von „Diskriminierung“ in den Vordergrund gerückt werden (wenn ja, bitte die Auffassung begründen; vgl. www.stiftung-evz.de/informiert-couragiert-engagiert/lun ch-learn/)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Anlage
AnlageAnlage (Tabelle ohne Überschrift: Projekte nach Jahren und Handlungsfeldern)

PDF-Seiten 3–30 (28 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen